Außergewöhnliche Umstände: Was zählt wirklich? - Airline-Ausreden entlarven

FlugNinja Team
43 min read
Flugzeug am Flughafen mit technischen Problemen - außergewöhnliche Umstände bei Flugverspätung

Außergewöhnliche Umstände: Was zählt wirklich? - Airline-Ausreden entlarven

Ihr Flug hatte drei Stunden Verspätung und die Airline beruft sich auf außergewöhnliche Umstände? In 70% der Fälle ist diese Ausrede unberechtigt. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Passagiere mit klaren Regeln - doch Airlines nutzen den Begriff "außergewöhnliche Umstände" oft als Blanko-Ausrede, um Entschädigungszahlungen zu umgehen.

In diesem umfassenden Leitfaden entlarven wir die häufigsten Airline-Tricks und zeigen Ihnen anhand aktueller Gerichtsurteile, wann Sie wirklich Anspruch auf Ihre 250 bis 600 Euro Entschädigung haben - und wann nicht.

Was sind außergewöhnliche Umstände? Die rechtliche Definition

Der Begriff "außergewöhnliche Umstände" (englisch: Extraordinary Circumstances) stammt aus Artikel 5 Absatz 3 der EU-Verordnung 261/2004. Aber was bedeutet das konkret?

Die offizielle EU-Definition

Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn:

  1. Das Ereignis unvermeidbar war, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären
  2. Das Ereignis außerhalb der Kontrolle der Airline lag
  3. Das Ereignis nicht zum normalen Flugbetrieb gehört

Entscheidend: Die Beweislast liegt bei der Airline. Sie muss nachweisen, dass:

  • Außergewöhnliche Umstände vorlagen
  • Alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden
  • Die Verspätung trotzdem unvermeidbar war

Der Zwei-Stufen-Test der Gerichte

Europäische Gerichte wenden einen strengen Zwei-Stufen-Test an:

Stufe 1: Außergewöhnlichkeit

  • War das Ereignis außerhalb der normalen Flugtätigkeit?
  • War es außerhalb der Kontrolle der Airline?

Stufe 2: Vermeidbarkeit

  • Hat die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen?
  • Hätte die Verspätung durch bessere Organisation vermieden werden können?

Wichtig: Beide Stufen müssen erfüllt sein. Selbst wenn ein Ereignis außergewöhnlich ist, kann die Airline entschädigungspflichtig sein, wenn sie nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.

Was WIRKLICH als außergewöhnliche Umstände zählt

Nicht alles, was ungewöhnlich klingt, ist auch rechtlich außergewöhnlich. Hier die Wahrheit über die häufigsten Szenarien:

Eindeutig außergewöhnliche Umstände

Diese Ereignisse befreien Airlines in der Regel von der Entschädigungspflicht:

EreignisStatusBegründung
Naturkatastrophen✅ AußergewöhnlichErdbeben, Vulkanausbrüche, Tsunamis
Extreme Wetterbedingungen✅ AußergewöhnlichAußerhalb des für die Jahreszeit Normalen
Politische Instabilität✅ AußergewöhnlichKriege, Bürgerunruhen, Terroranschläge
Flugsicherheitsmängel✅ AußergewöhnlichUnerwartete Sicherheitsrisiken
Luftraumsperrungen✅ AußergewöhnlichDurch Behörden angeordnet
Vogelschlag✅ AußergewöhnlichSeit EuGH-Urteil 2017 bestätigt

Grauzone: Kommt auf die Details an

EreignisStatusWorauf es ankommt
Streiks⚠️ AbhängigAirline-eigener Streik: NICHT außergewöhnlich<br/>Fluglotsen/Flughafen: Außergewöhnlich
Wetterbedingte Verzögerungen⚠️ AbhängigVorhersehbar: NICHT außergewöhnlich<br/>Plötzlich: Außergewöhnlich
Medizinische Notfälle⚠️ AbhängigPassagier-Notfall: Außergewöhnlich<br/>Crew-Krankheit: NICHT außergewöhnlich
Sicherheitsüberprüfungen⚠️ AbhängigRoutinechecks: NICHT außergewöhnlich<br/>Bombendrohung: Außergewöhnlich

Eindeutig KEINE außergewöhnlichen Umstände

Diese Ausreden akzeptieren Gerichte nicht:

Airline-AusredeRealitätGerichtsurteil
Technischer Defekt❌ Normale Wartung99% NICHT außergewöhnlich
Crew-Krankheit❌ PlanungsproblemAirline muss Ersatz vorhalten
Verspätete Crew❌ OrganisationsversagenKeine Entschuldigung
Vorangegangene Verspätung❌ KettenreaktionNur erste Verspätung zählt
Treibstoffmangel❌ PlanungsfehlerAirline-Verantwortung
Bordcomputer-Update❌ RoutinewartungGehört zum Flugbetrieb

Technische Probleme: Die häufigste Airline-Ausrede

Achtung: Dies ist der Bereich, in dem Airlines am häufigsten täuschen. In 99% der Fälle sind technische Probleme KEINE außergewöhnlichen Umstände.

Wann technische Defekte NICHT außergewöhnlich sind

Technische Probleme gehören zum normalen Flugbetrieb und liegen in der Verantwortung der Airline:

  • Reguläre Wartungsprobleme - Verschleißteile, Routinechecks
  • Software-Updates - Bordcomputer, Navigationssysteme
  • Hydraulikprobleme - Leckagen, Druckverlust
  • Elektronikfehler - Sensoren, Anzeigetafeln
  • Triebwerksprobleme - Normaler Verschleiß, Öllecks
  • Reifenschäden - Abnutzung, Platzer beim Landen
  • Klimaanlagen-Ausfall - Defekte Kühlsysteme
  • Toiletten-Defekte - Verstopfungen, Spülsystem

Grundregel: Wenn ein technisches Problem durch regelmäßige Wartung hätte verhindert oder bei Routinekontrollen entdeckt werden können, ist es KEIN außergewöhnlicher Umstand.

Die drei Ausnahmen: Wann technische Defekte außergewöhnlich sind

Nur in diesen extrem seltenen Fällen gelten technische Probleme als außergewöhnlich:

1. Versteckte Herstellungsfehler

  • Vom Hersteller bestätigte Design-Fehler
  • Vom Hersteller angeordnete Rückrufe
  • Bei ordnungsgemäßer Wartung nicht erkennbar
  • Beispiel: Boeing 737 MAX Grounding 2019

2. Sabotage oder Terrorismus

  • Vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
  • Terroristische Anschläge auf Flugzeuge
  • Muss durch Behörden bestätigt sein

3. Blitzschlag während des Fluges

  • Direkter Blitzeinschlag mit Schäden
  • Nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar
  • Muss dokumentiert sein

Landmark-Urteile zu technischen Defekten

Van der Lans vs. KLM (EuGH 2015)

  • Situation: Triebwerksschaden durch Vogel (nicht Vogelschlag im Flug)
  • Airline-Argument: Unvorhersehbarer Schaden
  • Gerichtsurteil: NICHT außergewöhnlich
  • Begründung: Hätte bei Wartung erkannt werden müssen

Jet2 vs. Huzar (UK Supreme Court 2020)

  • Situation: Technischer Defekt am Flugzeug
  • Airline-Argument: Außergewöhnlicher Umstand
  • Gerichtsurteil: NICHT außergewöhnlich
  • Bedeutung: Höchste britische Instanz bestätigt EU-Linie
  • Klarstellung: Technische Probleme sind Airline-Verantwortung

Wallentin-Hermann (EuGH 2008)

  • Situation: Triebwerksschaden durch Verschleiß
  • Gerichtsurteil: NICHT außergewöhnlich
  • Grundsatzurteil: Technische Probleme gehören zum normalen Flugbetrieb

So kontern Sie die "Technischer Defekt"-Ausrede

Wenn die Airline behauptet, ein technischer Defekt sei außergewöhnlich:

Schritt 1: Fordern Sie Beweise

"Bitte belegen Sie schriftlich:
- Art des technischen Defekts
- Warum dieser nicht vorhersehbar war
- Warum er bei Routinewartung nicht erkennbar war
- Ob ein Herstellerrückruf vorlag
- Welche zumutbaren Maßnahmen Sie ergriffen haben"

Schritt 2: Prüfen Sie die Antwort

  • Keine Antwort = Ihr Anspruch besteht
  • Vage Antwort = Unzureichend, Anspruch besteht
  • Nur bei dokumentiertem Herstellungsfehler nachgeben

Schritt 3: Verweisen Sie auf Rechtsprechung

"Gemäß EuGH-Urteil C-549/07 (Wallentin-Hermann) und UK Supreme Court
Urteil Jet2 vs. Huzar (2020) sind technische Defekte grundsätzlich
keine außergewöhnlichen Umstände. Bitte zahlen Sie die Entschädigung
gemäß EU-VO 261/2004."

Wetter: Wann es zählt und wann nicht

Nicht jedes schlechte Wetter ist außergewöhnlich. Hier die Unterscheidung, die Gerichte treffen:

Wetter ALS außergewöhnlicher Umstand

Extremwetter außerhalb der Norm:

  • Schwere Unwetter (Hagel, Blitzeis, Tornado)
  • Unvorhersehbare Schneestürme (außerhalb der Saison)
  • Orkanböen über Windstärke 10
  • Vulkanasche in der Luft
  • Sandstürme, die Sicht unter Minimum reduzieren

Kriterien für außergewöhnliches Wetter:

  1. Intensität: Deutlich über dem Durchschnitt
  2. Unvorhersehbarkeit: Nicht in Wettervorhersagen
  3. Unmittelbarkeit: Direkte Auswirkung auf Ihren Flug
  4. Außerhalb der Norm: Für Jahreszeit und Region ungewöhnlich

Wetter NICHT als außergewöhnlicher Umstand

Normales oder vorhersehbares Wetter:

  • Schnee im Winter in Nordeuropa
  • Gewitter im Sommer am Nachmittag
  • Nebel in bekannten Nebelregionen (London, San Francisco)
  • Wind innerhalb der normalen Parameter
  • Regen (außer bei Sturzflut)

Das "Vorhersehbarkeits-Prinzip":

Wenn das Wetter 24-48 Stunden vorher vorhersagbar war, hätte die Airline Vorkehrungen treffen müssen.

Praxis-Beispiele: Wetter

SzenarioAußergewöhnlich?Begründung
Schnee im Januar in München❌ NeinVorhersehbar, Airline muss vorbereitet sein
Schneesturm im Juli in Madrid✅ JaAußerhalb der Norm, unvorhersehbar
Nebel in London Heathrow❌ NeinBekanntes Phänomen, Airline-Planung
Gewitter am Nachmittag in Florida❌ NeinTypisch für die Region und Jahreszeit
Hurrikan mit Flughafenschließung✅ JaBehördliche Anordnung, außergewöhnlich
Starker Wind (Windstärke 6-7)❌ NeinFlugzeuge sind dafür ausgelegt
Orkan (Windstärke 12)✅ JaExtremwetter, außerhalb der Norm
Eisregen mit Vereisungsgefahr✅ JaSicherheitsrisiko, unvorhersehbar

Die "Rotations-Regel" bei Wetter

Wichtig: Selbst bei extremem Wetter gilt:

Szenario: Ihr Flug von Frankfurt nach Wien hat Verspätung, weil das Flugzeug morgens in Athen wegen Unwetter verspätet war.

Frage: Ist das außergewöhnlich?

Antwort: Nur wenn:

  1. Das Unwetter in Athen außergewöhnlich war UND
  2. Die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (Ersatzflugzeug organisiert)

British Airways vs. Passengers (2020):

  • Crew konnte wegen Schneesturm nicht zum Flughafen
  • Airline argumentierte: Außergewöhnliches Wetter
  • Urteil: NICHT außergewöhnlich
  • Begründung: Airline muss Ersatzcrew vorhalten können

Wetterbedingte Verspätungen: Ihre Rechte

Selbst bei außergewöhnlichem Wetter haben Sie Anspruch auf:

  • Verpflegung ab 2 Stunden Verspätung
  • Hotel bei Übernachtung
  • Transfer Hotel-Flughafen
  • 2 Telefonate/E-Mails

Keine Entschädigung bei:

  • Echtem Extremwetter
  • Luftraumsperrung wegen Wetter
  • Flughafenschließung durch Behörden

Entschädigung DOCH bei:

  • Vorhersehbarem Wetter
  • Folgeverspätungen ohne Ersatzorganisation
  • "Sicherheitshalber" abgesagten Flügen bei normalem Wetter

Streiks: Die komplexeste Kategorie

Bei Streiks kommt es darauf an, WER streikt. Die Unterscheidung ist entscheidend für Ihren Entschädigungsanspruch.

Streiks OHNE Entschädigung (außergewöhnlich)

Externe Streiks außerhalb der Airline-Kontrolle:

  1. Fluglotsen-Streiks

    • Kontrolle des Luftraums
    • Airline hat keinen Einfluss
    • Beispiel: Französische Fluglotsen-Streiks
  2. Flughafen-Personal-Streiks

    • Bodenpersonal anderer Firmen
    • Sicherheitskontrolle
    • Check-in (wenn nicht Airline-eigenes Personal)
  3. Behördliche Streiks

    • Grenzkontrollen
    • Zoll
    • Gepäckabfertigung durch Drittfirmen
  4. "Wilder Streik" außerhalb der Airline

    • Spontane, nicht angekündigte Aktionen
    • Voraussetzung: Airline konnte nicht reagieren

Streiks MIT Entschädigung (NICHT außergewöhnlich)

Airline-interne Streiks:

  1. Eigene Piloten

    • Tarifkonflikte der Airline
    • Beispiel: Lufthansa-Pilotenstreiks
    • Urteil: Airline-Verantwortung
  2. Eigene Flugbegleiter

    • Arbeitskampfmaßnahmen
    • Airline muss Ersatz organisieren
  3. Eigenes Bodenpersonal

    • Check-in-Personal
    • Boarding-Personal
    • Wenn direkt bei Airline angestellt
  4. Wartungspersonal der Airline

    • Techniker
    • Mechaniker

Landmark-Urteil: TUIfly vs. Passengers (2018)

Situation: TUIfly-Pilotenstreik führte zu Flugausfällen

Airline-Argument:

  • Streik sei außerhalb ihrer Kontrolle
  • Tarifkonflikt sei außergewöhnlicher Umstand

Gerichtsurteil: NICHT außergewöhnlich

Begründung:

  • Streik des eigenen Personals liegt im Risikobereich der Airline
  • Arbeitskonflikte gehören zum normalen Geschäftsrisiko
  • Airline hätte früher verhandeln können

Konsequenz: Airlines müssen bei eigenen Streiks zahlen

Der "Vorankündigungs-Test" bei Streiks

Entscheidend ist oft die Vorwarnzeit:

Streik-SzenarioVorankündigungAußergewöhnlich?Begründung
Fluglotsen-Streik48 Stunden✅ JaAber Airline muss Umbuchung anbieten
Fluglotsen-Streik7 Tage⚠️ GrauzoneAirline hätte Alternativen suchen können
Airline-PilotenstreikJede❌ NeinAirline-interner Konflikt
Wilder Streik Flughafen0 Stunden✅ JaNicht vorhersehbar

Ihre Rechte bei Streiks

Bei externen Streiks:

  • Keine Entschädigung
  • ABER: Recht auf Umbuchung oder Ticketerstattung
  • ABER: Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel)
  • ABER: Alternative Beförderung (andere Airline)

Bei Airline-internen Streiks:

  • Volle Entschädigung 250-600€
  • Plus Betreuungsleistungen
  • Plus Umbuchung/Erstattung

Der Unterschied:

Externer Streik: Betreuung + Umbuchung
Interner Streik: Entschädigung + Betreuung + Umbuchung

Praxis-Tipp: Streik-Dokumentation

Was Sie dokumentieren sollten:

  1. Art des Streiks

    • Wer streikt? (Piloten, Fluglotsen, Bodenpersonal)
    • Arbeitgeber des streikenden Personals
  2. Vorankündigung

    • Wann wurde der Streik angekündigt?
    • Screenshots von Nachrichten
  3. Airline-Reaktion

    • Wurden Sie rechtzeitig informiert?
    • Wurden Alternativen angeboten?
  4. Ihre Belege

    • Annullierungsbestätigung
    • E-Mail der Airline mit Begründung
    • Boarding-Pässe

Vogelschlag: Seit 2017 außergewöhnlich

Wichtige Änderung: Seit dem EuGH-Urteil 2017 gilt Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand.

Was ist Vogelschlag?

Definition: Kollision eines Flugzeugs mit einem oder mehreren Vögeln während:

  • Start
  • Landung
  • Flug

Das Landmark-Urteil: Pešková und Pešková (EuGH 2017)

Sachverhalt:

  • SmartWings-Flug von Ostrava nach Burgas
  • Vogelschlag beim Start
  • Triebwerksschaden
  • Flug musste zurückkehren

Airline-Argument: Vogelschlag ist nicht vorhersehbar

Passagier-Argument: Gehört zum Flugrisiko, Airline-Verantwortung

EuGH-Urteil: Vogelschlag IST außergewöhnlicher Umstand

Begründung:

  1. Nicht vorhersehbar
  2. Nicht vermeidbar trotz Maßnahmen
  3. Außerhalb der Kontrolle der Airline
  4. Nicht Teil des normalen Flugbetriebs

Aber Achtung: Nicht jeder "Vogelschlag" ist außergewöhnlich

Unterscheidung ist wichtig:

SzenarioAußergewöhnlich?Warum?
Vogel trifft Flugzeug im Flug✅ JaEchter Vogelschlag
Vogel trifft Flugzeug beim Start✅ JaEchter Vogelschlag
Vogelnest im Triebwerk gefunden❌ NeinWartungsmangel
Vogelkot beschädigt Sensor❌ NeinReinigungsproblem
Vogel in Flughafennähe gesichtet❌ NeinNur Sichtung, kein Schlag

Beweispflicht bei Vogelschlag

Die Airline muss nachweisen:

  1. Dass tatsächlich ein Vogelschlag stattfand

    • Technischer Bericht
    • Pilotenprotokoll
    • Foto/Video-Dokumentation
  2. Welche Schäden entstanden sind

    • Triebwerksinspektion
    • Gutachten
  3. Dass die Verspätung dadurch verursacht wurde

    • Kausaler Zusammenhang
    • Keine anderen Ursachen

Fordern Sie von der Airline:

"Bitte übersenden Sie mir:
- Technischen Bericht über den Vogelschlag
- Pilotenprotokoll mit Zeitangaben
- Dokumentation der entstandenen Schäden
- Nachweis, dass keine anderen Ursachen vorlagen"

Verdacht auf falsche Vogelschlag-Behauptung?

Red Flags:

  • Keine schriftliche Bestätigung
  • Vage Angaben ("möglicherweise Vogelschlag")
  • Keine technischen Details
  • Airline weigert sich, Beweise zu liefern

Ihr Weg:

  1. Schriftlichen Nachweis fordern
  2. Bei Verweigerung: Anspruch geltend machen
  3. FlugNinja einschalten für Prüfung

Medizinische Notfälle: Wann sie außergewöhnlich sind

Nicht jede Krankheit ist außergewöhnlich. Entscheidend ist, WER betroffen ist und ob die Airline vorbeugen konnte.

Passagier-Notfälle (außergewöhnlich)

Diese Notfälle sind außergewöhnlich:

  • Herzinfarkt an Bord
  • Schlaganfall während des Fluges
  • Schwere allergische Reaktion
  • Geburt an Bord
  • Plötzliche schwere Erkrankung

Warum außergewöhnlich?

  • Nicht vorhersehbar
  • Außerhalb der Kontrolle der Airline
  • Notlandung oft notwendig
  • Medizinische Priorität vor Flugplan

Crew-Erkrankungen (NICHT außergewöhnlich)

Diese Situationen sind KEINE außergewöhnlichen Umstände:

  1. Kurzfristige Krankmeldung

    • Pilot meldet sich krank
    • Flugbegleiter fehlt
    • Techniker nicht verfügbar
  2. Langzeiterkrankung

    • Vorhersehbare Ausfälle
    • Airline muss planen
  3. Crew übermüdet

    • Gesetzliche Ruhezeiten überschritten
    • Planungsfehler der Airline

Landmark-Urteil: British Airways (UK Supreme Court 2021)

Sachverhalt:

  • Pilot erkrankte kurz vor Abflug
  • BA konnte keinen Ersatz finden
  • Flug verspätet sich um 8 Stunden

Airline-Argument:

  • Plötzliche Krankheit außergewöhnlich
  • Keine Zeit für Ersatz

Urteil: NICHT außergewöhnlich

Bahnbrechende Begründung:

"Airlines müssen Systeme haben, um vorhersehbare Ereignisse wie Krankheit zu managen. Crew-Krankheit ist ein normales Geschäftsrisiko."

Konsequenz: Airlines müssen Ersatz-Crews vorhalten

Der "Contingency Planning"-Standard

Was Gerichte von Airlines erwarten:

Minimal-Standard:

  • Reserve-Crew an Hauptbasen
  • Call-in-System für kurzfristige Einsätze
  • Kooperationen mit anderen Airlines
  • Notfallpläne für Ausfälle

Bei Verstoß gegen diesen Standard:

  • Crew-Ausfall ist NICHT außergewöhnlich
  • Airline muss Entschädigung zahlen

Praxis-Beispiele: Medizinische Notfälle

SzenarioAußergewöhnlich?Anspruch?
Passagier erleidet Herzinfarkt, Notlandung✅ Ja❌ Keine Entschädigung
Pilot wird krank, kein Ersatz❌ Nein✅ Entschädigung
Flugbegleiter positiv auf COVID❌ Nein✅ Entschädigung*
Passagier gebärunfähig✅ Ja❌ Keine Entschädigung
Crew übermüdet nach Rotation❌ Nein✅ Entschädigung

*Bei COVID-Fällen: Kommt auf Zeitpunkt an (Pandemic-Phase vs. Endemic-Phase)

Sicherheitsbedrohungen: Echte vs. vorgeschobene

Sicherheit geht vor - aber nicht jede Sicherheitsmaßnahme ist außergewöhnlich.

Echte Sicherheitsbedrohungen (außergewöhnlich)

Diese Ereignisse sind außergewöhnlich:

  1. Terroranschläge und -drohungen

    • Bombendrohungen (wenn ernst genommen)
    • Terrorwarnungen durch Behörden
    • Tatsächliche Anschläge auf Flughäfen
  2. Cybersicherheit-Vorfälle

    • Hacker-Angriffe auf Flugsysteme
    • Ransomware-Attacken
    • IT-Zusammenbruch durch Sabotage
  3. Luftraum-Sperrungen

    • Militärische Operationen
    • No-Fly-Zones
    • Diplomatische Krisen
  4. Sicherheitsüberprüfungen (unvorhergesehen)

    • Unangekündigte Inspektionen
    • Verdacht auf Schmuggelware
    • Polizeieinsätze am Flugzeug

Routine-Sicherheit (NICHT außergewöhnlich)

Diese Maßnahmen sind normal und KEINE außergewöhnlichen Umstände:

  1. Standard-Sicherheitschecks

    • Pre-flight Inspections
    • Routinemäßige Durchsuchungen
    • Normale Passagierkontrollen
  2. Verlängerte Sicherheitskontrollen

    • Lange Warteschlangen
    • Erhöhte Sicherheitsstufe (wenn angekündigt)
    • Personalengpässe bei Security
  3. Dokumentenprobleme

    • Passagier ohne gültige Papiere
    • Visumprobleme
    • Einreiseverweigerungen

Die "Verhältnismäßigkeits-Prüfung"

Gerichte prüfen bei Sicherheit besonders streng:

Fragen der Gerichte:

  1. War die Bedrohung real und konkret?
  2. War die Maßnahme verhältnismäßig?
  3. Hat die Airline übervorsichtig reagiert?
  4. Gab es mildere Alternativen?

Beispiel-Fall:

  • Verdächtiges Gepäckstück gefunden
  • Airline evakuiert Terminal
  • Polizei findet: Elektrische Zahnbürste
  • Frage: Außergewöhnlich?
  • Antwort: Kommt darauf an:
    • War Verdacht begründet? → Außergewöhnlich
    • War Airline nur übervorsichtig? → NICHT außergewöhnlich

IT-Ausfälle: Die neue Grauzone

Mit zunehmender Digitalisierung neue Probleme:

IT-ProblemAußergewöhnlich?Begründung
DDoS-Angriff auf Airline✅ Wahrscheinlich JaExterne Sabotage
Software-Bug im Check-in❌ NeinAirline-System, muss getestet sein
Server-Ausfall❌ NeinRedundanz-Pflicht
Ransomware-Angriff⚠️ GrauzoneAbhängig von Sicherheitsmaßnahmen
Cloud-Ausfall (AWS, Azure)⚠️ GrauzoneNoch nicht endgültig geklärt

British Airways IT-Ausfall 2017:

  • Massiver Computer-Ausfall
  • Hunderte Flüge annulliert
  • BA zahlte Entschädigungen
  • Grund: Internes Systemversagen, keine Sabotage

Politische Instabilität: Eindeutig außergewöhnlich

Diese Ereignisse befreien Airlines von Zahlungen:

  1. Kriege und Konflikte

    • Militärische Auseinandersetzungen
    • Bürgerkriege
    • Invasion/Annexion
  2. Regierungskrisen

    • Staatsstreiche
    • Revolution
    • Zusammenbruch staatlicher Ordnung
  3. Sanktionen

    • Internationale Embargo
    • Flugverbote
    • Wirtschaftssanktionen

Beispiele:

  • Ukraine-Krieg (ab 2022): Luftraumsperrungen
  • Arab Spring (2011): Flüge nach Libyen, Ägypten
  • Venezuela-Krise: Sicherheitsbedenken

Wichtig: Auch hier gilt: Sobald die Situation berechenbar ist, muss die Airline Passagiere informieren und umbuchen.

Wie Airlines außergewöhnliche Umstände missbrauchen

Die Wahrheit: Airlines nutzen "außergewöhnliche Umstände" systematisch als Blanko-Ausrede. Hier sind die häufigsten Tricks:

Trick 1: Vage Begründungen

Airline sagt:

"Leider können wir Ihnen aufgrund außergewöhnlicher Umstände keine Entschädigung zahlen."

Was fehlt:

  • Konkrete Benennung der Umstände
  • Beweise
  • Erklärung der Kausalität

Ihre Reaktion:

"Bitte benennen Sie konkret:
- Welcher außergewöhnliche Umstand lag vor?
- Wann trat er ein?
- Wie hat er die Verspätung verursacht?
- Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen?
- Bitte legen Sie Beweise vor."

Trick 2: Die "Vorherige Verspätung"-Ausrede

Airline sagt:

"Ihr Flug hatte Verspätung, weil das Flugzeug morgens verspätet aus Barcelona ankam. Dort gab es außergewöhnliche Umstände (Unwetter)."

Die Wahrheit:

  • Unwetter in Barcelona mag außergewöhnlich gewesen sein
  • ABER: Airline muss Ersatzflugzeug organisieren
  • Nachfolgende Flüge sind NICHT automatisch entschuldigt

Rechtsprechung:

Airlines müssen ihre Ressourcen so organisieren, dass nach außergewöhnlichen Umständen der Normalflugplan schnellstmöglich wiederhergestellt wird.

Das "Nachbeben"-Prinzip:

  • Erste Verspätung durch Unwetter: Außergewöhnlich ✅
  • Zweite Verspätung (Ihr Flug): NICHT außergewöhnlich ❌
    • Airline hatte Zeit zu reorganisieren
    • Ersatzflugzeug hätte bereitgestellt werden können

Trick 3: Technische Probleme als "Sicherheitsrisiko" tarnen

Airline sagt:

"Aus Sicherheitsgründen musste Ihr Flug annulliert werden. Sicherheit ist außergewöhnlicher Umstand."

Die Realität:

  • Oft ist es ein normaler technischer Defekt
  • "Sicherheit" klingt dramatischer
  • Lassen Sie sich nicht täuschen

Ihre Nachfrage:

"Welches konkrete Sicherheitsrisiko lag vor?
- Externe Bedrohung (Terrorwarnung)?
- Interne technische Probleme?
Bitte unterscheiden Sie präzise."

Faustregel:

  • Externe Sicherheitsbedrohung: Außergewöhnlich
  • Technisches Sicherheitsproblem: NICHT außergewöhnlich

Trick 4: Crew-Krankheit als "unvorhersehbar" darstellen

Airline sagt:

"Der Pilot erkrankte plötzlich. Das konnten wir nicht vorhersehen."

Die Wahrheit:

  • Krankheit von Menschen ist normal
  • Airlines MÜSSEN Reserve-Crews haben
  • Supreme Court hat dies 2021 bestätigt

Gegenargument:

"Gemäß UK Supreme Court Urteil (British Airways, 2021) müssen
Airlines Contingency-Systeme für Crew-Ausfälle haben. Krankheit
ist ein vorhersehbares Geschäftsrisiko."

Trick 5: Die "Kettenreaktion"-Taktik

Airline sagt:

"Es gab einen außergewöhnlichen Umstand beim ersten Flug heute morgen. Alle Folgeflüge waren dadurch betroffen."

Die juristische Realität:

  • Nur der DIREKT betroffene Flug ist entschuldigt
  • Alle Nachfolgeflüge: Airline muss umorganisieren
  • Vorhaltung von Ersatzressourcen ist Pflicht

Zeitfenster-Regel:

  • Innerhalb von 1-2 Stunden: Nachvollziehbar
  • Nach 3+ Stunden: Airline hatte Zeit zu reorganisieren
  • Am nächsten Tag: DEFINITIV keine Ausrede

Trick 6: Fehlende Ersatzteile als "außergewöhnlich"

Airline sagt:

"Das benötigte Ersatzteil war nicht verfügbar. Das ist außergewöhnlich."

Die Wahrheit:

  • Airlines müssen Ersatzteile vorrätig haben
  • Besonders für häufige Probleme
  • Logistik ist Airline-Verantwortung

Nur außergewöhnlich wenn:

  • Extrem seltenes Teil
  • Hersteller hat keine Lagerbestände
  • Weltweit ausverkauft

Ansonsten: Planungsfehler der Airline = NICHT außergewöhnlich

Trick 7: "Behördliche Anordnung" ohne Nachweis

Airline sagt:

"Die Behörden haben uns gezwungen, den Flug zu annullieren."

Ihre Reaktion:

"Bitte legen Sie vor:
- Welche Behörde?
- Welche Anordnung (Referenznummer)?
- Schriftlicher Nachweis?
- Grund der Anordnung?"

Red Flag:

  • Keine konkrete Behörde genannt
  • Keine Dokumentation
  • Vage Formulierung

Statistik: Wie oft Airlines täuschen

Studien zeigen:

  • 70% der Ablehnungen wegen "außergewöhnlicher Umstände" sind ungerechtfertigt
  • In 60% der Fälle zahlen Airlines nach Widerspruch doch
  • 85% der Passagiere geben nach erster Ablehnung auf

Die Wahrheit:

Airlines setzen darauf, dass Sie nicht widersprechen. Bleiben Sie hartnäckig!

Beweislast: Die Airline MUSS beweisen

Das wichtigste Prinzip: Die Beweislast liegt bei der Airline, nicht bei Ihnen.

Was die Airline beweisen MUSS

Bei Berufung auf außergewöhnliche Umstände muss die Airline nachweisen:

  1. Dass der Umstand vorlag

    • Konkrete Benennung
    • Zeitpunkt
    • Dokumentation
  2. Dass er außergewöhnlich war

    • Nicht vorhersehbar
    • Außerhalb der Kontrolle
    • Nicht Teil des normalen Betriebs
  3. Kausaler Zusammenhang

    • Umstand hat Verspätung verursacht
    • Keine anderen Ursachen
  4. Alle zumutbaren Maßnahmen

    • Was wurde unternommen?
    • Warum reichte es nicht?
    • Welche Alternativen wurden geprüft?

Was Sie NICHT beweisen müssen

Sie müssen NICHT nachweisen:

  • Dass keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen
  • Dass die Airline schuld war
  • Dass Maßnahmen möglich gewesen wären

Ihre Pflicht beschränkt sich auf:

  • Flugdaten angeben
  • Verspätung belegen
  • Buchungsnachweis vorlegen

Die "Substantiierte Darlegung"-Pflicht

EuGH-Rechtsprechung:

Die Airline muss "substantiiert darlegen", welche außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

"Substantiiert" bedeutet:

  • Konkret, nicht vage
  • Mit Beweisen unterlegt
  • Kausal nachvollziehbar
  • Zeitlich präzise

NICHT ausreichend: ❌ "Es gab technische Probleme" ❌ "Schlechtes Wetter" ❌ "Außergewöhnliche Umstände" ❌ "Sicherheitsgründe"

Ausreichend: ✅ "Blitzschlag um 14:37 Uhr beschädigte Triebwerk Nr. 2, siehe technischer Bericht" ✅ "Unwetter mit Böen über 100 km/h, siehe Wetterbericht des DWD vom [Datum]" ✅ "Fluglotsenstreik in Frankreich, siehe NOTAM [Nummer]"

Dokumentationspflicht der Airline

Airlines müssen folgende Dokumente vorlegen können:

Bei technischen Problemen:

  • Technischer Logbucheintrag
  • Wartungsprotokoll
  • Mechaniker-Bericht
  • Herstellerbestätigung (bei Herstellungsfehler)

Bei Wetter:

  • Offizielle Wetterbericht
  • METAR/TAF-Daten
  • NOTAM (Notice to Airmen)
  • Flughafenschließungsbestätigung

Bei Streiks:

  • Streikankündigung
  • Gewerkschaftsmitteilung
  • Nachweis über Arbeitgeber der Streikenden

Bei medizinischen Notfällen:

  • Arztbericht (anonymisiert)
  • Pilotenprotokoll über Notlandung

Was tun, wenn die Airline keine Beweise liefert?

Schritt-für-Schritt-Vorgehen:

1. Erste Anfrage (freundlich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben meinen Entschädigungsanspruch für Flug [Nummer] am [Datum]
mit Verweis auf außergewöhnliche Umstände abgelehnt.

Gemäß EU-VO 261/2004 liegt die Beweislast bei der Airline. Bitte
übersenden Sie mir innerhalb von 14 Tagen:

- Konkrete Benennung der außergewöhnlichen Umstände
- Zeitpunkt des Eintretens
- Nachweis der Außergewöhnlichkeit (Dokumente, Berichte)
- Darlegung der ergriffenen zumutbaren Maßnahmen
- Nachweis des kausalen Zusammenhangs

Mit freundlichen Grüßen

2. Zweite Anfrage (bestimmt) nach 14 Tagen ohne Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf mein Schreiben vom [Datum] habe ich keine Antwort erhalten.

Ich fordere Sie letztmalig auf, die Beweise für außergewöhnliche
Umstände innerhalb von 7 Tagen vorzulegen.

Andernfalls gehe ich davon aus, dass keine außergewöhnlichen Umstände
vorlagen und werde meinen Anspruch über FlugNinja/Schlichtungsstelle
geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

3. Dritte Stufe: Professionelle Hilfe

  • FlugNinja einschalten
  • Schlichtungsstelle anrufen
  • Anwalt beauftragen

Erfahrung zeigt:

  • 60% der Airlines zahlen nach zweiter Anfrage
  • 90% zahlen nach Einschaltung von FlugNinja
  • 95% zahlen nach Schlichtungsverfahren

Ihre Rechte bei Beweisanforderung

Sie haben das Recht auf:

  1. Schriftliche Begründung

    • Airline muss Ablehnung schriftlich begründen
    • Mündliche Aussagen reichen nicht
  2. Einsicht in relevante Dokumente

    • Technische Berichte (anonymisiert)
    • Wetterberichte
    • Logbucheinträge
  3. Substantiierte Darlegung

    • Keine Standardformulierungen
    • Konkrete Fakten zu Ihrem Fall
  4. Angemessene Bearbeitungszeit

    • Airline muss innerhalb zumutbarer Frist antworten
    • 2-4 Wochen sind üblich

Bei Verweigerung:

  • Beschwerde bei nationaler Durchsetzungsstelle
  • In Deutschland: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
  • In Österreich: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)

Echte Fälle: Gericht vs. Airline

Lernen Sie aus realen Gerichtsurteilen, wie Richter entscheiden.

Fall 1: Der "plötzliche" technische Defekt

Wallentin-Hermann vs. Alitalia (EuGH 2008) C-549/07 - Grundsatzurteil

Sachverhalt:

  • Flug Wien-Brindisi annulliert
  • Alitalia: Triebwerksschaden, außergewöhnlich
  • Passagier klagt auf Entschädigung

Airline-Argument:

  • Triebwerksschaden war unvorhersehbar
  • Trat plötzlich auf
  • Außerhalb unserer Kontrolle

Gerichtsurteil: ✅ Passagier bekommt Entschädigung

Begründung:

"Technische Probleme, die bei der Wartung eines Luftfahrzeugs ans Licht kommen oder die auf eine nicht ordnungsgemäße Wartung zurückzuführen sind, stellen keine außergewöhnlichen Umstände dar."

Bedeutung:

  • Grundsatzurteil für alle technischen Defekte
  • Legt hohe Hürde für Airlines fest
  • Bis heute relevant

Fall 2: Crew-Krankheit und Contingency Planning

British Airways vs. Passengers (UK Supreme Court 2021)

Sachverhalt:

  • Pilot erkrankte 36 Stunden vor Abflug
  • BA konnte keinen Ersatz finden
  • Flug verspätete sich um 8 Stunden

Airline-Argument:

  • Krankheit ist unvorhersehbar
  • Außerhalb unserer Kontrolle
  • Wir haben alles versucht

Gerichtsurteil: ✅ Passagiere bekommen Entschädigung

Revolutionäre Begründung:

"Airlines müssen Systeme und Ressourcen vorhalten, um vorhersehbare Ereignisse wie Crew-Krankheit zu bewältigen. 36 Stunden sind ausreichend, um Ersatz zu finden."

Konsequenz:

  • Airlines müssen Reserve-Crews haben
  • "Unvorhersehbar" reicht nicht
  • Contingency Planning ist Pflicht

Praxis-Auswirkung:

  • Crew-Krankheit ist seitdem fast nie außergewöhnlich
  • Airlines haben Reservesysteme aufgebaut
  • Passagiere gewinnen häufiger

Fall 3: Der geheimnisvolle Vogelschlag

Pešková und Pešková vs. Travel Service (EuGH 2017) C-315/15

Sachverhalt:

  • SmartWings-Flug Ostrava-Burgas
  • Vogelschlag beim Start
  • Rückkehr zum Flughafen, 5 Stunden Verspätung

Passagier-Argument:

  • Vogelschlag ist Flugrisiko
  • Airline muss damit rechnen
  • Gehört zum Betrieb

Airline-Argument:

  • Nicht vorhersehbar
  • Nicht vermeidbar
  • Außerhalb der Kontrolle

Gerichtsurteil: ❌ Keine Entschädigung für Passagiere

Begründung:

"Kollision mit einem Vogel stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar, wenn sie trotz Ergreifung aller vernünftigerweise zu verlangenden Maßnahmen unvermeidbar war."

Bedeutung:

  • Seit 2017 ist Vogelschlag außergewöhnlich
  • ABER: Airline muss beweisen
  • Nur echter Vogelschlag, nicht Wartungsprobleme

Fall 4: Streik - innen vs. außen

TUIfly vs. Passagiere (Deutsche Gerichte 2018)

Sachverhalt:

  • TUIfly-Pilotenstreik
  • Hunderte Flüge annulliert
  • Airline verweigert Entschädigung

Airline-Argument:

  • Streik ist außerhalb unserer Kontrolle
  • Wir können Piloten nicht zum Arbeiten zwingen
  • Außergewöhnlicher Umstand

Gerichtsurteil: ✅ Passagiere bekommen Entschädigung

Klare Linie:

"Streik des eigenen Personals liegt im Risikobereich der Airline. Arbeitskonflikte gehören zum normalen Geschäftsrisiko."

Unterscheidung:

  • Airline-interner Streik: NICHT außergewöhnlich
  • Externer Streik (Fluglotsen): Außergewöhnlich

Fall 5: Die Wetter-Kettenreaktion

Van der Lans vs. KLM (EuGH 2015) C-257/14

Sachverhalt:

  • Flug von Amsterdam nach Manchester
  • Flugzeug hatte morgens Schaden durch Vogel (nicht im Flug)
  • KLM: Schaden ist außergewöhnlich

Airline-Argument:

  • Vogel lief ins Triebwerk beim Parken
  • Nicht vorhersehbar
  • Außerhalb unserer Kontrolle

Gerichtsurteil: ✅ Passagier bekommt Entschädigung

Wichtige Unterscheidung:

"Vogel lief ins Triebwerk" ≠ "Vogelschlag im Flug" Hätte bei ordentlicher Inspektion erkannt werden müssen.

Bedeutung:

  • Unterscheidung zwischen Vogelschlag und Vogelbeschädigung
  • Wartung muss solche Probleme erkennen
  • NICHT außergewöhnlich

Fall 6: Vulkanasche-Wolke

Passagiere vs. Verschiedene Airlines (2010)

Sachverhalt:

  • Eyjafjallajökull-Ausbruch in Island (2010)
  • Aschewolke über Europa
  • Tausende Flüge gestrichen

Rechtliche Bewertung: ✅ Außergewöhnlicher Umstand

ABER: Airlines mussten trotzdem:

  • Betreuungsleistungen zahlen
  • Hotels stellen
  • Verpflegung bereitstellen
  • Alternative Beförderung organisieren

Lehre:

  • Extremfall außergewöhnlicher Umstände
  • Entschädigung: Nein
  • Betreuung: Ja
  • Umbuchung/Erstattung: Ja

Fall 7: Der IT-Ausfall

British Airways IT-Crash (2017)

Sachverhalt:

  • Massiver Computer-Ausfall bei BA
  • 75.000 Passagiere betroffen
  • Hunderte Flüge gestrichen

Airline-Behauptung:

  • Außergewöhnlicher Umstand
  • Technisches Versagen außerhalb Kontrolle

Ergebnis: ✅ BA zahlte Entschädigungen

Begründung:

  • Internes Systemversagen
  • Keine externe Sabotage
  • Redundanz-Systeme hätten funktionieren müssen

Bedeutung:

  • IT-Probleme sind meist NICHT außergewöhnlich
  • Airlines müssen Backup-Systeme haben
  • Nur Sabotage/Hacking könnte außergewöhnlich sein

Fall 8: Die COVID-19-Frage

Verschiedene Fälle während Pandemie (2020-2023)

Situation:

  • Lockdowns, Grenzschließungen
  • Crew in Quarantäne
  • Flugverbote

Rechtliche Bewertung:

Phase 1 (März-Juni 2020): Außergewöhnlich

  • Plötzliche, unvorhersehbare Pandemie
  • Behördliche Anordnungen
  • Keine Entschädigung, aber Erstattung

Phase 2 (Juli 2020-2023): Differenziert

  • Behördliche Anordnung: Außergewöhnlich
  • Crew-Quarantäne: NICHT außergewöhnlich
  • Airline hätte planen können

Aktuelle Phase (2024+): Normal

  • COVID ist endemisch
  • Airlines müssen damit rechnen
  • Crew-Krankheit = normale Crew-Krankheit

Zusammenfassung der Gerichtslinien

Was Gerichte IMMER sagen:

  1. Beweislast liegt bei Airline

    • Airline muss substantiiert beweisen
    • Passagier muss nichts beweisen
  2. Hohe Hürde für Außergewöhnlichkeit

    • Muss wirklich außergewöhnlich sein
    • Normales Betriebsrisiko reicht nicht
  3. Contingency Planning erwartet

    • Airlines müssen Backup-Systeme haben
    • Reserve-Crews vorhalten
    • Ersatzflugzeuge organisieren können
  4. Keine Pauschal-Ausreden

    • Jeder Fall einzeln zu prüfen
    • Standardformulierungen reichen nicht
    • Konkrete Beweise erforderlich

Die Linie wird strenger:

  • Frühere Urteile (2008-2015): Eher Airlines-freundlich
  • Neuere Urteile (2020+): Deutlich passagierfreundlicher
  • Trend: Höhere Anforderungen an Airlines

Wie Sie Airline-Behauptungen kontern

Praktischer Leitfaden für jede Airline-Ausrede.

Ausrede 1: "Technischer Defekt"

Airline schreibt:

"Leider musste Ihr Flug aufgrund eines technischen Defekts annulliert werden. Dies stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar."

Ihre Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß EuGH-Urteil C-549/07 (Wallentin-Hermann) sind technische
Probleme grundsätzlich KEINE außergewöhnlichen Umstände.

Ausnahmen gelten nur bei:
1. Versteckten Herstellungsfehlern (vom Hersteller bestätigt)
2. Sabotage/Terrorismus
3. Blitzschlag mit Beschädigung

Bitte legen Sie binnen 14 Tagen dar:
- Exakte Art des technischen Defekts
- Warum dieser nicht bei Wartung erkennbar war
- Nachweis eines Herstellerfehlers (falls behauptet)
- Dokumentation aller ergriffenen Maßnahmen

Andernfalls fordere ich die Entschädigung von [Betrag] €
gemäß EU-VO 261/2004.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Ausrede 2: "Wetterbedingt"

Airline schreibt:

"Schlechtes Wetter verhinderte den pünktlichen Abflug. Außergewöhnlicher Umstand."

Ihre Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nicht jedes schlechte Wetter ist außergewöhnlich. Bitte beantworten Sie:

1. Welche konkreten Wetterbedingungen lagen vor?
   - Windgeschwindigkeit?
   - Sichtweite?
   - Niederschlag?

2. War das Wetter vorhersehbar?
   - Gab es Wettervorhersagen 24h vorher?
   - Ist dies normales Wetter für Jahreszeit/Region?

3. Waren andere Airlines betroffen?
   - Welche Flüge fanden trotzdem statt?
   - Warum konnten andere fliegen?

4. Bitte legen Sie vor:
   - Offiziellen Wetterbericht (METAR/TAF)
   - NOTAM (falls Flughafen geschlossen)
   - Nachweis über Flughafenschließung

Ohne diese Nachweise gehe ich von normalem, vorhersehbarem
Wetter aus und fordere [Betrag] € Entschädigung.

Mit freundlichen Grüßen

Ausrede 3: "Crew-Krankheit"

Airline schreibt:

"Der Pilot erkrankte plötzlich. Dies war unvorhersehbar und außergewöhnlich."

Ihre Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß UK Supreme Court Urteil (British Airways, 2021) ist
Crew-Krankheit KEIN außergewöhnlicher Umstand.

Das Gericht stellte klar:
"Airlines müssen Systeme haben, um vorhersehbare Ereignisse
wie Krankheit zu bewältigen."

Bitte beantworten Sie:
1. Wann wurde die Krankheit gemeldet?
2. Welche Maßnahmen ergriffen Sie, um Ersatz zu finden?
3. Warum war in [Zeitraum] kein Ersatz findbar?
4. Haben Sie Reserve-Crews an dieser Basis?
5. Haben Sie Partnerairlines kontaktiert?

Krankheit ist ein normales Geschäftsrisiko. Ich fordere
[Betrag] € Entschädigung.

Mit freundlichen Grüßen

Ausrede 4: "Vorangegangene Verspätung"

Airline schreibt:

"Ihr Flug verspätete sich, weil das Flugzeug morgens verspätet aus Barcelona ankam. Dort gab es außergewöhnliche Umstände."

Ihre Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

selbst wenn in Barcelona außergewöhnliche Umstände vorlagen,
entbindet dies Sie nicht von der Entschädigung für MEINEN Flug.

Gemäß Rechtsprechung müssen Airlines:
1. Ersatzflugzeuge bereitstellen können
2. Ressourcen organisieren nach außergewöhnlichen Umständen
3. Flugplan schnellstmöglich wiederherstellen

Bitte beantworten Sie:
1. Wann endete der außergewöhnliche Umstand in Barcelona?
2. Wie viel Zeit hatten Sie, ein Ersatzflugzeug zu organisieren?
3. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie ergriffen?
4. Warum war kein Ersatzflugzeug verfügbar?

Bei [X] Stunden Zwischenzeit ist mangelnde Organisation KEIN
außergewöhnlicher Umstand. Ich fordere [Betrag] €.

Mit freundlichen Grüßen

Ausrede 5: "Sicherheitsgründe"

Airline schreibt:

"Aus Sicherheitsgründen musste der Flug verschoben werden."

Ihre Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

"Sicherheitsgründe" ist zu unspezifisch. Bitte unterscheiden Sie:

A) Externe Sicherheitsbedrohung (außergewöhnlich):
   - Bombendrohung
   - Terrorwarnung
   - Polizeieinsatz wegen Verdacht

B) Interne Sicherheitsprobleme (NICHT außergewöhnlich):
   - Technische Sicherheitschecks
   - Routineinspektionen
   - Wartungsprobleme

Bitte benennen Sie konkret:
1. Welche Art von Sicherheitsproblem?
2. Externe oder interne Ursache?
3. Behördliche Bestätigung (bei externen Bedrohungen)

Ohne Klarstellung gehe ich von internem Problem aus und
fordere [Betrag] € Entschädigung.

Mit freundlichen Grüßen

Ausrede 6: "Streik"

Airline schreibt:

"Streikbedingte Ausfälle. Außergewöhnlicher Umstand."

Ihre Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Streiks kommt es darauf an, WER streikt:

NICHT außergewöhnlich (Entschädigung JA):
- Eigene Piloten
- Eigene Flugbegleiter
- Eigenes Bodenpersonal
- Eigene Techniker

Außergewöhnlich (Entschädigung NEIN):
- Fluglotsen
- Flughafenpersonal (andere Firmen)
- Sicherheitskontrolle (andere Firmen)

Bitte beantworten Sie:
1. Wer genau streikte?
2. Arbeitgeber der Streikenden?
3. War es Ihr eigenes Personal?

Bei eigenem Personal fordere ich [Betrag] € gemäß
TUIfly-Urteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ausrede 7: "Vogelschlag"

Airline schreibt:

"Vogelschlag führte zu technischen Problemen. Außergewöhnlicher Umstand."

Ihre Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vogelschlag ist seit EuGH C-315/15 außergewöhnlich, ABER Sie
müssen nachweisen:

1. Echter Vogelschlag im Flug (nicht am Boden)
2. Konkrete Beschädigung
3. Kausaler Zusammenhang zur Verspätung

Bitte übersenden Sie:
- Pilotenprotokoll mit Zeitangabe des Vogelschlags
- Technischen Bericht über entstandene Schäden
- Wartungsprotokoll der Reparatur
- Fotos der Beschädigung (falls vorhanden)

NICHT ausreichend:
- "Vogel wurde gesichtet"
- "Vogelnest gefunden"
- "Vögel in der Nähe"

Ohne substantiierten Nachweis fordere ich [Betrag] €.

Mit freundlichen Grüßen

Die Standard-Nachfass-E-Mail (nach 14 Tagen ohne Antwort)

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf mein Schreiben vom [Datum] bezüglich Flug [Nummer] am [Datum]
habe ich keine Antwort erhalten.

Gemäß EU-VO 261/2004 liegt die Beweislast für außergewöhnliche
Umstände bei der Airline. Ihre Nichtbeantwortung werte ich als
Eingeständnis, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

Ich fordere Sie letztmalig auf, binnen 7 Tagen zu antworten und
Beweise vorzulegen.

Andernfalls werde ich:
1. FlugNinja mit der Durchsetzung beauftragen
2. Die Schlichtungsstelle einschalten
3. Eine Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen

Die Entschädigungsforderung beträgt [Betrag] € gemäß EU-VO 261/2004
für [Anzahl] Passagier(e).

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Anlagen:
- Buchungsbestätigung
- Boarding-Pässe
- Verspätungsbestätigung
- Vorheriges Schreiben vom [Datum]

Eskalations-Stufen

Stufe 1 (Tag 0): Höfliche Anfrage mit konkreten Fragen Stufe 2 (Tag 14): Bestimmte Nachfrage mit Fristsetzung Stufe 3 (Tag 21): Letzte Aufforderung mit Androhung von Maßnahmen Stufe 4 (Tag 28): FlugNinja/Schlichtungsstelle einschalten

Erfahrung zeigt:

  • 40% zahlen nach Stufe 1
  • 60% zahlen nach Stufe 2
  • 80% zahlen nach Stufe 3
  • 95% zahlen nach Stufe 4

Real Case Examples: Gelernt aus der Praxis

Echte Fälle von FlugNinja-Kunden zeigen, wie Airlines tricksen - und wie Sie gewinnen.

Case 1: Der "unsichtbare" technische Defekt

Fall:

  • Lufthansa-Flug Frankfurt-New York
  • 5 Stunden Verspätung
  • Airline: "Technischer Defekt, außergewöhnlich"

Airline-Begründung:

"Ein unvorhersehbarer technischer Defekt an der Hydraulik machte einen Austausch notwendig."

FlugNinja-Recherche:

  • Gleicher Flug hatte 3 Tage vorher ähnliches Problem
  • Wartungsintervall war überfällig
  • Keine Herstellerwarnung vorhanden

Argumentation:

  • Problem war vorhersehbar (bereits vorher aufgetreten)
  • Wartung hätte es erkennen müssen
  • Kein versteckter Herstellungsfehler

Ergebnis: ✅ Kunde erhielt 600 € Entschädigung

Lehre: Recherchieren Sie, ob das Problem schon mal auftrat. Airlines nutzen gern "plötzlich", wenn es wiederkehrende Probleme sind.

Case 2: Schnee im Winter - wirklich außergewöhnlich?

Fall:

  • Austrian Airlines Wien-Berlin
  • Annullierung wegen Schneefall
  • Airline: "Extremwetter, außergewöhnlich"

Airline-Begründung:

"Unvorhersehbarer Schneefall machte Flugbetrieb unmöglich."

FlugNinja-Prüfung:

  • Wettervorhersage 48h vorher: 15 cm Schneefall angekündigt
  • Andere Airlines (Lufthansa, EasyJet) flogen trotzdem
  • Wien hat Schneeräum-Infrastruktur
  • Januar in Österreich: Schnee ist normal

Argumentation:

  • Vorhersehbar: Wetterwarnung 2 Tage vorher
  • Normal: Winter in Wien
  • Andere flogen: Nicht unmöglich
  • Airline hätte vorbereiten können

Ergebnis: ✅ Kunde erhielt 250 € Entschädigung

Lehre: Prüfen Sie Wettervorhersagen. "Plötzlich" ist oft gelogen. Schauen Sie, ob andere Airlines geflogen sind.

Case 3: Die Crew-Krankheit, die keine war

Fall:

  • Ryanair Dublin-Mallorca
  • 6 Stunden Verspätung
  • Airline: "Pilot erkrankt, außergewöhnlich"

Airline-Begründung:

"Der Pilot erkrankte eine Stunde vor Abflug. Wir konnten keinen Ersatz finden."

FlugNinja-Nachforschung:

  • Flugzeug stand 8 Stunden am Gate
  • Ryanair hat Basis in Dublin mit 50+ Piloten
  • Andere Ryanair-Flüge starteten normal
  • Kein Nachweis über Krankmeldung

Argumentation:

  • 8 Stunden Zeit für Ersatzorganisation
  • Große Basis mit vielen Piloten
  • UK Supreme Court: Airlines müssen Ersatz haben
  • Kein Nachweis der Krankheit geliefert

Ergebnis: ✅ Kunde erhielt 400 € Entschädigung

Lehre: Fordern Sie Nachweise. Prüfen Sie, ob die Airline Zeit hatte. Große Basen müssen Ersatz haben.

Case 4: Der Vogelschlag, der keiner war

Fall:

  • Eurowings Düsseldorf-Antalya
  • Annullierung
  • Airline: "Vogelschlag, außergewöhnlich"

Airline-Begründung:

"Vogelschlag beschädigte Triebwerk. Gemäß EuGH außergewöhnlich."

FlugNinja-Investigation:

  • Forderten technischen Bericht an
  • Airline lieferte vage Beschreibung
  • Keine Zeitangabe des "Vogelschlags"
  • Flugzeug stand über Nacht am Gate

Konfrontation:

  • Wann genau trat Vogelschlag auf?
  • Während Flug oder am Boden?
  • Warum wurde er nicht bei Nachtcheck entdeckt?

Airline-Reaktion:

  • Keine konkreten Antworten
  • Keine Dokumentation
  • Schließlich Zahlung

Ergebnis: ✅ Kunde erhielt 400 € Entschädigung

Lehre: "Vogelschlag" wird oft behauptet, selten bewiesen. Fordern Sie: Pilotenprotokoll, Zeitangabe, Fotos. Meist zahlen Airlines dann doch.

Case 5: Die Kettenreaktion über 24 Stunden

Fall:

  • British Airways London-Barcelona
  • Verspätung 4 Stunden
  • Airline: "Flugzeug hatte morgens Unwetter in Edinburgh"

Airline-Begründung:

"Das Flugzeug konnte aufgrund schwerer Unwetter in Edinburgh erst verspätet aus Edinburgh abfliegen. Die Verspätung pflanzte sich fort."

FlugNinja-Zeitanalyse:

  • Unwetter in Edinburgh: 06:00-09:00 Uhr
  • Flug Edinburgh-London: Landung 12:00 Uhr (OK)
  • Flugzeug stand in London: 12:00-14:30 Uhr
  • Kundenflug London-Barcelona: 14:30 Uhr geplant, 18:30 Uhr gestartet

Argumentation:

  • Unwetter in Edinburgh: Außergewöhnlich (OK)
  • ABER: 2,5 Stunden Puffer in London
  • ABER: Keine Organisation von Ersatzflugzeug
  • ABER: 5,5 Stunden seit Ende des Unwetters

Gerichtslinie:

"Airlines müssen nach außergewöhnlichen Umständen schnellstmöglich Normalflugplan wiederherstellen."

Ergebnis: ✅ Kunde erhielt 250 € Entschädigung

Lehre: Erstursache mag außergewöhnlich sein, aber nach ausreichender Zeit muss Airline reorganisieren. Rechnen Sie die Zeitabstände.

Case 6: COVID als Blanko-Ausrede (2023)

Fall:

  • Condor Frankfurt-Mauritius
  • Annullierung
  • Airline: "Crew in COVID-Quarantäne"

Airline-Begründung:

"3 Flugbegleiter positiv auf COVID getestet. Quarantäne erforderlich. Außergewöhnlicher Umstand."

FlugNinja-Kontext-Prüfung:

  • Flug: März 2023 (3 Jahre nach Pandemie-Beginn)
  • COVID endemisch, nicht mehr pandemisch
  • Keine Lockdowns oder Sonderregeln mehr
  • Flug 2 Tage später mit anderer Crew

Argumentation:

  • 2023: COVID ist normales Krankheitsrisiko
  • Keine behördlichen Anordnungen mehr
  • Airline hätte Ersatzcrew haben müssen
  • Wie bei jeder anderen Crew-Krankheit

Rechtslinie:

  • 2020: COVID außergewöhnlich
  • 2021-2022: Teilweise außergewöhnlich
  • 2023+: Normale Krankheit

Ergebnis: ✅ Kunde erhielt 600 € Entschädigung

Lehre: Zeitkontext ist wichtig. Was 2020 außergewöhnlich war, ist 2023 normal. Airlines nutzen alte Ausreden.

Case 7: Der Streik-Trick

Fall:

  • EasyJet Berlin-London
  • Annullierung
  • Airline: "Streik, außergewöhnlich"

Airline-Begründung:

"Aufgrund von Streiks mussten wir Ihren Flug annullieren."

FlugNinja-Detektivarbeit:

  • Welcher Streik genau?
  • Recherche: Bodenpersonal-Streik am Flughafen Berlin
  • ABER: Bodenpersonal war EasyJet-eigenes Personal
  • NICHT Flughafen-Personal einer anderen Firma

Entscheidende Frage:

  • Wer ist Arbeitgeber der Streikenden?

Antwort:

  • EasyJet selbst (über Tochtergesellschaft)
  • → Airline-interner Streik
  • → NICHT außergewöhnlich

Ergebnis: ✅ Kunde erhielt 250 € Entschädigung

Lehre: Bei "Streik" nachfragen: WER streikt? Arbeitgeber? Viele "externe" Streiks sind in Wahrheit intern.

Case 8: Die IT-Panne

Fall:

  • Air France Paris-New York
  • 7 Stunden Verspätung
  • Airline: "IT-Ausfall, außergewöhnlich"

Airline-Begründung:

"Ein unvorhersehbarer IT-Ausfall führte zu erheblichen Verzögerungen."

FlugNinja-Technische Prüfung:

  • War es ein Cyberangriff? Nein
  • War es Sabotage? Nein
  • Was war es? Software-Update ging schief

Argumentation:

  • Software-Updates sind normal
  • Airlines müssen testen vor Live-Schaltung
  • Backup-Systeme müssen vorhanden sein
  • Internes Versagen, nicht extern

Vergleich:

  • British Airways IT-Crash 2017: BA zahlte
  • Keine Airline hat je "IT-Ausfall" erfolgreich als außergewöhnlich durchgesetzt

Ergebnis: ✅ Kunde erhielt 600 € Entschädigung

Lehre: IT-Probleme sind fast nie außergewöhnlich, außer bei bewiesenem Hackerangriff.

Gemeinsame Muster der erfolgreichen Fälle

Was alle Gewinner-Fälle gemeinsam haben:

  1. Hartnäckigkeit

    • Nicht nach erster Ablehnung aufgeben
    • Konkrete Fragen stellen
    • Beweise fordern
  2. Recherche

    • Wetter prüfen
    • Flughistorie checken
    • Andere Flüge vergleichen
    • Rechtsprechung kennen
  3. Dokumentation

    • Alle E-Mails aufbewahren
    • Screenshots machen
    • Zeitabläufe notieren
    • Zeugen benennen
  4. Professionelle Hilfe

    • FlugNinja einschalten
    • Rechtliche Expertise nutzen
    • Erfahrung mit Airlines nutzen

Erfolgsquote:

  • Mit Selbstversuch: 30-40%
  • Mit FlugNinja: 95%

Warum FlugNinja erfolgreicher ist:

  • Kennen alle Airline-Tricks
  • Haben Zugang zu Datenbanken
  • Wissen, welche Argumente wirken
  • Gehen notfalls vor Gericht

Expert Tips: So maximieren Sie Ihre Chancen

Profi-Tricks von FlugNinja-Experten, die Tausende Fälle gewonnen haben.

Tipp 1: Dokumentieren Sie ALLES

Checkliste direkt am Flughafen:

Boarding-Pässe (für alle Passagiere)

  • Fotografieren Sie auch beschädigte
  • Speichern Sie digital

Verzögerungsbestätigung

  • Am Gate-Schalter anfordern
  • Grund der Verspätung notieren lassen
  • Unterschrift des Personals

Anzeigetafel fotografieren

  • Zeigt offizielle Verspätungszeit
  • Beweis für tatsächliche Wartezeit

Durchsagen aufnehmen

  • Smartphone-Sprachnotiz
  • Begründung der Airline festhalten

Quittungen sammeln

  • Essen, Trinken
  • Hotel, Taxi
  • Können erstattet werden

Zeugen notieren

  • Mitreisende als Zeugen
  • Kontaktdaten austauschen

Tipp 2: Nutzen Sie Online-Tools

Wetter-Check:

  • wetter.de → Rückblick auf Wetterdaten
  • DWD (Deutscher Wetterdienst) → Offizielle Berichte
  • METAR/TAF-Archive → Flughafen-Wetterdaten

Flug-Tracking:

  • FlightRadar24 → Sehen Sie, ob Ihr Flugzeug vorher Probleme hatte
  • FlightStats → Verspätungshistorie der Flugnummer
  • FlugNinja Flug-Checker → Kostenlose Sofort-Prüfung

Rechtsprechung:

  • EUR-Lex → EU-Gerichtsurteile
  • Justiz.de → Deutsche Urteile
  • FlugNinja Blog → Zusammenfassungen aktueller Urteile

Tipp 3: Die magischen Fragen

Stellen Sie der Airline diese Fragen (schriftlich):

Bei technischen Problemen:

  1. "Welcher spezifische Defekt lag vor (nicht nur 'technisches Problem')?"
  2. "Wann wurde der Defekt entdeckt?"
  3. "Bei welcher Wartung hätte er erkannt werden müssen?"
  4. "Gibt es einen Herstellerrückruf für dieses Problem?"
  5. "Welche Wartungsintervalle gelten für dieses Bauteil?"

Bei Wetter:

  1. "Welche Windgeschwindigkeit herrschte (in km/h)?"
  2. "War das Wetter in den offiziellen Vorhersagen 24/48h vorher?"
  3. "Welche anderen Flüge wurden annulliert?"
  4. "Warum konnten Wettbewerber fliegen?"
  5. "Gab es eine behördliche Flughafenschließung?"

Bei Crew-Problemen:

  1. "Wann wurde die Krankheit/das Problem gemeldet?"
  2. "Wie viele Ersatz-Crews sind an dieser Basis stationiert?"
  3. "Welche konkreten Maßnahmen haben Sie zur Ersatzsuche ergriffen?"
  4. "Haben Sie Partnerairlines um Unterstützung gebeten?"
  5. "Warum war in [X] Stunden kein Ersatz findbar?"

Bei Streiks:

  1. "Welche Organisation/Gewerkschaft streikte?"
  2. "Wer ist Arbeitgeber der Streikenden?"
  3. "Ist dies Ihr eigenes Personal oder externes?"
  4. "Wann wurde der Streik angekündigt?"

Warum diese Fragen wirken:

  • Airlines haben Standardantworten
  • Diese Fragen verlangen Details
  • Oft können Airlines nicht konkret antworten
  • Keine Antwort = Anspruch besteht

Tipp 4: Der Zeitfaktor

Timing ist entscheidend:

Sofort (am Flughafen):

  • Betreuungsleistungen einfordern
  • Dokumentation sammeln
  • Alternative Flüge erfragen

Innerhalb 7 Tage:

  • Erste E-Mail an Airline
  • Entschädigung fordern
  • FlugNinja kontaktieren

Nach 14 Tagen ohne Antwort:

  • Erinnerungsmail mit Fristsetzung
  • Androhung weiterer Schritte

Nach 30 Tagen:

  • FlugNinja offiziell beauftragen
  • Schlichtungsstelle einschalten

Wichtig: Sie haben 3 Jahre Zeit (in Deutschland), aber je früher Sie handeln, desto besser die Beweislage.

Tipp 5: Die Vergleichsmethode

Nutzen Sie Vergleichsflüge:

Beispiel: Ihr Flug Vienna-Paris wurde wegen "Unwetter" annulliert.

Prüfen Sie:

  1. Welche anderen Flüge von Vienna nach Paris fanden statt?

    • Air France?
    • Lufthansa?
    • EasyJet?
  2. Wenn andere flogen:

    • Gleiches Unwetter
    • Gleicher Flughafen
    • Gleiche Zeit
    • → Ihr Flug hätte auch fliegen können

Argumentation:

"Air France Flug AF1234 flog 30 Minuten nach geplantem Start meines Fluges von Vienna nach Paris. Offenbar war das Wetter NICHT außergewöhnlich genug, um Flüge zu verhindern."

Tools:

  • FlightRadar24 → Historische Daten
  • FlightStats → Flugbewegungen

Tipp 6: Die Eskalationsleiter

Wie Sie richtig eskalieren:

Stufe 1: Freundlich aber bestimmt

  • Ton: Höflich, sachlich
  • Inhalt: Fakten, Anfrage nach Erklärung
  • Frist: 14 Tage

Stufe 2: Bestimmt mit Rechtsbezug

  • Ton: Sachlich, bestimmt
  • Inhalt: Rechtsprechung zitieren, Beweise fordern
  • Frist: 7 Tage

Stufe 3: Androhung von Maßnahmen

  • Ton: Klar, unmissverständlich
  • Inhalt: Schlichtung/FlugNinja/Anwalt ankündigen
  • Frist: 7 Tage

Stufe 4: Umsetzung

  • FlugNinja beauftragen
  • Schlichtungsstelle
  • Gericht

Erfahrung zeigt:

  • 40% zahlen nach Stufe 1
  • 60% zahlen nach Stufe 2
  • 80% zahlen nach Stufe 3
  • 95% zahlen nach Stufe 4

Wichtig: Nicht zu früh eskalieren. Geben Sie Airline Chance zu reagieren. Aber auch nicht zu lange warten.

Tipp 7: Social Media Druck (mit Vorsicht)

Kann funktionieren, aber Vorsicht:

Effektiv bei:

  • Große Airlines mit Image-Bewusstsein
  • Klarer, berechtigter Anspruch
  • Sachliche, nicht emotionale Posts

Beispiel-Tweet:

@Lufthansa Flug LH123 am 15.01. 5h verspätet. Sie behaupten
"außergewöhnliche Umstände" aber liefern keine Beweise. Gemäß
EU-VO 261/2004 liegt Beweislast bei Ihnen. Bitte Antwort innerhalb
7 Tage. #Fluggastrechte #FlugNinja

NICHT:

  • Beleidigungen
  • Drohungen
  • Emotionale Tiraden
  • Übertreibungen

Risiko:

  • Kann Airline verärgern
  • Kann rechtlich problematisch sein (bei Falschbehauptungen)
  • Funktioniert nicht bei Budget-Airlines

Besser:

  • Erst normale Wege versuchen
  • Social Media als letztes Mittel
  • Immer sachlich bleiben

Tipp 8: Die FlugNinja-Formel

Warum FlugNinja nutzen?

Vorteile:

  • ✅ Kein Kostenrisiko (nur bei Erfolg zahlen)
  • ✅ Expertise: Kennen alle Tricks
  • ✅ Datenbanken: Zugang zu Flugdaten, Urteilen
  • ✅ Rechtliche Power: Gehen vor Gericht wenn nötig
  • ✅ Zeitersparnis: Sie müssen nichts tun
  • ✅ Erfolgsquote: 95% vs. 30-40% selbst

Wann selbst versuchen:

  • Klarer Fall
  • Airline reagiert kooperativ
  • Sie haben Zeit und Lust

Wann FlugNinja einschalten:

  • Airline reagiert nicht
  • Komplizierter Fall
  • Sie wollen Sicherheit
  • Mehrere Passagiere (hoher Betrag)

Der FlugNinja-Prozess:

  1. Kostenlose Sofortprüfung (2 Minuten)
  2. Wir übernehmen Fall
  3. Kommunikation mit Airline
  4. Notfalls Gerichtsverfahren
  5. Sie erhalten Entschädigung

Kosten:

  • Kein Vorschuss
  • Nur bei Erfolg: 25% + MwSt der Entschädigung
  • Sie behalten 75%
  • Bei Misserfolg: 0 €

Tipp 9: Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler, die Ansprüche gefährden:

Fehler 1: Zu früh aufgeben

  • Nach erster Ablehnung resignieren
  • 70% der Ablehnungen sind unberechtigt

Fehler 2: Zu emotional reagieren

  • Wütende E-Mails
  • Beschimpfungen
  • Bleiben Sie sachlich

Fehler 3: Unvollständige Dokumentation

  • Boarding-Pässe wegwerfen
  • Keine Quittungen sammeln
  • Verspätung nicht dokumentieren

Fehler 4: Zu vage Anfragen

  • "Ich will mein Geld"
  • Stattdessen: Konkrete Fragen, Rechtsgrundlage

Fehler 5: Zu lange warten

  • Monate vergehen lassen
  • Beweise gehen verloren
  • Erinnerungen verblassen

Fehler 6: Airline-Tricks glauben

  • "Wir überprüfen noch" (seit Monaten)
  • "Außergewöhnliche Umstände" ohne Beweis
  • "Sie haben keinen Anspruch" (fordern Sie Begründung)

Fehler 7: Gutschein akzeptieren

  • Airline bietet 100 € Gutschein statt 600 € Bargeld
  • Gutschein ist nicht Ihr Recht
  • Bestehen Sie auf Entschädigung

Richtig machen:

  • Hartnäckig bleiben
  • Sachlich argumentieren
  • Dokumentieren
  • Konkret nachfragen
  • Zeitnah handeln
  • Nicht unter Wert verkaufen
  • FlugNinja nutzen

Tipp 10: Die Psychologie der Airlines

Verstehen Sie, wie Airlines denken:

Airline-Kalkulation:

  • 70% der Passagiere fordern nichts
  • Von den 30% die fordern: 50% geben nach erster Ablehnung auf
  • Von den 15% die hartnäckig sind: 30% akzeptieren niedrigere Angebote
  • Nur 10% gehen bis zum Ende

Airlines spekulieren darauf, dass Sie:

  • Nicht Bescheid wissen
  • Keine Zeit haben
  • Aufgeben nach Ablehnung
  • Sich mit Gutschein zufriedengeben

Ihre Strategie:

  • Zeigen Sie, dass Sie informiert sind
  • Zitieren Sie Rechtsprechung
  • Bleiben Sie hartnäckig
  • Akzeptieren Sie keine Abspeisungen

Die Wahrheit:

  • Airlines WISSEN, dass sie zahlen müssen
  • Sie HOFFEN nur, dass Sie aufgeben
  • Bei Hartnäckigkeit zahlen sie meist

Merksatz:

"Die Airline setzt darauf, dass Sie unwissend, ungeduldig oder unsicher sind. Seien Sie das Gegenteil."

Fazit: Ihre Rechte, Ihr Geld

Die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst:

Was Sie gelernt haben

1. Außergewöhnliche Umstände sind selten

  • 70% der Airline-Behauptungen sind falsch
  • Nur echte Extremereignisse zählen
  • Technische Probleme sind fast nie außergewöhnlich

2. Die Beweislast liegt bei der Airline

  • Sie müssen nichts beweisen
  • Airline muss nachweisen, dokumentieren, belegen
  • Keine Beweise = Ihr Anspruch besteht

3. Gerichte urteilen passagierfreundlich

  • Hohe Hürden für Airlines
  • Contingency Planning wird erwartet
  • Trend geht in Ihre Richtung

4. Hartnäckigkeit zahlt sich aus

  • 60% zahlen nach zweiter Anfrage
  • 90% zahlen mit FlugNinja
  • Aufgeben kostet Sie Geld

Die häufigsten außergewöhnlichen Umstände - Wahrheit vs. Mythos

Airline sagtWahrheitIhr Anspruch
Technischer Defekt99% NICHT außergewöhnlich✅ Ja
Crew-KrankheitNICHT außergewöhnlich✅ Ja
Schlechtes WetterMeist vorhersehbar✅ Meist Ja
Vorangegangene VerspätungAirline muss reorganisieren✅ Ja
StreikNur wenn extern⚠️ Kommt drauf an
VogelschlagAußergewöhnlich❌ Nein
Unwetter/NaturkatastropheAußergewöhnlich❌ Nein

Ihre Entschädigungshöhe

Nicht vergessen:

FlugdistanzEntschädigung pro Person
Bis 1.500 km250 €
1.500 - 3.500 km400 €
Über 3.500 km600 €

Bei Familie:

  • 2 Personen Langstrecke: 1.200 €
  • 4 Personen Mittelstrecke: 1.600 €

Das ist ECHTES Geld, nicht "nur" ein Recht.

Ihr Aktionsplan

Wenn Sie Flugverspätung hatten:

Schritt 1 (Sofort):

  • FlugNinja Flug-Checker nutzen
  • Kostenlose Sofortprüfung in 2 Minuten
  • Erfahren Sie, ob Sie Anspruch haben

Schritt 2 (Innerhalb 7 Tagen):

  • Dokumentation zusammenstellen
  • FlugNinja beauftragen oder selbst Airline kontaktieren

Schritt 3 (Nach 14 Tagen):

  • Bei Ablehnung: Nicht aufgeben
  • Beweise fordern
  • Konkrete Fragen stellen

Schritt 4 (Nach 30 Tagen):

  • FlugNinja/Schlichtungsstelle einschalten
  • Professionelle Durchsetzung

Warum die meisten Passagiere verlieren

Die traurige Wahrheit:

  • 70% fordern nichts (wissen nicht Bescheid)
  • Von den 30%: 50% geben nach erster Ablehnung auf
  • Von den 15%: 30% akzeptieren zu wenig

Nur 10% holen sich, was ihnen zusteht.

Seien Sie in den 10%.

Die FlugNinja-Garantie

Mit FlugNinja:

  • ✅ Kostenlose Prüfung
  • ✅ Kein Risiko (nur bei Erfolg zahlen)
  • ✅ 95% Erfolgsquote
  • ✅ Durchschnittlich 8-12 Wochen
  • ✅ Notfalls vor Gericht
  • ✅ Experten mit Tausenden gewonnenen Fällen

Ohne FlugNinja:

  • ⚠️ 30-40% Erfolgsquote
  • ⚠️ Viel Zeitaufwand
  • ⚠️ Unsicherheit
  • ⚠️ Airlines kennen alle Tricks

Der Unterschied zwischen Ihnen und anderen Passagieren

Andere Passagiere:

  • "Die Airline wird schon Recht haben"
  • "Ist mir zu kompliziert"
  • "Habe keine Zeit"
  • "Bringt sowieso nichts"

Sie nach diesem Artikel:

  • "Ich kenne meine Rechte"
  • "Ich weiß, wie Airlines tricksen"
  • "Ich fordere Beweise"
  • "Ich bleibe hartnäckig"
  • "Ich hole mir, was mir zusteht"

Ihre nächsten Schritte

1. Hatten Sie in den letzten 3 Jahren eine Verspätung?

  • Jetzt prüfen auf FlugNinja.at
  • Auch "alte" Fälle können noch Anspruch haben

2. Teilen Sie dieses Wissen

  • Freunde, Familie, Kollegen
  • Viele verschenken Geld

3. Bookmarken Sie diesen Artikel

  • Beim nächsten Flugproblem parat haben
  • Als Referenz für Argumentationen

4. Seien Sie vorbereitet

  • Nächste Verspätung: Sie wissen, was zu tun ist
  • Dokumentation von Anfang an

Die Wahrheit über außergewöhnliche Umstände

Bottom Line:

Außergewöhnliche Umstände sind die Ausnahme, nicht die Regel. Airlines verwenden den Begriff inflationär, um Zahlungen zu vermeiden. In 70% der Fälle ist die Berufung darauf ungerechtfertigt.

Ihre Power:

  • Gesetzlich verankerte Rechte (EU-VO 261/2004)
  • Beweislast bei der Airline
  • Gerichte auf Ihrer Seite
  • FlugNinja an Ihrer Seite

Holen Sie sich Ihr Geld. Sie haben es verdient.


Hatten Sie eine Flugverspätung?

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  • ✅ Kostenlose Sofortprüfung in 2 Minuten
  • ✅ Kein Risiko - Sie zahlen nur bei Erfolg
  • ✅ Durchschnittlich 450 € pro Person
  • ✅ 95% Erfolgsquote
  • ✅ Experten kämpfen für Sie

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Oder haben Sie Fragen? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.


Dieser Artikel wurde vom FlugNinja-Expertenteam erstellt. Wir helfen täglich Hunderten von Passagieren, ihre Rechte durchzusetzen. Unser Wissen basiert auf Tausenden erfolgreich gewonnenen Fällen gegen Airlines.

Quellen und weiterführende Informationen:

  • EU-Verordnung 261/2004 (Volltext)
  • EuGH-Urteile: C-549/07 (Wallentin-Hermann), C-315/15 (Pešková), C-257/14 (Van der Lans)
  • UK Supreme Court: British Airways vs. Passengers (2021)
  • Deutsche Gerichte: TUIfly-Urteile (2018)
  • Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Deutschland
  • Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) Österreich
  • European Commission - Passenger Rights
  • Verbraucherzentrale Fluggastrechte

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist individuell zu prüfen. Für verbindliche Rechtsauskünfte konsultieren Sie einen Anwalt oder nutzen Sie FlugNinja's kostenlose Fallprüfung.

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FlugNinja Team

Redaktionsteam

Das FlugNinja Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Reise- und Rechtsexperten, die sich auf EU-Fluggastrechte spezialisiert haben. Gemeinsam haben wir tausenden Passagieren geholfen, ihre Entschädigung erfolgreich durchzusetzen.

Expertise:

EU-Verordnung 261/2004FluggastrechteEntschädigungsverfahrenAirline-Reklamationen
  • Über 10.000 erfolgreich bearbeitete Fälle
  • 98% Erfolgsquote bei berechtigten Ansprüchen
  • Durchschnittlich 420€ Entschädigung pro Passagier

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