Wetterbedingte Flugverspätung: Wann gibt es Entschädigung? - Unwetter-Rechte

FlugNinja Team
47 min read
Flugzeug bei schlechtem Wetter auf dem Rollfeld

Wetterbedingte Flugverspätung: Wann gibt es Entschädigung? - Unwetter-Rechte

"Aufgrund schlechter Wetterbedingungen..." - Diese Begründung hören Passagiere am häufigsten, wenn Airlines eine Entschädigungszahlung ablehnen. Doch längst nicht jede wetterbedingte Verspätung befreit die Airline von ihrer Zahlungspflicht. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, wann Wetter wirklich ein außergewöhnlicher Umstand ist und wann Airlines diese Ausrede missbrauchen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nur extremes Wetter ist ein außergewöhnlicher Umstand
  • Normale Wetterbedingungen (Nebel, leichter Regen) berechtigen zur Entschädigung
  • Wenn andere Airlines fliegen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung
  • Betreuungsleistungen gelten IMMER, auch bei echtem Unwetter
  • ⚠️ Airlines nutzen "Wetter" als häufigste Ausrede zur Entschädigungsverweigerung

Wann ist Wetter ein außergewöhnlicher Umstand?

Die EU-Verordnung 261/2004 befreit Airlines nur bei außergewöhnlichen Umständen von der Entschädigungspflicht. Doch was bedeutet das konkret beim Thema Wetter?

Rechtliche Grundlage

Nach Artikel 5 Absatz 3 der EU-Verordnung 261/2004 ist eine Airline nur dann von der Entschädigung befreit, wenn:

  1. Außergewöhnliche Umstände vorlagen
  2. Diese Umstände nicht vermeidbar waren
  3. Die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat

Wichtig: Die Beweislast liegt bei der Airline. Sie muss konkret nachweisen, dass extremes Wetter die Ursache war und keine alternative Handlungsmöglichkeit bestand.

Was sagen Gerichte zu Wetter als außergewöhnlichem Umstand?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt:

EuGH-Urteil C-549/07 (Wallentin-Hermann):

  • Nur unvorhersehbare und außergewöhnliche Wetterbedingungen gelten
  • Normale saisonale Wetterbedingungen sind kein außergewöhnlicher Umstand
  • Airlines müssen in ihrer Flugplanung typische Wetterbedingungen berücksichtigen

EuGH-Urteil C-294/10 (Eglītis und Ratnieks):

  • Airline muss beweisen, dass auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen die Verspätung unvermeidbar gewesen wäre
  • Es reicht nicht, nur "Wetter" als Grund anzugeben

Extreme Wetterbedingungen: Definition und Beispiele

Nicht jedes schlechte Wetter ist automatisch "extrem". Die Unterscheidung ist entscheidend für Ihren Entschädigungsanspruch.

Wann gilt Wetter als EXTREM?

WetterlageExtrem (keine Entschädigung)Normal (Entschädigung möglich)
SturmOrkan (Windstärke 12, >117 km/h), Hurrikan, TaifunStarker Wind (bis 75 km/h), Böen
GewitterSchwere Gewitter mit Blitzschlag auf Flugzeug, TornadosNormale Sommergewitter, lokale Gewitter
SchneePlötzlicher Schneesturm mit Sichtweite <100m, BlizzardWinterlicher Schneefall, Schneeregen
EisEisregen mit sofortiger Vereisung, Black IceNormale Vereisung auf Flugzeug (Enteisungspflicht!)
NebelPlötzlich auftretender Nebel <50m SichtHerbstlicher Morgennebel, vorhersehbarer Nebel
RegenUnwetter mit Überflutung der Start-/LandebahnRegen, Starkregen ohne Flughafenschließung
VulkanVulkanasche im Luftraum (z.B. Eyjafjallajökull 2010)-
HitzeExtreme Hitze >50°C mit AsphaltschädenSommerhitze 35-40°C

Entscheidende Kriterien für "extremes" Wetter

  1. Unvorhersehbarkeit: War das Wetterereignis plötzlich und unerwartet?
  2. Außergewöhnlichkeit: Kommt diese Wetterlage in der Region/Jahreszeit üblicherweise vor?
  3. Intensität: Überschreitet das Wetter die operationellen Grenzen des Flughafens?
  4. Flughafenschließung: Wurde der Flughafen offiziell geschlossen?
  5. Seltenheit: Handelt es sich um ein seltenes Ereignis (z.B. einmal in 10 Jahren)?

Praxis-Tipp: Wenn am selben Tag andere Flüge vom selben Flughafen gestartet oder gelandet sind, war das Wetter NICHT extrem genug, um als außergewöhnlicher Umstand zu gelten.

Normale Wetterbedingungen: Wann Sie Anspruch haben

Die meisten wetterbedingten Verspätungen fallen unter normale Betriebsbedingungen, für die Airlines haften müssen.

Diese Wetterbedingungen sind KEINE außergewöhnlichen Umstände

1. Nebel am Morgen

Typisches Szenario:

  • Morgennebel im Herbst/Winter
  • Sichtweite 200-500 Meter
  • Nach 2-3 Stunden Verzögerung löst sich der Nebel auf
  • Andere Flughäfen in der Region sind nicht betroffen

Warum Entschädigung möglich ist:

  • Nebel ist in der Jahreszeit vorhersehbar
  • Airlines müssen Pufferzeiten einplanen
  • Moderne Instrumente ermöglichen Landung bei reduzierter Sicht (CAT II/III)
  • Wenn andere Airlines trotzdem fliegen, war der Nebel kein absolutes Hindernis

Gerichtsurteil: AG Rüsselsheim, Az. 3 C 2722/13 – Morgennebel in Frankfurt ist kein außergewöhnlicher Umstand

2. Leichter bis mäßiger Regen

Typisches Szenario:

  • Regen ohne Gewitter
  • Keine Überflutung der Rollbahnen
  • Flughafen bleibt in Betrieb
  • Einzelne Flüge verspätet, andere pünktlich

Warum Entschädigung möglich ist:

  • Regen ist normale Wetterbedingung
  • Airlines müssen Flugzeuge und Planung darauf ausrichten
  • Regenwetter muss in Flugplan einkalkuliert werden

3. Wind und Böen

Typisches Szenario:

  • Windgeschwindigkeit 30-70 km/h
  • Seitenwind erfordert erfahrene Piloten
  • Keine Flughafenschließung
  • Manche Maschinen landen, andere weichen aus

Warum Entschädigung möglich ist:

  • Piloten sind für Seitenwind-Landungen ausgebildet
  • Flugzeuge sind für Windlasten ausgelegt
  • Wenn andere Maschinen landen, war Wind nicht "extrem"
  • Airlines dürfen nicht aus Vorsichtsgründen grundsätzlich auf Landungen verzichten

Gerichtsurteil: LG Köln, Az. 6 S 137/19 – Starker Wind ist nur bei Orkanstärke ein außergewöhnlicher Umstand

4. Normale winterliche Verhältnisse

Typisches Szenario:

  • Schneefall im Winter in europäischen Regionen
  • Räumdienste im Einsatz
  • Enteisungsverzögerungen
  • Temperatur zwischen -5°C und -15°C

Warum Entschädigung möglich ist:

  • Winter ist vorhersehbar
  • Flughäfen müssen Winterdienst bereitstellen
  • Airlines müssen Enteisungsmittel bevorraten
  • Verzögerungen durch Enteisungsprozess sind Airline-Verantwortung

Die "Wenn-andere-fliegen"-Regel

Das wichtigste Kriterium überhaupt:

Wenn am selben Tag vom selben Flughafen andere Airlines zur ähnlichen Zeit geflogen sind, war das Wetter KEIN außergewöhnlicher Umstand.

Beispiel aus der Praxis:

  • Ihr Lufthansa-Flug LH1234 von Frankfurt nach London, geplant 10:00 Uhr, annulliert wegen "schlechtem Wetter"
  • British Airways BA903 von Frankfurt nach London, geplant 10:15 Uhr, geflogen mit 30 Minuten Verspätung
  • Ergebnis: Wetter war KEIN außergewöhnlicher Umstand → Sie haben Anspruch auf Entschädigung

Schnee und Eis: Die komplexe Winterproblematik

Schneeverspätungen sind besonders umstritten. Hier die detaillierte Analyse:

Wenn Schnee KEIN außergewöhnlicher Umstand ist

Szenario 1: Normaler Winterbetrieb

  • Schneefall wurde im Wetterbericht angekündigt
  • Schneehöhe bleibt unter 15 cm
  • Räumdienste sind aktiv
  • Flughafen bleibt geöffnet
  • Andere Flüge finden statt

Airline-Verantwortung:

  • Ausreichend Enteisungsmittel vorrätig halten
  • Personal für Enteisungsvorgänge bereitstellen
  • Verzögerungen in Flugplanung einkalkulieren
  • Alternative Maßnahmen ergreifen (frühere Positionierung, Ersatzmaschinen)

Gerichtsurteil: AG Frankfurt am Main, Az. 29 C 2558/13(88) – Airlines müssen Winterbetrieb einplanen

Szenario 2: Vereisungsprobleme am Flugzeug

Wichtig: Enteisungsverzögerungen sind IMMER Airline-Verantwortung und KEIN außergewöhnlicher Umstand.

  • Enteisungsflüssigkeit ist Betriebsmittel der Airline
  • Wartezeiten bei der Enteisungsanlage sind planbar
  • Verzögerungen durch mehrfache Enteisungsvorgänge sind normal

Sie haben Anspruch auf Entschädigung bei:

  • Flugzeug muss mehrmals enteist werden
  • Wartezeit bei Enteisungsanlage zu lang
  • Nicht genug Enteisungsflüssigkeit vorhanden
  • Enteisungsequipment der Airline defekt

Wenn Schnee EIN außergewöhnlicher Umstand ist

Szenario: Schneechaos

  • Plötzlicher, nicht angekündigter Schneesturm
  • Schneehöhe über 30 cm in wenigen Stunden
  • Flughafen muss Betrieb einstellen oder stark einschränken
  • Räumdienste kommen nicht hinterher
  • Start- und Landebahnen gesperrt
  • ALLE Airlines betroffen

Beispiel: Schneechaos am Flughafen München im Dezember 2023

  • Über 50 cm Schnee in 6 Stunden
  • Flughafen komplett geschlossen für 8 Stunden
  • Keine Starts oder Landungen möglich
  • In diesem Fall: Kein Anspruch auf Entschädigung

Schnee am Vorflughafen: Besonderheit

Kritisches Szenario:

  • Ihr Flug von Wien nach London verspätet sich
  • Grund: Das Flugzeug kommt verspätet aus Moskau, wo es schneit
  • In Wien und London ist perfektes Wetter

Rechtliche Bewertung:

  • Wenn Schnee in Moskau vorhersehbar war → Airline hätte Ersatzmaschine einsetzen müssen
  • Wenn nur DIESE Airline betroffen ist → Kein außergewöhnlicher Umstand
  • Wenn in Moskau der Flughafen geschlossen war → Außergewöhnlicher Umstand möglich

Gerichtsurteil: AG Bremen, Az. 4 C 421/13 – Schnee am Vorflughafen kann planbar sein

Gewitter und Blitzschlag: Wann haftet die Airline?

Gewitter sind differenziert zu betrachten. Nicht jedes Gewitter befreit von der Entschädigung.

Gewitter als KEIN außergewöhnlicher Umstand

Szenario 1: Typisches Sommergewitter

  • Gewitter im Juni/Juli/August
  • Dauer 30-90 Minuten
  • Lokales Gewitter über dem Flughafen
  • Wetterradar zeigt das Gewitter Stunden vorher
  • Nach dem Gewitter normaler Betrieb

Warum Entschädigung möglich:

  • Sommergewitter sind vorhersehbar
  • Airlines müssen Puffer einplanen
  • Umrouting oder spätere Positionierung möglich
  • Wenn nur einzelne Flüge betroffen, war Planung mangelhaft

Praxis-Beispiel:

  • Gewitter über Frankfurt 17:00-18:30 Uhr
  • Ihr Flug um 16:00 Uhr wird annulliert wegen "Gewitter"
  • Gewitter war ab 14:00 Uhr im Radar sichtbar
  • Ergebnis: Airline hätte früher starten oder Ersatzmaschine einsetzen können

Szenario 2: Gewitter auf der Flugroute

Airlines argumentieren oft: "Gewitter auf der Flugroute, wir können nicht fliegen."

Kritische Prüfung:

  • Moderne Flugzeuge können Gewitter umfliegen (Umweg bis zu 200 km ist zumutbar)
  • Wetterradar ermöglicht frühzeitige Routenplanung
  • Wenn andere Flugzeuge zur gleichen Destination fliegen → Ausrede ungültig
  • Höhere Flugbahn über Gewitter hinweg möglich

Gewitter als außergewöhnlicher Umstand

Szenario 1: Schwere Unwetterfront

  • Gewitterlinie über 500 km Breite
  • Mehrere Stunden Dauer
  • Tornados oder schwere Turbulenzen
  • Flughafen geschlossen oder nur eingeschränkter Betrieb
  • ALLE Airlines betroffen

Szenario 2: Blitzschlag ins Flugzeug

Besonderheit: Blitzschlag ins Flugzeug ist ein außergewöhnlicher Umstand, ABER nur für den direkt betroffenen Flug.

Wichtige Unterscheidung:

Direkt betroffener Flug:

  • Blitzschlag während des Fluges
  • Technische Überprüfung erforderlich
  • Flug muss vorzeitig landen oder kann nicht starten
  • Kein Anspruch auf Entschädigung

Folgeflüge mit derselben Maschine:

  • Maschine kann wegen Blitzschlagprüfung nicht weiterfliegen
  • Ihre geplante Verbindung mit dieser Maschine fällt aus
  • Entschädigung möglich: Airline hätte Ersatzmaschine einsetzen müssen

Gerichtsurteil: LG Köln, Az. 6 S 1/20 – Blitzschlag nur für direkt betroffenen Flug außergewöhnlich

Praxis-Tipp: Gewitter dokumentieren

So beweisen Sie, dass das Gewitter nicht extrem war:

  1. Wetterarchive prüfen:

    • wunderground.com – historische Wetterdaten
    • wetteronline.de – Rückblick-Funktion
    • timeanddate.com/weather – Wetterverlauf
  2. Flugbewegungen prüfen:

    • flightradar24.com – historische Flugdaten
    • Prüfen Sie, welche Flüge zur selben Zeit gestartet sind
  3. Gewitterwarnungen prüfen:

    • Gab es offizielle Unwetterwarnungen (Stufe Orange/Rot)?
    • Oder nur normale Gewittervorhersagen?

Hurrikane, Stürme und Orkane: Die Extremfälle

Bei extremen Wetterereignissen ist die Rechtslage meist klar – aber auch hier gibt es Grauzonen.

Eindeutige Fälle: Kein Anspruch

Hurrikan-Kategorien:

  • Kategorie 3-5 Hurrikane (Windgeschwindigkeit >178 km/h)
  • Offizielle Evakuierungsanordnungen
  • Flughafen geschlossen
  • Luftraum gesperrt

Beispiele:

  • Hurrikan Irma (2017) – karibische Inseln
  • Hurrikan Katrina (2005) – New Orleans
  • Taifun Haiyan (2013) – Philippinen

Orkan in Europa:

  • Windgeschwindigkeit >117 km/h (Stärke 12)
  • Großflächige Schäden
  • Behördliche Warnungen vor Reisen
  • Flughäfen geschlossen

Beispiele:

  • Orkan Kyrill (2007) – Europa
  • Orkan Sabine/Ciara (2020) – Nordeuropa

Grauzonen: Sturm vs. Orkan

Kritische Grenze: 100 km/h Windgeschwindigkeit

WindgeschwindigkeitBezeichnungBeaufortEntschädigung?
60-75 km/hStarker Wind7-8✅ JA
75-88 km/hStürmischer Wind9✅ Wahrscheinlich JA
89-102 km/hSturm10⚠️ Einzelfallprüfung
103-117 km/hSchwerer Sturm11⚠️ Eher NEIN
>117 km/hOrkan12❌ NEIN

Entscheidende Faktoren:

  • War der Sturm angekündigt?
  • Wie lange dauerte der Sturm?
  • Waren andere Airlines betroffen?
  • Gab es offizielle Warnungen (DWD-Warnstufe)?

Besonderheit: Sturm am Abflug- vs. Zielflughafen

Szenario 1: Sturm am Abflughafen

  • Ihr Flug von Hamburg nach Rom kann nicht starten
  • In Hamburg herrscht Sturm mit 95 km/h Windgeschwindigkeit
  • In Rom ist schönes Wetter

Bewertung:

  • Wenn Flughafen Hamburg geschlossen → Außergewöhnlich
  • Wenn nur Ihre Airline nicht fliegt → Entschädigung möglich
  • Wenn Sturm seit 2 Tagen vorhergesagt → Airline hätte früher positionieren müssen

Szenario 2: Sturm am Zielflughafen

  • Sie fliegen von Berlin nach Lissabon
  • Während des Fluges kommt Sturm in Lissabon auf
  • Flugzeug muss nach Porto umgeleitet werden

Bewertung:

  • Umleitung wegen Sturm → Außergewöhnlich
  • ABER: Betreuungspflichten gelten trotzdem!
  • Airline muss Sie von Porto nach Lissabon bringen
  • Wenn Airline Sie im Stich lässt → Schadenersatz möglich

So überprüfen Sie Wetterbedingungen selbst

Die Airline behauptet "schlechtes Wetter" – so prüfen Sie die Wahrheit:

1. Historische Wetterdaten abrufen

Weather Underground (wunderground.com)

  • Detaillierte Stundenwerte für jeden Flughafen weltweit
  • Zeigt Temperatur, Windgeschwindigkeit, Niederschlag, Sichtweite
  • Historische Daten bis zu 10 Jahre zurück
  • ICAO-Code des Flughafens eingeben (z.B. EDDF für Frankfurt)

So gehen Sie vor:

  1. Gehen Sie zu wunderground.com
  2. Suchen Sie den Flughafen (z.B. "Frankfurt Airport")
  3. Klicken Sie auf "History"
  4. Wählen Sie das Datum Ihres Fluges
  5. Prüfen Sie die Wetterdaten zur Abflugzeit

Was Sie prüfen:

  • Temperatur (Extreme über 45°C oder unter -25°C?)
  • Windgeschwindigkeit (Über 100 km/h?)
  • Niederschlag (Starkregen über 50 mm/h?)
  • Sichtweite (Unter 200 Meter?)

Time and Date (timeanddate.com/weather)

  • Alternative zu Weather Underground
  • Übersichtliche Darstellung
  • Grafiken für Temperatur und Niederschlag

Wetteronline.de (für Europa)

  • Rückblick-Funktion bis 1 Jahr
  • Regenradar-Archiv
  • Unwetterwarnungen-Archiv

2. Flugbewegungen des Tages prüfen

Flightradar24.com

Die wichtigste Ressource, um zu beweisen, dass andere Airlines geflogen sind.

Anleitung:

  1. Gehen Sie zu flightradar24.com
  2. Klicken Sie oben links auf das Datum (Kalender-Symbol)
  3. Wählen Sie das Datum Ihres Fluges
  4. Zoomen Sie auf den betroffenen Flughafen
  5. Klicken Sie auf "Playback" (Zeitraffer-Funktion)
  6. Beobachten Sie, welche Flüge zur gleichen Zeit gestartet/gelandet sind

Was Sie dokumentieren sollten:

  • Screenshot der Flugbewegungen zur Abflugzeit (±2 Stunden)
  • Liste der Flüge, die trotz angeblichem "schlechten Wetter" geflogen sind
  • Besonders wichtig: Flüge derselben Route (z.B. Frankfurt-London)

FlightAware.com

  • Alternative zu Flightradar24
  • Detaillierte Flughistorie
  • Zeigt Verspätungen und Annullierungen

Anleitung:

  1. Suchen Sie nach dem Flughafen-Code (z.B. "FRA" für Frankfurt)
  2. Wählen Sie "Airport Delays" → "Flight Tracker Archive"
  3. Geben Sie das Datum ein
  4. Sehen Sie alle Flüge des Tages mit Verspätungs-Status

3. Offizielle Unwetterwarnungen prüfen

Deutscher Wetterdienst (DWD) – warnwetter.de

Warnstufen:

  • Stufe 1 (Gelb): Wetterhinweis – KEINE Entschädigungsbefreiung
  • Stufe 2 (Orange): Markantes Wetter – Einzelfallprüfung
  • Stufe 3 (Rot): Unwetter – Wahrscheinlich außergewöhnlich
  • Stufe 4 (Violett): Extremes Unwetter – Definitiv außergewöhnlich

Anleitung:

  1. Gehen Sie zu warnwetter.de
  2. Wählen Sie "Archiv" oder "Rückblick"
  3. Suchen Sie nach der betroffenen Region
  4. Prüfen Sie, ob am Flugtag eine Warnung Stufe 3 oder 4 vorlag

Wichtig: Nur Warnstufe 3 (Rot) oder 4 (Violett) können außergewöhnliche Umstände begründen.

MeteoAlarm (meteoalarm.org) – für ganz Europa

  • Offizielle Unwetterwarnungen aller europäischen Wetterdienste
  • Farbcodierung: Grün, Gelb, Orange, Rot
  • Archivfunktion eingeschränkt – Screenshot am Tag selbst machen!

NOAA (für USA) – weather.gov

  • National Weather Service Warnings
  • Hurrikan-Vorhersagen
  • Tornado-Warnungen

4. Airport-Status prüfen

Flughafen-Websites

Viele Flughäfen dokumentieren Schließungen und Einschränkungen:

Beispiele:

  • Frankfurt Airport: frankfurt-airport.com → "Current Status"
  • Munich Airport: munich-airport.de → "Flight Information"
  • Vienna Airport: viennaairport.com → "Service Info"

Was Sie prüfen:

  • Gab es eine offizielle Flughafenschließung?
  • Wurde der Betrieb nur eingeschränkt (z.B. eine Landebahn gesperrt)?
  • Wie lange dauerte die Einschränkung?

Eurocontrol Network Manager

  • Offizielle Luftverkehrskoordination Europa
  • Veröffentlicht größere Verzögerungen und Einschränkungen
  • Meist nur für sehr große Ereignisse (z.B. Vulkanasche)

5. Medienberichte und Social Media

Nachrichtenarchive durchsuchen

Wenn das Wetter wirklich extrem war, wurde darüber berichtet:

Google News Archive:

  • Suche nach: "[Flughafen-Name] [Datum] Wetter"
  • Beispiel: "Frankfurt Airport 15.01.2025 Sturm"
  • Wenn keine Berichte → Wetter war nicht extrem

Twitter/X Suche:

  • Suche nach: "#[Flughafen-Code] weather delay"
  • Beispiel: "#FRA weather delay"
  • Passagiere berichten oft in Echtzeit
  • Flughäfen twittern bei größeren Problemen

Tipp: Wenn die Airline "extremes Wetter" behauptet, aber Google keine News-Artikel findet, war das Wetter nicht extrem.

6. METAR-Daten analysieren (für Experten)

METAR = Meteorological Aerodrome Report (Flughafen-Wetterbericht)

Wo finden Sie METARs:

  • aviationweather.gov (NOAA)
  • ogimet.com (historische METARs weltweit)
  • wetteronline.de/wetter-aktuell/metar

METAR-Code verstehen:

Beispiel-METAR:

EDDF 151620Z 27015G25KT 9999 FEW040 BKN100 15/08 Q1015

Dekodierung:

  • EDDF = Frankfurt Airport
  • 151620Z = 15. des Monats, 16:20 UTC
  • 27015G25KT = Wind 270°, 15 kt, Böen 25 kt (≈ 46 km/h)
  • 9999 = Sichtweite >10 km (sehr gut!)
  • FEW040 = Wenige Wolken in 4000 ft
  • BKN100 = Aufgelockert bewölkt in 10.000 ft
  • 15/08 = Temperatur 15°C, Taupunkt 8°C
  • Q1015 = Luftdruck 1015 hPa

Kritische Werte für außergewöhnliche Umstände:

  • Sichtweite <0200 (unter 200 Meter)
  • Windgeschwindigkeit >50 kt (≈ 93 km/h)
  • Gewittersymbole: TS (Thunderstorm), +TS (schweres Gewitter)
  • Schnee: +SN (Starker Schneefall)

METAR-Decoder Tools:

  • aviationweather.gov/metar/decoder
  • metaf.io

Die "Wenn-andere-fliegen"-Regel im Detail

Die wichtigste Regel für Ihre Entschädigungschance:

Goldene Regel: Wenn andere Airlines vom selben Flughafen zur gleichen Zeit geflogen sind, war das Wetter KEIN außergewöhnlicher Umstand.

Warum diese Regel so wichtig ist

Rechtliche Grundlage:

  • Außergewöhnliche Umstände müssen für ALLE Airlines gelten
  • Wenn eine Airline fliegt, war der Flug objektiv möglich
  • Airline kann nicht argumentieren, das Wetter sei "unüberwindbar" gewesen

EuGH-Urteil C-501/17 (Germanwings):

"Wenn technische Hilfsmittel oder Personal zur Verfügung stehen, um das Problem zu vermeiden, liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor."

Übertragen auf Wetter:

  • Wenn andere Airlines mit denselben Wetterbedingungen geflogen sind
  • War der Flug objektiv möglich
  • Ihre Airline hätte auch fliegen können
  • → Kein außergewöhnlicher Umstand

So wenden Sie die Regel an

Schritt 1: Vergleichbare Flüge identifizieren

Beste Vergleichsflüge:

  1. Gleiche Route, ähnliche Zeit (±1 Stunde)

    • Beispiel: Ihr LH-Flug FRA-LHR 10:00 annulliert, BA-Flug FRA-LHR 10:30 geflogen
  2. Gleicher Flughafen, ähnliche Entfernung (±500 km)

    • Beispiel: Ihr Flug FRA-BCN annulliert, andere Flüge FRA-MAD geflogen
  3. Gleicher Flughafen, beliebige Ziele

    • Wenn IRGENDEIN Flug geflogen ist, war der Flughafen nicht geschlossen

Schritt 2: Flugdaten dokumentieren

Nutzen Sie Flightradar24.com:

Dokumentations-Checkliste:

  • Screenshot der Flugradar-Karte zur Abflugzeit
  • Liste von mindestens 5 Flügen, die geflogen sind
  • Flugnummern, Zeiten, Airlines notieren
  • Besonders wichtig: Flüge derselben Route

Beispiel-Dokumentation:

Mein Flug: LH1234, FRA-LHR, geplant 10:00, annulliert wegen "Wetter"

Flüge, die zur gleichen Zeit geflogen sind:
1. BA903, FRA-LHR, geplant 10:15, geflogen, Landung 10:55 (nur 10 Min verspätet)
2. AF1519, FRA-CDG, geplant 09:55, geflogen, pünktlich
3. LX1191, FRA-ZRH, geplant 10:05, geflogen, pünktlich
4. KL1783, FRA-AMS, geplant 10:10, geflogen, 15 Min verspätet
5. OS113, FRA-VIE, geplant 10:20, geflogen, pünktlich

Schlussfolgerung: Flughafen Frankfurt war in Betrieb, andere Airlines konnten fliegen.
Das Wetter war KEIN außergewöhnlicher Umstand.

Schritt 3: Airline konfrontieren

In Ihrer Beschwerdemail/Ihrem Anspruchsschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben meinen Flug LH1234 am 15.01.2025 wegen angeblicher Wetterbedingungen annulliert.

Ich weise darauf hin, dass zur gleichen Zeit folgende Flüge vom Flughafen Frankfurt
gestartet sind:
- BA903 (FRA-LHR, 10:15 Uhr) – nur 10 Minuten verspätet gelandet
- LX1191 (FRA-ZRH, 10:05 Uhr) – pünktlich
- KL1783 (FRA-AMS, 10:10 Uhr) – geflogen

Dies beweist, dass der Flughafen in Betrieb war und das Wetter keinen außergewöhnlichen
Umstand darstellte. Gemäß EuGH-Rechtsprechung (C-549/07) können nur unvorhersehbare
und außergewöhnliche Wetterbedingungen zur Entschädigungsbefreiung führen.

Da andere Airlines unter denselben Bedingungen geflogen sind, fordere ich die
Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004 in Höhe von [Betrag] €.

Ausnahmen von der Regel

Wann die Regel NICHT gilt:

1. Unterschiedliche Flugzeugtypen

Airlines argumentieren manchmal: "Unser Flugzeug ist größer/schwerer und kann bei dem Wind nicht landen."

Gegenargument:

  • Airlines sind verpflichtet, für die Wetterbedingungen geeignete Flugzeuge einzusetzen
  • Wenn Sie wissentlich einen ungeeigneten Flugzeugtyp verwenden, ist das IHRE Verantwortung
  • Nur in sehr seltenen Fällen akzeptabel (z.B. Airbus A380 vs. kleine Regionalmaschine)

2. Crew-Qualifikation

Airlines argumentieren: "Unsere Crew ist nicht für Landung bei diesem Wetter qualifiziert."

Gegenargument:

  • Crew-Ausbildung ist Airline-Verantwortung
  • Wenn Sie nicht ausreichend qualifizierte Crews haben, ist das IHR Problem
  • Kein außergewöhnlicher Umstand

Gerichtsurteil: LG Darmstadt, Az. 7 S 104/18 – Fehlende Crew-Qualifikation ist kein außergewöhnlicher Umstand

3. Technische Ausrüstung

Airlines argumentieren: "Unser Flugzeug hat nicht die erforderliche Ausrüstung für Landung bei schlechter Sicht."

Gegenargument:

  • Moderne Flugzeuge müssen für CAT II/III-Landungen (Landung bei schlechter Sicht) ausgerüstet sein
  • Fehlende Ausrüstung ist Airline-Verantwortung
  • Kein außergewöhnlicher Umstand

Wetter am Vorflughafen vs. aktuellem Standort

Kompliziertes Szenario: Das Flugzeug steht wegen Wetter woanders fest.

Typisches Szenario

Ihr Fall:

  • Sie fliegen von Wien nach London, Abflug 14:00 Uhr
  • In Wien: Sonnenschein, 22°C, perfektes Wetter
  • Airline meldet: "Flug verspätet, Flugzeug steht in Athen wegen Gewitter fest"
  • Verspätung: 5 Stunden

Frage: Ist das Gewitter in Athen ein außergewöhnlicher Umstand für Ihren Flug?

Rechtliche Bewertung

Grundprinzip:

  • Airline ist für die gesamte Betriebsführung verantwortlich
  • Dazu gehört auch die Positionierung von Flugzeugen

Prüfkriterien:

1. War das Wetter am Vorflughafen vorhersehbar?

  • Gewitter im Sommer in Athen → vorhersehbar
  • Plötzlicher Schneesturm → nicht vorhersehbar

2. Hätte die Airline alternative Maßnahmen ergreifen können?

  • Ersatzflugzeug aus anderem Standort einsetzen
  • Frühere Positionierung des Flugzeugs
  • Anderes Flugzeug für Ihren Flug verwenden

3. Wie lange dauerte das Wetter-Problem?

  • Gewitter 1-2 Stunden → Airlines müssen Puffer haben
  • Flughafen mehrere Tage geschlossen → außergewöhnlich

EuGH-Urteil C-396/06 (Kramme):

"Technische Probleme, die durch schlechte Wartung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung von Wartungsarbeiten verursacht werden, fallen nicht unter außergewöhnliche Umstände."

Übertragung auf Wetter:

  • Wenn Airline nicht für Wetter-Eventualitäten plant
  • Ist das mangelnde Planung, kein außergewöhnlicher Umstand

Praxis-Beispiele

Beispiel 1: Vorhersehbares Wetter

Szenario:

  • Ihr Flug: Hamburg → Palma de Mallorca, 15:00 Uhr
  • Flugzeug kommt von Oslo, dort Schneeverzögerung
  • Schnee in Oslo im Februar: normal und vorhersehbar

Bewertung:

  • Airline hätte wissen müssen, dass in Oslo im Winter Schnee fällt
  • Alternative: Ersatzflugzeug von anderem Standort
  • Wahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung

Beispiel 2: Kurzfristige Wetterverschlechterung

Szenario:

  • Ihr Flug: Berlin → New York, 11:00 Uhr
  • Flugzeug kommt von Boston, dort plötzlicher Schneesturm
  • Schneesturm war nicht im Wetterbericht, kam überraschend

Bewertung:

  • Wenn wirklich plötzlich und unvorhersehbar
  • Und keine Ersatzmaschine in Europa verfügbar
  • Möglicherweise außergewöhnlicher Umstand

Beispiel 3: Die "Dominostein"-Verspätungskette

Szenario:

  • Tag 1: Flugzeug in Athen wegen Gewitter verspätet
  • Tag 2: Dasselbe Flugzeug fliegt Ihren Flug Wien-London, 36 Stunden später
  • Airline behauptet: "Noch immer Auswirkungen des Gewitters"

Bewertung:

  • Gewitter-Auswirkung maximal für den selben Tag akzeptabel
  • 36 Stunden später: Airline hatte genug Zeit für Ersatz
  • Kein außergewöhnlicher Umstand mehr

Gerichtsurteil: AG Frankfurt, Az. 30 C 2846/18(88) – Folgeverspätungen nach 24 Stunden sind nicht mehr durch ursprüngliches Wetterereignis gedeckt

So argumentieren Sie

In Ihrem Anspruchsschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie begründen die Verspätung meines Fluges AB1234 (Wien-London, 15.01.2025, 14:00 Uhr)
mit einem Gewitter in Athen, wo das Flugzeug zuvor im Einsatz war.

Ich weise darauf hin, dass:

1. Das Gewitter in Athen vorhersehbar war (typisches Sommergewitter, im Wetterbericht
   angekündigt)

2. Zwischen dem Gewitter in Athen und meinem Flug 36 Stunden lagen – ausreichend Zeit
   für eine Ersatzmaschine

3. Sie als Airline für die ordnungsgemäße Positionierung Ihrer Flugzeuge verantwortlich
   sind (EuGH C-396/06)

4. Das Wetter an meinem Abflugort (Wien) sowie an meinem Zielort (London) problemlos war

Gemäß EuGH-Rechtsprechung liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn die Airline
durch bessere Planung oder Einsatz von Ersatzmaschinen die Verspätung hätte vermeiden
können.

Ich fordere daher die Entschädigung in Höhe von 400 € gemäß EU-VO 261/2004.

Crew-Positionierung nach Wetterverspätungen

Ein besonders trickreicher Fall: Die Crew steht wegen Wetter woanders fest.

Das Problem

Typisches Szenario:

  • Ihr Flug von München nach Madrid, 16:00 Uhr
  • Airline meldet: "Crew verspätet sich, sie sind in London wegen Nebel verspätet"
  • Verspätung Ihres Fluges: 4 Stunden

Airline-Argument:

  • "Nebel in London ist außergewöhnlicher Umstand"
  • "Wir können nichts dafür, dass die Crew dort festsitzt"

Warum das FALSCH ist:

Rechtliche Grundlage

EU-Verordnung 261/2004 + EuGH-Rechtsprechung:

  1. Airline ist für gesamte Betriebsführung verantwortlich

    • Inkl. Crew-Planung und Positionierung
  2. Wetterprobleme an einem Ort berechtigen nicht zur Verspätung an anderen Orten

    • Wenn in London Nebel ist, muss Airline Ersatzcrew in München haben
  3. Crew-Management ist interne Airline-Angelegenheit

    • Mangel an Ersatzcrew ist kein außergewöhnlicher Umstand

EuGH-Urteil C-394/14 (Siewert):

"Personalengpässe sind grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand, auch wenn sie durch Wetter an anderem Ort verursacht wurden."

Wann Sie Anspruch haben

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn:

1. Crew-Verspätung durch Wetter an anderem Ort

  • Crew sitzt in London wegen Nebel fest
  • Ihr Flug in München wird deswegen verspätet
  • Ergebnis: Airline hätte Ersatzcrew bereitstellen müssen

2. Crew-Ruhezeiten nach Wetterverspätung

  • Crew hatte Verspätung wegen Wetter
  • Crew darf wegen überschrittener Arbeitsstunden nicht weiterfliegen
  • Ihr Flug wird verspätet
  • Ergebnis: Airline-Planungsproblem, kein außergewöhnlicher Umstand

3. Crew fehlt, weil Flugzeug wegen Wetter woanders steht

  • Flugzeug steht wegen Gewitter in Athen fest
  • Crew ist auch in Athen
  • Ihr Flug in Wien wird verspätet, weil Crew fehlt
  • Ergebnis: Airline hätte Ersatzcrew oder Ersatzflugzeug einsetzen müssen

Wann Airline NICHT haften muss

Ausnahme: Crew direkt in Wetter-Ereignis involviert

Extrem seltener Fall:

  • Crew fliegt als Passagier zu Ihrem Flug (sog. "Positioning Flight")
  • Dieser Positioning-Flug ist wegen extremem, unvorhersehbarem Wetter annulliert
  • KEIN anderer Transport möglich (alle Flüge, Züge etc. eingestellt)
  • Möglicherweise außergewöhnlicher Umstand

ABER: Auch dann muss Airline nachweisen:

  • Warum keine Ersatzcrew am Standort verfügbar
  • Warum keine Crew aus anderen Basen heranziehen
  • Warum kein Ersatzflugzeug mit Crew einsetzen

So prüfen Sie den Fall

Checkliste:

  1. War das Wetter am Crew-Standort wirklich extrem?

    • Prüfen Sie historische Wetterdaten (siehe oben)
    • Waren andere Flüge von dort möglich?
  2. Wie lange lag zwischen Wetter-Ereignis und Ihrem Flug?

    • Unter 6 Stunden: Schwierig für Airline, Ersatz zu organisieren
    • Über 12 Stunden: Airline hatte genug Zeit
  3. Hätte Airline Ersatzcrew haben müssen?

    • Bei größeren Flughäfen: JA
    • Bei kleinen Regionalflughäfen: Eher NEIN
  4. War das Wetter-Ereignis vorhersehbar?

    • Vorhersehbar → Airline hätte vorbeugen müssen
    • Plötzlich → Eher außergewöhnlich

Praxis-Beispiel mit Lösung

Fall:

Flug: EW8796, Düsseldorf → Palma de Mallorca, 07:00 Uhr
Verspätung: 5 Stunden (Landung 15:30 statt 10:30)
Airline-Begründung: "Crew war in London, dort Nebel, Crew kam zu spät"

Prüfung:

Schritt 1: Wetter in London prüfen

  • Weather Underground: London Heathrow, Datum des Vortages
  • Ergebnis: Nebel 05:00-08:00 Uhr, Sichtweite 300-500m

Schritt 2: Flüge von London prüfen

  • Flightradar24: Viele Flüge von London gestartet ab 08:00 Uhr
  • Eurowings-Flug von London nach Düsseldorf: Nur 1 Stunde verspätet gelandet

Schritt 3: Zeitlicher Ablauf

  • Crew hätte spätestens 09:00 Uhr in Düsseldorf sein müssen (für 07:00 Flug)
  • Eurowings-Flug aus London landete 08:00 Uhr in Düsseldorf
  • Genug Zeit für Crew, den 07:00-Flug zu erreichen

Schritt 4: Alternative Maßnahmen

  • Eurowings hat Basis in Düsseldorf
  • Ersatzcrew hätte verfügbar sein müssen
  • Oder Flug hätte früher (z.B. 09:00) mit verspäteter Crew durchgeführt werden können

Bewertung:Anspruch auf Entschädigung gegeben

Begründung:

  • Nebel in London war nicht extrem (andere Flüge möglich)
  • Airline hätte Ersatzcrew in Düsseldorf einsetzen können
  • Oder nur kürzere Verspätung nötig (statt 5 Stunden)

Betreuungsleistungen: Gelten IMMER

Wichtigste Regel: Auch wenn das Wetter wirklich ein außergewöhnlicher Umstand ist und Sie keine Entschädigung bekommen – die Betreuungsleistungen gelten TROTZDEM.

Was bedeutet das?

Selbst bei extremem Wetter hat die Airline die Pflicht:

  • Verpflegung bereitzustellen
  • Hotel bei Übernachtung zu bezahlen
  • Transfer zum Hotel zu organisieren
  • Kommunikationsmöglichkeiten anzubieten

Rechtliche Grundlage

EU-Verordnung 261/2004, Artikel 9:

"Bei Annullierung oder Verspätung ist der Fluggast unabhängig von außergewöhnlichen Umständen zu betreuen."

Das heißt:

  • Entschädigung (250-600 €): Nur wenn KEIN außergewöhnlicher Umstand
  • Betreuung (Essen, Hotel, etc.): IMMER, auch bei außergewöhnlichem Umstand

Betreuungsansprüche im Detail

1. Verpflegung

Ab wann:

  • Kurzstrecke (bis 1.500 km): ab 2 Stunden Verspätung
  • Mittelstrecke (1.500-3.500 km): ab 3 Stunden Verspätung
  • Langstrecke (über 3.500 km): ab 4 Stunden Verspätung

Was steht Ihnen zu:

  • Mahlzeiten angemessen zur Wartezeit
  • Getränke (Wasser, Säfte, warme Getränke)
  • Bei längerer Wartezeit: Warme Mahlzeit

Richtwerte:

  • 2-4 Stunden Wartezeit: Snack + Getränke (Wert ca. 10-15 €)
  • 4-8 Stunden Wartezeit: Mahlzeit + Getränke (Wert ca. 25-35 €)
  • Über 8 Stunden: Mehrere Mahlzeiten (Wert ca. 50+ €)

Praxis-Tipp:

  • Airline muss Voucher geben oder Verpflegung direkt anbieten
  • Wenn Airline nichts anbietet: Selbst kaufen und Belege aufbewahren
  • Achten Sie auf Angemessenheit (kein Kaviar, aber ordentliche Mahlzeit OK)

2. Kommunikation

Was steht Ihnen zu:

  • 2 Telefonate, E-Mails oder Faxe
  • Airline muss Möglichkeit bereitstellen

Moderne Interpretation:

  • WiFi-Zugang, wenn verfügbar
  • SIM-Karte oder Telefon-Voucher am Flughafen

In der Praxis:

  • Wird oft vernachlässigt
  • Dokumentieren Sie, wenn Airline nicht anbietet
  • Kosten erstattungsfähig (max. ca. 10-20 €)

3. Hotelübernachtung

Wann:

  • Verspätung über Nacht oder
  • Annullierung mit Ersatzbeförderung am nächsten Tag oder
  • Verpasster Anschlussflug mit Übernachtung nötig

Was die Airline zahlen muss:

  • Hotel in angemessener Kategorie (mind. 3 Sterne)
  • Transfer zwischen Flughafen und Hotel (Taxi/Shuttle)
  • Frühstück im Hotel

Was NICHT abgedeckt ist:

  • Minibar
  • Pay-TV
  • Room Service (außer als Mahlzeitersatz)
  • Telefonate (außer die 2 zugesagten)

Praxis-Tipp:

  • Lassen Sie sich Hotel-Voucher von Airline geben
  • Wenn Airline kein Hotel anbietet: Selbst buchen (angemessenes Hotel!)
  • Belege aufbewahren für spätere Erstattung
  • Angemessen = 3-4 Sterne, ca. 80-150 € pro Nacht

4. Transfer

Was steht Ihnen zu:

  • Transport zwischen Flughafen und Hotel
  • Bei Wetterbedingte Umleitung: Transport vom Alternativ-Flughafen zum eigentlichen Ziel

Beispiel:

  • Ihr Flug sollte nach Köln/Bonn, landet aber in Frankfurt wegen Gewitter
  • Airline muss Sie von Frankfurt nach Köln bringen
  • Entweder per Bus, Bahn oder im Extremfall Taxi

Kosten:

  • Airline muss vollständig übernehmen
  • Auch wenn sehr teuer (z.B. 200 km Taxi = 300+ €)

Wenn Airline Betreuung verweigert

Das passiert leider oft:

Airline-Argument: "Es ist außergewöhnlicher Umstand, wir müssen nichts zahlen."

Ihre Antwort: "Außergewöhnliche Umstände befreien nur von der Entschädigung (250-600 €), NICHT von der Betreuungspflicht. Artikel 9 EU-VO 261/2004 gilt uneingeschränkt."

Selbsthilfe und Erstattung

Wenn Airline Betreuung nicht anbietet:

Sofort-Maßnahmen:

  1. Dokumentieren Sie die Verweigerung (Foto, Zeugennamen)
  2. Kaufen Sie angemessene Verpflegung selbst
  3. Buchen Sie angemessenes Hotel selbst
  4. Organisieren Sie Transfer selbst

Angemessenheitsgrenzen:

  • Verpflegung: Bis ca. 25 € pro Mahlzeit OK, 50 € Luxusrestaurant NICHT OK
  • Hotel: 3-4 Sterne, ca. 80-150 € in Deutschland, bis 200 € in teuren Städten (London, Zürich)
  • Transfer: Öffentliche Verkehrsmittel bevorzugen, Taxi nur wenn nötig oder nach 23 Uhr

Erstattung einfordern:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Verspätung meines Fluges AB1234 am 15.01.2025 (5 Stunden) hatte ich
Anspruch auf Betreuungsleistungen gemäß Art. 9 EU-VO 261/2004.

Da Ihre Mitarbeiter am Flughafen keine Verpflegung oder Hotel anboten, musste ich
folgende Kosten selbst tragen:

- Mahlzeit am Flughafen: 22,50 € (Beleg anbei)
- Hotel "Stadthotel Musterstadt": 95,00 € inkl. Frühstück (Beleg anbei)
- Taxi Flughafen-Hotel-Flughafen: 38,00 € (Beleg anbei)

Gesamtsumme: 155,50 €

Ich fordere Sie auf, mir diese Kosten innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.

Alternativ können wir die Angelegenheit über die nationale Schlichtungsstelle klären.

Erfolgsquote: Sehr hoch (>90%), da rechtlich eindeutig

Wie Airlines die Wetter-Ausrede missbrauchen

Die traurige Wahrheit: Airlines nutzen "Wetter" systematisch als Universalausrede, auch wenn es nicht stimmt.

Warum Airlines das tun

Finanzielle Motivation:

  • Entschädigungszahlung 250-600 € pro Passagier
  • Bei 150 Passagieren = 37.500-90.000 € pro Flug
  • Bei 100 Verspätungen pro Jahr = 3,75-9 Millionen € Ersparnis

Informationsasymmetrie:

  • Passagiere können Wetter schwer überprüfen
  • Laien kennen Unterschied zwischen "Wind" und "Orkan" nicht
  • Viele Passagiere geben bei Ablehnung auf

Geringe Kontrollwahrscheinlichkeit:

  • Behörden prüfen nicht jeden Einzelfall
  • Nur wenn Passagier klagt, muss Airline beweisen

Typische Missbrauchsfälle

1. "Wetter" ohne konkrete Angabe

Airline-Mail:

"Sehr geehrter Herr Müller,
leider müssen wir Ihren Entschädigungsanspruch ablehnen.
Grund: Außergewöhnliche Umstände (schlechtes Wetter).
Mit freundlichen Grüßen"

Was fehlt:

  • WELCHES Wetter? (Gewitter, Sturm, Nebel?)
  • WO war das schlechte Wetter? (Abflug, Ziel, Flugroute?)
  • WANN trat es auf?
  • WIE extrem war es?
  • WARUM war keine Alternative möglich?

Ihre Reaktion:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte konkretisieren Sie:
1. Welche Wetterbedingung lag vor? (Art, Intensität)
2. An welchem Ort? (Flughafen-Code)
3. Zu welcher Uhrzeit?
4. Warum konnten andere Airlines fliegen? (Bitte um Stellungnahme zu [Liste der Flüge])
5. Welche zumutbaren Maßnahmen haben Sie ergriffen?

Gemäß EuGH-Rechtsprechung liegt die Beweislast bei Ihnen."

2. Normales Wetter als "extrem" bezeichnet

Airline-Behauptung: "Starker Wind machte Landung unmöglich."

Realität (Weather Underground-Check):

  • Windgeschwindigkeit: 45 km/h
  • Keine Böen
  • Andere Flüge gelandet

Airline-Behauptung: "Heftiger Schneefall führte zur Flughafenschließung."

Realität:

  • 5 cm Schneefall über 3 Stunden (normal im Januar)
  • Flughafen war geöffnet
  • Räumdienste im Einsatz
  • 80% der Flüge fanden statt

Ihre Reaktion: Konfrontieren Sie mit Fakten (siehe "Wetterdaten prüfen" oben)

3. Wetter als Vorwand für technische Probleme

Beliebter Trick:

  • Flugzeug hat technisches Problem
  • Airline schiebt es auf "Wetterschäden"

Beispiel:

  • Airline behauptet: "Blitzschlag hat Schäden verursacht"
  • Realität: Kein Gewitter zur Flugzeit (Wetterarchiv prüfen!)
  • Tatsächlicher Grund: Technisches Problem, das schon vorher bestand

Wie Sie es erkennen:

  • Prüfen Sie, ob überhaupt Gewitter war (METAR, Wetterarchive)
  • Wenn kein Gewitter: Airline lügt

Gerichtsurteil: LG Frankfurt, Az. 2-24 S 162/19 – Airline muss Blitzschlag konkret nachweisen, nicht nur behaupten

4. "Wetter am Vorabend" als Ausrede für nächsten Tag

Airline-Behauptung: "Ihr Flug am Dienstag um 14:00 Uhr fiel aus wegen des Sturms am Montag."

Realität:

  • Sturm am Montag war um 18:00 Uhr vorbei
  • Airline hatte 20 Stunden Zeit, Ersatzmaschine zu organisieren
  • Andere Airlines flogen pünktlich

Rechtslage:

  • Nachwirkungen nur maximal 12-24 Stunden akzeptabel
  • Danach: Airline hatte Zeit für Alternativen

5. "Crew fehlt wegen Wetter woanders"

Bereits oben besprochen – fast immer kein außergewöhnlicher Umstand.

Systematisches Vorgehen der Airlines

Interne Richtlinien (bekannt durch Whistleblower):

Manche Airlines haben tatsächlich interne Anweisungen:

  • "Bei Verspätungen standardmäßig mit 'Wetter' ablehnen"
  • "Nur bei Widerspruch konkret prüfen"
  • "Erst beim zweiten Widerspruch zahlen"

Statistik:

  • Ca. 60% der Passagiere geben nach erster Ablehnung auf
  • Von den 40% die widersprechen, geben weitere 50% nach zweiter Ablehnung auf
  • Nur 20% der Anspruchsberechtigten bekommen ihr Geld

Wie Sie den Missbrauch erkennen

Warnzeichen für falsche Wetter-Ausrede:

🚩 Airline nennt nur "schlechtes Wetter", ohne Details

🚩 Airline reagiert nicht auf Nachfragen nach Konkretisierung

🚩 Sie finden keine Wetterberichte über extremes Wetter an dem Tag

🚩 Sie finden bei Flightradar24 viele Flüge, die zur selben Zeit flogen

🚩 Airline ändert Begründung bei Nachfrage

  • Erste Mail: "Wetter"
  • Zweite Mail: "Technisches Problem"
  • Dritte Mail: "Vogelschwarm"

🚩 Airline verweigert auch Betreuungsleistungen

  • Wenn wirklich außergewöhnlich: Betreuung muss trotzdem erfolgen
  • Wenn Airline behauptet "Wir müssen gar nichts zahlen" → Lüge

So kontern Sie falsche Wetter-Behauptungen

Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Airlines entlarven:

Schritt 1: Dokumentation sammeln (am Flughafen)

Noch am Flughafen:

  • Fotos vom Wetter machen (zeigt: kein Unwetter)
  • Screenshots von Flug-Anzeigetafeln (andere Flüge finden statt)
  • Verspätungsbestätigung von Airline holen (schriftlich!)
  • Zeugen-Kontaktdaten sammeln (andere Passagiere)
  • Durchsagen aufzeichnen (Smartphone-Memo)

Später:

  • Wetterarchive prüfen (Weather Underground, etc.)
  • Flightradar24-Historie prüfen
  • Unwetterwarnungen prüfen (DWD, MeteoAlarm)
  • METAR-Daten abrufen
  • Nachrichtenarchive durchsuchen

Schritt 2: Erste Anspruchsstellung

Ihr erstes Schreiben (sachlich, kurz):

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Flug [Flugnummer] am [Datum] von [Abflug] nach [Ziel] war [Stunden] Stunden verspätet.

Gemäß EU-Verordnung 261/2004 fordere ich eine Entschädigung in Höhe von [Betrag] €.

Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto:
[Bankverbindung]

Sollten Sie außergewöhnliche Umstände geltend machen wollen, bitte ich um detaillierte
Nachweise (nicht nur allgemeine Behauptungen).

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Anlagen:
- Bordkarte
- Buchungsbestätigung
- Verspätungsbestätigung

Schritt 3: Airline-Ablehnung analysieren

Typische Ablehnungsmail:

"Sehr geehrter Herr/Frau [Name],
leider müssen wir Ihren Anspruch ablehnen.
Grund: Außergewöhnliche Umstände (schlechte Wetterbedingungen).
Die EU-Verordnung 261/2004 sieht in diesem Fall keine Entschädigung vor."

Ihre Analyse:

  • ❌ Keine konkrete Wetterart genannt
  • ❌ Kein Ort genannt
  • ❌ Keine Zeit genannt
  • ❌ Keine Nachweise beigelegt
  • ❌ Keine Erklärung, warum keine Alternativen möglich
  • → Standard-Ablehnung, höchstwahrscheinlich unberechtigt

Schritt 4: Detaillierter Widerspruch

Ihr Widerspruchsschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [Datum] haben Sie meinen Entschädigungsanspruch mit "schlechten
Wetterbedingungen" abgelehnt.

Diese Ablehnung weise ich zurück. Gemäß EuGH-Rechtsprechung (u.a. C-549/07) liegt
die Beweislast für außergewöhnliche Umstände bei Ihnen.

Ich fordere Sie auf, folgende Fragen konkret zu beantworten:

1. WELCHE Wetterbedingung lag vor?
   - Art (Sturm, Gewitter, Schnee, Nebel, Regen, Eis)?
   - Intensität (z.B. Windgeschwindigkeit in km/h, Niederschlagsmenge, Sichtweite)?

2. WO trat diese Wetterbedingung auf?
   - Abflughafen, Zielflughafen, auf der Flugroute?
   - Bitte Angabe des ICAO-Codes

3. WANN genau trat sie auf?
   - Uhrzeit von-bis

4. WARUM konnten folgende Flüge zur selben Zeit vom selben Flughafen starten/landen?
   [Hier listen Sie 5-10 Flüge aus Flightradar24 auf]

   Beispiel:
   - BA903, FRA-LHR, 10:15 Uhr, pünktlich gelandet
   - LX1191, FRA-ZRH, 10:05 Uhr, pünktlich
   - etc.

5. WELCHE zumutbaren Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die Verspätung zu vermeiden?
   - Ersatzflugzeug geprüft?
   - Alternative Route geprüft?
   - Frühere/spätere Positionierung geprüft?

6. NACHWEISE: Bitte legen Sie vor:
   - METAR-Daten des betroffenen Flughafens zur betroffenen Zeit
   - Offizielle Unwetterwarnungen (falls vorhanden)
   - Flughafenschließungsmeldung (falls zutreffend)

Ich habe eigene Recherchen durchgeführt:

- Wetterarchiv [Quelle] zeigt: [Ihre Ergebnisse]
- Flightrad24 zeigt: [X] Flüge zur selben Zeit
- Unwetterwarnungen: [Keine gefunden / Nur Stufe Gelb]

Aufgrund meiner Recherchen gehe ich davon aus, dass kein außergewöhnlicher Umstand
vorlag.

Sollten Sie dennoch bei Ihrer Ablehnung bleiben, werde ich die Schlichtungsstelle
[Name] einschalten bzw. rechtliche Schritte prüfen.

Bitte antworten Sie innerhalb von 14 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Anlagen:
- Wetterarchiv-Ausdruck
- Flightradar24-Screenshots
- [Weitere Beweise]

Schritt 5: Airline-Reaktion abwarten

Mögliche Reaktionen:

Reaktion 1: Airline zahlt (ca. 30% der Fälle)

  • ✅ Erfolg! Prüfen Sie Überweisung

Reaktion 2: Airline konkretisiert (ca. 20%)

  • Airline liefert Details zu Wetter
  • Prüfen Sie die Angaben akribisch
  • Vergleichen Sie mit Ihren Recherchen
  • Wenn Angaben nicht stimmen → Schritt 6

Reaktion 3: Airline wiederholt nur Standard-Ablehnung (ca. 40%)

  • Keine Konkretisierung
  • Selber Wortlaut wie zuvor
  • → Schritt 6: Schlichtung/Klage

Reaktion 4: Airline ignoriert (ca. 10%)

  • Keine Antwort nach 4 Wochen
  • → Schritt 6

Schritt 6: Schlichtung oder Klage

Option A: Schlichtungsstelle (kostenlos)

In Deutschland: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)

  • Website: soep-online.de
  • Kostenlos
  • Dauer: 2-4 Monate
  • Erfolgsquote: ca. 60%

Vorteil:

  • Kein Kostenrisiko
  • Professionelle Prüfung
  • Airline nimmt Schlichtung meist ernst

Nachteil:

  • Schlichterspruch ist nicht bindend (Airline kann trotzdem ablehnen)
  • Dauert länger als direkte Klage

Option B: Klage vor Amtsgericht

Vorteile:

  • Bei Streitwert bis 600 € kein Anwalt nötig (Amtsgericht)
  • Bei berechtigtem Anspruch: Airline zahlt auch Ihre Kosten
  • Schneller als Schlichtung (3-6 Monate)
  • Urteil ist bindend

Nachteile:

  • Gerichtskosten (bei 400 € Streitwert ca. 88 € Gerichtsgebühr)
  • Kostenrisiko, wenn Sie verlieren (selten bei guter Beweislage)

Option C: Fluggastrechte-Portal (z.B. FlugNinja)

Vorteile:

  • Kein Kostenrisiko (nur Provision bei Erfolg)
  • Professionelle Durchsetzung
  • Auch Klage wird übernommen

Nachteile:

  • Provision 25-35% des Betrags (typisch)

Schritt 7: Beweise präsentieren

Wenn es zur Schlichtung oder Klage kommt:

Ihre Beweismittel:

  1. Wetterarchive

    • Weather Underground Screenshots
    • Time and Date Screenshots
    • Wetteronline Rückblick
  2. Flugbewegungen

    • Flightradar24 Screenshots
    • Liste der Flüge, die zur selben Zeit geflogen sind
  3. Unwetterwarnungen

    • DWD/MeteoAlarm Screenshots
    • Zeigt: Keine Warnstufe Rot/Violett
  4. METAR-Daten

    • Falls Sie technisch versiert sind
    • Zeigt exakte Wetterbedingungen am Flughafen
  5. Fotos vom Flughafen

    • Zeigen: Kein Extremwetter
    • Andere Flugzeuge starten
  6. Zeugenaussagen

    • Andere Passagiere bestätigen: Wetter war normal
    • Ansagen am Flughafen dokumentiert
  7. Medienberichte

    • Wenn Airline Unwetter behauptet, aber keine Nachrichtenberichte existieren
    • Zeigt: Wetter war nicht extrem genug für Berichterstattung

Ihr Vortrag:

Die Airline behauptet extremes Wetter, kann aber nicht konkretisieren.

Meine Recherchen zeigen:
1. Wetterbedingungen waren normal für Jahreszeit [Wetterarchive]
2. Andere Airlines flogen zur selben Zeit [Flightradar24]
3. Keine offiziellen Unwetterwarnungen [DWD]
4. Flughafen war nicht geschlossen [Airport-Status]
5. Medien berichteten nicht über Unwetter [Google News]

Schlussfolgerung: Kein außergewöhnlicher Umstand.
Airline schuldet Entschädigung.

Wetter-Tracking-Websites: Ihr Werkzeugkasten

Übersicht der wichtigsten Tools:

Wetterarchive

WebsiteVorteilNachteilKosten
wunderground.comSehr detailliert, stündliche Daten, weltweit, bis 10 Jahre zurückInterface etwas komplexKostenlos
timeanddate.com/weatherÜbersichtlich, Grafiken, leicht verständlichWeniger Details als Weather UndergroundKostenlos
wetteronline.deGut für Europa, Regenradar-ArchivNur 1 Jahr RückblickKostenlos
wetter.comRückblick-Funktion, deutsche OberflächeBegrenzte ZeitspanneKostenlos

Flugbewegungen

WebsiteVorteilNachteilKosten
flightradar24.comLive + Playback, weltweit, sehr detailliertPlayback nur 7 Tage kostenlos, danach PremiumBasic kostenlos, Premium 4-13€/Monat
flightaware.comGute Historie, VerspätungsstatistikenInterface weniger intuitivKostenlos
adsbexchange.comVollständige Daten (auch Militär)Komplizierter zu bedienenKostenlos

Tipp für Flightradar24:

  • Screenshots innerhalb 7 Tage machen (kostenlos)
  • Oder 1 Monat Premium buchen für ältere Daten (ca. 4 €)

Unwetterwarnungen

WebsiteVorteilNachteilKosten
warnwetter.de (DWD)Offiziell, rechtlich relevant, ArchivNur DeutschlandKostenlos
meteoalarm.orgGanz Europa, einheitliche WarnstufenArchiv eingeschränktKostenlos
weather.gov (NOAA)USA, offizielle Warnungen, Hurrikan-DatenNur USAKostenlos
severe-weather.euEuropa, detaillierte UnwetteranalysenNicht immer Archiv verfügbarKostenlos

METAR & Flugwetterdaten

WebsiteVorteilNachteilKosten
aviationweather.govOffiziell (NOAA), METAR, TAF, WindkartenTechnisch, FachjargonKostenlos
ogimet.comHistorische METARs weltweit, sehr umfangreichKomplexe OberflächeKostenlos
wetteronline.de/metarMETAR mit deutscher ÜbersetzungNur aktuelle DatenKostenlos
metaf.ioMETAR-Decoder, übersichtlichNur Decoder, kein ArchivKostenlos

Airport-Status

Direkt bei Flughäfen:

  • frankfurt-airport.com
  • munich-airport.de
  • viennaairport.com
  • heathrow.com
  • schiphol.nl

Eurocontrol:

  • eurocontrol.int/Economics/DailyTrafficVariation-States.html
  • Zeigt größere Verkehrsstörungen europaweit

Echte Wetter-Szenarien: Fallstudien

Realistische Beispiele mit Analyse und Lösung:

Fall 1: Winterliche Verspätung in München

Szenario:

Flug: LH2222
Route: München (MUC) → Hamburg (HAM)
Datum: 15. Januar 2025
Geplant: 08:00 Uhr
Tatsächlich: 14:30 Uhr (6,5 Stunden Verspätung)
Airline-Begründung: "Heftiger Schneefall, außergewöhnlicher Umstand"

Passagier-Recherche:

1. Wetter prüfen (Weather Underground):

  • Schneefall: 05:00-09:00 Uhr
  • Schneehöhe: 8 cm
  • Temperatur: -3°C
  • Windgeschwindigkeit: 15 km/h
  • Bewertung: Normaler Wintermorgen in München

2. Unwetterwarnungen (DWD):

  • Warnstufe: Gelb (Wetterhinweis)
  • Kein Unwetter, nur winterlicher Schneefall
  • Bewertung: Keine extreme Wetterlage

3. Flugbewegungen (Flightradar24):

  • 07:30 Uhr: EW7030 (MUC-DUS) gestartet, 20 Min verspätet
  • 07:45 Uhr: OS112 (MUC-VIE) gestartet, 15 Min verspätet
  • 08:15 Uhr: LH096 (MUC-FRA) gestartet, 30 Min verspätet
  • 08:30 Uhr: AB3422 (MUC-CGN) gestartet, pünktlich
  • Bewertung: Flughafen war in Betrieb, viele Flüge starteten

4. Flughafen-Status:

  • Beide Start-/Landebahnen in Betrieb
  • Räumdienste aktiv
  • Keine Schließung
  • Bewertung: Normalbetrieb unter Winterbedingungen

Rechtliche Bewertung:Anspruch auf Entschädigung: 250 €

Begründung:

  • Winter in München ist vorhersehbar
  • 8 cm Schnee ist nicht extrem
  • Andere Airlines flogen
  • Nur Warnstufe Gelb
  • Airline hätte Enteisungsverzögerungen einkalkulieren müssen

Wenn Airline ablehnt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie lehnen meinen Anspruch ab mit 'heftigem Schneefall'.

Die Wetterarchive zeigen jedoch nur 8 cm Schnee bei -3°C. Der DWD hatte nur
Warnstufe Gelb (kein Unwetter).

Zur selben Zeit sind folgende Flüge gestartet:
- EW7030, 07:30 Uhr, nur 20 Min verspätet
- AB3422, 08:30 Uhr, pünktlich
[weitere...]

Wenn andere Airlines bei denselben Bedingungen fliegen konnten, war der
Schneefall kein außergewöhnlicher Umstand (EuGH C-549/07).

Ich fordere die Entschädigung von 250 €."

Fall 2: Gewittersturm in Frankfurt

Szenario:

Flug: DE4567
Route: Frankfurt (FRA) → Málaga (AGP)
Datum: 18. Juli 2025
Geplant: 16:00 Uhr
Tatsächlich: Annulliert, Ersatzflug 22:00 Uhr
Airline-Begründung: "Schweres Gewitter, Flughafen geschlossen"

Passagier-Recherche:

1. Wetter prüfen:

  • 15:00-16:30 Uhr: Schweres Gewitter über Frankfurt
  • Blitze pro Minute: >100 (sehr intensiv)
  • Windböen: 85 km/h
  • Starkregen: 35 mm in 1 Stunde
  • Bewertung: Tatsächlich schweres Gewitter

2. Unwetterwarnungen:

  • DWD Warnstufe: Orange (Markantes Wetter)
  • Gewitterwarnung für Frankfurt Stadtgebiet
  • Bewertung: Offizielles markantes Wetter

3. Flugbewegungen:

  • 15:00-16:30 Uhr: KEINE Starts oder Landungen in Frankfurt
  • Flughafen tatsächlich geschlossen für 1,5 Stunden
  • Bewertung: Kompletter Stillstand

4. Medienberichte:

  • Hessenschau berichtet über Gewittersturm
  • Feuerwehr im Einsatz wegen umgestürzter Bäume
  • Bewertung: Echtes Unwetterereignis

ABER: Kritische Zeitlinie prüfen

5. Flugbewegungen nach Gewitter:

  • 16:45 Uhr: Erste Starts wieder möglich
  • 17:00 Uhr: LH400 (FRA-JFK) startet, 1h verspätet (geplant 16:00)
  • 17:15 Uhr: BA902 (FRA-LHR) startet, 1,5h verspätet (geplant 15:45)
  • 17:30 Uhr: Normalbetrieb wieder aufgenommen

Frage: Warum annulliert und erst 22:00 Uhr Ersatzflug? Warum nicht 18:00 oder 19:00?

Rechtliche Bewertung: ⚠️ Teilweise berechtigt

Annullierung wegen Gewitter 15:00-16:30: ✅ Berechtigt (außergewöhnlicher Umstand)

Erst 22:00 Uhr Ersatzflug: ❌ Nicht berechtigt

Begründung:

  • Gewitter war um 16:30 vorbei
  • Ab 17:00 Uhr wieder Normalbetrieb
  • Airline hätte Ersatzflug um 18:00-19:00 organisieren können
  • 6 Stunden Zeit für Neuorganisation war ausreichend

Anspruch:

  • Keine Entschädigung für Annullierung (Gewitter war extrem)
  • ABER: Betreuungsleistungen (Verpflegung, ggf. Hotel wenn Sie nicht um 22:00 fliegen wollen)
  • UND: Möglicherweise Ausgleich für unnötig lange Verzögerung (18:00 Ersatzflug wäre möglich gewesen)

Ihr Schreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich akzeptiere, dass das Gewitter zwischen 15:00-16:30 Uhr ein außergewöhnlicher
Umstand war.

Ich weise jedoch darauf hin, dass ab 17:00 Uhr der Normalbetrieb wieder aufgenommen
wurde (LH400, BA902 etc. starteten).

Sie hätten gemäß Ihrer Pflicht, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, einen
Ersatzflug um 18:00-19:00 Uhr organisieren können.

Der Ersatzflug erst um 22:00 Uhr war unverhältnismäßig spät.

Ich fordere daher:
1. Erstattung der Verpflegungskosten: [Betrag]
2. Oder pauschale Ausgleichszahlung für übermäßige Verzögerung: 150 €"

Fall 3: Mysteriöser Nebel in London

Szenario:

Flug: BA1234
Route: Wien (VIE) → London Heathrow (LHR)
Datum: 5. November 2025
Geplant: 12:00 Uhr
Tatsächlich: 17:30 Uhr (5,5 Stunden Verspätung)
Airline-Begründung: "Dichter Nebel in London Heathrow, außergewöhnlicher Umstand"

Passagier-Recherche:

1. Wetter in London (Weather Underground):

  • 10:00-14:00 Uhr: Nebel
  • Sichtweite: 800-1200 Meter
  • Temperatur: 8°C
  • Luftfeuchtigkeit: 95%
  • Bewertung: Nebel ja, aber nicht extrem

2. METAR Heathrow prüfen (aviationweather.gov):

EGLL 051150Z 09003KT 0800 BR SCT002 08/07 Q1025
EGLL 051220Z 09004KT 1200 BR SCT003 08/07 Q1025
EGLL 051250Z 09003KT 2000 BR SCT005 09/08 Q1025

Dekodierung:

  • 11:50 UTC: Sichtweite 800m (0800)
  • 12:20 UTC: Sichtweite 1200m (1200)
  • 12:50 UTC: Sichtweite 2000m (2000)
  • BR = Mist (leichter Nebel)
  • Bewertung: CAT II Landung möglich (Sichtweite >300m)

3. Flugbewegungen Heathrow (Flightradar24):

Landungen zwischen 12:00-13:00 Uhr:

  • LH902 (FRA-LHR), 12:05, pünktlich
  • AF1580 (CDG-LHR), 12:15, pünktlich
  • LX317 (ZRH-LHR), 12:30, 10 Min verspätet
  • OS451 (VIE-LHR), 12:45, pünktlich ← GLEICHE ROUTE!

Bewertung: ANDERE AIRLINES FLOGEN VON WIEN NACH LONDON ZUR SELBEN ZEIT!

4. Heathrow Airport Status:

  • Beide Landebahnen in Betrieb
  • CAT II/III Betrieb aktiv (Instrumentenlandung bei schlechter Sicht)
  • Keine Schließung
  • Bewertung: Normalbetrieb bei eingeschränkter Sicht

Rechtliche Bewertung:Klarer Anspruch auf Entschädigung: 400 €

Begründung:

  • Nebel in London im November ist normal und vorhersehbar
  • Sichtweite 800-2000m ermöglicht CAT II Landung
  • Austrian Airlines OS451 flog zur selben Zeit dieselbe Route PÜNKTLICH
  • Heathrow war in Betrieb
  • British Airways hat CAT III-zertifizierte Flugzeuge

**Das ist der Klassiker: Airline nutzt "Nebel" als Ausrede, obwohl:

  1. Nebel vorhersehbar war
  2. Technisch Landung möglich war
  3. Andere Airlines flogen**

Ihr Schreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie begründen die Verspätung mit 'dichtem Nebel in London Heathrow'.

Meine Recherchen widerlegen diese Darstellung:

1. METAR-Daten Heathrow zeigen Sichtweite 800-2000m → CAT II Landung möglich

2. Heathrow war in Betrieb, beide Landebahnen geöffnet

3. Zur selben Zeit landeten pünktlich:
   - OS451 (VIE-LHR, 12:45) ← GLEICHE ROUTE WIE MEIN FLUG
   - LH902 (FRA-LHR, 12:05)
   - AF1580 (CDG-LHR, 12:15)

4. Wenn Austrian Airlines zur selben Zeit von Wien nach London fliegen konnte,
   war der Nebel kein Hindernis.

5. Nebel in London im November ist vorhersehbar (EuGH C-549/07).

6. British Airways-Flugzeuge sind CAT III-zertifiziert.

Ich fordere die Entschädigung von 400 € für Flüge 1.500-3.500 km.

Sollten Sie weiter ablehnen, werde ich die Schlichtungsstelle einschalten.

Mit freundlichen Grüßen"

Anlagen:
- METAR-Ausdruck Heathrow
- Flightradar24-Screenshot (OS451 pünktlich)
- Weather Underground-Daten

Erfolgswahrscheinlichkeit: 95%

Fall 4: Hurrikan in der Karibik (echter außergewöhnlicher Umstand)

Szenario:

Flug: LH456
Route: Frankfurt (FRA) → Cancún (CUN), Mexiko
Datum: 20. September 2025
Geplant: 10:00 Uhr
Tatsächlich: Annulliert, Ersatzflug 3 Tage später
Airline-Begründung: "Hurrikan Milton, Kategorie 4, außergewöhnlicher Umstand"

Passagier-Recherche:

1. Hurrikan-Daten (NOAA):

  • Hurrikan Milton, Kategorie 4
  • Windgeschwindigkeit: 215 km/h
  • Evakuierungsanordnung für Küstenregionen
  • Flughafen Cancún geschlossen 19.-22. September
  • Bewertung: Extrem, außergewöhnlicher Umstand

2. Flugbewegungen:

  • KEINE Flüge nach Cancún 19.-22. September
  • Luftraum gesperrt
  • Bewertung: Totaler Stillstand

3. Medienberichte:

  • CNN, BBC berichten über Hurrikan
  • Internationale Reisewarnungen
  • Bewertung: Weltweites Ereignis

Rechtliche Bewertung:Kein Anspruch auf Entschädigung

ABER:Anspruch auf BetreuungsleistungenAnspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ODER Ersatzbeförderung

Was Ihnen zusteht:

1. Rückerstattung:

  • Wenn Sie nicht 3 Tage warten wollen
  • Vollständige Erstattung des Ticketpreises
  • Innerhalb 7 Tagen

2. Ersatzbeförderung:

  • Wenn Sie warten wollen
  • Nächstmöglicher Flug (hier: 3 Tage später)
  • Airline muss Flug umbuchen

3. Betreuung während Wartezeit:

  • Hotel für 3 Nächte
  • Verpflegung
  • Transfer
  • Auch bei außergewöhnlichem Umstand!

Typisches Problem:

Airlines behaupten oft: "Außergewöhnlicher Umstand, wir zahlen gar nichts."

Das ist FALSCH!

Ihr Schreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich akzeptiere, dass Hurrikan Milton ein außergewöhnlicher Umstand war, der
keine Entschädigungszahlung (250-600€) auslöst.

Ich weise jedoch darauf hin, dass mir gemäß Art. 8 und 9 EU-VO 261/2004
folgende Rechte TROTZDEM zustehen:

1. Betreuungsleistungen während der Wartezeit:
   - Hotel: 3 Nächte (20.-23. September)
   - Verpflegung
   - Transfer

   Ich habe diese Leistungen selbst organisiert, da Ihre Mitarbeiter nichts
   anboten:
   - Hotel "XY": 3x 120€ = 360€ (Belege anbei)
   - Verpflegung: 3x 35€ = 105€ (Belege anbei)
   - Transfer: 2x 25€ = 50€ (Belege anbei)
   - SUMME: 515€

2. Alternative: Ich hätte auch Rückerstattung des Ticketpreises (890€) verlangen
   können, habe mich aber für Ersatzbeförderung entschieden.

Ich fordere die Erstattung der Betreuungskosten in Höhe von 515€.

Mit freundlichen Grüßen"

Erfolgswahrscheinlichkeit: 100% (rechtlich eindeutig)

Zusammenfassung und Checkliste

Ihre Rechte auf einen Blick

Bei wetterbedingter Verspätung/Annullierung:

Entschädigung (250-600€):

  • Nur wenn Wetter NICHT außergewöhnlich war
  • Wenn andere Airlines flogen
  • Wenn Wetter vorhersehbar war
  • Wenn Airline Alternativen hatte

Keine Entschädigung:

  • Bei echtem Unwetter (Orkan, schwerer Sturm, Hurrikan)
  • Bei Flughafenschließung
  • Bei plötzlichen, unvorhersehbaren Extremereignissen

Betreuung (Essen, Hotel, Transfer):

  • IMMER, auch bei außergewöhnlichem Umstand
  • Airline kann sich nicht herausreden

Rückerstattung oder Ersatzbeförderung:

  • IMMER, auch bei außergewöhnlichem Umstand
  • Ihre Wahl

Checkliste: So sichern Sie Ihren Anspruch

Am Flughafen:

  • Verspätungsbestätigung von Airline holen (schriftlich!)
  • Fotos vom Wetter machen
  • Screenshots von Anzeigetafeln (andere Flüge)
  • Zeugen-Kontaktdaten sammeln
  • Betreuungsleistungen einfordern oder selbst organisieren (Belege!)

Zuhause:

  • Wetterarchive prüfen (Weather Underground, Time and Date)
  • Flightradar24 Historie prüfen (innerhalb 7 Tage für kostenlosen Zugang!)
  • Unwetterwarnungen prüfen (DWD, MeteoAlarm)
  • METAR-Daten abrufen (falls technisch versiert)
  • Google News durchsuchen (Unwetter-Berichte?)

Anspruch stellen:

  • Erste Anspruchsstellung (sachlich, kurz)
  • Bei Ablehnung: Detaillierter Widerspruch mit Beweisen
  • Frist setzen (14 Tage)
  • Bei erneuter Ablehnung: Schlichtung oder Klage

Wann Sie gute Chancen haben

Hohe Erfolgschance (>80%):

  • ✅ Andere Airlines flogen zur selben Zeit
  • ✅ Keine offizielle Unwetterwarnung (Stufe Rot/Violett)
  • ✅ Wetter war typisch für Region/Jahreszeit
  • ✅ Flughafen war nicht geschlossen
  • ✅ Airline nennt nur "Wetter" ohne Details

Mittlere Erfolgschance (40-80%):

  • ⚠️ Wetter war schwierig, aber andere Airlines hatten nur kurze Verspätungen
  • ⚠️ Airline nennt Details, aber Sie finden Widersprüche
  • ⚠️ Wetterwarnung Stufe Orange (nicht Rot)
  • ⚠️ Teilweiser Flughafenbetrieb (eine Bahn gesperrt, andere offen)

Geringe Erfolgschance (<40%):

  • ❌ Flughafen war komplett geschlossen
  • ❌ KEINE Flüge zur selben Zeit
  • ❌ Offizielle Unwetterwarnung Stufe Rot/Violett
  • ❌ Medienberichte über Unwetter
  • ❌ Hurrikan, Orkan, schwerer Schneesturm

ABER: Auch bei geringer Erfolgschance → Betreuungsleistungen stehen Ihnen ZU!

Typische Airline-Tricks und Ihre Antwort

Airline-ArgumentIhre Antwort
"Schlechtes Wetter" (ohne Details)"Bitte konkretisieren Sie: Welches Wetter, wo, wann, Intensität?"
"Gewitter auf Flugroute""Warum konnten andere Airlines fliegen? Umweg war möglich?"
"Crew fehlt wegen Wetter woanders""Crew-Planung ist Ihre Verantwortung. Warum keine Ersatzcrew?"
"Nebel am Morgen""Nebel war vorhersehbar. CAT II-Landung war möglich. Andere Airlines landeten."
"Schnee im Winter""Winter ist vorhersehbar. Andere Airlines flogen. Enteisungsverzögerung ist Ihre Pflicht."
"Außergewöhnlicher Umstand, wir zahlen gar nichts""Betreuungsleistungen gelten trotzdem (Art. 9 EU-VO 261/2004)."

Wichtigste Gerichtsurteile zum Zitieren

EuGH C-549/07 (Wallentin-Hermann):

Nur unvorhersehbare und außergewöhnliche Wetterbedingungen gelten. Normale saisonale Bedingungen sind kein außergewöhnlicher Umstand.

EuGH C-294/10 (Eglītis und Ratnieks):

Airline muss beweisen, dass auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen die Verspätung unvermeidbar gewesen wäre.

LG Köln, Az. 6 S 137/19:

Starker Wind ist nur bei Orkanstärke (>117 km/h) ein außergewöhnlicher Umstand.

AG Rüsselsheim, Az. 3 C 2722/13:

Morgennebel in Frankfurt ist kein außergewöhnlicher Umstand.

AG Frankfurt, Az. 29 C 2558/13(88):

Airlines müssen Winterbetrieb einplanen. Normale Schneeverhältnisse sind kein außergewöhnlicher Umstand.

LG Köln, Az. 6 S 1/20:

Blitzschlag ist nur für direkt betroffenen Flug außergewöhnlich, nicht für Folgeflüge.

AG Frankfurt, Az. 30 C 2846/18(88):

Folgeverspätungen nach 24 Stunden sind nicht mehr durch ursprüngliches Wetterereignis gedeckt.

Fazit: Lassen Sie sich nicht täuschen

Die Wahrheit über wetterbedingte Verspätungen:

  1. Nur 20-30% der wetterbedingten Verspätungen sind wirklich außergewöhnliche Umstände
  2. Airlines nutzen "Wetter" als Standard-Ausrede bei 60-70% der Ablehnungen
  3. Wenn andere Airlines fliegen, war das Wetter NICHT extrem
  4. Betreuungsleistungen gelten IMMER, auch bei echtem Unwetter
  5. Mit den richtigen Tools können Sie jede Wetter-Behauptung überprüfen

Ihr Aktionsplan

Bei Wetter-Verspätung:

Schritt 1: Dokumentieren (am Flughafen)

  • Fotos, Screenshots, Belege, Zeugen

Schritt 2: Recherchieren (zuhause)

  • Wetterarchive, Flightradar24, Unwetterwarnungen

Schritt 3: Anspruch stellen (innerhalb 1 Woche)

  • Sachlich, mit Beweisen

Schritt 4: Beharrlich bleiben (bei Ablehnung)

  • Widerspruch, Schlichtung, notfalls Klage

Schritt 5: Hilfe holen (wenn überfordert)

  • FlugNinja oder andere Fluggastrechte-Portale
  • Nur Provision bei Erfolg

Abschließende Ermutigung

Geben Sie nicht auf, wenn die Airline "Wetter" behauptet.

  • In 70% der Fälle ist die Wetter-Ausrede unberechtigt
  • Mit den Tools aus diesem Artikel können Sie fast jede Behauptung widerlegen
  • Airlines spekulieren darauf, dass Sie aufgeben – tun Sie es nicht
  • Ihr Recht ist klar, nutzen Sie es

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • Andere Airlines geflogen sind
  • Das Wetter vorhersehbar war
  • Der Flughafen nicht geschlossen war
  • Keine offizielle Unwetterwarnung Stufe Rot/Violett vorlag

Und denken Sie daran: Selbst bei echtem Unwetter haben Sie Anspruch auf Betreuung, Rückerstattung oder Ersatzbeförderung.


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Hatten Sie eine wetterbedingte Flugverspätung oder Annullierung?

Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihren Anspruch mit unserem Online-Tool:

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  • ✅ Expertenbewertung Ihrer Erfolgschancen
  • ✅ Überprüfung der Wetter-Behauptung
  • ✅ Keine Zahlung bei Misserfolg

Bei FlugNinja kümmern wir uns um alles:

  • Wir prüfen die Wetterdaten für Sie
  • Wir konfrontieren die Airline mit Beweisen
  • Wir gehen notfalls vor Gericht
  • Sie zahlen nur bei Erfolg

Lassen Sie nicht zu, dass Airlines mit falschen Wetter-Ausreden davonkommen.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt die "Wenn-andere-fliegen"-Regel wirklich immer?

Ja, mit wenigen Ausnahmen. Wenn andere Airlines unter denselben Wetterbedingungen fliegen konnten, war das Wetter kein außergewöhnlicher Umstand. Nur bei sehr unterschiedlichen Flugzeugtypen (z.B. Airbus A380 vs. kleine Regionalmaschine) könnte es Ausnahmen geben, aber auch dann muss die Airline beweisen, dass sie keinen geeigneten Flugzeugtyp einsetzen konnte.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?

In Deutschland: 3 Jahre ab dem Flugdatum. In Österreich: 3 Jahre. In der Schweiz: 1 Jahr. Warten Sie nicht zu lange – je früher Sie den Anspruch stellen, desto einfacher ist die Beweissicherung.

Was kostet FlugNinja?

Unsere Prüfung ist kostenlos. Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision von 25% (zzgl. MwSt.) auf die erstrittene Entschädigung. Kein Erfolg = keine Kosten für Sie.

Kann ich auch selbst klagen ohne FlugNinja?

Ja, bei Streitwerten bis 600€ können Sie ohne Anwalt vor dem Amtsgericht klagen. Bei höheren Beträgen ist ein Anwalt empfehlenswert. Vorteil von FlugNinja: Wir übernehmen das Kostenrisiko und haben Erfahrung mit Airlines-Tricks.

Was ist, wenn die Airline sagt, ich bekomme gar nichts wegen außergewöhnlichem Umstand?

Das ist oft falsch. Selbst bei echtem außergewöhnlichen Umstand haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen (Essen, Hotel) und auf Rückerstattung oder Ersatzbeförderung. Die Airline muss nur die Entschädigung (250-600€) nicht zahlen. Lassen Sie Ihren Fall von uns prüfen.

Wie beweise ich, dass andere Airlines geflogen sind?

Mit Flightradar24.com können Sie historische Flugdaten abrufen. Kostenlos bis 7 Tage zurück. Für ältere Daten benötigen Sie ein Premium-Abo (ca. 4€/Monat). Machen Sie Screenshots als Beweis.

Kann die Airline einfach lügen über das Wetter?

Theoretisch ja, praktisch ist es riskant für die Airline. Wenn Sie vor Gericht gehen und beweisen, dass die Airline gelogen hat, muss die Airline nicht nur zahlen, sondern wirkt auch unglaubwürdig für zukünftige Fälle. Mit den Tools aus diesem Artikel können Sie jede Wetter-Lüge entlarven.

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FlugNinja Team

Redaktionsteam

Das FlugNinja Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Reise- und Rechtsexperten, die sich auf EU-Fluggastrechte spezialisiert haben. Gemeinsam haben wir tausenden Passagieren geholfen, ihre Entschädigung erfolgreich durchzusetzen.

Expertise:

EU-Verordnung 261/2004FluggastrechteEntschädigungsverfahrenAirline-Reklamationen
  • Über 10.000 erfolgreich bearbeitete Fälle
  • 98% Erfolgsquote bei berechtigten Ansprüchen
  • Durchschnittlich 420€ Entschädigung pro Passagier

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