Flugverspätung mit Kindern: Besondere Rechte und Entschädigung für Familien

FlugNinja Team
22 min read
Familie mit Kindern wartet am Flughafen auf verspäteten Flug

Flugverspätung mit Kindern: Besondere Rechte und Entschädigung für Familien

Mit Kindern zu fliegen ist schon unter normalen Umständen eine Herausforderung. Wenn sich dann noch der Flug verspätet oder ausfällt, wird die Situation schnell stressig. Die gute Nachricht: Als Familie haben Sie nicht nur die gleichen Rechte wie andere Fluggäste, sondern Airlines sind sogar verpflichtet, besondere Rücksicht auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern zu nehmen.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über Ihre Rechte bei Flugverspätungen mit Kindern, wann auch Babys Entschädigung erhalten und wie Sie als Familie Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Die wichtigste Frage: Erhalten Kinder die gleiche Entschädigung?

Ja, Kinder haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Entschädigung wie Erwachsene! Die EU-Verordnung 261/2004 unterscheidet nicht nach Alter der Passagiere. Entscheidend ist, ob für das Kind ein Ticket gebucht wurde und welchen Preis es hatte.

Kinder mit eigenem Sitzplatz

Wenn Sie für Ihr Kind einen eigenen Sitzplatz gebucht haben, steht dem Kind die volle Entschädigung zu:

  • Bis 1.500 km: 250 Euro
  • 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
  • Über 3.500 km: 600 Euro

Das gilt auch für:

  • Kindertickets mit ermäßigtem Preis
  • Jugendliche unter 18 Jahren
  • Kinder ab 2 Jahren mit eigenem Sitzplatz

Praxisbeispiel: Sie fliegen als Familie von Wien nach New York (Flugdistanz über 3.500 km). Bei einer Verspätung von über 3 Stunden erhält jedes Familienmitglied mit eigenem Sitzplatz 600 Euro Entschädigung - unabhängig vom Alter.

Babys und Kleinkinder unter 2 Jahren auf dem Schoß

Hier wird es etwas komplizierter. Die Rechtslage für Kinder unter 2 Jahren, die auf dem Schoß der Eltern reisen, ist nicht eindeutig geregelt:

Mehrheitsmeinung der Gerichte:

  • Auch Schoßkinder haben Anspruch auf Entschädigung
  • Sie gelten als vollwertige Passagiere im Sinne der EU-Verordnung
  • Die Entschädigung kann jedoch reduziert sein

Berechnung der Entschädigung für Schoßkinder:

Die Entschädigung richtet sich nach dem bezahlten Ticketpreis im Verhältnis zum regulären Erwachsenenticket:

  • Wenn Sie 10 Prozent des Erwachsenenpreises gezahlt haben, erhalten Sie 10 Prozent der Entschädigung
  • Bei kostenlosen Babytickets kann die Entschädigung entfallen
  • Einige Gerichte gewähren die volle Entschädigung

Wichtig: Bewahren Sie unbedingt die Buchungsbestätigung auf, die den Preis für das Babyticket ausweist. Dies ist entscheidend für die Berechnung der Entschädigung.

Entschädigungsberechnung für Familien: Beispiele

Sehen wir uns an, wie viel Entschädigung Familien in verschiedenen Szenarien erhalten können:

Beispiel 1: Familie mit zwei Kindern (Wien - Malaga)

Familienkonstellation:

  • 2 Erwachsene
  • 1 Kind (8 Jahre) mit eigenem Sitzplatz
  • 1 Baby (1 Jahr) auf dem Schoß

Flugdaten:

  • Strecke: Wien (VIE) - Malaga (AGP)
  • Distanz: ca. 2.200 km
  • Verspätung: 4 Stunden
  • Entschädigung pro Person: 400 Euro

Entschädigungsberechnung:

PassagierTicketartEntschädigung
Erwachsener 1Regulär400 €
Erwachsener 2Regulär400 €
Kind (8 Jahre)Kinderticket400 €
Baby (1 Jahr)Schoßticket (10% des Erwachsenenpreises)40 €
Gesamt1.240 €

Beispiel 2: Großfamilie nach Teneriffa

Familienkonstellation:

  • 2 Erwachsene
  • 3 Kinder (12, 9 und 5 Jahre) mit eigenen Sitzplätzen

Flugdaten:

  • Strecke: München (MUC) - Teneriffa (TFS)
  • Distanz: ca. 3.200 km
  • Verspätung: 5 Stunden
  • Entschädigung pro Person: 400 Euro

Entschädigungsberechnung:

PassagierEntschädigung
Erwachsener 1400 €
Erwachsener 2400 €
Kind (12 Jahre)400 €
Kind (9 Jahre)400 €
Kind (5 Jahre)400 €
Gesamt2.000 €

Beispiel 3: Langstreckenflug mit Baby

Familienkonstellation:

  • 2 Erwachsene
  • 1 Kleinkind (3 Jahre) mit eigenem Sitzplatz
  • 1 Baby (6 Monate) auf dem Schoß

Flugdaten:

  • Strecke: Frankfurt (FRA) - Bangkok (BKK)
  • Distanz: ca. 8.900 km
  • Verspätung: 6 Stunden
  • Entschädigung pro Person: 600 Euro

Entschädigungsberechnung:

PassagierTicketartEntschädigung
Erwachsener 1Regulär600 €
Erwachsener 2Regulär600 €
Kleinkind (3 Jahre)Eigener Sitzplatz600 €
Baby (6 Monate)Schoßticket (10%)60 €
Gesamt1.860 €

Besondere Betreuungsleistungen für Familien

Bei Flugverspätungen haben Familien mit Kindern nicht nur Anspruch auf Entschädigung, sondern auch auf besondere Betreuungsleistungen. Airlines sind verpflichtet, erhöhte Rücksicht auf die Bedürfnisse von Familien zu nehmen.

Grundlegende Betreuungsleistungen

Ab bestimmten Wartezeiten müssen Airlines folgende Leistungen bereitstellen:

Ab 2 Stunden Verspätung (bei Kurzstrecken):

  • Kostenlose Mahlzeiten und Getränke
  • 2 Telefonate, E-Mails oder Faxe
  • Zugang zu sanitären Einrichtungen

Ab 3 Stunden Verspätung (bei Mittelstrecken):

  • Alle oben genannten Leistungen
  • Bei Bedarf Hotelübernachtung
  • Transfer zwischen Flughafen und Hotel

Ab 4 Stunden Verspätung (bei Langstrecken):

  • Erweiterte Verpflegung
  • Hotelübernachtung mit Familienkomfort
  • Transfer für die ganze Familie

Spezielle Leistungen für Familien mit Kindern

Kinderfreundliche Verpflegung:

Airlines müssen besondere Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen:

  • Babynahrung: Milchpulver, Gläschen, Babybrei
  • Kleinkindgerechte Mahlzeiten: Nicht zu scharf, nicht zu exotisch
  • Snacks für Kinder: Kekse, Obst, Säfte
  • Warme Getränke: Für Fläschchen und Babynahrung

Tipp: Fordern Sie bei längeren Wartezeiten explizit kinderfreundliche Verpflegung an. Die meisten Flughäfen haben Partnerschaften mit Restaurants, die Kindermenüs anbieten.

Windeln und Babyprodukte:

Bei längeren Verspätungen sollten Airlines auch bei Bedarf unterstützen:

  • Windeln (wenn Ihre Vorräte zur Neige gehen)
  • Feuchttücher
  • Babycremes
  • Im Notfall: Schnuller oder Flaschenersatz

Wichtig: Airlines sind nicht gesetzlich verpflichtet, Windeln bereitzustellen, aber viele tun es aus Kulanz. Sprechen Sie das Personal aktiv an.

Spielmöglichkeiten und Ruheräume:

  • Zugang zu Kinderecken im Flughafen
  • Ruhige Bereiche für Babys
  • Wickelmöglichkeiten
  • Bei längeren Wartezeiten: Zugang zur Lounge

Hotelunterbringung für Familien

Wenn die Verspätung eine Übernachtung erforderlich macht, gelten besondere Regeln für Familien:

Familienfreundliche Zimmer:

  • Familienzimmer statt getrennter Einzelzimmer
  • Kinderbetten oder Zustellbetten müssen kostenfrei sein
  • Babyausstattung (Babybett, Wickelmöglichkeit)
  • Möglichst Hotels in Flughafennähe (kurze Transferzeiten)

Transfer zum Hotel:

  • Großraumtaxi oder Kleinbus für die ganze Familie
  • Kindersitze müssen auf Anfrage gestellt werden
  • Bei Babys: Babyschalen im Transfer

Praxistipp: Bestehen Sie darauf, dass die Familie zusammen untergebracht wird. Airlines versuchen manchmal, Kosten zu sparen, indem sie nur für Erwachsene Zimmer buchen. Das ist bei Familien mit Kindern nicht zumutbar.

Umgang mit besonders schutzbedürftigen Kindern

Kinder mit besonderen Bedürfnissen:

Wenn Ihr Kind besondere Bedürfnisse hat, informieren Sie sofort das Airline-Personal:

  • Medizinische Versorgung bei chronischen Erkrankungen
  • Besondere Ernährung bei Allergien oder Unverträglichkeiten
  • Barrierefreie Einrichtungen
  • Medikamentengabe zu bestimmten Zeiten

Dokumentation ist entscheidend:

  • Ärztliche Bescheinigungen mitnehmen
  • Liste der benötigten Medikamente
  • Notfallkontakte
  • Besondere Ernährungserfordernisse schriftlich festhalten

Prioritäre Behandlung von Familien

Die EU-Verordnung und die Beförderungsbedingungen der meisten Airlines sehen vor, dass Familien mit kleinen Kindern prioritär behandelt werden.

Priority Boarding nach Verspätung

Wenn Ihr Flug verspätet ist und dann endlich startet, sollten Familien mit Kindern:

  • Als erste Gruppe boarden dürfen
  • Mehr Zeit zum Einsteigen erhalten
  • Unterstützung beim Verstauen von Kinderwagen und Gepäck bekommen
  • Kindersitze oder Babyschalen installieren können, bevor der Boarding-Stress beginnt

Ihr Recht: Sprechen Sie aktiv das Boarding-Personal an und weisen Sie auf Ihre Kinder hin. Priority Boarding für Familien ist bei den meisten Airlines Standard.

Bevorzugte Umbuchung

Bei Flugannullierungen oder massiven Verspätungen haben Familien Anspruch auf:

Familienfreundliche Alternativflüge:

  • Flüge zu familienfreundlichen Zeiten (nicht mitten in der Nacht)
  • Alle Familienmitglieder auf demselben Flug
  • Sitzplätze nebeneinander (ohne Aufpreis)
  • Bei Umbuchung: Berücksichtigung von Anschlussflügen

Vermeidung von Übernachtungen:

  • Airlines sollten versuchen, Familien noch am selben Tag zu befördern
  • Wenn eine Übernachtung unvermeidbar ist: Familiengerechte Hotels
  • Bei mehrtägigen Verspätungen: Regelmäßige Updates und Betreuung

Sitzplatzzuordnung

Ein häufiges Problem: Nach Umbuchungen werden Familienmitglieder getrennt. Das müssen Sie nicht akzeptieren!

Ihre Rechte bei der Sitzplatzzuordnung:

  • Kinder unter 12 Jahren müssen bei mindestens einem Elternteil sitzen
  • Airlines müssen Familien nach Möglichkeit zusammensetzen
  • Kostenlos: Für familiengerechte Sitzplatzreservierungen dürfen keine Aufpreise erhoben werden
  • Bei Umbuchungen: Gleiche oder bessere Sitzkategorie

EU-Regelung: Seit 2021 müssen Airlines sicherstellen, dass Kinder unter 12 Jahren kostenlos neben ihren Begleitpersonen sitzen können.

Unbegleitete Minderjährige (UM Service)

Wenn Ihr Kind alleine fliegt (z.B. zu den Großeltern oder bei getrennt lebenden Eltern), gelten besondere Regeln bei Verspätungen.

Besondere Schutzpflichten der Airline

Intensivierte Betreuung:

  • Persönliche Betreuung durch geschultes Personal
  • Ständige Aufsicht während der Wartezeit
  • Verpflegung auf Kosten der Airline
  • Ruhige, sichere Warteumgebung

Informationspflichten:

  • Sofortige Information der Eltern/Abholer bei Verspätungen
  • Regelmäßige Updates zum Flugstatus
  • Direkter Kontakt zum Kind ermöglichen (Telefon, Video-Call)
  • Dokumentation aller Betreuungsschritte

Bei längeren Verspätungen:

  • Zugang zu Lounges mit Betreuung
  • Spielmöglichkeiten und Unterhaltung
  • Bei Übernachtung: Besonders geschützte Unterbringung
  • 24/7 erreichbare Hotline für die Eltern

Entschädigungsanspruch bei UM-Verspätungen

Voller Entschädigungsanspruch:

Unbegleitete Minderjährige haben den gleichen Entschädigungsanspruch wie Erwachsene:

  • 250 Euro bei Kurzstrecken
  • 400 Euro bei Mittelstrecken
  • 600 Euro bei Langstrecken

Zusätzliche Ansprüche:

  • Höhere Kulanzbereitschaft der Airlines bei Beschwerden
  • Oft zusätzliche Kompensation (Gutscheine, Meilen)
  • Möglichkeit auf Schadensersatz bei mangelhafter Betreuung

Wichtig: Dokumentieren Sie als Eltern genau, wie Ihr Kind während der Verspätung betreut wurde. Bei Mängeln können Sie zusätzliche Ansprüche geltend machen.

Altersregelungen für unbegleitete Minderjährige

Altersgrenzen variieren je nach Airline:

AirlineMindestalterUM-Service verpflichtend bis
Lufthansa5 Jahre11 Jahre
Austrian Airlines5 Jahre11 Jahre
Eurowings12 JahreNicht angeboten
Ryanair-Kinder unter 16 müssen begleitet sein
EasyJet-Kinder unter 16 müssen begleitet sein
British Airways5 Jahre11 Jahre

Kosten für UM-Service:

  • Zwischen 40 und 100 Euro pro Strecke
  • Bei Verspätungen: Keine zusätzlichen Kosten
  • Service-Gebühr wird nicht erstattet (auch nicht bei Verspätungen)

Erforderliche Dokumente für Entschädigungsanspruch

Um die Entschädigung für Ihre gesamte Familie erfolgreich einzufordern, benötigen Sie folgende Unterlagen:

Grundlegende Dokumente

Für jeden Passagier (einschließlich Kinder):

  1. Buchungsbestätigung

    • Buchungsnummer
    • Namen aller Passagiere
    • Geburtsdaten der Kinder
    • Bezahlter Preis pro Ticket
  2. Bordkarten

    • Für jeden Passagier separat
    • Auch für Schoßkinder (wenn ausgestellt)
    • Aufbewahren bis zur Auszahlung
  3. Verspätungsbestätigung

    • Vom Flughafen oder der Airline
    • Genaue Zeiten (geplant vs. tatsächlich)
    • Grund der Verspätung (wenn angegeben)

Zusätzliche Dokumente für Kinder

Bei Kindern mit eigenem Sitzplatz:

  • Nachweis des Alters (Reisepass, Personalausweis)
  • Geburtsurkunde (Kopie ausreichend)
  • Bei Kinderermäßigung: Nachweis über gezahlten Preis

Bei Schoßkindern:

  • Buchungsbestätigung mit ausgewiesenem Baby-Tarif
  • Geburtsurkunde als Altersnachweis
  • Bordkarte (falls ausgestellt)

Bei unbegleiteten Minderjährigen:

  • UM-Buchungsbestätigung
  • Einverständniserklärung der Eltern
  • Betreuungsprotokoll der Airline

Belege für Zusatzkosten

Wenn Sie während der Verspätung Ausgaben hatten, können diese erstattet werden:

Erstattungsfähige Kosten:

  • Verpflegung (Restaurants, Snacks)
  • Babynahrung und Windeln (wenn notwendig)
  • Telefonkosten (Anrufe zur Information der Familie)
  • Hotel (falls selbst gebucht)
  • Taxi oder Transfer
  • Notwendige Kleidung oder Hygieneartikel

Wichtig: Bewahren Sie alle Quittungen und Belege auf. Beschriften Sie diese mit:

  • Datum und Uhrzeit
  • Name des Kindes (bei kinderspezifischen Ausgaben)
  • Grund der Ausgabe (z.B. "Babynahrung während Wartezeit")

Tipp: Fotografieren Sie alle Belege mit Ihrem Smartphone. So haben Sie digitale Backups, falls Belege verloren gehen oder verblassen.

Wie Sie für Ihre Familie Entschädigung fordern

Der Prozess, Entschädigung für die ganze Familie zu fordern, folgt grundsätzlich denselben Schritten wie für Einzelpersonen, erfordert aber etwas mehr Vorbereitung.

Schritt 1: Dokumentation sammeln

Unmittelbar am Flughafen:

  • Verspätungsbestätigung am Informationsschalter ausstellen lassen
  • Fotos von Anzeigetafeln mit Verspätungsinformation
  • Namen von Airline-Mitarbeitern notieren, mit denen Sie gesprochen haben
  • Alle Belege für Ausgaben sammeln

Für jedes Kind einzeln:

  • Bordkarten aufbewahren
  • Bei besonderen Vorfällen: Notizen machen
  • Fotos als Beweis (z.B. überfüllter Wartebereich, fehlende Kinderbetreuung)

Schritt 2: Anspruch prüfen

Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für Entschädigung erfüllt sind:

Verspätung am Zielort:

  • Mehr als 3 Stunden Ankunftsverspätung

Flug startete in der EU oder landete in der EU (mit EU-Airline)

Rechtzeitiges Einchecken:

  • Mindestens 45 Minuten vor Abflug

Keine außergewöhnlichen Umstände:

  • Nicht Unwetter, Streiks, politische Krisen

Schritt 3: Entschädigung beantragen

Option 1: Direkt bei der Airline

Vorteile:

  • Keine Provisionsgebühren
  • Direkter Kontakt

Nachteile:

  • Oft langwierig
  • Airlines lehnen häufig ab
  • Rechtliche Durchsetzung schwierig
  • Aufwändiger bei mehreren Passagieren

Vorgehensweise:

  1. Formular auf der Airline-Website ausfüllen
  2. Für jeden Passagier separate Angaben oder Sammelforderung
  3. Alle Unterlagen hochladen
  4. Wartezeit: 6-12 Wochen

Option 2: Über FlugNinja (empfohlen für Familien)

Vorteile:

  • ✅ Spezialisiert auf Familienforderungen
  • ✅ Prüfung aller Ansprüche (auch für Schoßkinder)
  • ✅ Nur bei Erfolg Provision
  • ✅ Rechtliche Durchsetzung inklusive
  • ✅ Schnellere Bearbeitung
  • ✅ Ein Ansprechpartner für die ganze Familie

Vorgehensweise:

  1. Online-Formular ausfüllen
  2. Daten aller Familienmitglieder angeben
  3. Dokumente hochladen
  4. FlugNinja kümmert sich um alles Weitere

Familientarif: Bei Familienforderungen über FlugNinja profitieren Sie von gebündelter Bearbeitung und oft höheren Erfolgsquoten, da wir die Besonderheiten bei Kindertarifen genau kennen.

Schritt 4: Besonderheiten bei Kinderansprüchen

Wichtige Hinweise für die Antragstellung:

Bei Kindern mit eigenem Sitzplatz:

  • Als vollwertige Passagiere behandeln
  • Alle Daten genau wie bei Erwachsenen angeben
  • Alter und Geburtsdatum hinzufügen

Bei Schoßkindern:

  • Separate Aufführung im Antrag
  • Gezahlten Ticketpreis genau angeben
  • Berechnung der anteiligen Entschädigung erklären

Bei unbegleiteten Minderjährigen:

  • UM-Buchung nachweisen
  • Betreuungsmängel dokumentieren
  • Eventuelle Zusatzansprüche prüfen lassen

Typische Familienszenarien und Lösungen

Schauen wir uns reale Situationen an, mit denen Familien bei Flugverspätungen konfrontiert sind:

Szenario 1: Familienurlaub nach Mallorca verspätet sich

Situation: Familie Schmidt (2 Erwachsene, 2 Kinder: 7 und 10 Jahre) hat einen Flug von Düsseldorf nach Mallorca gebucht. Der Flug verspätet sich um 5 Stunden, weil ein technisches Problem am Flugzeug behoben werden muss.

Flugdaten:

  • Strecke: Düsseldorf (DUS) - Palma de Mallorca (PMI)
  • Distanz: ca. 1.400 km
  • Entschädigung pro Person: 250 Euro

Was die Familie tun sollte:

  1. Sofort Verspätungsbestätigung ausstellen lassen
  2. Betreuungsleistungen einfordern:
    • Verpflegungsgutscheine für die ganze Familie
    • Zugang zu Wartebereich mit Spielmöglichkeiten
    • Kinderfreundliche Mahlzeiten
  3. Alle Belege sammeln (auch für Zusatzausgaben wie Spielzeug zum Zeitvertreib)
  4. Bei Ankunft in Mallorca: Fotos des Ankunfts-Bildschirms machen

Entschädigungsergebnis:

  • 4 x 250 Euro = 1.000 Euro Gesamtentschädigung
  • Plus Erstattung zusätzlicher Ausgaben (z.B. Verpflegung, wenn nicht von Airline gestellt)

Zeitaufwand: 5 Stunden Verspätung bedeuteten verlorenen ersten Urlaubstag, aber die 1.000 Euro Entschädigung versüßen die Situation.

Szenario 2: Fernreise mit Baby wird annulliert

Situation: Familie Müller (2 Erwachsene, 1 Kind: 4 Jahre, 1 Baby: 8 Monate auf dem Schoß) will von Frankfurt nach Thailand fliegen. Der Flug wird 2 Tage vor Abflug annulliert. Ersatzflug erst 24 Stunden später.

Flugdaten:

  • Strecke: Frankfurt (FRA) - Phuket (HKT)
  • Distanz: ca. 9.200 km
  • Entschädigung pro Person: 600 Euro

Besondere Herausforderungen:

  • Familie hatte in Phuket eine vorgebuchte Transferleistung
  • Erste Hotelnacht in Phuket geht verloren
  • Baby benötigt spezielle Nahrung

Was die Familie tun sollte:

  1. Umbuchung auf familienfreundlichen Flug bestehen

    • Nicht mitten in der Nacht
    • Familienplätze zusammen
    • Bassinet für das Baby reservieren
  2. Hotelübernachtung in Frankfurt einfordern:

    • Familienzimmer mit Babybett
    • Transfer zum Hotel mit Babyschale
    • Verpflegung inklusive Babynahrung
  3. Zusätzliche Kosten dokumentieren:

    • Verlorene Hotelnacht in Phuket
    • Transferkosten in Thailand
    • Zusätzliche Babynahrung
    • Windeln für 24 Stunden mehr
  4. Entschädigung für gesamte Familie beantragen

Entschädigungsergebnis:

  • 2 Erwachsene: 2 x 600 Euro = 1.200 Euro
  • Kind (4 Jahre): 600 Euro
  • Baby (8 Monate, 10% Ticket): 60 Euro
  • Gesamt: 1.860 Euro
  • Plus Erstattung der zusätzlichen Kosten: ca. 200-300 Euro

Zusätzlich: Mögliche Kulanzleistungen der Airline (Upgrade, Gutscheine) aufgrund der besonderen Unannehmlichkeiten mit Baby.

Szenario 3: Getrennte Anreise nach Umzug

Situation: Familie Wagner ist gerade umgezogen. Vater fliegt mit Kind (6 Jahre) von Hamburg nach München, um die Großeltern zu besuchen. Flug verspätet sich um 4 Stunden.

Flugdaten:

  • Strecke: Hamburg (HAM) - München (MUC)
  • Distanz: ca. 615 km
  • Entschädigung pro Person: 250 Euro

Besondere Situation:

  • Kind wird in München von Großeltern abgeholt
  • Großeltern warten 4 Stunden am Flughafen
  • Kind wird müde und quengelig

Was der Vater tun sollte:

  1. Großeltern sofort informieren (Airline muss 2 kostenlose Anrufe ermöglichen)

  2. Kinderfreundliche Wartemöglichkeiten nutzen:

    • Spielecke im Flughafen
    • Ruhige Bereiche
    • Verpflegung für das Kind
  3. Quittungen für zusätzliche Ausgaben sammeln:

    • Spielzeug zum Zeitvertreib
    • Kinderfreundliche Mahlzeiten
    • Eventuell Kleidung, wenn Kind etwas verschüttet

Entschädigungsergebnis:

  • Erwachsener: 250 Euro
  • Kind (6 Jahre): 250 Euro
  • Gesamt: 500 Euro

Zusätzlicher Anspruch: Eventuelle Erstattung der Fahrtkosten der Großeltern (bei kulanten Airlines oder durch Verhandlung).

Szenario 4: Teenager fliegt alleine (UM)

Situation: Teenager Lisa (14 Jahre) fliegt als unbegleitete Minderjährige von Wien zu ihrer Mutter nach London. Flug verspätet sich um 6 Stunden wegen technischer Probleme.

Flugdaten:

  • Strecke: Wien (VIE) - London Heathrow (LHR)
  • Distanz: ca. 1.250 km
  • Entschädigung: 250 Euro
  • UM-Service gebucht (80 Euro Aufpreis)

Besondere Schutzpflichten:

  • Ständige Betreuung durch Airline-Personal
  • Sichere Warteumgebung
  • Regelmäßige Updates an beide Elternteile
  • Verpflegung und Unterhaltung

Was die Eltern tun sollten:

  1. Sofortige Information einfordern:

    • Direkter Kontakt zu Lisa ermöglichen
    • Regelmäßige Updates zum Status
    • Name der betreuenden Person
  2. Betreuungsstandards überprüfen:

    • Wurde Lisa durchgehend betreut?
    • War die Warteumgebung sicher und angemessen?
    • Wurde ausreichend Verpflegung bereitgestellt?
  3. Dokumentation der Betreuung:

    • Lisa soll Fotos machen (wenn erlaubt)
    • Namen der Betreuer notieren
    • Zeitpunkte der Betreuungsmaßnahmen festhalten

Entschädigungsergebnis:

  • Lisa: 250 Euro (volle Entschädigung trotz UM-Status)
  • Bei Betreuungsmängeln: Zusätzliche Kulanzleistung oder Schadensersatz möglich

Wichtig: UM-Service-Gebühr (80 Euro) wird nicht erstattet, aber bei schwerwiegenden Betreuungsmängeln kann diese eingefordert werden.

Häufige Fehler vermeiden

Beim Einfordern von Entschädigung für die ganze Familie passieren oft vermeidbare Fehler:

Fehler 1: Nicht alle Familienmitglieder angeben

Problem: Eltern beantragen nur für sich selbst Entschädigung und vergessen die Kinder.

Lösung: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Passagiere inklusive:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Tickettyp (eigener Sitz, Schoß, UM)
  • Bezahlter Preis

Fehler 2: Schoßkinder komplett auslassen

Problem: Eltern gehen davon aus, dass Babys auf dem Schoß keinen Anspruch haben.

Lösung: Auch Schoßkinder können Anspruch haben, besonders wenn Sie einen (wenn auch reduzierten) Preis bezahlt haben. Immer angeben und prüfen lassen.

Fehler 3: Bordkarten wegwerfen

Problem: Bordkarten werden als unwichtig eingestuft und entsorgt.

Lösung: Bordkarten sind der Hauptnachweis für den erfolgten Flug. Bewahren Sie ALLE Bordkarten auf, auch die der Kinder, bis die Entschädigung ausgezahlt ist.

Fehler 4: Zusatzkosten nicht dokumentieren

Problem: Familie gibt Geld für Verpflegung, Unterhaltung, Windeln aus, aber behält keine Belege.

Lösung: Sammeln Sie systematisch alle Belege und fotografieren Sie diese zur Sicherheit.

Fehler 5: Zu spät reagieren

Problem: Familie wartet Wochen oder Monate, bevor sie die Entschädigung beantragt, und kann sich nicht mehr an Details erinnern.

Lösung: Beantragen Sie die Entschädigung innerhalb von 1-2 Wochen nach dem Vorfall. In Deutschland haben Sie zwar 3 Jahre Zeit, aber je früher, desto besser die Erfolgschancen.

Fehler 6: Bei erster Ablehnung aufgeben

Problem: Airline lehnt Anspruch ab (oft mit Standardformulierungen), und Familie akzeptiert dies.

Lösung: Lassen Sie Ablehnungen von Experten prüfen. Airlines lehnen oft zu Unrecht ab, besonders bei komplexeren Familienforderungen.

Besondere Tipps für stressfreies Reisen mit Kindern

Über die rechtlichen Ansprüche hinaus hier praktische Tipps, wie Sie Flugverspätungen mit Kindern besser meistern:

Vorbereitung ist alles

Packliste für Handgepäck (speziell bei Verspätungsgefahr):

  • Für Babys:

    • Windeln für mindestens 12 Stunden mehr als geplant
    • Feuchttücher
    • Ersatzkleidung (für Baby und Sie)
    • Babynahrung oder Milchpulver
    • Lieblingsspielzeug oder Schnuller
    • Kleine Decke
  • Für Kleinkinder:

    • Snacks (haltbar, nicht zu süß)
    • Getränke (nach Sicherheitskontrolle kaufen)
    • Unterhaltung (Bücher, Tablet mit Downloads)
    • Kuscheltier oder Schmusetuch
    • Wechselkleidung
    • Kleine Spiele
  • Für ältere Kinder:

    • Tablet oder Smartphone mit Offline-Content
    • Kopfhörer
    • Bücher oder Comics
    • Snacks
    • Powerbank

Während der Verspätung

Routine beibehalten:

  • Versuchen Sie, normale Essens- und Schlafzeiten einzuhalten
  • Schaffen Sie ruhige Momente, auch im Flughafentrubel
  • Erklären Sie Kindern altersgerecht, was passiert

Flughafeneinrichtungen nutzen:

  • Suchen Sie Kinderecken oder Spielplätze
  • Nutzen Sie ruhige Warteräume
  • Bei langen Wartezeiten: Kleine "Ausflüge" im Terminal
  • Wickelräume und Familientoiletten aufsuchen

Stress reduzieren:

  • Bleiben Sie ruhig - Kinder spüren Ihre Anspannung
  • Machen Sie aus der Wartezeit ein kleines Abenteuer
  • Loben Sie kooperatives Verhalten
  • Setzen Sie keine zu hohen Erwartungen

Kommunikation mit der Airline

Selbstbewusst auftreten:

  • Machen Sie auf Ihre Situation als Familie aufmerksam
  • Fordern Sie kinderfreundliche Leistungen ein
  • Lassen Sie sich nicht mit Standardlösungen abspeisen
  • Bestehen Sie auf Ihren Rechten

Eskalation wenn nötig:

  • Bei unzureichender Betreuung: Vorgesetzte ansprechen
  • Vorfälle dokumentieren (Namen, Zeiten, Foto)
  • Nicht aggressiv, aber bestimmt bleiben
  • Anderen Familien helfen (Gemeinschaft schafft Druck)

Rechtliche Besonderheiten und Urteile

Einige wichtige Gerichtsurteile haben die Rechte von Familien gestärkt:

Urteil zu Schoßkindern (LG Frankfurt, 2018)

Fall: Familie forderte Entschädigung für Baby auf dem Schoß nach 5-stündiger Verspätung.

Urteil: Auch Schoßkinder haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ein (wenn auch reduzierter) Preis für das Ticket bezahlt wurde. Die Entschädigung bemisst sich am Verhältnis des Ticketpreises zum regulären Tarif.

Bedeutung: Dieses Urteil stärkt die Position von Eltern mit Babys erheblich.

Urteil zu Familiensitzplätzen (EuGH, 2021)

Fall: Familie wurde nach Umbuchung getrennt. Airline wollte Aufpreis für zusammenhängende Sitzplätze.

Urteil: Kinder unter 12 Jahren müssen kostenlos neben mindestens einem Elternteil sitzen können. Aufpreise für familiengerechte Sitzplätze sind unzulässig.

Bedeutung: Familien müssen bei Umbuchungen keine zusätzlichen Kosten für zusammenhängende Sitzplätze zahlen.

Urteil zu Betreuungspflichten (AG München, 2019)

Fall: Unbegleitete Minderjährige wurde bei 8-stündiger Verspätung unzureichend betreut.

Urteil: Neben der regulären Entschädigung wurde zusätzlicher Schadensersatz für die mangelhafte Betreuung zugesprochen.

Bedeutung: Airlines müssen bei unbegleiteten Minderjährigen besonders hohe Betreuungsstandards einhalten.

Fristen und Verjährung

Wichtige Fristen für Deutschland:

  • Verjährungsfrist: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
  • Beispiel: Verspätung am 15. Juli 2025 → Anspruch verjährt am 31. Dezember 2028

Empfehlung:

  • Beantragen Sie die Entschädigung innerhalb von 1-2 Wochen
  • Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Beweisführung
  • Airlines bewahren Flugdaten nicht unbegrenzt auf

In anderen EU-Ländern:

  • Österreich: 3 Jahre
  • Schweiz: 2 Jahre
  • Spanien: 5 Jahre
  • UK: 6 Jahre

Tipp: Beantragen Sie Entschädigung nach dem Recht des Landes, das für Sie am günstigsten ist (z.B. bei Wohnsitz in Deutschland können Sie deutsches Recht nutzen).

Zusammenfassung: Ihre Rechte auf einen Blick

Kinder haben die gleichen Rechte wie Erwachsene

  • Volle Entschädigung bei eigenem Sitzplatz
  • Anteilige Entschädigung auch für Schoßkinder möglich

Entschädigungshöhen:

  • 250 Euro (bis 1.500 km)
  • 400 Euro (1.500-3.500 km)
  • 600 Euro (über 3.500 km)

Besondere Betreuungsleistungen für Familien:

  • Kinderfreundliche Verpflegung
  • Familiengerechte Hotelunterbringung
  • Vorrang bei Umbuchungen
  • Kostenlose Familiensitzplätze

Unbegleitete Minderjährige:

  • Volle Entschädigung
  • Erhöhte Betreuungspflichten
  • Zusätzliche Ansprüche bei Mängeln

Erforderliche Dokumente:

  • Buchungsbestätigung für alle
  • Bordkarten für jedes Familienmitglied
  • Verspätungsbestätigung
  • Belege für Zusatzkosten

Frist:

  • 3 Jahre in Deutschland
  • Aber: Je früher, desto besser

Ihr nächster Schritt: Entschädigung einfordern

War Ihr Familienflug verspätet oder annulliert? Dann zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen. Mit FlugNinja geht das besonders einfach:

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bekommt auch mein 6 Monate altes Baby Entschädigung?

Ja, wenn Sie für das Baby ein Ticket (auch Schoßticket) gebucht haben. Die Höhe richtet sich nach dem bezahlten Preis im Verhältnis zum Erwachsenenticket.

Wie viel Entschädigung bekommt eine 4-köpfige Familie?

Bei einem Mittelstreckenflug (z.B. Wien - Malaga) mit 4 Personen mit eigenem Sitzplatz: 4 x 400 Euro = 1.600 Euro.

Muss ich für jedes Kind einzeln einen Antrag stellen?

Nein, Sie können eine Sammelforderung für die gesamte Familie stellen. Bei FlugNinja geben Sie einfach alle Familienmitglieder in einem Formular an.

Bekomme ich auch Entschädigung, wenn das Kinderticket ermäßigt war?

Ja, die volle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt nicht vom bezahlten Preis ab, sondern nur von der Flugdistanz.

Was passiert, wenn die Airline die Entschädigung für die Kinder ablehnt?

Lassen Sie die Ablehnung von Experten prüfen. Airlines lehnen oft zu Unrecht ab, besonders bei Kinderansprüchen. FlugNinja setzt Ihre Rechte notfalls gerichtlich durch.

Können Großeltern die Entschädigung für ihre Enkel einfordern?

Ja, wenn sie die Buchung vorgenommen haben oder eine Vollmacht der Eltern vorlegen.

Wie lange habe ich Zeit, die Entschädigung einzufordern?

In Deutschland 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Verspätung auftrat. Aber: Je früher, desto besser.

Bekommen auch unbegleitete Minderjährige die volle Entschädigung?

Ja, unbegleitete Minderjährige haben den gleichen Entschädigungsanspruch wie Erwachsene. Die UM-Service-Gebühr wird allerdings nicht erstattet (außer bei schwerwiegenden Betreuungsmängeln).

Was ist, wenn ich keine Bordkarte mehr habe?

Die Buchungsbestätigung und Ihre Ausweisdokumente können als Nachweis dienen. Bordkarten sind aber der beste Beweis, daher immer aufbewahren.

Kann ich auch Entschädigung fordern, wenn ich über einen Reiseveranstalter gebucht habe?

Ja, die EU-Fluggastrechteverordnung gilt auch bei Pauschalreisen. Sie können sowohl Entschädigung von der Airline als auch Reisepreisminderung vom Veranstalter fordern.


Dieser Artikel wurde erstellt vom FlugNinja Team - Ihren Experten für Fluggastrechte. Wir helfen Familien seit Jahren, ihre Entschädigungsansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Stand: Januar 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: EU-Verordnung 261/2004.

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FlugNinja Team

Redaktionsteam

Das FlugNinja Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Reise- und Rechtsexperten, die sich auf EU-Fluggastrechte spezialisiert haben. Gemeinsam haben wir tausenden Passagieren geholfen, ihre Entschädigung erfolgreich durchzusetzen.

Expertise:

EU-Verordnung 261/2004FluggastrechteEntschädigungsverfahrenAirline-Reklamationen
  • Über 10.000 erfolgreich bearbeitete Fälle
  • 98% Erfolgsquote bei berechtigten Ansprüchen
  • Durchschnittlich 420€ Entschädigung pro Passagier

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