Flugverspätung Wien-Schwechat: Rechte und Entschädigung

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Startet Ihr Flug am Flughafen Wien-Schwechat, gilt grundsätzlich die EU-Verordnung 261/2004. Bei einer langen Ankunftsverspätung können eine pauschale Ausgleichszahlung und weitere Leistungen in Betracht kommen.
Was jetzt wichtig ist
- Prüfen Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel.
- Fragen Sie die Airline schriftlich nach der Ursache.
- Sichern Sie Buchung, Bordkarte, Mitteilungen und Belege.
- Fordern Sie Betreuung, wenn die Wartezeit die Schwelle Ihrer Strecke erreicht.
- Reichen Sie die Forderung schriftlich beim ausführenden Luftfahrtunternehmen ein.
Mögliche Ausgleichszahlung
| Flugstrecke | Pauschaler Betrag |
|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € |
| Mehr als 1.500 km innerhalb der EU und sonstige Flüge von 1.500 bis 3.500 km | 400 € |
| Sonstige Flüge über 3.500 km | 600 € |
Nach der Information der apf kommt die Zahlung bei mindestens drei Stunden Ankunftsverspätung grundsätzlich in Betracht. Außergewöhnliche Umstände können den Anspruch ausschließen. Die Airline muss sich dabei auf die konkrete Ursache und die getroffenen Maßnahmen beziehen.
Betreuung am Flughafen
Die EU-Verordnung sieht je nach Strecke und Wartezeit Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit vor. Wird eine Übernachtung nötig, können Hotel und Transfer hinzukommen.
Bietet die Airline nichts an, dokumentieren Sie die Situation und bewahren Sie Belege für angemessene Ausgaben auf. Klären Sie Umbuchung oder Erstattung mit der Airline, bevor Sie selbst eine teure Ersatzreise buchen.
Anschlussflug verpasst
Bei einer einheitlichen Buchung kann die Verspätung am letzten Zielort entscheidend sein. Sichern Sie beide Bordkarten, die gemeinsame Buchungsnummer und die tatsächlich erreichte Ankunftszeit.
Mehr dazu: Rechte bei verpasstem Anschlussflug.
Austrian Airlines am Standort Wien
Bei einem Flug mit Austrian Airlines ist das ausführende Luftfahrtunternehmen der richtige erste Adressat für die Forderung. Der Austrian-Airlines-Leitfaden erklärt Antrag, österreichische Fristen und apf-Schlichtung.
Wenn die Airline ablehnt oder nicht antwortet
Die apf verlangt zuerst eine schriftliche Beschwerde beim Unternehmen. Nach einer Ablehnung oder wenn binnen sechs Wochen keine endgültige Antwort vorliegt, können Sie einen Schlichtungsantrag prüfen.
Diese Seite bietet allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
- Gilt EU 261/2004 für Flüge ab Wien-Schwechat?
- Ja. Die Verordnung gilt grundsätzlich für Flüge, die an einem EU-Flughafen starten, unabhängig vom Sitz der ausführenden Airline.
- Was muss ich bei einer Verspätung dokumentieren?
- Sichern Sie Buchung, Bordkarte, Mitteilungen der Airline, die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel und Belege für angemessene eigene Ausgaben.
- Wann kann die apf helfen?
- Wenden Sie sich zuerst schriftlich an das Unternehmen. Nach Ablehnung oder ohne endgültige Antwort binnen sechs Wochen können Sie die apf-Schlichtung prüfen.
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