Flugverspätung Salzburg Airport: Ihre Rechte & bis zu 600€ Entschädigung

FlugNinja Team
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Statistikbasiert
Flughafen Salzburg W.A. Mozart mit Blick auf die Alpen bei Verspätung
Standort: Flughafen Salzburg
Salzburg, Österreich (SZG)

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Flugverspätung Salzburg Airport: Ihre Rechte & Entschädigung 2025

Der Salzburg Airport W.A. Mozart (SZG) ist Österreichs zweitgrößter Flughafen und das wichtigste Tor zu den Alpen. Mit über 1,9 Millionen Passagieren jährlich und besonders hohem Aufkommen während der Ski-Saison sind Flugverspätungen keine Seltenheit. Als österreichischer Passagier haben Sie bei Verspätungen umfassende Rechte – und Anspruch auf bis zu 600€ Entschädigung pro Person.

In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles über Ihre Rechte am Salzburg Airport, typische Verspätungsszenarien und wie Sie Ihre Entschädigung erfolgreich durchsetzen.

Ihre Fluggastrechte am Salzburg Airport

Grundlagen der EU-Verordnung 261/2004 für Salzburg

Als österreichischer EU-Flughafen unterliegt der Salzburg Airport vollständig der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Dies bedeutet für Sie:

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • Ihr Flug ab Salzburg 3+ Stunden Verspätung hatte am Zielort
  • Sie pünktlich eingecheckt haben (mindestens 45 Minuten vor Abflug)
  • Keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen
  • Der Vorfall nicht länger als 3 Jahre zurückliegt (österreichische Verjährungsfrist)
  • Die Airline die Verspätung verschuldet hat

Wichtig für österreichische Passagiere: Anders als in Deutschland gilt in Österreich eine 3-jährige Verjährungsfrist. Sie können also auch für Verspätungen von vor 2-3 Jahren noch Entschädigung fordern!

Entschädigungshöhen ab Salzburg Airport

Die Höhe Ihrer Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz – nicht nach dem Ticketpreis oder der Buchungsklasse:

FlugstreckeDistanzEntschädigung pro Person
Salzburg → Wien/Münchenbis 1.500 km250 €
Salzburg → London/Amsterdambis 1.500 km250 €
Salzburg → Hamburg/Stockholmbis 1.500 km250 €
Salzburg → Barcelona/Athen1.500-3.500 km400 €
Salzburg → Lissabon/Istanbul1.500-3.500 km400 €
Salzburg → Dubai/New Yorküber 3.500 km600 €
Salzburg → Malediven/Thailandüber 3.500 km600 €

Beispiel: Eine Familie mit 4 Personen auf einem verspäteten Flug nach Dubai kann 2.400€ Entschädigung erhalten – zusätzlich zur Erstattung für entstandene Mehrkosten!

Salzburg Airport: Besonderheiten und häufige Verspätungsszenarien

Alpine Lage und Wetterbedingungen

Der Salzburg Airport liegt in unmittelbarer Nähe der Alpen, was besondere Herausforderungen mit sich bringt:

1. Winterwetter und Ski-Saison

  • Dezember bis März: Höchstes Passagieraufkommen durch Ski-Tourismus
  • Häufige Ursachen: Schneefall, Vereisung, reduzierte Sichtweite
  • Ihre Rechte: Nur extremes Unwetter gilt als außergewöhnlicher Umstand
  • Wichtig: Normaler Winterbetrieb und üblicher Schneefall sind KEINE außergewöhnlichen Umstände!

Praxis-Beispiel: Ihr Flug nach London hat 4 Stunden Verspätung wegen "Winterwetter" im Januar. Die Airline beruft sich auf außergewöhnliche Umstände. Aber: Wenn andere Airlines zur selben Zeit geflogen sind oder der Flughafen geöffnet war, haben Sie trotzdem Anspruch auf 250€ Entschädigung!

2. Föhn-Winde und alpine Wetterlagen

  • Starke Winde können Starts und Landungen verzögern
  • Entscheidend: War nur Ihre Airline betroffen oder alle?
  • Bei airline-spezifischen Problemen besteht Entschädigungsanspruch

3. Nebel und Sichtbehinderungen

  • Im Salzburger Becken kann sich Nebel stauen
  • Gilt nur bei außergewöhnlich extremen Bedingungen als entschädigungsfrei
  • Dokumentieren Sie die tatsächlichen Wetterbedingungen!

Hauptfluggesellschaften am Salzburg Airport

Austrian Airlines (OS)

  • Größte Airline am Salzburg Airport
  • Hub-Verbindungen über Wien
  • Häufigste Routen: Wien, Frankfurt, London
  • Tipp: Austrian Airlines ist Teil der Lufthansa Group – bei Verspätungen gelten dieselben Rechte

easyJet, Ryanair, Eurowings

  • Wichtige Direktverbindungen zu europäischen Städten
  • Besonderheit: Billigflieger versuchen oft, Entschädigungen abzulehnen
  • Ihr Recht: Auch bei Low-Cost-Carriern haben Sie vollen Anspruch!

Charterfluggesellschaften (Winter)

  • TUIfly, Corendon, Sundair während Ski-Saison
  • Oft Pauschalreisen zu Ski-Resorts
  • Wichtig: Bei Pauschalreisen haben Sie doppelte Ansprüche (gegen Airline UND Reiseveranstalter)

Typische Verspätungs-Szenarien in Salzburg

Szenario 1: Ski-Charter verspätet sich um 5 Stunden

Situation:

  • Charterflug nach Antalya im Februar
  • 5 Stunden Verspätung wegen "technischer Probleme"
  • Airline behauptet: "Außergewöhnlicher Defekt"

Ihre Rechte:400€ Entschädigung pro Person (Distanz 1.500-3.500 km) ✅ Versorgungsleistungen (Essen, Trinken, Kommunikation) ab 2 Stunden Wartezeit ✅ Hotelübernachtung bei Verschiebung auf nächsten Tag ✅ Zusätzliche Ansprüche gegen Reiseveranstalter bei Pauschalreise

Wichtig: Technische Probleme sind nur in Ausnahmefällen außergewöhnliche Umstände. Die Airline muss beweisen, dass das Problem außerhalb ihrer Kontrolle lag!

Szenario 2: Wintereinbruch in Salzburg

Situation:

  • Flug nach Hamburg im Januar
  • 4 Stunden Verspätung wegen Schneefall
  • Flughafen war geöffnet, andere Flüge sind gestartet

Ihre Rechte:250€ Entschädigung pro Person ✅ Begründung: Wenn der Airport operativ war und andere Airlines geflogen sind, ist normaler Schneefall kein außergewöhnlicher Umstand ✅ Dokumentation: Fotografieren Sie die Wetterbedingungen und notieren Sie andere gestartete Flüge

Szenario 3: Verpasster Anschlussflug über Wien

Situation:

  • Flug Salzburg → Wien → New York
  • Erster Flug verspätet, Anschluss verpasst
  • Gesamtverspätung am Endziel: 6 Stunden

Ihre Rechte:600€ Entschädigung (Langstrecke über 3.500 km) ✅ Voraussetzung: Beide Flüge mit einer Buchungsnummer gebucht ✅ Umbucht: Airline muss Sie auf nächsten verfügbaren Flug umbuchen ✅ Versorgung: Hotel, Transfers, Verpflegung bis zum Ersatzflug

Salzburg Airport: Praktische Informationen

Terminal und Services

Salzburg Airport Infrastruktur:

  • 1 Terminal mit Check-in-Schaltern und Gates
  • Abflug: Ebene 1 (Check-in, Sicherheitskontrolle, Gates)
  • Ankunft: Erdgeschoss (Gepäckausgabe, Ausgang)
  • Services: Restaurants, Shops, Mietwagen, Parkplätze

Bei Verspätung am Salzburg Airport: Ihre Rechte vor Ort

Ab 2 Stunden Wartezeit:Kostenlose Verpflegung (angemessen der Wartezeit) ✅ 2 Telefonate, E-Mails oder Faxe kostenlos ✅ Vouchers von der Airline für Restaurant/Café

Ab 5 Stunden Wartezeit:Recht auf Rücktritt vom Flug ✅ Volle Erstattung des Ticketpreises ✅ Alternative: Rückflug zum Ausgangsort (falls bereits unterwegs)

Bei Verschiebung auf nächsten Tag:Hotelübernachtung (von Airline zu stellen) ✅ Transfer Hotel ↔ FlughafenZusätzliche Verpflegung

Dokumentation bei Verspätungen in Salzburg

Sichern Sie diese Beweise:

  1. Boarding-Pass und Buchungsbestätigung

    • Bewahren Sie alle Unterlagen auf
    • Screenshot der Buchungsbestätigung
  2. Verspätungsbestätigung

    • Lassen Sie sich am Gate/Schalter die Verspätung schriftlich bestätigen
    • Fragen Sie nach dem genauen Grund
    • Name und Position der bestätigenden Person notieren
  3. Fotodokumentation

    • Anzeigetafeln mit Verspätungsinfo
    • Wetterbedingungen (bei Wetter-Begründung)
    • Belege für Mehrkosten
  4. Ausgabenbelege

    • Verpflegung, Taxi, Hotel (falls selbst organisiert)
    • Diese können zusätzlich zur Entschädigung erstattet werden
  5. Zeugen

    • Kontaktdaten von Mitreisenden
    • Besonders wichtig bei Streitfällen

Entschädigung durchsetzen: So gehen Sie vor

Schritt 1: Anspruch prüfen

Schnell-Check: ✅ Verspätung ≥ 3 Stunden am Zielort? ✅ Flug ab Salzburg oder mit EU-Airline nach Salzburg? ✅ Innerhalb der letzten 3 Jahre? ✅ Keine außergewöhnlichen Umstände?

Ja zu allen Punkten? Sie haben Anspruch!

Schritt 2: Airline kontaktieren

Erste Kontaktaufnahme:

  • Schriftlich per E-Mail oder Brief
  • Nennen Sie Flugnummer, Datum, Buchungsnummer
  • Fordern Sie konkret Entschädigung nach EU 261/2004
  • Setzen Sie Frist (14 Tage für Antwort)

Mustertext:

Betreff: Entschädigungsforderung nach EU 261/2004 – Flug [Flugnummer] am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Flug [Flugnummer] von Salzburg nach [Ziel] am [Datum] hatte eine Verspätung von [X] Stunden am Zielort.

Gemäß EU-Verordnung 261/2004 fordere ich hiermit eine Entschädigung in Höhe von [250/400/600]€ pro Passagier.

Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto: [IBAN]

Passagierdaten:
[Namen aller Passagiere]

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

Schritt 3: Bei Ablehnung – Nicht aufgeben!

Typische Airline-Taktiken:

❌ "Außergewöhnliche Umstände" (oft unbegründet) ❌ "Technisches Problem außerhalb unserer Kontrolle" ❌ "Wetterbedingungen" (auch bei normalem Winterwetter) ❌ Keine Antwort / Verzögerung

Ihre Reaktion:

  1. Widersprechen Sie der Begründung
  2. Fordern Sie Beweise für außergewöhnliche Umstände
  3. Beharren Sie auf Ihrem Recht
  4. Holen Sie sich Hilfe (Schlichtungsstelle oder Fluggastrechte-Service)

Schritt 4: Professionelle Hilfe nutzen

Option A: Schlichtungsstelle für Fluggastrechte (söp)

  • Kostenlos für österreichische Passagiere
  • Unabhängige Prüfung Ihres Falls
  • Empfehlung, aber nicht bindend für Airline
  • Website: www.soep-schlichtung.at

Option B: Fluggastrechte-Portal wie FlugNinja

  • Kein Kostenrisiko – Zahlung nur bei Erfolg
  • Erfahrung im Umgang mit Airlines
  • Inkasso und Gerichtsverfahren inklusive
  • Schnelle Auszahlung (oft Sofortentschädigung möglich)

Option C: Rechtsanwalt

  • Bei hohen Summen oder komplexen Fällen
  • Achtung: Kostenrisiko bei Niederlage
  • Sinnvoll bei zusätzlichen Schadenersatzforderungen

Besonderheiten für österreichische Passagiere

Österreichisches Recht: Ihre Vorteile

1. Längere Verjährungsfrist

  • 3 Jahre in Österreich (vs. 1 Jahr in vielen anderen Ländern)
  • Sie können auch ältere Verspätungen geltend machen

2. Österreichische Schlichtungsstelle

  • Speziell für österreichische Fälle
  • Kenntnis lokaler Besonderheiten (Alpine Wetterbedingungen, Ski-Saison)

3. Gerichtsstand Österreich

  • Sie können am österreichischen Gericht klagen
  • Nähe und deutschsprachiges Verfahren

4. Pauschalreise-Sonderrechte

  • Bei Buchung über österreichischen Reiseveranstalter
  • Zusätzliche Minderung des Reisepreises möglich
  • Doppelte Ansprüche (Airline + Veranstalter)

Häufige Fragen von Salzburg-Passagieren

F: Gilt die EU-Verordnung auch für Charterflüge in der Ski-Saison? A: Ja! Egal ob Linien- oder Charterflug – Ihre Rechte sind identisch.

F: Muss ich die Entschädigung versteuern? A: Nein, Fluggastrechte-Entschädigungen sind in Österreich steuerfrei.

F: Was wenn die Airline Insolvenz anmeldet? A: Bei Pauschalreisen sind Sie abgesichert. Bei Einzelbuchungen können Sie Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden.

F: Kann ich Entschädigung auch für meine Familie fordern? A: Ja, jeder Passagier hat individuellen Anspruch – auch Kinder und Babys!

F: Was wenn der Grund der Verspätung unklar ist? A: Die Airline muss die Ursache beweisen. Bei fehlenden Nachweisen haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Verspätungshäufigkeit nach Jahreszeit

Höchste Verspätungsrate:

  • Winter (Dezember–März): 15-20% der Flüge verspätet
  • Hauptgrund: Wetterbedingungen, hohes Passagieraufkommen
  • Tipp: Planen Sie Pufferzeit bei wichtigen Terminen ein

Niedrigste Verspätungsrate:

  • Sommer (Mai–September): 5-8% der Flüge verspätet
  • Günstigere Wetterbedingungen
  • Weniger Passagieraufkommen

Meistbetroffene Routen ab Salzburg

  1. Salzburg → Frankfurt (Lufthansa/Austrian)

    • Verspätungen oft durch Hub-Probleme in Frankfurt
    • Viele Anschlussflüge gefährdet
  2. Salzburg → London (easyJet/Ryanair)

    • Wetterbedingungen in UK häufige Ursache
    • Crew-Probleme bei Budget-Airlines
  3. Salzburg → Wien (Austrian Airlines)

    • Kurze Strecke, daher oft "technische Positionierung"
    • Verspätungen pflanzen sich auf Anschlussflüge fort

Alpine Sonderfälle: Ski-Tourismus und Charterflieger

Ski-Charter-Verspätungen

Besonders betroffen sind:

  • Wochenend-Charter zu Ski-Resorts
  • Tour-Operator-Flüge (TUI, FTI, Neckermann)
  • Return-Flüge Samstagabend/Sonntagmorgen

Typische Probleme:

  • Kapazitätsengpässe bei Abfertigung
  • Equipment-Handling (Ski-Ausrüstung)
  • Enteisungsverzögerungen in Haupt-Saison

Ihre Extra-Rechte bei Pauschalreisen: ✅ Entschädigung von Airline nach EU 261/2004 ✅ Zusätzlich: Reisepreisminderung vom Veranstalter ✅ Ersatz von Mehrkosten (verlorene Ski-Tage, zusätzliche Übernachtung)

Winter-Verspaetungs-Hotspots

Besonders verspätungsgefährdet im Winter:

  1. Freitagnachmittag (Anreise Wochenend-Skifahrer)
  2. Samstagabend/Sonntag (Rückreise)
  3. Schulferien-Hauptzeiten (Weihnachten, Februar, Ostern)

Profi-Tipp: Buchen Sie wenn möglich frühe Morgenflüge – diese sind statistisch pünktlicher!

Salzburg Airport: Kontakt und wichtige Adressen

Flughafen-Kontakt

Salzburg Airport W. A. Mozart

Informationsschalter:

  • Terminal, Ankunftsebene
  • Öffnungszeiten: Täglich während Betriebszeiten

Airlines-Kundenservice

Austrian Airlines:

easyJet:

Ryanair:

Hilfe bei Entschädigungsforderungen

Schlichtungsstelle für Fluggastrechte (söp):

FlugNinja Österreich:

  • Spezialisiert auf österreichische Fluggäste
  • Keine Kosten bei erfolgloser Forderung
  • Schnelle Auszahlung

Checkliste: Flugverspätung am Salzburg Airport

Vor dem Flug

☑ Check-in rechtzeitig (Online oder min. 2 Stunden vorher) ☑ Flugstatus prüfen (App oder Website der Airline) ☑ Kontaktdaten der Airline gespeichert ☑ Bei Pauschalreise: Reiseveranstalter-Hotline notiert

Bei Verspätungs-Ankündigung

☑ Verspätungsdauer erfragen und dokumentieren ☑ Grund der Verspätung erfragen (sehr wichtig!) ☑ Schriftliche Bestätigung verlangen ☑ Anzeigetafel fotografieren ☑ Bordkarte aufbewahren

Ab 2 Stunden Wartezeit

☑ Versorgungsleistungen einfordern (Essen, Trinken) ☑ Vouchers von Airline abholen ☑ Belege für selbst gekaufte Verpflegung aufbewahren

Ab 3 Stunden Verspätung

☑ Entschädigungsanspruch notieren (250/400/600€) ☑ Kontaktdaten von Mitreisenden als Zeugen ☑ Alle Unterlagen komplett aufbewahren

Nach der Ankunft

☑ Verspätung am Zielort dokumentieren (Ankunftszeit) ☑ Innerhalb von 7 Tagen Entschädigung beantragen ☑ Bei Ablehnung: Nicht aufgeben, Hilfe suchen!

Fazit: Ihre Rechte am Salzburg Airport konsequent nutzen

Der Salzburg Airport verbindet Österreich mit der Welt – aber Verspätungen gehören leider zum Alltag, besonders in der Ski-Saison. Als österreichischer Passagier haben Sie jedoch starke Rechte:

Bis zu 600€ Entschädigung pro Person bei Verspätungen ab 3 Stunden ✅ 3 Jahre Verjährungsfrist in Österreich – auch alte Fälle geltend machen! ✅ Zusatzansprüche bei Pauschalreisen ✅ Versorgungsleistungen bereits ab 2 Stunden Wartezeit

Wichtigste Tipps:

  1. Dokumentieren Sie alles sorgfältig
  2. Fordern Sie Ihre Rechte konsequent ein
  3. Lassen Sie sich nicht mit fadenscheinigen Begründungen abspeisen
  4. Holen Sie sich bei Bedarf professionelle Hilfe

Egal ob Geschäftsreise, Ski-Urlaub oder Städtetrip – setzen Sie Ihre Fluggastrechte durch! Die Airlines sind verpflichtet, Sie fair zu entschädigen.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Fragen zu Salzburg Airport Verspätungen

Wie lange ist die Verjährungsfrist in Österreich?

In Österreich gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist für Fluggastrechte-Ansprüche. Sie können also auch für Verspätungen von vor 2-3 Jahren noch Entschädigung fordern. Dies ist deutlich länger als in vielen anderen EU-Ländern und ein großer Vorteil für österreichische Passagiere.

Bekomme ich Entschädigung auch bei Low-Cost-Airlines?

Ja, absolut! Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Airlines – egal ob Lufthansa, Ryanair oder easyJet. Der Ticketpreis ist irrelevant. Auch bei Billig-Tickets haben Sie vollen Anspruch auf die gesetzliche Entschädigung von 250-600€.

Was zählt als außergewöhnlicher Umstand am Salzburg Airport?

Nur echte Extremereignisse gelten als außergewöhnliche Umstände: ✅ Terrorwarnung, politische Instabilität ✅ Extremes Unwetter (Orkan, starkes Gewitter) ✅ Vogelschlag (wenn unvorhersehbar)

KEINE außergewöhnlichen Umstände: ❌ Normales Winterwetter, üblicher Schneefall ❌ Technische Probleme (Airline-Verantwortung) ❌ Crew-Krankheit, Personalprobleme ❌ Verspätete Zulieferflüge

Kann ich für meine ganze Familie Entschädigung fordern?

Ja! Jeder Passagier – auch Kinder und Babys – hat einen individuellen Anspruch. Eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern auf einem Langstreckenflug (600€ pro Person) erhält insgesamt 2.400€ Entschädigung bei einer Verspätung von 3+ Stunden.

Was ist bei Pauschalreisen anders?

Bei Pauschalreisen haben Sie doppelte Ansprüche:

  1. Entschädigung von der Airline nach EU 261/2004 (250-600€)
  2. Reisepreisminderung vom Veranstalter für verlorene Urlaubszeit

Diese Ansprüche sind unabhängig voneinander und können beide geltend gemacht werden!

Fragen zu Winterbetrieb und Ski-Saison

Mein Ski-Charter hatte Verspätung wegen Schnee – bekomme ich trotzdem Geld?

Sehr wahrscheinlich ja! Normaler Schneefall ist kein außergewöhnlicher Umstand, auch nicht in Salzburg im Winter. Die Airline muss beweisen, dass es sich um extremes Unwetter handelte. Wenn andere Flüge zur selben Zeit gestartet sind, haben Sie definitiv Anspruch auf Entschädigung.

Wie dokumentiere ich Wetterbedingungen richtig?

  1. Fotografieren Sie die Wetterlage am Flughafen
  2. Notieren Sie, ob andere Flüge gestartet sind
  3. Prüfen Sie Wetterberichte für den Tag (Flughafen-Website, Wetterdienst)
  4. Dokumentieren Sie die Aussagen der Airline

Je besser Ihre Dokumentation, desto schwerer kann die Airline ihre "Unwetter"-Begründung aufrechterhalten.

Was wenn mein Flug wegen Enteisungsverzögerung verspätet war?

Enteisungsverzögerungen sind normale Betriebsabläufe im Winter und gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. Die Airline muss Enteisungsvorgänge einplanen. Sie haben also Anspruch auf Entschädigung, wenn die Gesamtverspätung am Zielort 3+ Stunden beträgt.

Fragen zur Durchsetzung der Entschädigung

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld bekomme?

Das hängt davon ab, wie Sie vorgehen:

  • Direkt bei Airline: 2-8 Wochen (bei Kooperation)
  • Nach Widerstand der Airline: 3-12 Monate
  • Mit Fluggastrechte-Portal: 4-12 Wochen
  • Sofortentschädigung: Bei manchen Portalen sofort (gegen Gebühr)

Was kostet es mich, einen Anspruch durchzusetzen?

Das kommt auf die Methode an:

  • Selbst: Kostenlos (nur Ihr Zeitaufwand)
  • Schlichtungsstelle: Kostenlos
  • Fluggastrechte-Portal: 25-35% Erfolgsprovision (kein Risiko)
  • Anwalt: Kostenrisiko bei Niederlage

Die Airline antwortet nicht – was nun?

Setzen Sie eine schriftliche Frist (z.B. "Bitte antworten Sie bis [Datum]"). Nach Ablauf:

  1. Mahnung schicken
  2. Schlichtungsstelle einschalten
  3. Fluggastrechte-Portal beauftragen (die übernehmen alles)

Kann ich auch ohne Originalbelege Entschädigung fordern?

Ja, grundsätzlich schon. Die wichtigsten Infos sind:

  • Flugnummer
  • Flugdatum
  • Buchungsnummer oder Ticketnummer

Die Airline kann Ihre Flugdaten im System nachvollziehen. Aber: Je mehr Belege Sie haben, desto stärker ist Ihre Position!


Weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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FlugNinja Team

Redaktionsteam

Das FlugNinja Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Reise- und Rechtsexperten, die sich auf EU-Fluggastrechte spezialisiert haben. Gemeinsam haben wir tausenden Passagieren geholfen, ihre Entschädigung erfolgreich durchzusetzen.

Expertise:

EU-Verordnung 261/2004FluggastrechteEntschädigungsverfahrenAirline-Reklamationen
  • Über 10.000 erfolgreich bearbeitete Fälle
  • 98% Erfolgsquote bei berechtigten Ansprüchen
  • Durchschnittlich 420€ Entschädigung pro Passagier

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