Fluggastrechte: Ihre Rechte bei Flugverspätungen und -ausfällen

Fluggastrechte: Ihre Rechte bei Flugverspätungen und -ausfällen
Als Fluggast in der EU haben Sie umfassende Rechte, die Sie vor den Folgen von Flugproblemen schützen. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt, wann und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt in folgenden Situationen:
- Flugverspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort
- Flugannullierung weniger als 14 Tage vor Abflug
- Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung
- Verpasster Anschlussflug mit mehr als 3 Stunden Verspätung
Voraussetzungen für Entschädigungsanspruch
Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Flug startete in der EU oder landete in der EU (mit EU-Airline)
- Sie waren pünktlich zum Check-in (mindestens 45 Minuten vor Abflug)
- Die Verspätung/Annullierung lag im Verantwortungsbereich der Airline
- Keine außergewöhnlichen Umstände (z.B. Unwetter, politische Instabilität)
Entschädigungshöhen nach EU-Verordnung
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab:
| Flugdistanz | Entschädigung |
|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500 - 3.500 km | 400 € |
| Über 3.500 km | 600 € |
Wichtig: Diese Beträge gelten pro Passagier und pro Flug. Bei einer vierköpfigen Familie können sich schnell 1.000 € oder mehr ansammeln.
Außergewöhnliche Umstände - Was bedeutet das?
Nicht jede Verspätung oder Annullierung führt zu einer Entschädigungszahlung. Die Airline ist nicht zahlungspflichtig bei:
- Extremen Wetterbedingungen (Unwetter, Schneestürme)
- Politischen Instabilitäten oder Sicherheitsrisiken
- Streiks (außer Airline-eigene Streiks)
- Unerwarteten Flugsicherheitsmängeln
- Vogelschlag oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse
Wichtig: Die Beweislast liegt bei der Airline. Sie muss nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätung zu vermeiden.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Unabhängig von der Entschädigung haben Sie bei längeren Wartezeiten Anspruch auf:
- Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke angemessen zur Wartezeit)
- Kommunikation (2 Telefonate, E-Mails oder Faxe)
- Hotelübernachtung (bei Verspätung über Nacht)
- Transfer (zwischen Flughafen und Hotel)
Ab wann gelten Betreuungsleistungen?
- Flüge bis 1.500 km: ab 2 Stunden Verspätung
- Flüge 1.500-3.500 km: ab 3 Stunden Verspätung
- Flüge über 3.500 km: ab 4 Stunden Verspätung
So fordern Sie Ihre Entschädigung
Der einfachste Weg zu Ihrer Entschädigung:
- Dokumentation sammeln: Boardingpässe, Buchungsbestätigungen, Verspätungsbescheinigungen
- Antrag stellen: Bei der Airline oder über einen Dienstleister wie FlugNinja
- Frist beachten: In Deutschland haben Sie 3 Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen
- Bei Ablehnung: Lassen Sie Ihren Anspruch von Experten prüfen
Warum FlugNinja nutzen?
- ✅ Kein finanzielles Risiko: Sie zahlen nur bei Erfolg
- ✅ Expertenprüfung: Wir kennen alle Tricks der Airlines
- ✅ Schnelle Bearbeitung: Durchschnittlich 8-12 Wochen
- ✅ Rechtssicherheit: Notfalls gehen wir für Sie vor Gericht
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Anspruchs?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Airline zwischen 4 und 16 Wochen. Mit FlugNinja verkürzen wir den Prozess durch direkte Kommunikationswege auf durchschnittlich 8-12 Wochen.
Kann ich auch bei Pauschalreisen Entschädigung fordern?
Ja, die EU-Fluggastrechteverordnung gilt auch bei Pauschalreisen. Sie können sowohl Entschädigung von der Airline als auch Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter fordern.
Was passiert, wenn die Airline nicht zahlt?
Wenn die Airline Ihren Anspruch ablehnt, können wir für Sie vor Gericht gehen. Die Erfolgschancen liegen bei begründeten Ansprüchen bei über 95%.
Fazit
Ihre Fluggastrechte sind gesetzlich verankert und durchsetzbar. Lassen Sie sich nicht von Airlines abwimmeln, die mit Standard-Ablehnungen arbeiten. Mit der richtigen Dokumentation und professioneller Unterstützung bekommen Sie, was Ihnen zusteht.
Hatten Sie eine Flugverspätung oder -annullierung? Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihren Anspruch mit unserem Online-Tool.
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