Austrian Airlines Entschädigung beantragen: Fristen und APF

Ist Ihr Austrian-Airlines-Flug verspätet, annulliert oder wurden Sie nicht befördert, können Ansprüche nach der EU-Verordnung 261/2004 bestehen. Entscheidend sind unter anderem Flugstrecke, Ankunftsverspätung und Ursache der Störung.
Das Wichtigste
- Bei mindestens drei Stunden Ankunftsverspätung kommt laut apf grundsätzlich eine Ausgleichszahlung in Betracht.
- Die pauschale Ausgleichszahlung beträgt je nach Strecke 250 €, 400 € oder 600 €.
- Daneben können Betreuungsleistungen, eine Ersatzbeförderung oder eine Erstattung zustehen.
- Richten Sie die Forderung zuerst schriftlich an das ausführende Luftfahrtunternehmen.
- Nach Ablehnung oder ohne endgültige Antwort binnen sechs Wochen können Sie die kostenlose apf-Schlichtung nutzen.
Wann gilt die EU-Verordnung 261/2004?
Die Verordnung gilt insbesondere für Flüge, die in der EU starten. Bei einem Start außerhalb der EU und einer Landung in der EU greift sie, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ein EU-Unternehmen ist. Maßgeblich ist die ausführende Airline, nicht nur die Flugnummer auf der Buchung.
Bei Austrian Airlines als EU-Luftfahrtunternehmen kann die Verordnung deshalb auch bei vielen Flügen aus Drittstaaten nach Österreich gelten. Prüfen Sie dennoch immer die konkrete Verbindung und den ausführenden Carrier.
Mehr zur österreichischen Rechtslage finden Sie im Leitfaden zu Fluggastrechten in Österreich.
Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Ausgleichszahlung
| Flugstrecke | Mögliche Ausgleichszahlung |
|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € |
| Mehr als 1.500 km innerhalb der EU und sonstige Flüge von 1.500 bis 3.500 km | 400 € |
| Sonstige Flüge über 3.500 km | 600 € |
Bei bestimmten Langstreckenfällen kann die Zahlung nach der Verordnung um 50 Prozent gekürzt werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt auch davon ab, ob außergewöhnliche Umstände vorlagen und welche zumutbaren Maßnahmen die Airline getroffen hat.
Betreuung während der Wartezeit
Je nach Strecke und Wartezeit muss die Airline Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten. Wird eine Übernachtung nötig, können auch Hotel und Transfer umfasst sein. Bewahren Sie Belege für angemessene eigene Ausgaben auf.
Erstattung oder Ersatzbeförderung
Bei einer Annullierung besteht grundsätzlich eine Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung nach den Regeln der Verordnung. Die apf weist darauf hin, dass eine gewählte Flugscheinerstattung binnen sieben Tagen zu leisten ist.
So beantragen Sie die Entschädigung
- Notieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel.
- Sichern Sie Buchungsbestätigung, Bordkarte, Mitteilungen der Airline und Belege.
- Richten Sie Ihre Forderung schriftlich an Austrian Airlines und nennen Sie Flugnummer, Datum, Strecke und Forderung.
- Bewahren Sie die Eingangsbestätigung und jede Antwort auf.
- Prüfen Sie nach einer Ablehnung oder nach sechs Wochen ohne endgültige Antwort die apf-Schlichtung.
Die apf stellt auch offizielle Musterbriefe bereit. Eine bloße telefonische Anfrage reicht für das spätere Schlichtungsverfahren nicht aus, wenn die vorherige schriftliche Beschwerde nicht nachgewiesen werden kann.
APF-Schlichtung in Österreich
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ist die gesetzliche österreichische Schlichtungsstelle. Das Verfahren ist für Fluggäste kostenlos.
Vor dem Antrag müssen Sie das betroffene Unternehmen schriftlich kontaktiert haben. Nach einer ablehnenden oder nicht zufriedenstellenden Antwort können Sie den Antrag stellen. Ohne endgültige Antwort ist der Schritt nach sechs Wochen möglich.
Welche Unterlagen nötig sind und wie das Verfahren abläuft, erklärt unser APF-Ratgeber.
Fristen in Österreich
Die EU-Verordnung selbst legt keine einheitliche Klagefrist für Ausgleichsansprüche fest. In Österreich ist für Entschädigungsklagen grundsätzlich § 1489 ABGB wichtig. Die Norm nennt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem Schaden und Schädiger bekannt sind.
Der genaue Fristbeginn und die rechtliche Einordnung können vom Einzelfall abhängen. Die apf erklärt außerdem, dass die Einbringung des Schlichtungsantrags und die Dauer des Verfahrens den Fortlauf der Verjährungsfrist hemmen. Reichen Sie Forderungen daher früh ein und holen Sie bei knappen Fristen Rechtsrat ein.
Weitere österreichische Informationen
- Fluggastrechte Österreich
- Flugverspätung am Flughafen Wien-Schwechat
- APF-Schlichtung Schritt für Schritt
- Anspruch kostenlos prüfen
Diese Seite bietet allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
- Ab wann kommt bei einer Austrian-Airlines-Verspätung eine Ausgleichszahlung in Betracht?
- Nach der Information der apf kommt bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden grundsätzlich eine Ausgleichszahlung in Betracht. Außergewöhnliche Umstände können den Anspruch ausschließen.
- Wann kann ich mich an die apf wenden?
- Wenden Sie sich zuerst schriftlich an das ausführende Luftfahrtunternehmen. Nach einer Ablehnung oder wenn binnen sechs Wochen keine endgültige Antwort kommt, können Sie einen Schlichtungsantrag bei der apf stellen.
- Wie lange kann ich einen Anspruch in Österreich verfolgen?
- § 1489 ABGB sieht grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger vor. Der genaue Fristbeginn kann vom Einzelfall abhängen. Warten Sie daher nicht bis zum Fristende.
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