So funktioniert FlugNinja: Ablauf, Kosten und Ankaufsmodell erklärt
Flug verspätet oder annulliert? Statt monatelang mit der Airline zu streiten, können Sie Ihren Entschädigungsanspruch nach der EU-Verordnung 261/2004 an FlugNinja verkaufen und erhalten Ihr Geld sofort. Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie das funktioniert.
Das Ankaufsmodell in Kürze
FlugNinja ist keine klassische Inkasso-Plattform. Wir kaufen Ihren Entschädigungsanspruch und zahlen den vereinbarten Betrag direkt aus:
- ✅ Kostenlos & unverbindlich – die Prüfung und Meldung kostet nichts
- ✅ Sofortige Auszahlung – kein Warten auf Airline oder Gericht
- ✅ Kein Risiko – setzt sich der Anspruch nicht durch, ist das unser Problem, nicht Ihres
- ✅ Keine Bürokratie – wir übernehmen die komplette Durchsetzung
Der Ablauf: Von der Meldung bis zur Auszahlung
1. Flugfall prüfen
Im kostenlosen Check auf der Startseite geben Sie Flugnummer, Datum und Passagieranzahl ein. Sie sehen sofort eine erste Einschätzung, ob und in welcher Höhe ein Anspruch bestehen könnte (250 €, 400 € oder 600 € pro Person, abhängig von der Flugdistanz).
2. Meldung vervollständigen
Im Meldeformular ergänzen Sie in wenigen Schritten:
- Details zum Flug – was passiert ist (Verspätung oder Annullierung), optional die Strecke
- Dokumente – Boardingkarte, Buchungsbestätigung oder Verspätungsbestätigung (optional, kann jederzeit nachgereicht werden)
- Kontaktdaten – Name, E-Mail und WhatsApp-Nummer für Rückfragen
Welche Unterlagen hilfreich sind, erklärt unsere Dokumenten-Checkliste.
3. Persönliche Prüfung & Ankaufangebot
Unser Team prüft jeden Fall individuell: Flugdaten, Wetterlage, außergewöhnliche Umstände und die rechtliche Ausgangslage. Ist der Fall geeignet, erhalten Sie ein verbindliches Ankaufangebot per E-Mail – meist innerhalb von 24 Stunden.
4. Auszahlung
Nehmen Sie das Angebot an, wird der vereinbarte Betrag ausgezahlt – in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Ab diesem Zeitpunkt kümmert sich FlugNinja um alles Weitere. Mehr zum Vergleich mit der klassischen Durchsetzung lesen Sie im Artikel zur Sofortauszahlung.
Was kostet FlugNinja?
Nichts. Es gibt keine Gebühren, keine Provision und keine versteckten Kosten:
| Position | Kosten |
|---|---|
| Flugfall-Check | 0 € |
| Meldung & Prüfung | 0 € |
| Ankaufangebot | 0 € – unverbindlich |
| Nach Ablehnung des Falls | 0 € |
FlugNinja verdient ausschließlich über die Differenz zwischen dem Ankaufpreis und der Entschädigung, die wir später von der Airline durchsetzen. Das Risiko, dass die Airline nicht zahlt, tragen vollständig wir.
Wann ist ein Fall geeignet?
Gute Chancen bestehen typischerweise bei:
- Verspätung ab 3 Stunden am Zielort
- Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung
- Nichtbeförderung, etwa durch Überbuchung
Kein Anspruch besteht meist bei außergewöhnlichen Umständen wie schweren Unwettern oder Luftraumsperrungen. Die Grundlagen dazu finden Sie im Überblick zu den Fluggastrechten.
Häufige Fragen
Antworten auf weitere Fragen rund um Entschädigungshöhe, Fristen und Sonderfälle finden Sie in unserem FAQ zu Fluggastrechten – oder Sie fragen direkt unseren Chat-Assistenten auf der Website.
Häufige Fragen
- Was kostet die Meldung bei FlugNinja?
- Die Prüfung und Meldung Ihres Flugfalls ist kostenlos und unverbindlich. Es fallen keine Gebühren an – FlugNinja verdient nur über die Differenz beim Ankauf des Anspruchs.
- Wie schnell erhalte ich mein Geld?
- Nach Annahme des Ankaufangebots erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
- Welche Angaben brauche ich für die Meldung?
- Flugnummer, geplantes Abflugdatum, was passiert ist (Verspätung oder Annullierung), Anzahl der Passagiere sowie Ihre Kontaktdaten. Dokumente wie Boardingkarte oder Buchungsbestätigung sind optional und können nachgereicht werden.
- Muss ich mich mit der Airline auseinandersetzen?
- Nein. Nach dem Ankauf setzt FlugNinja den Anspruch im eigenen Namen und auf eigenes Risiko gegenüber der Airline durch.
- Was passiert, wenn mein Fall nicht geeignet ist?
- Dann erhalten Sie eine ehrliche Rückmeldung – ohne Kosten. Sie können Ihren Anspruch weiterhin selbst oder über andere Wege geltend machen.
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