FAQ Fluggastrechte: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Flugentschädigung

FlugNinja Team
24 min read
FAQ Fluggastrechte - Häufig gestellte Fragen zur Flugentschädigung

FAQ Fluggastrechte: Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Flugentschädigung

Sie haben Fragen zu Ihren Fluggastrechten? Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um Flugverspätungen, Annullierungen und Ihre Ansprüche nach EU-Verordnung 261/2004.

Schnellinfo: Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Sie bei Verspätungen ab 3 Stunden, Annullierungen und Nichtbeförderung. Entschädigungen bis zu 600 € pro Person sind möglich.

Grundlagen: Die wichtigsten Fragen zu Fluggastrechten

Welche Rechte habe ich als Fluggast?

Als Fluggast in der EU haben Sie umfassende Rechte nach der EU-Verordnung 261/2004:

Ihre Hauptrechte:

  • ✈️ Entschädigung bei Verspätung ab 3 Stunden (250-600 €)
  • 🚫 Entschädigung bei Annullierung (außer rechtzeitige Information)
  • 🎫 Entschädigung bei Nichtbeförderung/Überbuchung
  • 🍽️ Betreuungsleistungen während der Wartezeit (Essen, Trinken)
  • 🏨 Hotelübernachtung bei Verspätung über Nacht
  • 🚖 Transport zwischen Flughafen und Hotel
  • 📞 Kommunikation (2 Telefonate, E-Mails oder Faxe)
  • 💺 Ersatzbeförderung oder volle Erstattung des Ticketpreises

Wichtig: Diese Rechte gelten unabhängig davon, wie günstig Ihr Ticket war. Auch 29€-Ryanair-Flüge haben vollen Entschädigungsanspruch.

Wann gilt die EU-Verordnung 261/2004?

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt in folgenden Fällen:

✅ Schutz besteht bei:

  • Abflug von einem EU-Flughafen (beliebige Airline)
  • Ankunft an einem EU-Flughafen mit EU-Airline
  • Flüge von Island, Norwegen, Schweiz (EWR-Staaten)
  • Flüge von Großbritannien nach Brexit (UK und EU)

Beispiele:

  • ✅ Ryanair Wien → London (EU-Abflug)
  • ✅ Lufthansa New York → Frankfurt (EU-Airline, EU-Ankunft)
  • ✅ Emirates Dubai → München (EU-Ankunft irrelevant bei Nicht-EU-Airline)
  • ❌ Emirates München → Dubai (kein EU-Abflug für Rückflug)
  • ✅ American Airlines Frankfurt → New York (EU-Abflug)

Ausnahmen:

  • Reine Inlandsflüge außerhalb der EU (z.B. USA intern)
  • Nicht-EU-Airlines bei Flügen in die EU (nur EU-Abflüge geschützt)
  • Flüge von/nach Überseegebieten (komplex, Einzelfallprüfung)

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis:

Entschädigungsstufen:

DistanzInnerhalb EUIn/aus EUBeispieleEntschädigung
Bis 1.500 kmAlle Flüge-Wien-Berlin, München-Rom250 €
1.500-3.500 kmÜber 1.500 kmBis 3.500 kmWien-Lissabon, Berlin-Kanarische Inseln400 €
Über 3.500 km-Über 3.500 kmFrankfurt-New York, Wien-Dubai600 €

Besonderheit: Bei Verspätungen zwischen 2-4 Stunden kann die Airline die Entschädigung um 50% reduzieren (nur bei Ersatzbeförderung in bestimmten Zeitfenstern).

Wichtige Klarstellungen:

  • Ticketpreis spielt keine Rolle (29€-Flug = gleiche Entschädigung wie 500€-Flug)
  • Pro Passagier, nicht pro Buchung (Familie mit 4 Personen = 4× Entschädigung)
  • Auch für Kinder und Babys (wenn eigener Sitzplatz gebucht)
  • Zusätzlich zu Ticketkosten-Erstattung möglich

Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Bei Verspätung:

  • ✅ Ab 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen
  • ⏱️ Gemessen wird die Ankunftszeit (Öffnen der Flugzeugtür)
  • ❌ 2 Stunden 59 Minuten = kein Anspruch (aber Betreuungsleistungen)

Bei Annullierung:

  • ✅ Weniger als 14 Tage vor Abflug informiert
  • ✅ Keine angemessene Alternativbeförderung angeboten
  • ✅ Keine außergewöhnlichen Umstände

Rechtzeitige Informationsfristen bei Annullierung:

Zeitpunkt der InformationAnspruch
14+ Tage vor Abflug❌ Keine Entschädigung (aber Erstattung/Umbuchung)
7-13 Tage vor Abflug⚠️ Nur Entschädigung, wenn Ersatzflug unzumutbar
Unter 7 Tage vor Abflug✅ Volle Entschädigung (außer adäquate Alternative)

Bei Nichtbeförderung:

  • ✅ Überbuchung und Sie werden nicht befördert
  • ✅ Auch wenn Sie zu spät waren (außer Sie haben Check-in verpasst)

Was sind "außergewöhnliche Umstände"?

Airlines berufen sich oft auf außergewöhnliche Umstände, um Zahlungen zu vermeiden. Aber Vorsicht: Die Hürden sind hoch.

Anerkannte außergewöhnliche Umstände:

  • Extremwetter: Schwere Stürme, Vulkanasche, Schneechaos (wenn Flugbetrieb eingestellt)
  • Sicherheitsrisiken: Terrorwarnungen, politische Unruhen, Kriegsgefahr
  • Luftraumsperre: Behördliche Anordnungen, Flugverbote
  • Streik Dritter: Fluglotsen, Flughafenpersonal, Sicherheitspersonal (NICHT Airline-Streik!)
  • Vogelschlag: Unmittelbar vor dem Flug (wenn unvorhersehbar)
  • Medizinischer Notfall: Passagier wird akut krank/stirbt (am Flug selbst)

KEINE außergewöhnlichen Umstände:

  • Technische Probleme (reguläre Wartung ist Airline-Pflicht)
  • Airline-eigene Streiks (Personal, Piloten, Kabine)
  • Verspätete Crew (fehlende Crew-Planung)
  • Vorangegangene Verspätungen (Dominoeffekt)
  • Treibstoffmangel (schlechte Planung)
  • Kranke Crew (wenn vorhersehbar/planbar)

Beweislast liegt bei der Airline: Sie muss nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen UND dass sie alles Zumutbare getan hat.

Wie lange habe ich Zeit, Entschädigung zu fordern?

Verjährungsfristen variieren je nach Land:

Deutsches Recht:

  • 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem Anspruch entstand
  • Beispiel: Flug am 15. März 2025 → Anspruch verjährt am 31. Dezember 2028

Österreichisches Recht: 🇦🇹

  • 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens
  • Maximale Frist: 30 Jahre ab Schadensereignis
  • Praktisch: Deutlich großzügiger als Deutschland

Andere EU-Länder:

  • 🇬🇧 Großbritannien: 6 Jahre
  • 🇳🇱 Niederlande: 2 Jahre
  • 🇪🇸 Spanien: 5 Jahre
  • 🇫🇷 Frankreich: 5 Jahre
  • 🇵🇱 Polen: 1 Jahr (kürzeste Frist!)

Welches Recht gilt?

  • In der Regel das Recht des Abflug- oder Ankunftslandes
  • Bei Gerichtsverfahren: Gerichtsstand wählbar
  • FlugNinja-Tipp: Wir wählen das für Sie günstigste Recht

Wichtig: Frist beginnt meist am Ende des Jahres, nicht am Flugtag selbst!

Verspätung: Die häufigsten Fragen

Wann gilt ein Flug als verspätet?

Entscheidend ist die Ankunftszeit am Zielflughafen:

Messung:

  • ⏱️ Start: Wenn Flugzeug zum Abflug bereit war (Block-Off Time)
  • ⏱️ Ankunft: Wenn Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird (Block-On Time)
  • 🎯 Relevant für Entschädigung: Nur die Ankunftszeit

Beispiel:

  • Geplante Ankunft: 14:00 Uhr
  • Tatsächliche Ankunft (Tür auf): 17:05 Uhr
  • Verspätung: 3 Stunden 5 Minuten ✅ Entschädigungspflichtig

Wichtig: Auch wenn der Flieger pünktlich abfliegt, aber später als geplant landet, zählt die Ankunftsverspätung!

Bekomme ich Entschädigung bei 2 Stunden 50 Minuten Verspätung?

Nein, leider nicht.

Die 3-Stunden-Grenze ist hart. Auch bei 2:59 Stunden besteht kein Entschädigungsanspruch.

ABER: Sie haben Anspruch auf Betreuungsleistungen ab:

  • 2 Stunden (Flüge bis 1.500 km)
  • 3 Stunden (Flüge 1.500-3.500 km)
  • 4 Stunden (Flüge über 3.500 km)

Betreuungsleistungen umfassen:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen (angemessen zur Wartezeit)
  • 2 Telefonate, E-Mails oder Faxe
  • Hotelübernachtung (wenn Abflug erst nächsten Tag)
  • Transfer zwischen Flughafen und Hotel

Tipp: Bewahren Sie alle Belege auf! Wenn Airline keine Betreuung anbietet, können Sie sich selbst versorgen und Kosten später erstattet verlangen.

Zählt die Verspätung vom ursprünglichen oder Ersatzflug?

Bei Annullierung und Ersatzbeförderung:

Die Entschädigungshöhe kann reduziert werden, wenn die Airline Sie mit einem Ersatzflug befördert, der nur geringfügig später ankommt:

Reduktion der Entschädigung um 50%:

FlugdistanzMax. Verspätung für halbe Entschädigung
Bis 1.500 km2 Stunden später als Original
1.500-3.500 km3 Stunden später als Original
Über 3.500 km4 Stunden später als Original

Beispiel:

  • Originalflug: Wien → Berlin, geplant 10:00 → 12:00
  • Annulliert, Ersatzflug: 10:00 → 14:30 (2,5 Std später)
  • Entschädigung: Nur 125 € statt 250 €

Aber: Kommt der Ersatzflug später an, erhalten Sie die volle Entschädigung!

Was ist bei verpasstem Anschlussflug?

Anschlussflug verpasst wegen erster Verspätung:

Sie haben Anspruch, wenn:

  • Flüge gemeinsam gebucht wurden (eine Buchungsnummer)
  • Gesamtverspätung am Endziel mindestens 3 Stunden beträgt
  • Airline für erste Verspätung verantwortlich ist

Wichtig:

  • Gemessen wird die Ankunft am finalen Zielort, nicht am Umsteigeflughafen
  • Selbst zusammengestellte Verbindungen (separate Buchungen): Meist kein Anspruch
  • Airline muss Ihnen neue Verbindung zum Endziel stellen

Beispiel:

  • Wien → Frankfurt → New York (eine Buchung)
  • Wien-Frankfurt verspätet um 1 Stunde
  • Frankfurt-New York verpasst
  • Neue Verbindung kommt 4 Stunden später in NY an
  • Volle Entschädigung für Gesamtverspätung

Selbst gebuchte Anschlüsse:

  • Wien → Frankfurt (Buchung A, Ryanair)
  • Frankfurt → New York (Buchung B, Lufthansa)
  • Keine gemeinsame Buchung = kein EU-261-Schutz
  • Nur Einzelansprüche prüfbar

Bekomme ich auch Geld für zusätzliche Kosten?

Ja! Zusatzkosten sind erstattungsfähig.

Typische erstattbare Kosten:

Verpflegung:

  • Mahlzeiten während der Wartezeit
  • Getränke
  • Snacks
  • Kindernahrung

Unterkunft:

  • Hotel (wenn nicht von Airline gestellt)
  • Frühstück
  • Taxi zum/vom Hotel

Transport:

  • Taxi statt öffentliche Verkehrsmittel (wenn nötig)
  • Parkgebühren (zusätzliche Tage)
  • Mietwagen für alternative Route

Kommunikation:

  • Telefonate zur Umbuchung
  • Internet am Flughafen
  • Roaming-Gebühren

Verpasste Leistungen:

  • Hotel am Zielort (erste Nacht nicht genutzt)
  • Konzert-/Event-Tickets
  • Gebuchte Touren
  • Mietwagen (nicht abgeholt)

Wichtig:

  • Kosten müssen angemessen sein (5-Sterne-Hotel statt 3-Sterne nicht erstattbar)
  • Belege aufbewahren (Quittungen, Rechnungen)
  • Kosten werden zusätzlich zur EU-Entschädigung erstattet
  • Airline muss zuerst Möglichkeit haben, Betreuung zu leisten

Grenzen der Erstattung:

  • Luxus-Upgrades (Business-Class-Taxi bei verfügbarer U-Bahn)
  • Überteuerte Flughafenrestaurants (wenn günstigere Alternative da)
  • Alkohol in großen Mengen

Annullierung: Wichtige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Annullierung und Verspätung?

Annullierung (Cancellation):

  • ✈️ Flug findet gar nicht statt
  • Flugnummer wird gestrichen
  • Keine Beförderung mit ursprünglichem Flug

Verspätung (Delay):

  • ✈️ Flug findet statt, aber später
  • Gleicher Flug, gleiche Flugnummer
  • Beförderung erfolgt verzögert

Grauzone:

  • Flug "annulliert" aber Airline bucht Sie automatisch um
  • Rechtlich oft als Annullierung behandelt
  • Für Passagier wirkt es wie Verspätung

Warum der Unterschied wichtig ist:

  • Annullierung: Recht auf Erstattung ODER Ersatzbeförderung
  • Verspätung: Nur Recht auf verspätete Beförderung
  • Entschädigung: Bei beiden möglich, aber Bedingungen unterschiedlich

Bekomme ich Geld zurück, wenn der Flug annulliert wird?

Ja, Sie haben Wahlrecht:

Option 1: Vollständige Erstattung des Ticketpreises

  • Geld zurück innerhalb von 7 Tagen
  • Auch wenn Ticket nicht erstattbar war
  • Auch bei Billigtickets ohne Rückerstattungsoption

Option 2: Ersatzbeförderung zum Zielort

  • Schnellstmöglich oder
  • Zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrer Wahl
  • Vergleichbare Bedingungen (Business bleibt Business)

Option 3: Ersatzbeförderung zum Abflugort

  • Wenn Reise sinnlos geworden ist
  • Rückflug kostenlos (bei Hin- und Rückflug)

Zusätzlich:

  • ✅ Entschädigung 250-600 € (wenn Voraussetzungen erfüllt)
  • ✅ Betreuungsleistungen während der Wartezeit
  • ✅ Erstattung von Zusatzkosten

Wichtig: Erstattung und Entschädigung sind NICHT dasselbe!

  • Erstattung = Ticketpreis zurück
  • Entschädigung = Pauschale Zahlung für Unannehmlichkeiten

Wann bekomme ich keine Entschädigung bei Annullierung?

Keine Entschädigung in folgenden Fällen:

1. Rechtzeitige Information:

  • 14+ Tage vor Abflug informiert → keine Entschädigung
  • Aber: Recht auf Erstattung oder Umbuchung

2. Angemessene Ersatzbeförderung: Informiert 7-13 Tage vorher UND Ersatzflug:

  • Abflug max. 2h früher
  • Ankunft max. 4h später

Informiert unter 7 Tage UND Ersatzflug:

  • Abflug max. 1h früher
  • Ankunft max. 2h später

3. Außergewöhnliche Umstände:

  • Unwetter, Streik Dritter, Sicherheitsrisiken (siehe oben)

4. Sie nehmen Ersatzflug nicht wahr:

  • Airline bietet Ersatz an, Sie lehnen ab ohne Grund

Muss ich einen Ersatzflug akzeptieren?

Nein, Sie müssen nicht.

Ihre Rechte:

  • Ersatzbeförderung annehmen ODER
  • Vollständige Erstattung verlangen

Unzumutbare Alternativen:

  • Abflug 24+ Stunden später
  • Mehrere Umstiege statt Direktflug
  • Deutlich schlechtere Reisezeit (Nachtflug statt Tag)
  • Weit entfernter Abflughafen

Tipp: Lehnen Sie unzumutbare Alternativen schriftlich ab (E-Mail, dokumentiert). Das stärkt Ihren Entschädigungsanspruch.

Gutscheine ablehnen:

  • Airlines bieten oft Gutscheine statt Geld
  • Sie müssen Gutscheine NICHT akzeptieren
  • Bestehen Sie auf Gelderstattung
  • Gutscheine oft weniger wert (Einschränkungen, Verfallsdaten)

Nichtbeförderung und Überbuchung

Was ist Nichtbeförderung (Denied Boarding)?

Nichtbeförderung liegt vor, wenn:

  • Sie rechtzeitig eingecheckt haben
  • Ein gültiges Ticket besitzen
  • Am Gate erscheinen
  • ABER nicht befördert werden

Häufigste Gründe:

  • Überbuchung (Overbooking) - Airline verkauft mehr Tickets als Sitze
  • Operationelle Gründe - kleineres Flugzeug eingesetzt
  • Sicherheitsgründe - Passagier als Risiko eingestuft (selten)

Welche Rechte habe ich bei Überbuchung?

Ihre Rechte bei Überbuchung:

Sofort am Gate:

  1. Freiwillige gesucht: Airline fragt zuerst nach Freiwilligen

    • Verhandeln Sie! Oft hohe Entschädigungen möglich
    • Gutscheine + Geld + bessere Verbindung
  2. Unfreiwillige Nichtbeförderung:

    • Airline wählt Passagiere aus (oft Last-Minute-Bucher)
    • Volle EU-261 Rechte greifen sofort

Entschädigungsanspruch:

  • 250-600 € je nach Distanz (volle Höhe!)
  • Plus Wahlrecht: Erstattung oder Ersatzbeförderung
  • Plus Betreuungsleistungen
  • Sofortauszahlung am Flughafen (bar oder Überweisung)

Besonderheit: Bei Nichtbeförderung muss Airline sofort zahlen, nicht erst nach Wochen!

Ausnahmen:

  • ❌ Sie haben Check-in-Frist verpasst
  • ❌ Fehlende Reisedokumente (Pass, Visum)
  • ❌ Sicherheitsbedenken gegen Sie persönlich

Darf die Airline mich einfach rauswerfen?

Jein - es gibt strenge Regeln:

Zulässige Gründe:

  • Sicherheitsrisiko (aggressives Verhalten, Trunkenheit)
  • Fehlende Dokumente (Pass abgelaufen, Visum fehlt)
  • Gesundheitsgefahr (ansteckende Krankheit)
  • Überbuchung (mit voller Entschädigung)

NICHT zulässig:

  • Diskriminierung (Hautfarbe, Religion, Herkunft)
  • Willkür
  • Persönliche Antipathie

Bei Rauswurf wegen Überbuchung:

  • ✅ Volle Entschädigung + Erstattung
  • ✅ Schriftliche Begründung verlangen
  • ✅ Namen von Zeugen notieren

Bei Rauswurf wegen "Sicherheit":

  • Schriftliche Begründung zwingend verlangen
  • Polizei-Protokoll anfertigen lassen
  • Zeugen benennen
  • Oft ungerechtfertigt → Klage möglich

Österreich-spezifische Fragen 🇦🇹

Was ist die APF und wie kann sie mir helfen?

APF = Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Offizielle österreichische Schlichtungsstelle:

  • 🏛️ Staatliche Behörde
  • 🆓 Kostenlos für Passagiere
  • ⚖️ Unabhängig und neutral
  • 🇦🇹 Zuständig für Flüge mit Österreich-Bezug

So hilft die APF:

  1. Kostenlose Prüfung Ihres Anspruchs
  2. Schlichtungsverfahren zwischen Ihnen und Airline
  3. Empfehlung für Entschädigung
  4. Druck auf Airlines (staatliche Autorität)

Wann APF einschalten:

  • Airline lehnt Entschädigung ab
  • Keine Antwort von Airline nach 6 Wochen
  • Unklare Rechtslage
  • Kostenlose Alternative zu Anwalt

Wichtig:

  • APF-Entscheidungen sind nicht bindend (reine Empfehlung)
  • Airlines müssen sich nicht daran halten
  • Aber: Hohe Erfolgsquote durch staatlichen Druck

Kontakt APF:

Mehr zur APF in unserem Artikel →

Gelten in Österreich andere Fristen als in Deutschland?

Ja, Österreich ist großzügiger! 🇦🇹

Österreichische Verjährung:

  • 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens
  • Beginn: Wenn Sie von Verspätung erfahren (= Flugtag)
  • Maximale Frist: 30 Jahre (Montrealer Übereinkommen)

Deutscher Vergleich:

  • ⏳ 3 Jahre ab Ende des Jahres der Verspätung
  • Beispiel: Flug März 2025 → Verjährung 31.12.2028

Praktischer Unterschied:

  • Österreich: Flug 15.03.2025 → Verjährung 15.03.2028
  • Deutschland: Flug 15.03.2025 → Verjährung 31.12.2028
  • Unterschied: 9 Monate mehr in Deutschland

Welches Recht gilt für Sie?

  • Abflug von Österreich: Österreichisches Recht anwendbar
  • Wohnsitz Österreich: Oft österreichisches Recht wählbar
  • Bei Klage: Gerichtsstand wählbar (Wien, Graz, etc.)

FlugNinja-Tipp: Wir prüfen automatisch, welches Recht für Sie am günstigsten ist.

Kann ich auch bei Austrian Airlines Entschädigung bekommen?

Ja, absolut!

Austrian Airlines ist verpflichtet:

  • Gleiche EU-261-Rechte wie alle anderen Airlines
  • Keine Sonderbehandlung für Heimat-Carrier
  • APF hat besonders gute Durchsetzungskraft

Besonderheiten Austrian Airlines:

  • Relativ kooperativ bei berechtigten Ansprüchen
  • Guter Kundenservice (aber verzögerte Zahlungen)
  • Häufige Ausrede: "Technische Probleme"

Typische Austrian-Fälle:

  • Wien → Frankfurt verspätet (Distanz ca. 520 km → 250 €)
  • Salzburg → London annulliert (ca. 1.200 km → 250 €)
  • Wien → New York verspätet (ca. 6.700 km → 600 €)

Tipp: Bei Austrian Airlines lohnt sich oft APF-Schlichtung als erster Schritt.

Was gilt für Flüge von/nach Salzburg, Innsbruck, Graz?

Voller EU-261-Schutz!

Alle österreichischen Flughäfen:

  • Wien-Schwechat (VIE) 🇦🇹
  • Salzburg (SZG) 🇦🇹
  • Innsbruck (INN) 🇦🇹
  • Graz (GRZ) 🇦🇹
  • Klagenfurt (KLU) 🇦🇹
  • Linz (LNZ) 🇦🇹

Alle sind EU-Flughäfen → volle Fluggastrechteverordnung gilt.

Beispiele:

  • ✅ Salzburg → London (Ryanair)
  • ✅ Innsbruck → Amsterdam (KLM)
  • ✅ Graz → Stuttgart (Austrian)
  • ✅ Klagenfurt → Mallorca (TUIfly)

Häufige Ursachen in Österreich:

  • Innsbruck: Wetterbedingungen (Alpen), Sichtflug-Regeln
  • Salzburg: Winterwetter, Ski-Saison Überlastung
  • Wien: Hub-Probleme, technische Störungen

APF ist zuständig für alle Flüge mit Österreich-Bezug (Abflug oder Ankunft).

Besondere Situationen

Bekomme ich auch Entschädigung für meine Kinder?

Ja, Kinder haben die gleichen Rechte!

Entschädigung für:

  • Kinder mit eigenem Sitzplatz
  • Babys mit eigenem Sitzplatz
  • Auch bei ermäßigten Kindertarifen

Keine Entschädigung für:

  • ❌ Babys ohne eigenen Sitzplatz (Schoßkind)

Beispiel:

  • Familie: 2 Erwachsene, 2 Kinder (5 und 8 Jahre), 1 Baby (Schoßkind)
  • Verspätung: Wien → Barcelona 4 Stunden
  • Entschädigung: 4 Personen × 400 € = 1.600 €
  • Baby: Keine Entschädigung

Wichtig:

  • Kinder-Entschädigung erhalten Eltern/Erziehungsberechtigte
  • Volle Höhe, keine Reduktion für Kinder
  • Auch für Schülerreisen/Klassenfahrten

Was gilt bei Geschäftsreisen?

Gleiche Rechte, besondere Überlegungen

Entschädigungsanspruch:

  • Sie als Passagier haben Anspruch (nicht die Firma)
  • Auch wenn Firma Ticket bezahlt hat
  • Auch bei Firmenkreditkarten

Wer bekommt das Geld?

  • Rechtlich: Der Passagier
  • Praktisch: Oft Vereinbarung mit Arbeitgeber
  • Manche Firmen: Entschädigung bleibt beim Mitarbeiter
  • Andere Firmen: Abtretung an Arbeitgeber

Zusätzliche Schadensersatzansprüche:

  • Verpasste Geschäftstermine
  • Entgangene Aufträge
  • Mehrkosten für Alternativroute
  • Wichtig: Müssen separat geltend gemacht werden (nicht EU-261)

Dokumentation:

  • Reisekostenabrechnung
  • Bestätigung verpasster Termin
  • Geschäftliche Notwendigkeit nachweisen

Gilt die EU-Verordnung auch für Pauschalreisen?

Ja, PLUS zusätzliche Rechte!

Doppelter Schutz:

  1. EU-Verordnung 261/2004 (Fluggastrechte)
  2. Pauschalreiserecht (Reisemängelrecht)

Was bedeutet das konkret?

Flugverspätung bei Pauschalreise:

  • ✅ Entschädigung nach EU-261 (250-600 €)
  • ✅ PLUS Reisepreisminderung (für verkürzte Urlaubszeit)
  • ✅ Beide Ansprüche parallel

Flugausfall bei Pauschalreise:

  • ✅ Entschädigung nach EU-261
  • ✅ PLUS Rücktritt vom Vertrag möglich
  • ✅ PLUS Schadensersatz vom Veranstalter

An wen wende ich mich?

  • EU-Entschädigung: Direkt an Airline
  • Reisepreisminderung: An Reiseveranstalter (TUI, FTI, etc.)

Wichtig: Ansprüche nicht verwechseln oder verrechnen lassen!

Was passiert bei höherer Gewalt (Unwetter, Vulkanausbruch)?

Echte höhere Gewalt = außergewöhnliche Umstände

Beispiele aus der Vergangenheit:

Eyjafjallajökull-Vulkanausbruch 2010:

  • Luftraum über Europa gesperrt
  • ❌ Keine Entschädigung (außergewöhnlich)
  • ✅ Aber: Erstattung oder Umbuchung
  • ✅ Betreuungsleistungen (Essen, Hotel)

Orkan Sabine 2020:

  • Flughäfen teilweise geschlossen
  • ❌ Keine Entschädigung für betroffene Zeitfenster
  • ✅ Aber: Airlines müssen nachweisen, dass Flug unmöglich war

COVID-19 Lockdowns:

  • Flugverbote, Grenzschließungen
  • ❌ Keine Entschädigung (höhere Gewalt)
  • ✅ Erstattung des Ticketpreises (viele Airlines boten nur Gutscheine - das war rechtlich falsch!)

Wichtig:

  • Airlines müssen nachweisen, dass Flug unmöglich war
  • Wenn andere Flüge flogen, war es oft möglich
  • Burden of proof liegt bei Airline

Ihre Rechte bei höherer Gewalt:

  • Erstattung des Ticketpreises
  • Oder: Umbuchung auf späteren Flug
  • Betreuungsleistungen während Wartezeit
  • Keine pauschale Entschädigung

Kann ich bei Codeshare-Flügen Entschädigung fordern?

Ja, aber Zuständigkeit beachten!

Was ist Codeshare?

  • Sie buchen bei Airline A
  • Fliegen aber mit Airline B
  • Beispiel: Buchen bei Lufthansa (LH), fliegen mit United (UA)

Wer ist verantwortlich?

  • Ausführende Airline (die tatsächlich fliegt)
  • Im Beispiel: United Airlines

Besonderheit:

  • EU-261 gilt nur bei EU-Abflug oder EU-Airline
  • Codeshare mit Nicht-EU-Airline außerhalb EU: Kein Schutz

Beispiel komplexer Fall:

  • Gebucht: Lufthansa LH7000 Frankfurt → New York
  • Tatsächlich: United UA960 (Codeshare)
  • Verspätung 4 Stunden
  • Anspruch: EU-Abflug, ausführende Airline United muss zahlen
  • Durchsetzung: Über Lufthansa (als Vertragspartner) oder direkt United

FlugNinja-Tipp: Bei Codeshare immer beide Airlines angeben. Wir prüfen die Zuständigkeit.

Antragstellung und Durchsetzung

Wie stelle ich einen Entschädigungsantrag?

3 Wege zur Entschädigung:

1. Direkt bei der Airline (DIY):

  • Musterbrief schreiben (Vorlage hier →)
  • Dokumente beifügen (Boarding Pass, Buchung)
  • Per E-Mail oder Post
  • ⏱️ Dauer: 2-12 Monate
  • 💪 Erfolgsquote: 30-50%

2. Schlichtungsstelle (kostenlos):

  • Deutschland: SÖP (schlichtung-luftverkehr.de)
  • Österreich: APF (apf.gv.at)
  • ⏱️ Dauer: 3-6 Monate
  • 💪 Erfolgsquote: 50-70%
  • ✅ Kostenlos

3. Dienstleister wie FlugNinja:

  • Vollständige Übernahme des Prozesses
  • Professionelle Durchsetzung
  • Notfalls vor Gericht
  • ⏱️ Dauer: 4-8 Wochen (oft schneller)
  • 💪 Erfolgsquote: 95%+
  • 💰 Provision nur bei Erfolg (25-35%)

Welche Dokumente brauche ich?

Minimale Anforderungen:

  • ✅ Flugnummer und Flugdatum
  • ✅ Ihr Name (wie gebucht)
  • ✅ Verspätungsdauer bzw. Annullierung

Hilfreich (aber nicht zwingend):

  • Boardingpass (Foto oder PDF)
  • Buchungsbestätigung
  • Verspätungsbestätigung der Airline
  • E-Mail-Korrespondenz

FlugNinja beschafft für Sie:

  • Offizielle Flugdaten
  • Verspätungsdokumentation
  • Wetterdaten
  • Airline-Verantwortlichkeit

Komplette Dokumenten-Checkliste →

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld bekomme?

Realistische Zeitrahmen:

Bei Direktantrag:

  • Airline antwortet: 2-6 Wochen
  • Erste Ablehnung: Sofort oder nach 6 Wochen
  • Wiederholung: +4-8 Wochen
  • Schlichtung: +3-6 Monate
  • Gericht: +6-18 Monate
  • Gesamt: 3-24 Monate

Bei FlugNinja:

  • Anspruchsprüfung: 48 Stunden
  • Forderung an Airline: Sofort
  • Zahlung bei kooperativer Airline: 4-8 Wochen
  • Bei Weigerung → Inkasso/Gericht: +2-4 Monate
  • Gesamt: 1-6 Monate

Faktoren für Dauer:

  • Kooperationsbereitschaft der Airline
  • Komplexität des Falls
  • Außergewöhnliche Umstände behauptet
  • Land der Airline (Nicht-EU dauert länger)

Schnellste Airlines:

  • Lufthansa, Swiss, Austrian (bei klaren Fällen)
  • Langsamste Airlines:
  • Ryanair, Wizz Air (verzögern systematisch)
  • Nicht-EU-Airlines (lange Bearbeitungszeiten)

Was kostet FlugNinja?

Unser Erfolgsbasiertes Modell:

  • 🆓 Keine Vorauskkosten
  • 🆓 Keine Gebühren bei erfolgloser Forderung
  • 💰 25-35% Provision nur bei Erfolg
  • ⚖️ Gerichtskosten übernehmen wir

Beispiel-Rechnung:

  • Ihr Anspruch: 600 €
  • FlugNinja-Provision: 30% = 180 €
  • Sie erhalten: 420 €
  • Bei Eigenversuch und Ablehnung: 0 €

Warum sich das lohnt:

  • 95%+ Erfolgsquote vs. 30-50% bei Eigenversuch
  • Kein Risiko, kein Aufwand
  • Professionelle Durchsetzung
  • Notfalls vor Gericht

Transparenz:

  • Provision wird VOR Beauftragung genannt
  • Keine versteckten Kosten
  • Keine Zusatzgebühren

Jetzt kostenlos Anspruch prüfen →

Kann ich auch rückwirkend Ansprüche geltend machen?

Ja, bis zur Verjährung!

Verjährungsfristen (siehe oben):

  • Deutschland: 3 Jahre ab Jahresende
  • Österreich: 3 Jahre ab Flugtag
  • Großbritannien: 6 Jahre

Alte Flüge durchsetzen:

  • Alle Flüge seit 2005 (EU-261 gilt ab dann)
  • Auch wenn Jahre zurückliegen
  • Auch wenn Sie schon bei Airline angefragt hatten

Wichtig:

  • Je älter, desto schwieriger Dokumentenbeschaffung
  • Viele Airlines löschen alte Daten nach 3 Jahren
  • FlugNinja hat Zugang zu Archiv-Datenbanken

Lohnt es sich noch?

  • ✅ Ja! Geld ist Geld, auch wenn verzögert
  • ✅ Airlines können sich nicht auf "zu alt" berufen
  • ✅ Rechtslage ist klar

Tipp: Prüfen Sie Ihre alten Flüge - viele haben vergessene Ansprüche!

Was passiert, wenn die Airline nicht zahlt?

FlugNinja-Durchsetzung:

Stufe 1: Außergerichtlich (4-8 Wochen)

  • Formelle Forderung an Airline
  • Rechtliche Argumentation
  • Fristsetzung

Stufe 2: Inkasso (8-12 Wochen)

  • Professionelles Inkassoverfahren
  • Druck durch Drohung mit Gericht
  • Viele Airlines zahlen hier

Stufe 3: Gerichtliches Mahnverfahren (3-6 Monate)

  • Automatisiertes Verfahren
  • Titulierung des Anspruchs
  • Vollstreckbarer Titel

Stufe 4: Klage vor Gericht (6-18 Monate)

  • Professionelle Anwälte
  • Verhandlung
  • Urteil
  • Vollstreckung

Kosten für Sie:

  • ❌ Keine! Wir tragen das Kostenrisiko
  • Bei Sieg: Airline zahlt Gerichtskosten
  • Bei Niederlage: Wir tragen Kosten

Erfolgsquote vor Gericht:

  • 90%+ bei klaren Fällen
  • Weniger bei umstrittenen außergewöhnlichen Umständen
  • FlugNinja klagt nur bei hoher Erfolgsaussicht

Technische und rechtliche Details

Gilt EU-261 auch nach Brexit für UK-Flüge?

Ja, mit Einschränkungen:

Flüge von UK nach EU:

  • Keine EU-261 mehr für Nicht-EU-Airlines
  • Weiterhin geschützt für EU-Airlines

Beispiele:

  • ✅ British Airways London → Frankfurt (EU-Airline)
  • ❌ American Airlines London → Frankfurt (Nicht-EU-Airline)
  • ✅ Lufthansa London → München (EU-Airline)

Flüge von EU nach UK:

  • Voller Schutz (EU-Abflug)
  • Beliebige Airline

Beispiel:

  • ✅ Ryanair Berlin → London
  • ✅ Emirates München → London

UK-eigenes Recht:

  • UK hat EU-261 ins nationale Recht übernommen (UK261)
  • Praktisch identisch
  • Gilt für Flüge von/nach UK

Empfehlung:

  • Bei UK-Flügen: Beide Verordnungen prüfen
  • FlugNinja wählt für Sie das günstigere Recht

Was ist der Unterschied zwischen Montreal und EU-261?

Zwei verschiedene Regelwerke:

Montrealer Übereinkommen (International):

  • 🌍 Weltweit gültig
  • ✈️ Für internationale Flüge
  • 📦 Schwerpunkt: Gepäck, Verletzungen, Todesfälle
  • 💰 Höchstgrenzen für Schadensersatz
  • ⏳ 2 Jahre Verjährung

EU-Verordnung 261/2004 (Regional):

  • 🇪🇺 Nur EU/EWR
  • ✈️ Für EU-Flüge (siehe oben)
  • ⏱️ Schwerpunkt: Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung
  • 💰 Pauschale Entschädigungen (250-600 €)
  • ⏳ 3-6 Jahre Verjährung (je nach Land)

Können beide gelten?

  • ✅ Ja, bei EU-Flügen
  • Montreal: Schadensersatz (z.B. Gepäck verloren)
  • EU-261: Entschädigung (z.B. Verspätung)
  • Beide Ansprüche parallel möglich

Beispiel:

  • Flug verspätet 4 Stunden UND Gepäck verloren
  • EU-261: 400 € Entschädigung für Verspätung
  • Montreal: Bis zu 1.500 € für Gepäckverlust
  • Gesamt: Bis zu 1.900 €

Muss die Airline beweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen?

Ja, Beweislast liegt bei der Airline!

Wichtiges Prinzip:

  • Airline muss beweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen
  • Sie müssen NICHT beweisen, dass keine vorlagen
  • Airline muss zeigen, dass sie alles Zumutbare getan hat

Was Airline beweisen muss:

  1. Außergewöhnlicher Umstand ist eingetreten
  2. Dieser hat die Verspätung/Annullierung verursacht
  3. Alle zumutbaren Maßnahmen wurden ergriffen
  4. Verspätung war trotzdem unvermeidbar

Häufige Airline-Ausreden und Gegenargumente:

"Technisches Problem"

  • Airline muss nachweisen: Unvorhersehbares, plötzliches Problem
  • Reguläre Wartung: ❌ Keine Ausrede
  • Bekannte Defekte: ❌ Keine Ausrede

"Verspätete Crew"

  • Airline muss nachweisen: Außergewöhnlicher Grund für Crew-Ausfall
  • Schlechte Planung: ❌ Keine Ausrede
  • Kranke Crew (vorhersehbar): ❌ Keine Ausrede

"Wetter"

  • Airline muss nachweisen: Flugbetrieb war unmöglich
  • Andere Flüge flogen: ❌ Keine Ausrede
  • Vorhergesagtes Wetter: ❌ Oft keine Ausrede

Gerichtspraxis:

  • Airlines scheitern häufig an Beweispflicht
  • Gerichte fordern detaillierte Nachweise
  • Pauschale Behauptungen reichen nicht

FlugNinja-Vorteil: Wir kennen alle Airline-Tricks und fordern konkrete Beweise.

Was bedeutet "alle zumutbaren Maßnahmen"?

Airline muss aktiv werden:

Zumutbare Maßnahmen bei technischen Problemen:

  • ✅ Ersatzflugzeug bereitstellen
  • ✅ Ersatzteile schnellstmöglich beschaffen
  • ✅ Spezialisten einfliegen
  • ✅ Passagiere umbuchen (andere Airlines)

NICHT zumutbar (laut Rechtsprechung):

  • ❌ Zweites Ersatzflugzeug vorhalten (zu teuer)
  • ❌ Ersatzteile im Flugzeug mitführen (unpraktisch)

Bei Crew-Ausfall:

  • ✅ Ersatz-Crew aktivieren
  • ✅ Crew von anderem Flug nehmen
  • ✅ Freie Piloten/Kabine kontaktieren

Bei Wetter:

  • ✅ Alternative Routen prüfen
  • ✅ Anderen Flughafen anfliegen
  • ✅ Abwarten, ob Wetter sich bessert

Wichtig: Airline muss konkret darlegen, was sie getan hat. FlugNinja prüft das kritisch.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte

Ihr Entschädigungsanspruch in 60 Sekunden

Sie haben Anspruch bei:

  • ✈️ Verspätung ab 3 Stunden am Zielort
  • 🚫 Annullierung (außer rechtzeitige Info + gute Alternative)
  • 🎫 Nichtbeförderung/Überbuchung

Entschädigungshöhe:

  • 💰 250 € (bis 1.500 km)
  • 💰 400 € (1.500-3.500 km)
  • 💰 600 € (über 3.500 km)

Voraussetzungen:

  • ✅ EU-Flug (Abflug von EU oder Ankunft mit EU-Airline)
  • ✅ Keine außergewöhnlichen Umstände (Airline muss beweisen)
  • ✅ Rechtzeitig am Gate

Verjährung:

  • ⏳ 3 Jahre (Deutschland, Österreich)
  • ⏳ Bis zu 6 Jahre (UK, Spanien)

Durchsetzung:

  • 🏆 FlugNinja: 95%+ Erfolgsquote, kein Risiko, 4-8 Wochen
  • ✍️ Selbst: 30-50% Erfolgsquote, 3-24 Monate
  • ⚖️ Schlichtung: 50-70% Erfolgsquote, kostenlos, 3-6 Monate

Häufigste Fehler vermeiden

Das sollten Sie NICHT tun:

  • Gutscheine akzeptieren (statt Geld)
  • Vorschnell Vergleich akzeptieren (oft zu niedrig)
  • Fristen der Airline ernst nehmen ("nur noch 48h!" - falsch)
  • Aufgeben nach erster Ablehnung
  • Dokumente wegwerfen (3 Jahre aufbewahren!)

Das sollten Sie TUN:

  • Alle Dokumente sichern (sofort am Flughafen)
  • Verspätungsbestätigung anfordern
  • Schriftlich kommunizieren (E-Mail, dokumentiert)
  • Geldentschädigung fordern (nicht Gutschein)
  • Bei Ablehnung: FlugNinja oder Schlichtung einschalten

Nächste Schritte

Wenn Sie betroffen sind:

Sofort (am Flughafen):

  1. Boarding Pass fotografieren
  2. Anzeigetafel fotografieren
  3. Verspätungsbestätigung anfordern
  4. Belege sammeln (Essen, Hotel, etc.)

Binnen 7 Tagen:

  1. Alle Dokumente sichern und organisieren
  2. Verspätungsbestätigung nachfordern (falls nicht erhalten)
  3. Anspruch prüfen

Binnen 30 Tagen:

  1. Entschädigung beantragen (selbst, Schlichtung oder FlugNinja)
  2. Schriftliche Forderung an Airline
  3. Dokumentation vervollständigen

Langfristig:

  • Bei Ablehnung nicht aufgeben
  • Schlichtung oder FlugNinja einschalten
  • Fristen im Blick behalten (3 Jahre)

Ihre Flugentschädigung mit FlugNinja

Bereit, Ihre Entschädigung zu fordern?

Mit den Informationen aus diesem FAQ sind Sie bestens informiert. FlugNinja setzt Ihr Recht professionell durch - ohne Risiko, ohne Aufwand.

Starten Sie jetzt Ihre kostenlose Anspruchsprüfung:

  • ⚡ In 2 Minuten prüfen wir Ihren Anspruch
  • 💰 Bis zu 600 € pro Person
  • 🛡️ Kein Erfolg = keine Kosten
  • ⚖️ Notfalls bis vor Gericht

👉 Jetzt Anspruch prüfen


Weitere hilfreiche Ratgeber:


Über den Autor: Dieser FAQ-Ratgeber wurde vom FlugNinja-Team erstellt - Experten für Fluggastrechte mit über 10 Jahren Erfahrung. Wir beantworten die häufigsten Fragen basierend auf tausenden erfolgreich durchgesetzten Entschädigungen und aktueller Rechtsprechung.

Letzte Aktualisierung: 17. Januar 2025

F

FlugNinja Team

Redaktionsteam

Das FlugNinja Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Reise- und Rechtsexperten, die sich auf EU-Fluggastrechte spezialisiert haben. Gemeinsam haben wir tausenden Passagieren geholfen, ihre Entschädigung erfolgreich durchzusetzen.

Expertise:

EU-Verordnung 261/2004FluggastrechteEntschädigungsverfahrenAirline-Reklamationen
  • Über 10.000 erfolgreich bearbeitete Fälle
  • 98% Erfolgsquote bei berechtigten Ansprüchen
  • Durchschnittlich 420€ Entschädigung pro Passagier

Weiterlesen