APF Österreich: Flug-Schlichtung richtig beantragen

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ist Österreichs gesetzliche Schlichtungsstelle für Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr. Im Flugbereich vermittelt sie bei bestimmten Streitfällen zwischen Fluggästen und Unternehmen.
Das Verfahren ist für Fluggäste kostenlos. Vor dem Antrag müssen Sie dem betroffenen Unternehmen die Chance geben, das Problem selbst zu lösen.
Wann können Sie die apf einschalten?
Die apf nennt drei zentrale Schritte:
- Beschweren Sie sich zuerst schriftlich beim betroffenen Unternehmen.
- Warten Sie die Antwort ab. Nach einer Ablehnung können Sie den Antrag stellen.
- Ohne endgültige Antwort ist der Antrag nach sechs Wochen möglich.
Die vorherige Beschwerde muss nachweisbar sein. Sichern Sie daher die E-Mail, das abgesendete Formular oder den Zustellnachweis eines Briefes.
Für welche Flugfälle ist die apf zuständig?
Die apf nennt unter anderem diese Themen:
- Flugverspätung.
- Annullierung.
- Nichtbeförderung oder Überbuchung.
- Fehlende Betreuungs- und Hilfeleistungen.
- Herabstufung.
- Bestimmte Gepäckprobleme.
- Fehlende Information über Passagierrechte.
Zusätzlich prüft die apf die örtliche Zuständigkeit. Relevant können Abflug, Ankunft und die Niederlassung des Unternehmens sein. Ist bereits ein Gerichtsverfahren oder ein anderes anerkanntes Schlichtungsverfahren anhängig, kann der Antrag unzulässig sein.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Bereiten Sie diese Unterlagen vor:
- Buchungsbestätigung oder Ticket.
- Bordkarte, soweit vorhanden.
- Schriftliche Beschwerde an das Unternehmen.
- Vollständige Antwort und weiterer Schriftverkehr.
- Flugnummer, Datum, Strecke und tatsächliche Ankunftszeit.
- Belege für angemessene Ersatzkosten.
- Klare Forderung, etwa Ausgleichszahlung, Erstattung oder Kostenersatz.
Reichen Sie nur Kopien ein und behalten Sie Ihre Originale.
So stellen Sie den Antrag
- Öffnen Sie den offiziellen Schlichtungsantrag Flug.
- Wählen Sie den Status Ihrer vorherigen Beschwerde.
- Beschreiben Sie den Sachverhalt knapp und chronologisch.
- Nennen Sie Ihre konkrete Forderung.
- Laden Sie die Belege und den vollständigen Schriftverkehr hoch.
- Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Die telefonische Beratung ersetzt den Antrag nicht.
Was passiert im Verfahren?
Die apf prüft zunächst, ob sie ein Verfahren eröffnen kann. Danach kann sie das Unternehmen zu einer Stellungnahme auffordern und einen Lösungsvorschlag erarbeiten.
Nehmen beide Seiten den Vorschlag an, entsteht ein wirksamer außergerichtlicher Vergleich. Lehnt eine Seite ab, ist der Vorschlag nicht bindend. Der Anspruch kann danach weiterhin gerichtlich geprüft werden.
Kosten und Verjährung
Das Verfahren ist für Fluggäste kostenlos. Eigene Ausgaben wie Porto, Kopien oder eine selbst gewählte Rechtsvertretung bleiben eigene Kosten.
Die apf erklärt, dass die Einbringung des Schlichtungsantrags und die Dauer des Verfahrens den Fortlauf der Verjährungsfrist hemmen. Das ersetzt keine Prüfung des konkreten Fristbeginns. Bei einer nahen Frist sollten Sie rechtzeitig Rechtsrat einholen.
Mehr zu den österreichischen Grundregeln steht im Leitfaden Fluggastrechte Österreich.
Vorher Anspruch prüfen
Wenn Sie noch nicht wissen, welcher Anspruch in Betracht kommt, starten Sie mit der kostenlosen Anspruchsprüfung. Halten Sie Flugnummer, Reisedatum, Strecke und Ankunftsverspätung bereit.
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Diese Seite bietet allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
- Muss ich mich vor dem APF-Antrag an die Airline wenden?
- Ja. Die apf verlangt, dass Sie Ihr Anliegen zuerst schriftlich beim betroffenen Unternehmen einreichen.
- Muss ich immer sechs Wochen warten?
- Nach einer Ablehnung können Sie den Antrag stellen. Ohne endgültige Antwort des Unternehmens ist die Schlichtung nach sechs Wochen möglich.
- Kostet das APF-Verfahren etwas?
- Das Schlichtungsverfahren ist für Fluggäste kostenlos. Eigene Kosten, etwa für Porto oder eine selbst gewählte Rechtsvertretung, tragen Sie selbst.
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