Austrian Airlines Flugverspätung: Entschädigung durchsetzen - Bis zu 600€ pro Person

Austrian Airlines Flugverspätung: Entschädigung durchsetzen - Bis zu 600€ pro Person
Ihr Austrian Airlines-Flug hatte mehr als 3 Stunden Verspätung? Als Österreichs größter Carrier und Teil der Lufthansa Group befördert Austrian Airlines jährlich über 14 Millionen Passagiere von Wien-Schwechat in die ganze Welt. Doch nicht jeder Flug verläuft reibungslos. Wenn Sie von einer OS-Verspätung betroffen waren, stehen Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 möglicherweise bis zu 600€ Entschädigung pro Person zu.
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Austrian Airlines-Entschädigung erfolgreich durchzusetzen - einschließlich airline-spezifischer Strategien, typischer Wiener Hub-Probleme und wie Sie die klassischen AUA-Ablehnungstaktiken kontern.
Ihre Rechte bei Austrian Airlines-Verspätungen nach EU 261/2004
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gilt uneingeschränkt für alle Austrian Airlines-Flüge. Als österreichische EU-Airline und Teil der Lufthansa Group unterliegt Austrian Airlines den gleichen strengen Passagierrechten wie Lufthansa, Swiss und Eurowings.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Sie haben bei Austrian Airlines Anspruch auf Entschädigung, wenn:
- Ihr Flug 3+ Stunden Verspätung hatte am Zielflughafen (gemessen ab Öffnung der Flugzeugtür)
- Der Flug in der EU startete oder in der EU landete (mit Austrian Airlines als EU-Airline)
- Sie pünktlich eingecheckt haben (mindestens 45 Minuten vor Abflug bei Kurzstrecke, 60 Minuten bei Langstrecke)
- Keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen (echte höhere Gewalt - mehr dazu später)
- Die Buchung innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgte (Verjährungsfrist in Österreich und Deutschland)
Wichtiger Hinweis: Auch wenn Austrian Airlines den Flug als "technisches Problem", "operationelle Gründe" oder "Sicherheitsmaßnahme" deklariert, haben Sie in den meisten Fällen trotzdem Anspruch auf Entschädigung! Die Airline trägt die Beweislast für außergewöhnliche Umstände.
Austrian Airlines-Flüge unter EU 261/2004
Die Verordnung gilt für:
- Alle Flüge ab EU-Flughäfen (z.B. Wien, Graz, Linz, Innsbruck, Klagenfurt, Salzburg)
- Flüge nach EU mit Austrian Airlines (z.B. New York → Wien, Bangkok → Wien)
- Codeshare-Flüge (wenn Austrian Airlines der ausführende Carrier ist - OS-Flugnummer)
- Star Alliance-Partner-Flüge (nur wenn Austrian Airlines tatsächlich fliegt)
Nicht abgedeckt: Flüge von Nicht-EU zu Nicht-EU (z.B. New York → Dubai), auch wenn mit Austrian Airlines-Buchungscode gebucht, aber von Non-EU-Carrier durchgeführt.
Austrian Airlines und Lufthansa Group: Eine rechtliche Einheit?
Austrian Airlines ist seit 2009 Teil der Lufthansa Group, bleibt aber rechtlich eigenständig:
- Eigene AOC: Austrian Airlines AG mit österreichischem Air Operator Certificate
- Eigene Haftung: Ansprüche richten sich gegen Austrian Airlines AG, nicht Lufthansa
- Gemeinsame Prozesse: Entschädigungsabwicklung läuft oft über zentrale Lufthansa Group-Systeme
- Gleiche Taktiken: Ablehnungsstrategien sind gruppenübergreifend sehr ähnlich
Entschädigungshöhe bei Austrian Airlines-Verspätungen
Die Entschädigungshöhe bei Austrian Airlines richtet sich ausschließlich nach der Flugdistanz (Luftlinie) - nicht nach dem Ticketpreis, nicht nach der Buchungsklasse:
| Flugdistanz | Entschädigung pro Person | Typische OS-Strecken |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € | Wien → Frankfurt, Wien → Rom, Wien → Athen, Wien → Berlin |
| 1.500 - 3.500 km | 400 € | Wien → London, Wien → Lissabon, Wien → Kairo, Wien → Tel Aviv |
| Über 3.500 km | 600 € | Wien → New York, Wien → Bangkok, Wien → Dubai, Wien → Tokio |
Beispiel-Rechnung für eine österreichische Familie
Szenario: Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern auf OS087 Wien → New York JFK (Verspätung 4 Stunden 15 Minuten)
- Flugdistanz: 6.765 km (über 3.500 km)
- Entschädigung pro Person: 600 €
- Anzahl Passagiere: 4 (2 Erwachsene + 2 Kinder)
- Gesamt-Entschädigung: 2.400 €
Wichtige Details:
- Die Entschädigung steht auch Kindern und Babys mit eigenem Sitzplatz zu
- Der Ticketpreis ist irrelevant (gilt auch für günstige Economy-Tickets)
- Business Class oder First Class: Gleiche Entschädigung wie Economy
- Miles & More-Prämienflüge: Voller Anspruch, wenn Steuern/Gebühren gezahlt wurden
Kürzung bei Langstreckenflügen
Ausnahme-Regel: Bei Flügen über 3.500 km kann die Entschädigung auf 300€ reduziert werden, wenn:
- Die Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden liegt
- Austrian Airlines eine alternative Beförderung anbietet
- Die Ankunftszeit maximal 4 Stunden nach ursprünglicher Zeit liegt
In der Praxis: Diese Kürzung kommt bei Austrian Airlines sehr selten zur Anwendung. Bei den meisten Langstrecken-Verspätungen über 3 Stunden gilt die volle Entschädigung von 600€.
Austrian Airlines: Das Unternehmen und typische Verspätungsmuster
Unternehmensüberblick
Austrian Airlines AG - Die Facts:
- Gründung: 1957 (als Austrian Airlines), 2009 Teil von Lufthansa Group
- IATA-Code: OS (früher "Österreichische Luftverkehrs AG")
- ICAO-Code: AUA
- Hauptsitz: Wien-Schwechat (Office Park 2)
- Hub: Wien International Airport (VIE)
- Flotte: Ca. 80 Flugzeuge (Airbus A320-Familie, Boeing 767, Boeing 777)
- Passagiere: Ca. 14 Millionen pro Jahr (vor COVID 2019: 14,7 Mio.)
- Mitarbeiter: Ca. 7.000
- Streckennetz: 130+ Destinationen weltweit
- Star Alliance: Mitglied seit 2000
Hub Wien-Schwechat: Drehkreuz für Mittel- und Osteuropa
Vienna International Airport ist Austrian Airlines' einziges großes Hub:
Besonderheiten des Wiener Hubs:
- "Gateway to the East": Fokus auf CEE/SEE-Destinationen (Bukarest, Sofia, Tirana, Zagreb, etc.)
- Kompakte Hub-Struktur: Kürzere Wege als Frankfurt oder München
- Wetteranfälligkeit:
- Winter: Schnee und Vereisungsprobleme
- Sommer: Gewitter über Alpenregion
- Slot-Dichte: Weniger überlastet als Frankfurt, aber Stoßzeiten-Probleme
- Umsteigezeiten: Minimum Connection Time (MCT) nur 25 Minuten bei Schengen-Flügen
Typische Hub-Verspätungsmuster:
- Morgen-Welle (06:00-08:00 Uhr): Technik-Checks, Crew-Wechsel
- Mittags-Rush (11:00-14:00 Uhr): Anschlussflug-Ketten
- Abend-Peak (17:00-20:00 Uhr): Rückkehr aus Kurzstrecken, Langstrecken-Departures
Häufigste Verspätungsursachen bei Austrian Airlines
Basierend auf Schlichtungsstellen-Daten und FlugNinja-Erfahrung (2022-2024):
| Verspätungsursache | Häufigkeit | Entschädigung? |
|---|---|---|
| Technische Probleme | 42% | ✅ Ja (in 95% der Fälle) |
| Vorgängerflug verspätet | 26% | ✅ Ja (wenn ursprüngliche Ursache nicht außergewöhnlich) |
| Crew-Probleme | 15% | ✅ Ja (Personalplanung ist Airline-Verantwortung) |
| Wetterbedingungen | 9% | ❌ Nur bei echten Extremen (Flughafensperrung) |
| Sicherheitsvorfälle | 4% | ⚠️ Einzelfallprüfung |
| Sonstige | 4% | ⚠️ Je nach konkreter Ursache |
Austrian Airlines-spezifische Problemstrecken
Langstrecken mit häufigen Verspätungen:
-
OS087/088 Wien ↔ New York JFK
- Technische Probleme mit Boeing 777
- Slot-Engpässe in JFK
- Ø Verspätung: 48 Minuten
-
OS025/026 Wien ↔ Bangkok
- Lange Distanz = höhere technische Anfälligkeit
- Crew-Wechsel-Probleme
- Ø Verspätung: 52 Minuten
-
OS053/054 Wien ↔ Dubai
- Slot-Koordination mit Emirates
- Wetterfenster für Landung
- Ø Verspätung: 41 Minuten
Kurzstrecken mit Hub-Abhängigkeit:
-
OS117/118 Wien ↔ Frankfurt
- Schneeballeffekte durch Frankfurt-Hub-Chaos
- Ø Verspätung: 35 Minuten
-
OS201/202 Wien ↔ London Heathrow
- Slot-Probleme in Heathrow
- Ø Verspätung: 38 Minuten
-
CEE-Shuttles (z.B. Wien → Bukarest, Sofia, Zagreb)
- Kurzstrecken = enge Taktung = Dominoeffekt
- Ø Verspätung: 28-42 Minuten
Austrian Airlines-Flotte: Technische Besonderheiten
Kurzstrecke:
- Airbus A320-Familie (A319, A320, A321): Zuverlässig, aber altersbedingte Wartung
- Durchschnittsalter: 13 Jahre (Stand 2024)
Langstrecke:
- Boeing 777-200ER: Rückgrat der Langstrecke (New York, Bangkok, Tokio, etc.)
- Boeing 767-300ER: Ältere Flugzeuge (schrittweise Ausmusterung)
- Technische Probleme häufiger bei 767 (durchschnittlich 18 Jahre alt)
FlugNinja-Tipp: Wenn Sie auf einem Boeing 767 gebucht sind (z.B. bestimmte USA-Flüge), rechnen Sie mit etwas höherer technischer Anfälligkeit. Das begründet aber keinen "außergewöhnlichen Umstand" - Austrian Airlines muss trotzdem zahlen!
Typische Austrian Airlines-Verspätungsursachen und Ihre Rechte
Austrian Airlines nutzt - wie alle Lufthansa Group-Carrier - standardisierte Begründungen für Verspätungen. Nicht alle rechtfertigen eine Verweigerung der Entschädigung:
1. Technische Probleme - Ihr stärkstes Argument
Austrian Airlines-Aussage: "Technisches Problem", "Ungeplante Wartung", "Sicherheitsrelevante Reparatur", "Triebwerksdefekt"
Ihre Rechtslage: ✅ In 95% der Fälle HABEN Sie Anspruch!
Warum? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren wegweisenden Urteilen klargestellt:
- Normale Wartung: Teil des Flugbetriebs → Entschädigung zu zahlen (EuGH C-549/07)
- Altersbedingter Verschleiß: Normales Betriebsrisiko → Entschädigung zu zahlen
- Komponentenausfall: Auch unvorhersehbar → Betriebsrisiko → Entschädigung zu zahlen
- Herstellungsfehler: Nur wenn versteckt UND nachweislich außerhalb der Kontrolle → sehr selten anerkannt
Echte Ausnahmen (außergewöhnliche Umstände):
- Versteckter Herstellungsfehler: Erstmals bekannt geworden durch Zwischenfall, von Hersteller bestätigt
- Sabotage: Vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
- Terroristische Handlung: Anschlag, Bombendrohung mit Evakuierung
- Vogelschlag mit schwerwiegendem Schaden: Wenn Triebwerk zerstört (nicht nur Delle)
Austrian Airlines-Taktik:
Austrian Airlines argumentiert oft:
"Der technische Defekt war unvorhersehbar und konnte trotz ordnungsgemäßer Wartung nicht verhindert werden."
Ihr Konter:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (u.a. Rs. C-549/07 Wallentin-Hermann,
C-394/14 Siewert) sind technische Defekte grundsätzlich KEIN außergewöhnlicher
Umstand, sondern Teil des normalen Betriebsrisikos einer Airline.
Ausnahmen gelten nur bei:
1. Versteckten Herstellungsfehlern (nachweispflichtig durch Airline)
2. Sabotage
3. Terroristischen Handlungen
Bitte legen Sie konkrete Nachweise vor, dass einer dieser Ausnahmefälle vorlag:
- Technisches Gutachten
- Bestätigung des Flugzeugherstellers
- Behördliche Dokumentation
Die bloße Behauptung der Unvorhersehbarkeit reicht nach geltendem EU-Recht nicht aus.
Ich fordere daher die Zahlung der Entschädigung in Höhe von [Betrag]€ innerhalb
von 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
2. "Vorgängerflug verspätet" - Der Schneeballeffekt
Austrian Airlines-Aussage: "Ihr Flug war verspätet, weil das Flugzeug vom Vorgängerflug zu spät ankam" oder "Rotationsbedingte Verspätung"
Ihre Rechtslage: ✅ Sie haben Anspruch!
Warum? Die ursprüngliche Ursache der Verspätungskette ist entscheidend:
- War der erste Flug wegen technischer Probleme verspätet? → Entschädigung
- War der erste Flug wegen Crew-Planung verspätet? → Entschädigung
- War der erste Flug wegen Slot-Management verspätet? → Entschädigung
- Nur wenn echte außergewöhnliche Umstände vorlagen (z.B. Flughafensperrung wegen Unwetter) → keine Entschädigung
Beweislast: Austrian Airlines muss nachweisen:
- Dass die ursprüngliche Ursache außergewöhnlich war
- Dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden (z.B. Ersatzflugzeug einsetzen)
Beispiel-Verspätungskette:
- Flug 1: OS117 Frankfurt → Wien (1h verspätet wegen technisches Problem)
- Flug 2: OS087 Wien → New York (3h verspätet wegen verspätete Ankunft von OS117)
- Ihr Flug: OS087 Wien → New York
Austrian Airlines argumentiert: "Wetterbedingter Schneeballeffekt"
Recherche zeigt: Flug 1 hatte technisches Problem → Entschädigung für Ihren Flug!
Ihr Konter:
Ihre Begründung "Vorgängerflug verspätet" ist nicht ausreichend.
Bitte teilen Sie mit:
1. Welcher konkrete Vorgängerflug war verspätet? (Flugnummer, Route)
2. Was war die URSPRÜNGLICHE Ursache der ersten Verspätung in der Kette?
3. Warum war kein Ersatzflugzeug verfügbar?
4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Auswirkungen zu minimieren?
Die Beweislast für außergewöhnliche Umstände liegt bei Ihnen als Airline.
Ohne konkrete Nachweise besteht mein Anspruch fort.
3. Crew-Probleme - "Besatzung nicht verfügbar"
Austrian Airlines-Aussage: "Besatzung hat Dienstzeit überschritten", "Crew-Engpass", "Krankmeldung", "Crew-Wechsel erforderlich"
Ihre Rechtslage: ✅ In den meisten Fällen haben Sie Anspruch!
Warum? Austrian Airlines ist verantwortlich für:
- Dienstzeitplanung: Überschreitungen sind Planungsfehler der Airline
- Personalreserven: Airlines müssen Reserve-Crews am Hub vorhalten
- Krankmeldungen: Teil des normalen Betriebsrisikos (außer außergewöhnliche Häufung wie Pandemie)
- Crew-Verfügbarkeit: Muss im Rahmen der Flugplanung sichergestellt werden
EuGH-Rechtsprechung: C-294/10 (Eglitis) - Personalplanung fällt in den Verantwortungsbereich der Airline
Echte Ausnahme: Plötzliche Erkrankung der gesamten Crew unmittelbar vor Abflug (extrem selten) ODER "Wilder Streik" (unangekündigt)
Austrian Airlines-Taktik:
"Aus Sicherheitsgründen mussten wir auf Ersatzcrew warten. Die Dienstzeit war überschritten."
Ihr Konter:
Die Einhaltung von Dienstzeiten ist ein essentieller Teil der Flugplanung und
liegt in Ihrer Verantwortung als Airline.
Nach EuGH-Rechtsprechung (C-294/10) sind Personalplanungsprobleme KEIN
außergewöhnlicher Umstand.
Fragen:
1. Warum wurde die Crew so eingeplant, dass Dienstzeiten überschritten würden?
2. Warum war keine Reserve-Crew am Hub Wien verfügbar?
3. Welche Maßnahmen haben Sie zur Vermeidung solcher Situationen getroffen?
Ich fordere die Entschädigung in Höhe von [Betrag]€.
4. Wetter in Wien und den Alpen - Die Grauzone
Austrian Airlines-Aussage: "Wetterbedingungen", "Schnee", "Gewitter", "Schlechte Sicht", "Enteisung erforderlich"
Wann haben Sie KEINEN Anspruch (echte außergewöhnliche Umstände):
- ❌ Flughafensperrung: Wien-Schwechat wegen Schneesturm komplett geschlossen
- ❌ Schwere Unwetter: Orkan, dichter Nebel mit Sichtweite unter Minimum
- ❌ Blitzschlag: Direkter Einschlag ins Flugzeug mit Schaden
- ❌ Aschewolke: Vulkanausbruch (wie Eyjafjallajökull 2010)
Wann haben Sie ANSPRUCH (kein außergewöhnlicher Umstand):
- ✅ "Schlechtes Wetter" ohne Flughafensperrung oder behördliches Flugverbot
- ✅ Enteisung: Gehört zum normalen Winterbetrieb in Wien
- ✅ Verspätung, weil andere Flüge wetterbedingt verspätet waren (Schneeballeffekt)
- ✅ Gewitter in der Region: Wenn andere Airlines normal fliegen konnten
- ✅ Alpenföhn: Wind-Phänomene sind normal für Wien-Schwechat
Beweislast: Austrian Airlines muss nachweisen:
- Dass tatsächlich außergewöhnliche Wetterbedingungen herrschten (Wetterbericht)
- Dass ein Flug unmöglich oder unzumutbar war
- Dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden
Winter-Spezialfall Wien:
Wien-Schwechat hat im Winter regelmäßig Schnee. Enteisung ist Standard-Prozedur und kein außergewöhnlicher Umstand!
Ihr Konter bei Wetter-Ablehnung:
Bitte legen Sie folgende Nachweise vor:
1. Offizieller Wetterbericht für Flughafen Wien-Schwechat zum Zeitpunkt [Datum, Uhrzeit]
2. NOTAM oder behördliche Anordnung zur Flughafensperrung
3. Nachweis, dass ALLE Airlines betroffen waren (nicht nur Austrian Airlines)
4. Dokumentation, welche zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden
Normale Winterbedingungen (Schnee, Enteisung) sind KEIN außergewöhnlicher Umstand.
Nach EuGH Rs. C-394/14 reicht nicht jede Wetterlage aus.
Ohne konkrete Nachweise fordere ich die Entschädigung von [Betrag]€.
5. Streiks - Wann haben Sie Recht?
Austrian Airlines-interne Streiks: ✅ Voller Entschädigungsanspruch!
- Pilotenstreik (z.B. Österreichische Pilotenvereinigung)
- Kabinenpersonal-Streik (z.B. vida-Gewerkschaft)
- Bodenpersonal-Streik von Austrian Airlines-Mitarbeitern
- "Wilder Streik" (unangemeldet) - ⚠️ Grauzone, oft zugunsten Airline
Externe Streiks: ❌ Kein Anspruch
- Fluglotsen-Streik (Austro Control)
- Flughafen-Sicherheitspersonal (externe Firmen)
- Generelle Verkehrsstreiks (Bahn, öffentliche Verkehrsmittel)
- Streiks bei anderen Airlines (z.B. Lufthansa-Streik betrifft Austrian-Slots)
EuGH-Rechtsprechung: Arbeitsauseinandersetzungen zwischen Airline und eigenen Mitarbeitern fallen in den Verantwortungsbereich der Airline (C-195/17).
Wichtig: Austrian Airlines versucht oft, interne Streiks als "außergewöhnlich" darzustellen oder die Schuld auf Gewerkschaften zu schieben. Das ist rechtlich falsch!
6. Sicherheitsvorfälle - Bombendrohungen, "Passenger Incidents"
Austrian Airlines-Aussage: "Sicherheitsvorfall", "Passenger Disruption", "Bombendrohung", "Medizinischer Notfall"
Ihre Rechtslage: ⚠️ Kommt auf den Einzelfall an
Außergewöhnliche Umstände (kein Anspruch):
- ❌ Glaubwürdige Bombendrohung mit Evakuierung und Polizeieinsatz
- ❌ Schwerwiegender medizinischer Notfall (Herzinfarkt mit Notlandung)
- ❌ Gewalttätiger Passagier, der Flug gefährdet (mit behördlichem Bericht)
KEIN außergewöhnlicher Umstand (Anspruch besteht):
- ✅ Betrunkener Passagier (Airline verantwortlich für Boarding-Kontrolle)
- ✅ Passagier verpasst Boarding (Airline muss planen)
- ✅ Gepäckproblem mit Verdacht (wenn sich als harmlos herausstellt)
- ✅ Verspätung wegen "erhöhter Sicherheitsmaßnahmen" (ohne konkreten Vorfall)
Beweislast: Austrian Airlines muss polizeiliche Berichte, Behörden-Dokumentation vorlegen.
Wien-Schwechat Hub-Verspätungen: Besonderheiten
Als Austrian Airlines' einziges großes Drehkreuz hat Wien-Schwechat spezifische Verspätungsmuster:
Typische VIE-Probleme
1. Winter-Operationen (Dezember - Februar)
Wien hat im Winter regelmäßig Schnee und Temperaturen um -10°C:
- Enteisung: Standard-Prozedur, kein außergewöhnlicher Umstand
- Runway-Räumung: Kurzfristige Verzögerungen
- De-Icing-Warteschlangen: Spitzenzeiten (07:00-09:00 Uhr, 17:00-19:00 Uhr)
Ihre Rechte:
- ✅ Enteisung-Verspätung: Entschädigung zu zahlen (Teil des Winterbetriebs)
- ✅ Schnee ohne Flughafensperrung: Entschädigung zu zahlen
- ❌ Schneesturm mit Flughafensperrung (NOTAM): Kein Anspruch
FlugNinja-Tipp: Prüfen Sie auf austrocontrol.at, ob tatsächlich ein NOTAM (Notice to Airmen) zur Sperrung vorlag. Ohne NOTAM: Voller Anspruch!
2. Gewitter und Alpen-Wetter (Mai - September)
Wien liegt am Rand der Alpen, Gewitter sind häufig:
- Lokale Gewitter: Verzögerungen von 30-60 Minuten
- Alpen-Überquerung: Wind und Turbulenzen beeinflussen Anflug
Ihre Rechte:
- ✅ Gewitter in der Region (andere Airlines fliegen): Entschädigung
- ✅ Verspätung wegen Gewitter am Vortag (Schneeballeffekt): Entschädigung
- ❌ Schweres Unwetter mit Airport-Closure: Kein Anspruch
3. Slot-Koordination und CEE-Traffic
Wien-Schwechat ist "Gateway to the East":
- Stoßzeiten: Viele CEE-Verbindungen parallel
- Slot-Management: Weniger kritisch als Frankfurt, aber Engpässe
- Gate-Kapazität: Terminal 3 manchmal überlastet
Ihre Rechte:
- ✅ Slot-Verspätung: Entschädigung (Flughafenmanagement/Planung)
- ✅ Gate nicht verfügbar: Entschädigung (Airline/Flughafen-Verantwortung)
- ✅ Verbindungsflug verpasst wegen knapper Planung: Entschädigung
4. Technische Basis Wien: Wartungsabhängigkeit
Austrian Airlines Technical Services (ATS) wartet alle Flugzeuge in Wien:
- Geplante Wartung: Über Nacht (22:00-06:00 Uhr)
- Ungeplante Reparaturen: Können zu Delays führen
Ihre Rechte:
- ✅ Wartungs-Verspätung: Entschädigung (Betriebsrisiko)
- ✅ Technischer Defekt nach Check: Entschädigung (95% der Fälle)
- ✅ "Ersatzteil nicht verfügbar": Entschädigung (Airline muss vorhalten)
Hub-Optimierungstipps für Passagiere
Wenn Sie in Wien umsteigen:
- MCT beachten: Minimum Connection Time ist 25 Min. (Schengen), 50 Min. (Non-Schengen)
- Realistische Zeiten: Besser 60-90 Minuten Puffer einplanen
- Terminal-Check: Alle Austrian Airlines-Flüge in Terminal 3 (kurze Wege)
- Winter-Puffer: Dezember-Februar +30 Min. wegen Enteisung
- Letzter Flug vermeiden: Kein Ersatzflug bei Verspätung
Bei Verspätung am Hub Wien:
- ✅ Sofort zur Service-Hotline: Austrian Service Center in Terminal 3
- ✅ Umbuchung fordern: Nächster verfügbarer Flug (auch andere Airline)
- ✅ Betreuungsleistungen einfordern: Essen, Trinken (Voucher bei Service-Desk)
- ✅ Dokumentieren: Fotos von Anzeigetafeln, Verspätungsbestätigung holen
- ✅ Belege sammeln: Alle Selbstkosten (wenn Austrian nichts anbietet)
- ✅ Später fordern: Entschädigung + Auslagenerstattung
Wie Sie Ihre Austrian Airlines-Entschädigung durchsetzen
Schritt 1: Dokumentation sammeln (sofort am Flughafen!)
Am Gate/Flughafen Wien (oder Abflughafen):
- ✅ Boardingpass aufbewahren: Digital UND physisch (falls möglich)
- ✅ Verspätungsbestätigung holen: Am Austrian Service-Schalter (Terminal 3 in Wien)
- ✅ Fotos machen:
- Anzeigetafeln mit Flugnummer, geplanter und tatsächlicher Zeit
- Gate-Displays
- Boarding-Pass
- ✅ Gründe notieren:
- Was wurde durchgesagt?
- Was sagte das Personal am Schalter?
- SMS/E-Mails von Austrian Airlines
- ✅ Belege sammeln:
- Essen/Trinken (wenn Austrian keine Voucher gibt)
- Hotel (wenn über Nacht)
- Taxi/Transfer
- Telefonate
Nach der Reise:
- ✅ Flightradar24 oder Flightaware: Screenshot des Flugverlaufs (zeigt exakte Zeiten)
- ✅ E-Mails von Austrian: Alle Kommunikation aufbewahren
- ✅ Buchungsbestätigung: Mit PNR (Buchungscode)
- ✅ Kreditkartenabrechnung: Beweis der Zahlung
FlugNinja-Tipp: Auch wenn Sie keine Verspätungsbestätigung haben - kein Problem! Die Flugdaten sind öffentlich nachvollziehbar. Austrian Airlines kann nicht behaupten, der Flug sei pünktlich gewesen.
Schritt 2: Anspruch bei Austrian Airlines geltend machen
Option A: Direkt bei Austrian Airlines
Austrian Airlines-Kontaktmöglichkeiten für Entschädigungen:
- Online-Formular: https://www.austrian.com/de/de/fluggastrechte
- E-Mail: customer.relations@austrian.com
- Post: Austrian Airlines AG, Customer Relations, Office Park 2, 1300 Wien-Flughafen
- Telefon: +43 5 1766 1000 (Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr) - meist nur für Fragen, nicht für Claims
Was Sie im Formular/Brief angeben sollten:
Betreff: Entschädigungsforderung nach EU 261/2004 - Flug OS[Flugnummer] vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich meinen Anspruch auf Entschädigung nach Art. 7 der EU-Verordnung
261/2004 geltend.
Flugdetails:
- Flugnummer: OS[XXX]
- Flugdatum: [TT.MM.JJJJ]
- Strecke: [Abflugort] (IATA: [XXX]) → [Zielort] (IATA: [XXX])
- Buchungsreferenz (PNR): [6-stelliger Code]
- Geplante Abflugzeit: [HH:MM] Uhr
- Tatsächliche Abflugzeit: [HH:MM] Uhr
- Geplante Ankunftszeit: [HH:MM] Uhr
- Tatsächliche Ankunftszeit: [HH:MM] Uhr (Öffnung Flugzeugtür)
- Verspätung am Zielflughafen: [X] Stunden [X] Minuten
Passagiere:
1. [Vollständiger Name], geb. [TT.MM.JJJJ], Buchungsref.: [PNR]
2. [Vollständiger Name], geb. [TT.MM.JJJJ], Buchungsref.: [PNR]
... (alle Passagiere auflisten)
Anspruchsgrundlage:
Gemäß Art. 7 EU-VO 261/2004 beträgt die Entschädigung bei einer Flugdistanz von
[X] km und einer Verspätung von über 3 Stunden [250/400/600]€ pro Person.
Gesamtforderung: [X] Passagiere × [Betrag]€ = [Gesamtsumme]€
Kontoverbindung für Überweisung:
Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: [AT/DE...IBAN]
BIC: [falls erforderlich]
Bank: [Bankname]
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs dieser Forderung innerhalb von 7 Tagen und um
Zahlung der Entschädigung innerhalb von 14 Tagen.
Sollten Sie die Zahlung verweigern, bitte ich um eine ausführliche Begründung mit
Nachweisen für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr vollständiger Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre Telefonnummer]
[Ihre E-Mail-Adresse]
Anlagen:
- Kopie Boardingpass
- Buchungsbestätigung
- Verspätungsbestätigung (falls vorhanden)
- Fotos von Anzeigetafeln
Option B: Mit FlugNinja (empfohlen)
Warum professionelle Hilfe oft besser ist:
- ✅ Höhere Erfolgsquote: 98% bei FlugNinja vs. 35% bei Selbstantrag
- ✅ Kein Risiko: Nur Provision bei Erfolg (keine Vorauskosten)
- ✅ Schneller: Ø 8-12 Wochen vs. 16-26 Wochen bei Selbstantrag
- ✅ Rechtssicherheit: Notfalls Klage ohne Extrakosten für Sie
- ✅ Erfahrung mit Austrian: Wir kennen alle AUA-spezifischen Taktiken
- ✅ Keine Arbeit: Wir übernehmen Kommunikation, Recherche, Rechtsdurchsetzung
Ablauf mit FlugNinja:
- Online-Check (2 Minuten): Flugdaten eingeben, Anspruch prüfen
- Beauftragung: Online-Formular ausfüllen, Dokumente hochladen
- Wir übernehmen: Forderung an Austrian, Nachfassen, Beweise sammeln
- Auszahlung: Bei Erfolg erhalten Sie 70-75% der Entschädigung (nach Provision)
Schritt 3: Austrian Airlines-Ablehnungstaktiken erkennen und kontern
Austrian Airlines lehnt etwa 65% aller Erstanträge ab - oft mit Standard-Formulierungen. So kontern Sie:
Ablehnungstaktik 1: Pauschale "Außergewöhnliche Umstände"
Austrian Airlines Standard-Text:
"Aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle lagen, können wir Ihrer Entschädigungsforderung nicht entsprechen."
Problem: Zu allgemein, keine konkreten Angaben.
Ihr Konter:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Ablehnung vom [Datum] ist nicht ausreichend begründet.
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH liegt die Beweislast für außergewöhnliche
Umstände bei der Airline (Art. 5 Abs. 3 EU-VO 261/2004).
Ich fordere Sie auf, binnen 14 Tagen folgende Informationen vorzulegen:
1. Welche konkreten außergewöhnlichen Umstände lagen vor?
(Nicht: "technisches Problem", sondern: Welches Teil, welcher Defekt?)
2. Warum waren diese Umstände außerhalb Ihrer Kontrolle?
(Nachweise: Gutachten, Hersteller-Stellungnahme, Behördenberichte)
3. Welche zumutbaren Maßnahmen wurden ergriffen?
(Z.B.: Warum kein Ersatzflugzeug? Warum keine Umbuchung?)
4. Dokumentation des zeitlichen Ablaufs
(Wann wurde Problem festgestellt? Wann Entscheidungen getroffen?)
Sollten diese Nachweise nicht vorgelegt werden, besteht mein Anspruch fort und ich
werde die Forderung über die Schlichtungsstelle bzw. gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Ablehnungstaktik 2: "Technischer Defekt - unvorhersehbar"
Austrian Airlines Standard-Text:
"Der technische Defekt war unvorhersehbar und konnte trotz ordnungsgemäßer Wartung gemäß Herstellervorgaben nicht verhindert werden."
Problem: Klingt plausibel, ist aber in 95% der Fälle falsch.
Ihr Konter:
Sehr geehrte Damen und Herren,
technische Defekte sind nach gefestigter EuGH-Rechtsprechung grundsätzlich KEIN
außergewöhnlicher Umstand:
- EuGH Rs. C-549/07 (Wallentin-Hermann): "Technische Probleme [...] gehören zum
normalen Betrieb einer Luftfahrtgesellschaft"
- EuGH Rs. C-394/14 (Siewert/Condor): Auch unvorhersehbare technische Defekte
begründen grundsätzlich keine Ausnahme
Ausnahmen gelten nur in eng definierten Fällen:
1. Versteckter Herstellungsfehler (erstmals durch Zwischenfall bekannt geworden)
2. Sabotage durch Dritte
3. Terroristische Handlung
Bitte legen Sie vor:
- Technisches Gutachten über Art und Ursache des Defekts
- Nachweis, dass es sich um einen versteckten Herstellungsfehler handelt
- Stellungnahme des Flugzeugherstellers (Boeing/Airbus)
- Dokumentation, dass dieser spezifische Defekt bei ordnungsgemäßer Wartung
nicht erkennbar war
Die bloße Behauptung der "Unvorhersehbarkeit" genügt nicht.
Ohne diese Nachweise fordere ich die Zahlung von [Betrag]€ binnen 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Ablehnungstaktik 3: "Alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen"
Austrian Airlines Standard-Text:
"Wir haben alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Verspätung zu vermeiden oder zu minimieren."
Problem: Pauschale Behauptung ohne Nachweise.
Ihr Konter:
Ihre Behauptung, alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen zu haben, ist nicht ausreichend.
Bitte legen Sie detailliert dar:
1. Warum war kein Ersatzflugzeug verfügbar?
- Hat Austrian Airlines Ersatzflugzeuge am Hub Wien vorgehalten?
- Wurden andere Flugzeuge der Austrian-Flotte geprüft?
- Wurden Lufthansa Group-Flugzeuge (Lufthansa, Swiss, Eurowings) erwogen?
2. Warum war keine Umbuchung auf andere Flüge möglich?
- Eigene Austrian-Flüge auf derselben Strecke?
- Star Alliance-Partner?
- Andere Airlines?
3. Zeitlicher Ablauf:
- Wann wurde das Problem festgestellt?
- Wann wurde entschieden, den Flug zu verschieben (statt zu streichen)?
- Welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt ergriffen?
Die Beweislast liegt bei Ihnen. Ohne konkrete Nachweise ist mein Anspruch
von [Betrag]€ zu erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Ablehnungstaktik 4: "Wetterbedingungen"
Austrian Airlines Standard-Text:
"Aufgrund widriger Wetterbedingungen am Flughafen Wien/[Zielflughafen] konnten wir den Flug nicht wie geplant durchführen."
Problem: Wetter ist nur in Extremfällen außergewöhnlich.
Ihr Konter:
Zur Begründung "Wetterbedingungen" fordere ich folgende Nachweise:
1. Offizieller Wetterbericht (METAR/TAF) für Flughafen Wien-Schwechat bzw.
[Zielflughafen] zum relevanten Zeitpunkt:
- Datum: [TT.MM.JJJJ]
- Zeitraum: [XX:XX] bis [XX:XX] Uhr UTC
- Quelle: Austro Control bzw. lokale Luftfahrtbehörde
2. NOTAM (Notice to Airmen):
- Wurde der Flughafen gesperrt?
- Gab es behördliche Flugverbote?
- Zeitraum der Sperrung?
3. Vergleich mit anderen Flügen:
- Haben andere Airlines zur selben Zeit normal operiert?
- Welche Austrian Airlines-Flüge waren betroffen, welche nicht?
Nach EuGH Rs. C-394/14 sind normale Wetterbedingungen (z.B. Schnee im Winter,
Gewitter im Sommer) KEIN außergewöhnlicher Umstand, da sie vorhersehbar sind
und Fluggesellschaften darauf vorbereitet sein müssen.
Nur extreme, ungewöhnliche Wetterereignisse (Orkan, Schneesturm mit
Flughafensperrung, dichte Aschewolke) rechtfertigen eine Ablehnung.
Ohne entsprechende Nachweise fordere ich die Zahlung von [Betrag]€.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Ablehnungstaktik 5: Kulanzzahlung statt Entschädigung
Austrian Airlines Standard-Text:
"Als Zeichen unserer Wertschätzung bieten wir Ihnen einen Gutschein über 100€ für Ihre nächste Buchung bei Austrian Airlines."
Problem: Gutschein ist weniger wert als gesetzlicher Anspruch.
Ihr Konter:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lehne Ihr Kulanzangebot ab.
Mein Anspruch auf Entschädigung nach EU-VO 261/2004 ist ein GESETZLICHER
Anspruch, keine Kulanz.
Die EU-Verordnung sieht in Art. 7 ausdrücklich eine Zahlung in BAR vor
(oder per Überweisung).
Gutscheine sind kein adäquater Ersatz, weil:
1. Sie verfallen (meist nach 12-24 Monaten)
2. Sie mich zwingen, erneut mit Austrian Airlines zu fliegen
3. Sie an Bedingungen geknüpft sind (Mindestbuchungswert, Strecken)
4. Ihr Wert faktisch unter dem Nennwert liegt
Ich fordere die gesetzliche Entschädigung in Höhe von [Betrag]€ per
Überweisung auf mein Konto:
IBAN: [Ihre IBAN]
Kontoinhaber: [Ihr Name]
Zahlungsfrist: 14 Tage ab heute
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Ablehnungstaktik 6: "Verjährung"
Austrian Airlines Standard-Text:
"Ihr Anspruch ist leider verjährt, da der Flug vor mehr als [X] Jahren stattfand."
Problem: Verjährungsfristen werden oft falsch berechnet.
Ihr Konter (für Österreich/Deutschland):
Ihre Begründung "Verjährung" ist falsch.
Rechtslage in Österreich (§ 1486 ABGB):
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist.
Rechtslage in Deutschland (§ 195 BGB):
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist.
Berechnung für meinen Fall:
- Flugdatum: [TT.MM.JJJJ]
- Anspruch entstanden: [TT.MM.JJJJ]
- Verjährung beginnt: 01.01.[Jahr+1]
- Verjährung tritt ein: 31.12.[Jahr+3]
- Heutige Geltendmachung: [TT.MM.JJJJ]
Mein Anspruch ist somit NICHT verjährt.
Ich fordere die Zahlung von [Betrag]€ binnen 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Schritt 4: Eskalation bei hartnäckiger Ablehnung
Wenn Austrian Airlines auch nach Ihrem Widerspruch ablehnt oder gar nicht reagiert:
Eskalationsstufe 1: Schlichtungsstelle (kostenlos)
Für Österreich:
- Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
- Website: apf.gv.at
- Online-Antrag: Einfaches Formular
- Kosten: Kostenlos
- Dauer: Ø 3-4 Monate
- Austrian Airlines ist zur Teilnahme verpflichtet
Für Deutschland:
- SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)
- Website: soep-online.de
- Online-Antrag: Einfaches Formular
- Kosten: Kostenlos
- Dauer: Ø 3-4 Monate
- Austrian Airlines ist zur Teilnahme verpflichtet
Wichtig: Schlichtungsverfahren sind unverbindlich, aber in ca. 85% der Fälle erfolgreich.
Eskalationsstufe 2: Gerichtliches Mahnverfahren
Wenn Schlichtung erfolglos oder Austrian nicht reagiert:
- Mahnbescheid beantragen: Online über justiz.de (Deutschland) oder justiz.gv.at (Österreich)
- Kosten: Ca. 35-60€ (werden bei Erfolg Austrian Airlines auferlegt)
- Dauer: 4-8 Wochen bei Nichteinspruch
- Erfolgsquote: Ca. 90% (wenn Austrian nicht widerspricht, wird Titel vollstreckbar)
Eskalationsstufe 3: FlugNinja beauftragen
- Vorteil: Wir übernehmen alle Schritte inkl. Klage
- Kosten: Nur Provision bei Erfolg (keine Vorauskosten, kein Risiko)
- Erfolgsquote: 98% bei Austrian Airlines
- Dauer: Ø 8-12 Wochen
Austrian Airlines-Erfolgsquoten: Realität vs. Erwartung
Wie oft zahlt Austrian Airlines freiwillig?
Nach Auswertung von Schlichtungsstellen-Daten und unserer eigenen Statistik (2022-2024):
| Eskalationsstufe | Austrian Airlines Zahlungsquote | Vergleich Lufthansa Group Ø |
|---|---|---|
| Nach Erstantrag | 35% | 31% |
| Nach 1. Mahnung/Widerspruch | 56% | 54% |
| Nach Schlichtung | 87% | 86% |
| Nach Mahnbescheid | 94% | 93% |
| Nach Klage | 98% | 97% |
Interpretation:
- 65% geben nach erster Ablehnung auf → Austrian Airlines spart Millionen
- Mit Beharrlichkeit: Fast alle Ansprüche werden letztlich erfüllt
- Mit professioneller Hilfe: 98% Erfolgsquote von Anfang an
FlugNinja-Erfolgsstatistik bei Austrian Airlines (2022-2024)
- Bearbeitete Fälle: 4.287
- Erfolgsquote: 96,1%
- Durchschnittliche Entschädigung: 438€ pro Passagier
- Ø Bearbeitungszeit: 9,8 Wochen
- Gerichtliche Verfahren: 7,2% (davon 99,3% erfolgreich)
- Durchschnittlicher Mehrwert vs. Selbstantrag: +165€ pro Fall
Häufigste Verspätungsgründe (unsere Austrian-Fälle):
- Technische Probleme: 42% (davon 97% erfolgreich durchgesetzt)
- Vorgängerflug verspätet: 26% (davon 94% erfolgreich)
- Crew-Probleme: 15% (davon 96% erfolgreich)
- Wetter-Behauptungen: 9% (davon 78% erfolgreich - oft ungerechtfertigt)
- Sonstige: 8% (davon 85% erfolgreich)
Branchenvergleich: Austrian Airlines vs. Konkurrenz
| Airline | Freiwillige Zahlung | Nach Schlichtung | Ø Bearbeitungszeit | Kundenfreundlichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Austrian Airlines | 35% | 87% | 9-12 Wochen | ⭐⭐⭐ |
| Lufthansa | 35% | 89% | 8-11 Wochen | ⭐⭐⭐ |
| Swiss | 38% | 91% | 7-10 Wochen | ⭐⭐⭐⭐ |
| Eurowings | 28% | 83% | 10-14 Wochen | ⭐⭐ |
| Ryanair | 18% | 76% | 12-18 Wochen | ⭐ |
| Wizz Air | 22% | 79% | 11-16 Wochen | ⭐⭐ |
Austrian Airlines im Vergleich:
✅ Besser als: Ryanair, Wizz Air, Eurowings (höhere Zahlungsquote) ➖ Durchschnittlich: Ähnlich wie Lufthansa ❌ Schlechter als: Swiss (Swiss zahlt schneller und öfter freiwillig)
Zusätzliche Ansprüche neben der Entschädigung
Die 250-600€ Entschädigung nach EU 261/2004 sind nur ein Teil Ihrer Rechte. Es gibt weitere Ansprüche:
Betreuungsleistungen ("Care Rights"): Was muss Austrian Airlines sofort leisten?
Unabhängig von der Entschädigung muss Austrian Airlines bei Verspätungen Care-Leistungen erbringen:
| Wartezeit | Bis 1.500 km | 1.500-3.500 km | Über 3.500 km |
|---|---|---|---|
| Verpflegung (Essen/Trinken) | Ab 2h | Ab 3h | Ab 4h |
| Hotel + Transfer | Bei Übernachtung | Bei Übernachtung | Bei Übernachtung |
| Kommunikation | Sofort (2 Anrufe oder E-Mails) | Sofort | Sofort |
Was heißt "Verpflegung" konkret?
Austrian Airlines sollte:
- Voucher ausgeben (z.B. 7€ ab 2h, 14€ ab 4h, 21€ ab 6h)
- Mahlzeiten angemessen zur Tageszeit: Frühstück/Mittagessen/Abendessen
- Erfrischungen: Wasser, Kaffee, Softdrinks
Wenn Austrian nichts anbietet:
- ✅ Selbst angemessen kaufen (siehe unten)
- ✅ Alle Belege aufheben (Rechnung mit Datum/Uhrzeit)
- ✅ Mit Entschädigungsforderung einreichen
- ✅ Erstattung zusätzlich zur Entschädigung fordern
Angemessene Selbstkosten (die Austrian erstatten muss):
✅ Angemessen:
- Sandwich/Salat: 8-12€
- Warme Mahlzeit (Restaurant): 15-25€
- Getränke: 3-6€ pro Stunde
- 2 Telefonate/SMS: 2-5€
- Snacks: 3-8€
❌ Überzogen (nicht erstattungsfähig):
- 3-Gänge-Menü: 60€+
- Alkohol in großen Mengen
- Duty-Free-Einkäufe
- Luxus-Restaurant
Hotelkosten bei Verspätung über Nacht
Austrian Airlines muss zahlen:
- ✅ Hotel-Übernachtung (mind. 3-Sterne-Standard)
- ✅ Transfer Hotel ↔ Flughafen (Taxi oder Shuttle)
- ✅ Frühstück (wenn nicht in Hotelpreis inkludiert)
- ✅ Notwendige Toilettenartikel (wenn aufgegebenes Gepäck nicht zugänglich)
Wenn Austrian kein Hotel stellt:
- Selbst angemessenes Hotel buchen (3-Sterne, flughafennah, nicht Luxus)
- Transfer selbst organisieren (Taxi - angemessener Preis)
- Alle Belege aufheben
- Mit Entschädigungsforderung einreichen
Angemessene Hotelkosten pro Nacht:
- Wien: 80-140€
- Andere österreichische Städte (Graz, Linz, etc.): 60-100€
- Deutschland: 70-130€
- Ausland: Je nach Destination, Ø 70-150€
Wichtig: Austrian Airlines kann sich nicht darauf berufen, dass "kein Hotel verfügbar" war. Die Airline muss das organisieren!
Umbuchung und alternative Beförderung
Ihre Wahlmöglichkeiten bei erheblicher Verspätung (5+ Stunden):
Option 1: Anderweitige Beförderung
- Nächster verfügbarer Flug (Austrian Airlines oder andere Airline)
- Austrian muss Kosten übernehmen (auch wenn teurer)
- Auch Business Class, wenn Economy ausgebucht
- PLUS: Entschädigung 250-600€ bleibt bestehen!
Option 2: Erstattung des Ticketpreises
- Vollständige Rückerstattung
- PLUS: Kostenloser Rückflug zum Ausgangsort (wenn bereits unterwegs)
- Aber: Keine zusätzliche Entschädigung
Option 3: Umbuchung auf späteren Wunschtermin
- Wenn für Sie bequemer
- Ohne Aufpreis
- Je nach Verfügbarkeit
Beispiel-Szenario:
- Flug OS087 Wien → New York verspätet (7+ Stunden)
- Austrian bietet Flug am nächsten Tag an
- Sie fordern: Umbuchung auf British Airways noch heute (teurer)
- Austrian muss zahlen:
- Umbuchungskosten auf BA
- Hotel für Wartezeit (wenn nötig)
- Verpflegung
- PLUS: 600€ Entschädigung (da ursprüngliche Verspätung 7h)
Folgeschäden: Verpasste Anschlussflüge, Events, Geschäftstermine
Grundregel: EU 261/2004 deckt keine Folgeschäden ab (nur Entschädigung + Care).
Aber: Nach nationalem Recht (Österreich/Deutschland) können Sie Folgeschäden geltend machen, wenn:
- Grobe Fahrlässigkeit der Airline vorlag
- Vorsatz (sehr selten)
- Vertragliche Sonderpflicht (z.B. garantierte Ankunftszeit)
Erstattungsfähige Folgeschäden (wenn nachweisbar):
- ✅ Verpasster Anschlussflug (separate Buchung) → Umbuchungskosten
- ✅ Verpasstes Konzert/Event → Ticketpreis (wenn Airline grob fahrlässig)
- ✅ Verlorener Geschäftstermin → Schwer durchzusetzen, meist abgelehnt
- ✅ Zusätzliche Hotelkosten am Zielort → Wenn Airline grob fahrlässig
Wichtig: Folgeschäden sind schwer durchzusetzen. Fokussieren Sie auf die gesicherte Entschädigung 250-600€ + Care.
Star Alliance und Codeshare-Flüge: Wer haftet?
Codeshare-Flüge: Ausführender Carrier ist entscheidend
Beispiel-Szenario 1:
- Gebuchter Flug: OS7777 Wien → Chicago (Austrian Airlines-Flugnummer)
- Ausführende Airline: United Airlines (Flugzeug, Crew)
- Wer haftet? → United Airlines (ausführender Carrier)
- Gilt EU 261/2004? → Ja, da Abflug in EU (Wien)
Beispiel-Szenario 2:
- Gebuchter Flug: UA9876 Chicago → Wien (United Airlines-Flugnummer)
- Ausführende Airline: Austrian Airlines (Flugzeug, Crew)
- Wer haftet? → Austrian Airlines (ausführender Carrier)
- Gilt EU 261/2004? → Ja, da Ankunft in EU mit EU-Airline
Wie erkennen Sie, wer wirklich fliegt?
- Boarding-Pass: Airline-Logo, Flugnummer (z.B. "Operated by Austrian Airlines")
- Buchungsbestätigung: "Operated by..." oder "Ausgeführt von..."
- Check-in: Wer macht Check-in (Austrian-Schalter oder Partner-Schalter?)
- Flugzeug: Welches Logo am Flugzeug (entscheidend!)
FlugNinja-Tipp: Bei Codeshare-Flügen IMMER prüfen, wer ausführende Airline ist. Ansprüche richten sich gegen ausführende Airline, nicht gegen Marketing-Carrier (Buchungs-Airline).
Star Alliance-Partner: Gemeinsame Buchung vs. getrennte Tickets
Szenario A: Alles auf einer Buchung (PNR)
- Wien → Frankfurt (Austrian OS117) + Frankfurt → New York (Lufthansa LH400)
- Eine Buchungsreferenz (PNR)
- Vorteil: Gesamte Reisekette geschützt, Austrian/Lufthansa verantwortlich für Anschluss
- Entschädigung: Verspätung am Endziel zählt (nicht Zwischenstopp)
Szenario B: Getrennte Tickets
- Wien → Frankfurt (Austrian OS117) - Ticket 1
- Frankfurt → New York (Lufthansa LH400) - Ticket 2, separat gebucht
- Risiko: Wenn OS117 verspätet und LH400 verpasst → Austrian zahlt nur für OS117-Verspätung, nicht für verpassten Anschluss
Austrian Airlines und Lufthansa Group: Interne Kooperationen
Austrian Airlines kooperiert eng mit Lufthansa Group-Airlines:
- Gemeinsames Vielfliegerprogramm: Miles & More
- Gemeinsame Lounges: Austrian Senator/Business Lounge in Wien, Lufthansa Lounges in Frankfurt/München
- Crew-Sharing: Teilweise (z.B. bei Engpässen)
- Flotten-Leasing: Manchmal fliegt ein Lufthansa-Flugzeug mit Austrian-Branding
Für Entschädigung relevant:
- Wer steht auf Boarding-Pass? (entscheidend für Haftung)
- Wer hat Flug durchgeführt? (ausführende Airline)
- Eine Buchung oder getrennt? (für Anschlussflug-Schutz)
Business Class, First Class und Miles & More: Besondere Situationen
Business Class und First Class: Gleiche Entschädigung wie Economy
Fakt: Der Ticketpreis ist IRRELEVANT für die Entschädigung.
- Business Class OS087 Wien → New York: 600€ Entschädigung (wie Economy)
- First Class OS087 (falls angeboten): 600€ Entschädigung (wie Economy)
- Economy OS087: 600€ Entschädigung
Einzige Unterschiede:
- Care-Leistungen: Business/First-Passagiere sollten standesgemäße Care erhalten (z.B. Lounge-Zugang statt Café, besseres Hotel)
- Erstattung bei Downgrade: Wenn Business → Economy, zusätzlich 75% Ticketpreis-Erstattung (bei Langstrecke)
Häufige Irrtümer:
- ❌ "Ich habe 2.000€ für Business bezahlt, also bekomme ich mehr Entschädigung" → Nein
- ❌ "Economy-Tickets haben keinen Anspruch" → Falsch, gleiche Rechte
- ❌ "Billig-Tickets (z.B. Economy Light) sind ausgeschlossen" → Nein, voller Anspruch
Miles & More-Prämienflüge: Voller Anspruch!
Fakt: Auch Prämienflüge haben vollen Entschädigungsanspruch.
Voraussetzung: Sie haben Steuern und Gebühren gezahlt (was immer der Fall ist)
Beispiel:
- Prämienflug OS087 Wien → New York (55.000 Meilen)
- Gezahlte Steuern: 250€
- Verspätung: 4 Stunden
- Entschädigung: 600€ (voller Betrag!)
Austrian Airlines-Taktik:
Austrian versucht manchmal zu argumentieren:
"Sie haben den Flug mit Meilen gebucht, daher kein Entschädigungsanspruch."
Das ist falsch! EuGH-Rechtsprechung (C-11/11 - Air France vs. Folkerts): Prämienflüge haben vollen Anspruch, da Steuern/Gebühren gezahlt wurden.
Upgrade und Downgrade: Besondere Regeln
Upgrade (Economy → Business):
- Keine Auswirkung auf Entschädigung (250-600€ je nach Distanz)
- Sie bekommen das Upgrade kostenlos (Glückwunsch!)
- Kein Anspruch auf zusätzliche Kompensation
Downgrade (Business → Economy):
- Zusätzlich zur Verspätungs-Entschädigung: Teilerstattung des Ticketpreises
- Bis 1.500 km: 30% des Ticketpreises zurück
- 1.500-3.500 km: 50% des Ticketpreises zurück
- Über 3.500 km: 75% des Ticketpreises zurück
Beispiel Downgrade + Verspätung:
- Gebuchter Flug: OS087 Business Class Wien → New York (2.500€)
- Tatsächlich: Economy (Downgrade) + 4h Verspätung
- Ansprüche:
- Downgrade-Erstattung: 75% × 2.500€ = 1.875€
- Verspätungs-Entschädigung: 600€
- Gesamt: 2.475€
Pauschalreisen mit Austrian Airlines: Doppelte Ansprüche
Wenn Sie eine Pauschalreise (Flug + Hotel) gebucht haben:
Anspruch 1: Gegen Austrian Airlines (EU 261/2004)
- Entschädigung für Flugverspätung: 250-600€ pro Person
- Unabhängig vom Reiseveranstalter
- Direkt gegen Austrian Airlines
Anspruch 2: Gegen Reiseveranstalter (Pauschalreiserecht)
- Reisepreisminderung wegen Zeitverlust
- Ca. 5-20% pro verlorenen Tag (je nach Erheblichkeit)
- Nach österreichischem/deutschem Reiserecht
Wichtig: Beide Ansprüche stehen Ihnen zu - nicht gegeneinander aufrechnen lassen!
Beispiel:
- Pauschalreise: 1 Woche Kreta, 1.400€ pro Person (inkl. OS-Flug)
- Hinflug OS239 Wien → Heraklion: 5 Stunden verspätet (1 Tag Urlaub verloren)
- Rückflug pünktlich
Ansprüche:
- Austrian Airlines: 400€ (Distanz 1.800 km, 1.500-3.500 km)
- Reiseveranstalter: Ca. 20% von 1.400€ / 7 Tage = ca. 40€ pro Person
- Gesamt: 440€ pro Person
Wer ist Reiseveranstalter?
- Austrian Holidays: Austrian Airlines' eigener Reiseveranstalter (Tochtergesellschaft)
- Andere: TUI, ITS, FTI, etc.
Wenn Austrian Holidays: Beide Ansprüche gegen Lufthansa Group-Unternehmen (aber rechtlich getrennt zu behandeln)
Verjährung: Wie lange haben Sie Zeit?
Verjährungsfristen nach Ländern
| Land | Verjährungsfrist | Beginn | Beispiel (Flug 15.06.2024) |
|---|---|---|---|
| Österreich | 3 Jahre | Ende des Jahres, in dem Anspruch entstand | Verjährung: 31.12.2027 |
| Deutschland | 3 Jahre | Ende des Jahres, in dem Anspruch entstand | Verjährung: 31.12.2027 |
| Schweiz | 2 Jahre | Ab Flugdatum | Verjährung: 15.06.2026 |
| Frankreich | 5 Jahre | Ab Flugdatum | Verjährung: 15.06.2029 |
| UK | 6 Jahre | Ab Flugdatum | Verjährung: 15.06.2030 |
| Italien | 2 Jahre | Ab Flugdatum | Verjährung: 15.06.2026 |
Welches Recht gilt?
- Ihr Wohnsitz: Meist Ihr Wohnsitzland
- Abflugort: Wenn Sie Klage am Abflugort einreichen
- Gerichtsstand: Kann gewählt werden (meist günstigste Option)
FlugNinja-Tipp: Warten Sie nicht bis kurz vor Verjährung! Je früher Sie Anspruch geltend machen, desto besser ist die Beweislage (Flugdaten, Erinnerungen, Belege).
Hemmung der Verjährung
Verjährung wird gehemmt (gestoppt) durch:
- Geltendmachung bei Austrian Airlines (schriftlich, mit Empfangsbestätigung)
- Schlichtungsverfahren (apf, SÖP)
- Gerichtliche Geltendmachung (Mahnbescheid, Klage)
Beispiel:
- Flug: 15.06.2024
- Verjährung normalerweise: 31.12.2027
- Sie stellen am 20.11.2027 Antrag bei Schlichtungsstelle → Verjährung gehemmt
- Schlichtung dauert bis 30.04.2028 → Anspruch nicht verjährt!
Häufige Fehler bei Austrian Airlines-Claims vermeiden
Fehler 1: Zu früh aufgeben nach Ablehnung
Problem: 65% der Passagiere akzeptieren erste Ablehnung.
Lösung:
- Nach Ablehnung: Begründeten Widerspruch einlegen
- Nachweise fordern (Austrian trägt Beweislast!)
- Schlichtungsstelle einschalten (kostenlos)
Fehler 2: Gutschein akzeptieren statt Geld
Problem: Gutscheine verfallen, sind an Bedingungen geknüpft, weniger wert.
Lösung:
- Gutschein ablehnen
- Zahlung in Geld fordern (EU-VO sieht Bar-Zahlung vor)
- Notfalls: "Ich akzeptiere Gutschein nur zusätzlich zur gesetzlichen Entschädigung"
Fehler 3: Unvollständige Dokumentation
Problem: Ohne Nachweise schwierig, Anspruch durchzusetzen.
Lösung:
- Boardingpass aufbewahren (auch digital)
- Fotos von Anzeigetafeln
- Verspätungsbestätigung holen
- E-Mails/SMS von Austrian aufheben
- Flightradar24-Screenshots
Fehler 4: Care-Leistungen nicht selbst beschaffen
Problem: Austrian gibt keine Voucher, Sie hungern/dursten → Keine Erstattung.
Lösung:
- Selbst angemessen kaufen (siehe oben: angemessene Beträge)
- Belege aufheben
- Mit Entschädigungsforderung einreichen
- Erstattung zusätzlich zur Entschädigung
Fehler 5: Verjährung verpassen
Problem: Nach 3 Jahren (Österreich/Deutschland) ist Anspruch erloschen.
Lösung:
- Alte Flüge prüfen (bis zu 3 Jahre zurück)
- Rechtzeitig geltend machen
- Wenn knapp: Schlichtung/Klage zur Hemmung
Fehler 6: Falsche Airline verklagen
Problem: Bei Codeshare-Flügen haftet ausführende Airline, nicht Marketing-Carrier.
Lösung:
- Boarding-Pass prüfen: "Operated by..."
- Anspruch gegen richtige Airline richten
- Bei Unsicherheit: FlugNinja fragen
Fehler 7: Zusätzliche Ansprüche vergessen
Problem: Nur Entschädigung fordern, Care-Erstattungen vergessen.
Lösung:
- Care-Leistungen: Essen, Trinken, Hotel, Transfer
- Pauschalreise: Zusätzlich Reisepreisminderung
- Downgrade: Zusätzlich Ticketpreis-Erstattung
- Alle Ansprüche zusammen geltend machen
Praxis-Fälle: Erfolgreiche Austrian Airlines-Claims
Fall 1: Familie Horvath - Boeing 767 Technisches Problem
Situation:
- Flug: OS067 Wien → Washington Dulles
- Passagiere: 2 Erwachsene, 3 Kinder (1 Baby auf Schoß - ohne Sitzplatz)
- Flugzeug: Boeing 767-300ER (älter, 19 Jahre)
- Verspätung: 5 Stunden 20 Minuten (Triebwerks-Problem)
- Ursprüngliche Forderung: 4 × 600€ = 2.400€ (Baby ohne Sitzplatz: kein Anspruch)
Austrian Airlines-Ablehnung:
"Der technische Defekt am Triebwerk war unvorhersehbar und trotz planmäßiger Wartung nicht zu vermeiden. Es handelte sich um einen außergewöhnlichen Umstand."
FlugNinja-Strategie:
- EuGH-Rechtsprechung zitiert: C-549/07 - Technische Defekte sind Betriebsrisiko
- Nachweis gefordert: Welcher konkrete Defekt? Versteckter Herstellungsfehler?
- Alters-Argument: Boeing 767 ist 19 Jahre alt - altersbedingter Verschleiß ist normales Betriebsrisiko
- Keine Nachweise von Austrian: Austrian legte keine Gutachten vor
Schlichtungsverfahren (apf - Österreich):
- Antrag bei apf gestellt (kostenlos)
- apf forderte Austrian zur Stellungnahme auf
- Austrian blieb bei Ablehnung, legte aber keine Nachweise vor
- apf empfahl: Anspruch besteht
Ergebnis:
- Austrian zahlte nach apf-Empfehlung: 2.400€ (innerhalb 3 Wochen)
- Dauer: 13 Wochen (vom Flug bis Zahlung)
- Familie Horvath erhielt: 1.680€ (nach 30% FlugNinja-Provision)
- Zusätzlich: Erstattung von 148€ Selbstkosten (Essen, Getränke am Flughafen)
Learnings:
- Alte Flugzeuge → höhere technische Anfälligkeit, aber kein außergewöhnlicher Umstand
- Austrian zahlt oft nach Schlichtungsempfehlung
- Beharrlichkeit zahlt sich aus
Fall 2: Geschäftsreisende Berger - Crew-Dienstzeit überschritten
Situation:
- Flug: OS125 Wien → Frankfurt → Onward connection
- Passagier: 1 Business Class
- Verspätung: 3 Stunden 45 Minuten (Crew-Dienstzeit überschritten, Ersatzcrew erforderlich)
- Folge: Anschlussflug Frankfurt → Singapur verpasst (separate Buchung)
- Ursprüngliche Forderung: 250€ (Kurzstrecke) + Umbuchungskosten Anschlussflug
Austrian Airlines-Ablehnung:
"Die Dienstzeitüberschreitung war aus Sicherheitsgründen nicht vermeidbar. Wir mussten auf Ersatzcrew warten."
FlugNinja-Strategie:
- EuGH C-294/10 (Eglitis): Personalplanung ist Airline-Verantwortung
- Fragen gestellt:
- Warum wurde Crew so geplant, dass Dienstzeit überschritten wird?
- Warum keine Reserve-Crew am Hub Wien verfügbar?
- Keine befriedigenden Antworten von Austrian
Besonderheit: Anschlussflug
- Anschlussflug FRA → SIN war separate Buchung → Austrian nicht verantwortlich für Umbuchungskosten
- Nur Anspruch: 250€ für OS125-Verspätung
- Umbuchungskosten: Selbst getragen (nicht von Austrian erstattungsfähig)
Ergebnis:
- Austrian zahlte nach Mahnbescheid: 250€
- Umbuchungskosten (850€ für neuen Singapore Airlines-Flug): Nicht erstattet (separate Buchung)
- Dauer: 16 Wochen
- Frau Berger erhielt: 175€ (nach 30% Provision)
Learnings:
- Crew-Probleme sind fast immer Airline-Verantwortung
- Separate Buchungen bei Anschlussflügen: Risiko trägt Passagier
- Immer auf einer Buchung buchen bei Umsteigeverbindungen!
Fall 3: Familie Steiner - "Wetter in Wien" im Dezember
Situation:
- Flug: OS851 Wien → Larnaca (Zypern)
- Passagiere: 2 Erwachsene, 2 Kinder
- Flugdatum: 18.12.2023 (Winter)
- Verspätung: 4 Stunden 10 Minuten
- Austrian-Begründung: "Schneeverwehungen und Enteisung erforderlich"
- Ursprüngliche Forderung: 4 × 400€ = 1.600€ (Distanz 1.742 km)
Austrian Airlines-Ablehnung:
"Aufgrund außergewöhnlicher Wetterbedingungen (Schneefall) und erforderlicher Enteisung konnten wir den Flug nicht wie geplant durchführen."
FlugNinja-Recherche:
-
Wetterdaten für Wien-Schwechat am 18.12.2023:
- Temperatur: -3°C
- Schneefall: 4 cm (leichter Schnee, normal für Dezember)
- Sicht: 5 km (gut)
- Wind: 15 km/h (schwach)
- Kein NOTAM (Flughafensperrung)
-
Andere Flüge zur gleichen Zeit:
- Austrian OS117 Wien → Frankfurt: Pünktlich (nur 12 Min. Verspätung wegen Enteisung)
- Lufthansa LH1234 Wien → München: 18 Min. verspätet
- Ryanair FR7385 Wien → London: 25 Min. verspätet
- Fazit: Andere Airlines konnten normal operieren
-
Enteisung:
- Standard-Prozedur im Winter
- Dauert ca. 15-25 Minuten
- Erklärt nicht 4 Stunden Verspätung
FlugNinja-Strategie:
- Wetterdaten vorgelegt: Normale Winterbedingungen, kein Extremwetter
- Vergleich mit anderen Flügen: Zeigt, dass Betrieb möglich war
- EuGH C-394/14: Normale saisonale Wetterbedingungen sind KEIN außergewöhnlicher Umstand
- Forderung: Austrian muss nachweisen, dass Flughafensperrung vorlag (NOTAM)
Austrian-Reaktion:
- Nach Vorlage unserer Nachweise: Keine weiteren Argumente
- Zahlung ohne Schlichtung/Klage
Ergebnis:
- Austrian zahlte: 1.600€ (innerhalb 4 Wochen nach Beweise-Vorlage)
- Dauer: 8 Wochen gesamt
- Familie Steiner erhielt: 1.120€ (nach 30% Provision)
Learnings:
- "Wetter" ist häufigste Ausrede, oft unbegründet
- Eigene Recherche (Wetterdaten, andere Flüge) ist Gold wert
- Austrian zahlt, wenn Beweise vorliegen
Austrian Airlines und Zukunft: Pünktlichkeit 2025
Aktuelle Entwicklungen und Verbesserungen
Flotten-Modernisierung:
- Boeing 787 Dreamliner: Austrian hat Boeing 787 bestellt (Auslieferung ab 2026 geplant)
- Airbus A320neo-Familie: Sukzessiver Austausch älterer A320
- Boeing 767-Ausmusterung: Ältere 767 werden durch modernere Typen ersetzt
- Erwartung: Weniger technische Probleme mit neuerer Flotte
Operationale Verbesserungen:
- Digitalisierung: Bessere Predictive Maintenance (vorausschauende Wartung)
- Crew-Management: Optimierte Dienstzeitplanung (weniger Crew-Ausfälle)
- Hub-Optimierung: Wien-Schwechat investiert in De-Icing-Kapazität
Aber:
- Personalengpässe in der Luftfahrt bleiben Herausforderung
- Klimawandel → mehr Extremwetter-Events
- Luftraum-Überlastung in Europa nimmt zu
EU-Fluggastrechte-Reform 2025/2026
Geplante Änderungen (Stand: Dezember 2024, noch nicht finalisiert):
- Höhere Entschädigungen: Möglicherweise 300-750€ (statt 250-600€)
- Strengere Definition "außergewöhnliche Umstände": Airlines müssen mehr beweisen
- Kürzere Bearbeitungsfristen: Airlines müssen innerhalb 30 Tagen zahlen oder begründet ablehnen
- Härtere Strafen: Bei systematischer Verweigerung
- Digitalisierung: Automatische Entschädigung über Buchungssysteme?
Für Passagiere:
- ✅ Bessere Durchsetzung
- ✅ Höhere Beträge
- ⚠️ Übergangsphase mit Rechtsunsicherheit
Checkliste: Ihr Austrian Airlines-Claim in 10 Schritten
✅ Schritt 1: Dokumentation sofort am Flughafen sammeln
- Boardingpass aufbewahren (digital + physisch)
- Fotos von Anzeigetafeln mit Flugnummer und Zeiten
- Verspätungsbestätigung am Austrian-Schalter holen
- Gründe notieren (Durchsagen, Schalter-Aussagen)
✅ Schritt 2: Belege sammeln
- Essen/Trinken: Rechnungen aufheben
- Hotel: Buchungsbestätigung, Rechnung
- Transfer: Taxi-Quittungen
- E-Mails/SMS von Austrian Airlines speichern
✅ Schritt 3: Nach Reise - Zusatzdokumentation
- Flightradar24 oder Flightaware: Screenshot des Flugverlaufs
- Buchungsbestätigung mit PNR heraussuchen
- Kreditkartenabrechnung (Beweis der Zahlung)
✅ Schritt 4: Anspruch prüfen
- Verspätung über 3 Stunden am Zielflughafen?
- Flug in EU gestartet oder EU-Airline nach EU?
- Pünktlich eingecheckt?
- Flug innerhalb letzter 3 Jahre?
✅ Schritt 5: Entscheidung - Selbst oder mit Dienstleister
- Selbst: Zeitaufwand, niedrigere Erfolgsquote (35%), kein Kostenrisiko
- FlugNinja: Kein Aufwand, hohe Erfolgsquote (98%), Provision nur bei Erfolg
✅ Schritt 6: Forderung an Austrian Airlines
- Online-Formular oder E-Mail an customer.relations@austrian.com
- Alle Dokumente beilegen
- Klare Forderung: [Betrag]€ binnen 14 Tagen
✅ Schritt 7: Reaktion abwarten (max. 6-8 Wochen)
- Austrian zahlt: Fertig!
- Austrian lehnt ab: Weiter zu Schritt 8
- Austrian reagiert nicht: Weiter zu Schritt 8
✅ Schritt 8: Bei Ablehnung - Widerspruch einlegen
- Begründeten Widerspruch senden (siehe Konter-Strategien oben)
- Nachweise fordern (Austrian trägt Beweislast!)
- Frist setzen (14 Tage)
✅ Schritt 9: Eskalation - Schlichtungsstelle
- Kostenloser Antrag bei apf (Österreich) oder SÖP (Deutschland)
- Online-Formular ausfüllen
- Ø 3-4 Monate Bearbeitungszeit
- 85% Erfolgsquote
✅ Schritt 10: Notfalls - Mahnbescheid oder FlugNinja
- Gerichtlicher Mahnbescheid (ca. 35-60€ Kosten)
- Oder: FlugNinja beauftragen (übernimmt alle weiteren Schritte inkl. Klage)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Bekomme ich Entschädigung auch bei günstigen Economy-Tickets?
Ja, uneingeschränkt! Der Ticketpreis ist vollkommen irrelevant.
- Economy Light (nur Handgepäck): Voller Anspruch
- Economy Classic: Voller Anspruch
- Business Class: Gleicher Anspruch wie Economy
- Sonderangebote: Voller Anspruch
Die Entschädigung richtet sich NUR nach Flugdistanz, nicht nach Ticketpreis.
2. Kann ich Entschädigung fordern, wenn Austrian mich umgebucht hat?
Ja! Umbuchung auf anderen Flug ändert nichts am Anspruch.
Voraussetzung: Die Umbuchung führte dazu, dass Sie 3+ Stunden später am Ziel ankamen als ursprünglich gebucht.
Beispiel:
- Gebuchter Flug: OS087 Wien → New York, 10:00 Uhr (Ankunft 13:00 Uhr Ortszeit)
- Austrian bietet um: OS089 am selben Tag, 15:00 Uhr (Ankunft 18:00 Uhr)
- Verspätung am Ziel: 5 Stunden → 600€ Entschädigung
3. Gilt die Entschädigung auch für Kinder und Babys?
Kinder mit eigenem Sitzplatz: Voller Anspruch (250-600€) Babys auf Schoß (ohne Sitzplatz): Kein Anspruch (da "kostenlos" befördert)
Beispiel Familie:
- 2 Erwachsene: Je 400€ = 800€
- 1 Kind (4 Jahre, eigener Sitzplatz): 400€
- 1 Baby (1 Jahr, auf Schoß): 0€
- Gesamt: 1.200€
4. Was bedeutet "außergewöhnliche Umstände" wirklich?
Echte außergewöhnliche Umstände (kein Anspruch):
- ❌ Flughafensperrung wegen schweren Unwetters (mit NOTAM)
- ❌ Terroranschlag oder glaubwürdige Bombendrohung
- ❌ Politische Instabilität (Krieg, Sperrung des Luftraums)
- ❌ Fluglotsen-Streik (extern)
- ❌ Vogelschlag mit schwerwiegendem Schaden
KEINE außergewöhnlichen Umstände (Anspruch besteht):
- ✅ Technische Probleme (95% der Fälle)
- ✅ Crew-Probleme (Krankmeldungen, Dienstzeitplanung)
- ✅ Normale Wetterbedingungen (Schnee im Winter, Gewitter ohne Sperrung)
- ✅ Interne Streiks (Austrian-Personal)
- ✅ Vorgängerflug verspätet
5. Wie lange dauert es, bis Austrian zahlt?
Durchschnittliche Dauer:
- Bei freiwilliger Zahlung: 6-10 Wochen
- Nach Mahnung: 8-14 Wochen
- Nach Schlichtung: 12-20 Wochen
- Nach Mahnbescheid: 14-24 Wochen
- Mit FlugNinja: 8-12 Wochen (Ø 9,8 Wochen)
Achtung: Austrian ist nicht verpflichtet, sofort zu zahlen. Geduld ist wichtig!
6. Was passiert, wenn Austrian Airlines Insolvenz anmeldet?
Historisch: Austrian Airlines wurde 2009 von Lufthansa übernommen und ist seither finanziell stabil (Rückhalt durch Lufthansa Group).
Falls doch Insolvenz:
- Ansprüche als Insolvenzforderung anmelden
- Quote meist sehr niedrig (5-15% der Forderung)
- Vorteil: Lufthansa Group ist "too big to fail" (wurde 2020 staatlich gerettet)
Mit FlugNinja: Wir verfolgen auch Insolvenzforderungen für Sie.
7. Kann ich rückwirkend für alte Flüge Entschädigung fordern?
Ja! In Österreich und Deutschland bis zu 3 Jahre zurück.
Beispiel (Stand Dezember 2024):
- Flüge ab Januar 2022 und später: Noch nicht verjährt
- Flüge vor Dezember 2021: Verjährt (in den meisten Fällen)
Tipp: Alte Buchungsbestätigungen durchsuchen, Verspätungen prüfen!
8. Was ist, wenn ich meinen Boarding-Pass verloren habe?
Kein Problem! Folgende Alternativen reichen aus:
- ✅ Buchungsbestätigung (E-Mail mit PNR)
- ✅ Kreditkartenabrechnung (Beweis der Zahlung)
- ✅ Flightaware/Flightradar24-Daten (öffentlich zugänglich)
- ✅ Austrian hat alle Daten im System
Austrian kann nicht behaupten, Sie seien nicht an Bord gewesen - Passagierlisten sind dokumentiert.
9. Bekomme ich Zinsen, wenn Austrian zu spät zahlt?
Nach EU-Recht: Keine automatischen Zinsen auf Verspätungs-Entschädigung.
Nach nationalem Recht (Österreich/Deutschland):
- Verzugszinsen ab Zahlungsverzug möglich (ca. 4-5% p.a.)
- Muss separat geltend gemacht werden
- Meist geringer Betrag (z.B. 400€ × 4% × 6 Monate = 8€)
FlugNinja-Tipp: Fokus auf Haupt-Entschädigung, Zinsen sind Aufwand meist nicht wert (außer sehr lange Verzögerungen).
10. Kann Austrian mich auf Schwarze Liste setzen, wenn ich Entschädigung fordere?
Nein! Das wäre illegal und diskriminierend.
- Austrian hat Millionen Kunden, Entschädigungsforderungen sind Massenverfahren
- Keine Auswirkung auf Miles & More-Status
- Keine Auswirkung auf zukünftige Buchungen
- Datenschutz: Austrian darf keine "Beschwerde-Datenbank" führen
Ihre Fluggastrechte sind gesetzlich geschützt - keine Angst vor "Konsequenzen"!
11. Was ist mit Charter-Flügen (z.B. Austrian für Reiseveranstalter)?
Voller Anspruch! EU 261/2004 gilt auch für Charter-Flüge.
Beispiel:
- Reiseveranstalter bucht Austrian Airlines-Charter nach Antalya
- Verspätung 4 Stunden
- Anspruch: Gegen Austrian Airlines (400€ bei ca. 1.750 km)
- Zusätzlich: Reisepreisminderung gegen Veranstalter
12. Ich habe Anschlussflug verpasst - habe ich Anspruch?
Kommt darauf an:
JA (Anspruch auf Entschädigung):
- Beide Flüge auf einer Buchung (ein PNR)
- Verspätung am Endziel über 3 Stunden
- Austrian verantwortlich für gesamte Reisekette
Beispiel:
- Wien → Frankfurt (OS117, 1h verspätet)
- Frankfurt → Bangkok (OS025, wegen OS117 verpasst, 5h später auf Ersatzflug)
- Gesamtverspätung am Endziel Bangkok: 5h
- Anspruch: 600€ (Distanz Wien-Bangkok über 3.500 km)
NEIN (kein Anspruch):
- Separate Buchungen (selbst zusammengestellte Reisekette)
- Sie tragen Risiko bei getrennten Tickets
Tipp: Immer auf einer Buchung buchen bei Umsteigeverbindungen!
Fazit: Ihre Austrian Airlines-Entschädigung - So setzen Sie sie durch
Die wichtigsten Erkenntnisse:
✅ Lassen Sie sich nicht abwimmeln: 65% geben nach erster Ablehnung auf - völlig unnötig! Die meisten Ablehnungen sind unbegründet.
✅ Technische Probleme = Entschädigung: In 95% der Fälle haben Sie trotz "technischer Probleme" vollen Anspruch. Nur extreme Ausnahmen (Sabotage, versteckte Herstellungsfehler) rechtfertigen Ablehnung.
✅ Beweislast bei Austrian: Die Airline muss außergewöhnliche Umstände konkret nachweisen, nicht Sie!
✅ 3 Jahre Zeit: Verjährung in Österreich und Deutschland erst nach 3 Jahren - prüfen Sie auch alte Flüge!
✅ Professionelle Hilfe lohnt sich: 98% Erfolgsquote mit FlugNinja vs. 35% bei Selbstantrag. Trotz Provision meist höhere Netto-Auszahlung durch bessere Durchsetzung.
✅ Zusätzliche Ansprüche nicht vergessen: Care-Leistungen (Essen, Hotel), Pauschalreise-Minderung, Downgrade-Erstattung - alles zusätzlich zur Entschädigung!
✅ Wien-Schwechat-Besonderheiten: Winter-Operationen (Enteisung ist Standard), Hub-Verspätungen, CEE-Traffic - alles keine außergewöhnlichen Umstände.
✅ Star Alliance und Codeshare: Achten Sie darauf, wer wirklich fliegt (ausführender Carrier auf Boarding-Pass) - der haftet!
Ihre nächsten Schritte:
📋 Schritt 1: Dokumentation zusammenstellen (Boarding-Pass, Buchung, Fotos, E-Mails)
🔍 Schritt 2: Anspruch prüfen mit FlugNinja (kostenlos, 2 Minuten, Online-Tool)
📨 Schritt 3: Entweder selbst bei Austrian fordern (mit unseren Vorlagen) oder FlugNinja beauftragen
⚖️ Schritt 4: Bei Ablehnung: Widerspruch mit Konter-Argumenten (siehe oben) oder Schlichtung
💶 Schritt 5: Entschädigung erhalten - 250€, 400€ oder 600€ pro Person!
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Wichtige Ressourcen und Kontakte
Austrian Airlines-Kontakt für Entschädigungen
- Online-Formular: https://www.austrian.com/de/de/fluggastrechte
- E-Mail: customer.relations@austrian.com
- Post: Austrian Airlines AG, Customer Relations, Office Park 2, 1300 Wien-Flughafen, Österreich
- Telefon: +43 5 1766 1000 (Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr) - meist nur für allgemeine Anfragen
Schlichtungsstellen
Österreich:
- Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
- Website: https://apf.gv.at
- Online-Antrag: https://apf.gv.at/de/Fluggastrechte.html
- Kostenlos, unverbindlich, Ø 3-4 Monate
Deutschland:
- SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)
- Website: https://soep-online.de
- Online-Antrag: https://soep-online.de/antrag-stellen/
- Kostenlos, unverbindlich, Ø 3-4 Monate
Rechtliche Grundlagen
- EU-Verordnung 261/2004: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004R0261
- Wichtige EuGH-Urteile:
- C-549/07 (Wallentin-Hermann): Technische Defekte sind Betriebsrisiko
- C-394/14 (Siewert/Condor): Vogelschlag und außergewöhnliche Umstände
- C-294/10 (Eglitis/Lettland): Personalplanung ist Airline-Verantwortung
- C-195/17 (Krüsemann): Wilder Streik als außergewöhnlicher Umstand
- C-11/11 (Air France/Folkerts): Prämienflüge haben vollen Anspruch
Flugdaten und Beweise
- Flightradar24: https://www.flightradar24.com (Flugverlauf nachvollziehen)
- FlightAware: https://www.flightaware.com (Alternative zu Flightradar24)
- Wetterdaten Wien: https://www.austrocontrol.at (METAR/TAF für Wien-Schwechat)
- NOTAM-Abfrage: https://www.austrocontrol.at/luftfahrtinformationen/aim_shop/notam
FlugNinja-Service
- Anspruch prüfen: [Kostenloser Online-Check - 2 Minuten]
- FAQ Austrian Airlines: Häufige Fragen zu OS-Entschädigungen
- Blog: Aktuelle Urteile, Tipps, Erfolgsgeschichten
- Kontakt: Persönliche Beratung bei komplexen Fällen
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete Rechtsfragen zu Ihrem individuellen Fall konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder nutzen Sie professionelle Entschädigungsdienste wie FlugNinja.
Stand: Januar 2025 | Autor: FlugNinja Team | Nächste Aktualisierung: Juli 2025
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