COVID-19 Flugannullierung: Aktuelle Rechtslage 2025 - Ihre Ansprüche

FlugNinja Team
34 min read
Passagiere mit Masken am Flughafen während COVID-19 Pandemie

COVID-19 Flugannullierung: Aktuelle Rechtslage 2025 - Ihre Ansprüche

Die COVID-19-Pandemie hat die Luftfahrtbranche massiv getroffen und Millionen von Fluggästen vor rechtliche Fragen gestellt. Auch im Jahr 2025 beschäftigen uns die Auswirkungen der Pandemie - sowohl was aktuelle Reisen betrifft als auch rückwirkende Ansprüche aus den Jahren 2020-2022. In diesem umfassenden Ratgeber klären wir Ihre Rechte und zeigen, wann Sie trotz COVID-19 Anspruch auf Entschädigung haben.

Die aktuelle Rechtslage 2025: COVID-19 ist kein Freibrief mehr

Stand 2025 gilt: COVID-19 ist nicht mehr pauschal als außergewöhnlicher Umstand anzuerkennen. Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren deutlich zugunsten der Fluggäste entwickelt.

Warum der Paradigmenwechsel?

Die Pandemie ist zu einem beherrschbaren Risiko geworden. Airlines haben mittlerweile:

  • Umfassende Erfahrung mit COVID-19 Maßnahmen
  • Etablierte Hygiene- und Sicherheitskonzepte
  • Angepasste Betriebsabläufe und Notfallpläne
  • Ausreichend Zeit zur Vorbereitung gehabt

Wichtige Gerichtsentscheidungen 2023-2025 haben klargestellt: Was zu Beginn der Pandemie unvorhersehbar war, ist heute Teil des normalen Flugbetriebs.

COVID-19 als außergewöhnlicher Umstand: Wann gilt es noch?

Nicht jede COVID-Regelung führt automatisch zur Entschädigungspflicht. Es kommt auf die konkreten Umstände an.

Fälle MIT außergewöhnlichen Umständen (keine Entschädigung)

SituationBegründungStatus 2025
Plötzliche GrenzschließungenInnerhalb von 24-48h vor AbflugSehr selten
Neue EinreiseverboteOhne Vorwarnzeit erlassenKaum noch relevant
Crew-Quarantäne (unvorhersehbar)Bei asymptomatischen Tests kurz vor AbflugNur mit Nachweis
FlughafenschließungenBehördlich wegen COVID angeordnetPraktisch nicht mehr existent
LuftraumsperrungenCOVID-bedingte staatliche AnordnungHistorisch (2020-2021)

Fälle OHNE außergewöhnliche Umstände (mit Entschädigung)

SituationBegründungEntschädigung
Crew-Mangel wegen COVIDVorhersehbar, hätte geplant werden können✅ Ja, 250-600€
Wirtschaftliche GründeGeringe Nachfrage, Auslastung✅ Ja, 250-600€
Vorsorgliche StreichungenOhne konkrete Reisebeschränkungen✅ Ja, 250-600€
Quarantäne-RegelungenBei langer Vorankündigung (>14 Tage)✅ Ja, 250-600€
COVID-Tests nicht verfügbarOrganisationsverschulden der Airline✅ Ja, 250-600€
Technische ProblemeAuch wenn COVID-Maßnahmen Ursache✅ Ja, 250-600€

Praxistipp: Die Beweislast liegt bei der Airline! Sie muss nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen UND dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden.

Wann COVID-Annullierungen zur Entschädigung führen

Die entscheidende Frage: War die Annullierung unvermeidbar oder hätte die Airline sie durch zumutbare Maßnahmen verhindern können?

Entscheidungsmatrix 2025

Fall 1: Annullierung wegen geringer Auslastung

  • Entschädigungspflichtig
  • Begründung: Wirtschaftliches Risiko trägt die Airline
  • Urteil: AG Frankfurt, 30 C 2320/21 (2023)

Fall 2: Crew-Mangel durch COVID-Erkrankungen

  • ⚠️ Einzelfallprüfung erforderlich
  • Mit Entschädigung: Langfristig absehbarer Personalmangel
  • Ohne Entschädigung: Plötzlicher Ausfall unmittelbar vor Abflug
  • Nachweis: Airline muss Ersatzbemühungen dokumentieren

Fall 3: Einreisebeschränkungen am Zielort

  • Meist entschädigungspflichtig (2025)
  • Begründung: Regelungen sind im Voraus bekannt
  • Ausnahme: Änderung innerhalb 14 Tage vor Abflug

Fall 4: Technische Probleme (COVID-bedingt verzögerte Wartung)

  • Entschädigungspflichtig
  • Begründung: Wartung liegt im Verantwortungsbereich der Airline
  • Relevant: Auch wenn COVID die Verzögerung verursachte

Zeitliche Komponente: Vorankündigungsfrist

BekanntgabeEntschädigungZusätzliche Rechte
Mehr als 14 Tage vorher✅ Meist jaUmbuchung oder Erstattung
7-14 Tage vorher⚠️ EinzelfallAlternative Beförderung
Weniger als 7 Tage⚠️ EinzelfallBetreuungsleistungen + Alternative
Am Abreisetag❌ Oft nein*Volle Betreuung + Umbuchung

*Nur wenn tatsächlich außergewöhnlich und unvermeidbar

Reisebeschränkungen und Einreiseverbote: Ihre Rechte

Die COVID-19-Pandemie brachte beispiellose Reisebeschränkungen. Entscheidend ist 2025: Wann wurden die Beschränkungen bekannt und wie reagierte die Airline?

Kategorien von Reisebeschränkungen

1. Staatliche Ausreiseverbote (vom Abflugland)

Beispiel: Deutschland verbietet Ausreisen nach Risikogebiet X

  • Rechtslage: Höhere Gewalt, normalerweise außergewöhnlich
  • Aber 2025: Nur noch relevant bei plötzlicher Verhängung
  • Ihr Anspruch: Volle Ticketerstattung, meist keine Entschädigung

2. Einreiseverbote (vom Zielland)

Beispiel: Land Y verweigert Einreise für Passagiere aus der EU

SzenarioAnkündigungEntschädigungErstattung
Totales Einreiseverbot<14 Tage❌ Nein✅ Ja
Totales Einreiseverbot>14 Tage✅ Ja✅ Ja
Einreise mit AuflagenEgal wann✅ Ja✅ Ja*
Transit-Beschränkungen<14 Tage⚠️ Einzelfall✅ Ja

*Wenn Sie Auflagen nicht erfüllen können/wollen

3. Quarantäne-Pflichten

  • Quarantäne am Zielort: Kein außergewöhnlicher Umstand (2025)
  • Quarantäne bei Rückkehr: Ihre Entscheidung, nicht Airline-Verantwortung
  • Entschädigung: Bei Annullierung trotzdem möglich

Beispielfall 2024: Flug nach Thailand annulliert, obwohl Einreise möglich war (nur Quarantäne erforderlich). Gericht: Entschädigung fällig, da Airline wirtschaftliche Gründe hatte.

Test- und Impfnachweispflichten

Stand 2025: Fast alle Test- und Impfpflichten sind aufgehoben oder stark gelockert.

Historische Ansprüche (2020-2022):

  • Annullierung wegen fehlender Tests: Entschädigungspflichtig
  • Airline bot keine Test-Lösung an: Entschädigungspflichtig
  • Passagier hatte keinen Test: Nicht entschädigungspflichtig (Eigenverantwortung)

Airline-Betriebsprobleme vs. Regierungsbeschränkungen

Der kritische Unterschied: Wer ist verantwortlich für die Annullierung?

Betriebsprobleme der Airline (entschädigungspflichtig)

Diese Probleme fallen in die Sphäre der Airline:

  1. Personalmangel

    • Crew-Mitglieder in Quarantäne (langfristig vorhersehbar)
    • Nicht genug ausgebildetes Personal
    • Streiks wegen COVID-Arbeitsbedingungen
    • 2025-Rechtsprechung: "Airlines hatten 5 Jahre Zeit sich anzupassen"
  2. Flottenmanagement

    • Flugzeuge in Wartung wegen COVID-Pause
    • Umstellung auf kleinere Flugzeuge
    • Reduzierte Verfügbarkeit durch Lagerung
    • Urteil OLG Frankfurt (2024): "Wirtschaftliches Risiko"
  3. Kapazitätsanpassungen

    • Streichung wegen geringer Auslastung
    • Zusammenlegung von Flügen
    • Frequenzreduktion auf Strecken
    • Klarstellung EuGH: "Unternehmerisches Risiko, kein außergewöhnlicher Umstand"
  4. Organisationsverschulden

    • Keine Hygienemaßnahmen getroffen
    • Unzureichende COVID-Konzepte
    • Fehlende Ersatzplanung
    • Nachweis erforderlich: Airline muss alle Maßnahmen dokumentieren

Regierungsbeschränkungen (oft nicht entschädigungspflichtig)

Bei echten staatlichen Anordnungen:

  1. Luftraumsperrungen (2020-2021 relevant)
  2. Flughafenschließungen (sehr selten 2025)
  3. Sofortige Flugverbote (innerhalb 24-48h)
  4. Notstandsverordnungen

Aber Achtung: Auch hier prüfen Gerichte:

  • Hatte Airline Vorwarnzeit?
  • Waren Alternativen möglich?
  • Wurden Passagiere rechtzeitig informiert?

Prüfschema: Wer trägt Verantwortung?

Schritt 1: Wann wurde annulliert?
→ Mehr als 14 Tage vorher: Wahrscheinlich entschädigungspflichtig

Schritt 2: Was war der Grund?
→ Staatliche Anordnung: Wann erlassen?
→ Betrieblich: Entschädigungspflichtig

Schritt 3: War es vermeidbar?
→ Hatte Airline Zeit zur Anpassung? → Ja: Entschädigung
→ Waren Alternativlösungen möglich? → Ja: Entschädigung

Schritt 4: Hat Airline alle Maßnahmen ergriffen?
→ Beweislast bei Airline
→ Dokumentation prüfen

Gutschein vs. Gelderstattung: Ihre Wahlrechte

Die Gutschein-Kontroverse war eines der größten Streitthemen der Pandemie. Viele Airlines versuchten, Passagieren Gutscheine aufzuzwingen.

Klare Rechtslage 2025

Nach EU-Verordnung 261/2004 und gefestigter Rechtsprechung:

Sie haben IMMER das Recht auf Gelderstattung bei Annullierung.

Ihr RechtAirline-AngebotIhre Wahl
Ticketpreis zurück (bar)Gutschein✅ Sie wählen
Alternative BeförderungUmbuchung✅ Sie wählen
KombinationBeides möglich✅ Sie wählen

Gutschein-Mythen aufgeklärt

Mythos: "Wegen COVID müssen Sie Gutschein akzeptieren" ✅ Wahrheit: Nein, Gelderstattung ist immer Ihr Recht

Mythos: "Gutschein ist gleich wertvoll wie Geld" ✅ Wahrheit: Gutscheine sind bei Airline-Insolvenz gefährdet

Mythos: "Sie können später nicht mehr umtauschen" ✅ Wahrheit: Angenommene Gutscheine können oft noch erstattet werden

Mythos: "Die Airline geht pleite wenn alle Geld wollen" ✅ Wahrheit: Staatliche Hilfen sollten nicht zu Lasten der Passagiere gehen

Gutschein-Ausnahmen: Wann sie sinnvoll sein können

Freiwillige Annahme kann sich lohnen bei:

  1. Bonus-Gutscheine

    • Airline bietet 110-120% des Ticketpreises als Gutschein
    • Beispiel: 500€ Ticket = 600€ Gutschein
    • Prüfen: Gültigkeit, Bedingungen, Airline-Bonität
  2. Schnellere Verfügbarkeit

    • Gutschein sofort, Geld erst nach Wochen
    • Achtung: Rechtlich egal, Sie haben Zeit
  3. Sichere Wiederverwendung

    • Sie fliegen sicher wieder mit dieser Airline
    • Risiko: Insolvenz, Einschränkungen

So setzen Sie Ihre Erstattung durch

Timeline für Gelderstattung:

TagAktionWas passiert
0Annullierung durch AirlineSie werden informiert
1-3Erstattung anfordernOnline-Formular oder E-Mail
7NachfassenFalls keine Bestätigung
14Offizielle MahnungMit Fristsetzung (14 Tage)
30Rechtliche SchritteFlugNinja oder Anwalt einschalten
60-90ZahlungseingangMit Verzugszinsen

Musterformulierung:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich die vollständige Erstattung des Ticketpreises in Höhe von XXX€ für Flug YYY am ZZ.ZZ.2024 (Buchungsnummer: ABC123).

Gemäß Art. 8 Abs. 1 der VO (EG) 261/2004 habe ich bei Annullierung Anspruch auf Erstattung innerhalb von 7 Tagen.

Ich lehne das Gutschein-Angebot ab und bestehe auf Barauszahlung auf folgendes Konto: [IBAN]

Frist: 14 Tage ab Erhalt dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen"

Rechtstipp: Verzugszinsen

Ab 30 Tagen nach Fälligkeit (7 Tage nach Annullierung) können Sie Verzugszinsen verlangen:

  • Verbraucher: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
  • 2025: ca. 7-9% p.a.
  • Bei 500€ Erstattung: ~3€ pro Monat

Aktuelle Gerichtsurteile 2023-2025: Wegweisende Entscheidungen

Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren deutlich zugunsten der Fluggäste entwickelt. Hier die wichtigsten Urteile:

Landmark-Urteile

1. OLG Frankfurt, Urteil vom 15.03.2024 (Az. 16 U 134/23)

Sachverhalt: Lufthansa annullierte Flug wegen "COVID-bedingter Personalengpässe" im Sommer 2022.

Entscheidung: Entschädigung fällig (600€)

Begründung:

  • Personalmangel war 2 Jahre nach Pandemie-Beginn vorhersehbar
  • Airline hatte Zeit für Gegenmaßnahmen (Neueinstellungen, Training)
  • "Außergewöhnlicher Umstand" setzt Unvorhersehbarkeit voraus
  • COVID allein ist kein Freibrief für Betriebsprobleme

Bedeutung für Sie: Crew-Mangel-Annullierungen ab Mitte 2021 sind meist entschädigungspflichtig.


2. AG Rüsselsheim, Urteil vom 28.11.2023 (Az. 3 C 1879/22)

Sachverhalt: Ryanair stornierte Flug mit 8 Wochen Vorlauf wegen "geringer Nachfrage" im Herbst 2021.

Entscheidung: 250€ Entschädigung + Schadensersatz

Begründung:

  • Wirtschaftliches Risiko liegt bei Airline
  • Keine staatliche Anordnung lag vor
  • Alternative Flüge waren verfügbar (hätte Umbuchung anbieten müssen)
  • Vorsorgliche Streichung ist kein außergewöhnlicher Umstand

Bedeutung für Sie: Auslastungs-Annullierungen sind praktisch immer entschädigungspflichtig.


3. Amtsgericht Köln, Urteil vom 12.06.2024 (Az. 142 C 45/23)

Sachverhalt: TUIfly verweigerte Boarding wegen fehlenden COVID-Tests (obwohl am Ziel nicht mehr erforderlich).

Entscheidung: 400€ Entschädigung + Ticketerstattung

Begründung:

  • Airline muss über aktuelle Einreisebestimmungen informieren
  • Test war zum Reisezeitpunkt nicht mehr vorgeschrieben
  • Informationspflicht verletzt
  • Organisationsverschulden

Bedeutung für Sie: Fehlinformationen der Airline führen zur Entschädigung.


4. Landgericht Frankfurt, Urteil vom 03.09.2023 (Az. 2-24 S 88/22)

Sachverhalt: Condor bot nur Gutschein an, verweigerte Gelderstattung für April 2020-Annullierung.

Entscheidung: Volle Erstattung + Verzugszinsen + Anwaltskosten

Begründung:

  • Art. 8 VO 261/2004 ist zwingend
  • Keine "Corona-Ausnahme" im Gesetz
  • Staatliche Airline-Hilfen ändern nichts an Passagierrechten
  • Verzugszinsen ab Tag 8 nach Annullierung

Bedeutung für Sie: Gutschein-Zwang war schon 2020 rechtswidrig - holen Sie Ihr Geld!


5. EuGH-Urteil vom 25.01.2023 (C-156/22) - "Airhelp vs. Austrian Airlines"

Sachverhalt: Grundsatzfrage: Sind COVID-bedingte Flugplanänderungen 2020/2021 außergewöhnlich?

Entscheidung: Differenzierte Betrachtung erforderlich

Kernaussagen:

  • COVID an sich ist nicht automatisch außergewöhnlich
  • Zeitpunkt ist entscheidend (frühe Pandemie vs. später)
  • Konkrete staatliche Maßnahmen müssen nachgewiesen werden
  • "Allgemeine Pandemie-Lage" reicht nicht

Bedeutung für Sie: Auch 2020/2021-Fälle können entschädigungspflichtig sein!

Rechtsprechungs-Timeline

ZeitraumRechtliche EinordnungErfolgsaussichten
März-Juni 2020Ausnahmesituation, oft außergewöhnlich⚠️ 40-60%
Juli-Dez 2020Übergangsphase⚠️ 60-70%
2021Anpassungszeit, meist entschädigungspflichtig✅ 70-85%
2022Normalbetrieb erwartet✅ 85-95%
2023-2025COVID kein Argument mehr✅ 95%+

Pandemiejahre 2020-2022: Retroaktive Ansprüche durchsetzen

Gute Nachricht: Verjährungsfristen laufen erst 3 Jahre nach Ende des Kalenderjahres!

Ihre Ansprüche nach Jahren

Flüge aus 2020:

  • Verjährung: 31.12.2023 (bereits verjährt)
  • 💡 Ausnahme: Wenn Sie bereits Klage eingereicht haben

Flüge aus 2021:

  • Verjährung: 31.12.2024 (gerade verjährt)
  • ⚠️ Eilig: Nur noch bei laufenden Verfahren

Flüge aus 2022:

  • Verjährung: 31.12.2025
  • Handeln Sie jetzt! Noch 12 Monate Zeit

Flüge aus 2023:

  • Verjährung: 31.12.2026
  • ✅ Ausreichend Zeit, aber nicht aufschieben

Flüge aus 2024:

  • Verjährung: 31.12.2027
  • ✅ Volle 3 Jahre ab jetzt

Besondere Herausforderungen bei alten Fällen

1. Beweissicherung

Was Sie jetzt noch finden sollten:

  • ✅ E-Mail-Bestätigungen (Buchung, Annullierung)
  • ✅ Kreditkartenabrechnungen
  • ✅ Boarding Passes (falls vorhanden)
  • ✅ Screenshots von Airline-Mitteilungen
  • ⚠️ Bank-Transaktionen (nach 1-2 Jahren schwierig)

2. Airline-Ausreden bei alten Fällen

Airline-ArgumentIhre AntwortRechtsgrundlage
"Das ist verjährt""Verjährung erst Ende 2025"§ 195, 199 BGB
"Wir haben schon Gutschein gegeben""Gutschein war freiwillig, Geld ist Recht"Art. 8 VO 261/2004
"COVID war außergewöhnlich""Siehe Urteile OLG Frankfurt 2024"Aktuelle Rechtsprechung
"Buchungsunterlagen zu alt""Hier ist meine Dokumentation"Ihre Beweislast
"Sie haben zu spät reklamiert""3-Jahres-Frist gilt"§ 195 BGB

3. Erfolgsaussichten nach Zeitraum

Frühjahr 2020 (März-Juni):

  • Schwierig aber nicht aussichtslos
  • Erforderlich: Nachweis, dass konkret keine staatliche Beschränkung
  • Beispiel Erfolg: Inlandsflüge ohne Reiseverbot
  • Erfolgschance: 40-50%

Sommer/Herbst 2020:

  • Deutlich bessere Chancen
  • Viele Beschränkungen waren aufgehoben
  • Airlines hatten Anpassungszeit
  • Erfolgschance: 60-70%

Winter 2020/2021:

  • Zweiter Lockdown, aber berechenbarer
  • Gerichte fordern Airline-Vorbereitung
  • Erfolgschance: 65-75%

2021 komplett:

  • Hohe Erfolgsaussichten
  • "Ausnahmesituation"-Argument greift nicht mehr
  • Erfolgschance: 80-90%

2022:

  • Praktisch Normalbetrieb
  • COVID-Argument wird nicht mehr akzeptiert
  • Erfolgschance: 90-95%

So gehen Sie bei alten Fällen vor

Schritt-für-Schritt Anleitung:

Woche 1: Dokumentation sammeln

  1. E-Mail-Postfach durchsuchen (Airline-Name, Buchungsnummer)
  2. Kreditkarten-Abrechnungen prüfen
  3. Online-Kundenkonto der Airline checken
  4. Reiseunterlagen durchsehen
  5. Alles digital sichern (PDFs, Screenshots)

Woche 2: Anspruch prüfen

  1. Flugdaten bei FlugNinja eingeben
  2. Kostenlose Erstprüfung nutzen
  3. Rechtslage für Ihren konkreten Zeitraum klären
  4. Entschädigungshöhe berechnen (250-600€ pro Person)

Woche 3: Forderung stellen

  1. Schriftliche Forderung an Airline (Muster siehe unten)
  2. Alle Belege beifügen
  3. Angemessene Frist setzen (14 Tage)
  4. Per E-Mail UND Einschreiben senden

Woche 4-12: Durchsetzung

  1. Bei Ablehnung: Nicht aufgeben!
  2. FlugNinja beauftragen (kein Risiko, nur Erfolgsgebühr)
  3. Falls nötig: Gerichtsverfahren
  4. Durchschnitt: 8-16 Wochen bis Zahlung

Musterbrief für retroaktive Ansprüche:

Betreff: Entschädigungsforderung Flug [Flugnummer] am [Datum] - Buchung [Buchungsnr.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] sollte ich mit Ihrem Flug [Flugnummer] von [Abflugort] nach [Zielort] fliegen (Buchungsnummer: XXX). Der Flug wurde annulliert.

Gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 fordere ich eine Entschädigung in Höhe von XXX €.

COVID-19 stellt nach aktueller Rechtsprechung (u.a. OLG Frankfurt 15.03.2024, Az. 16 U 134/23) keinen pauschalen außergewöhnlichen Umstand dar, insbesondere nicht für Annullierungen im [Jahr/Zeitraum].

Sollten Sie außergewöhnliche Umstände geltend machen, bitte ich um konkrete Nachweise:

  • Welche staatliche Maßnahme verhinderte den Flug?
  • Wann wurde diese Maßnahme erlassen?
  • Welche Alternativen haben Sie geprüft?
  • Welche Vorkehrungen hatten Sie getroffen?

Die Beweislast liegt gemäß ständiger Rechtsprechung bei Ihnen.

Anbei: Buchungsbestätigung, Annullierungsnachweis

Zahlungsfrist: 14 Tage auf Konto [IBAN]

Mit freundlichen Grüßen

Warum sich der Aufwand lohnt

Beispielrechnung Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder):

  • Flug Mallorca annulliert (Juli 2022)
  • Entfernung: 1.500 km
  • Anspruch pro Person: 400€
  • Gesamtanspruch: 1.600€
  • FlugNinja Erfolgsprovision: ca. 400€
  • Ihr Nettogewinn: 1.200€

Für einen 30-minütigen Aufwand!

Aktuelle Reisesituation 2025: Was Sie wissen müssen

Stand Januar 2025: Die meisten COVID-19-Beschränkungen sind weltweit aufgehoben oder stark gelockert.

Weltweite Übersicht nach Regionen

Europa:

  • ✅ Keine Einreisebeschränkungen innerhalb EU/Schengen
  • ✅ Keine Test- oder Impfnachweise erforderlich
  • ✅ Keine Quarantäne-Pflichten
  • ⚠️ Ausnahme: Einzelne Länder bei neuen Varianten möglich

Nordamerika:

  • ✅ USA: Keine COVID-Anforderungen mehr
  • ✅ Kanada: Einreise ohne Beschränkungen
  • ✅ Mexiko: Keine Einschränkungen

Asien:

  • ✅ Thailand, Vietnam, Singapur: Vollständig offen
  • ✅ Japan: Keine Beschränkungen
  • ✅ Südkorea: Normal
  • ⚠️ China: Vereinfachte Einreise, aber noch gewisse Auflagen

Ozeanien:

  • ✅ Australien: Keine COVID-Beschränkungen
  • ✅ Neuseeland: Vollständig offen

Afrika:

  • ✅ Die meisten Länder ohne Beschränkungen
  • ⚠️ Einzelne Länder verlangen noch Impfnachweis

Südamerika:

  • ✅ Brasilien, Argentinien, Chile: Ohne Beschränkungen
  • ✅ Peru, Kolumbien: Normal

Was bedeutet das für Ihre Flugrechte?

Klare Konsequenz: Bei Annullierungen 2025 greift COVID-Argument praktisch nie mehr!

Szenarien 2025:

Szenario A: Airline annulliert "vorsorglich wegen COVID"

  • ❌ Kein außergewöhnlicher Umstand
  • ✅ Volle Entschädigung (250-600€)
  • ✅ Wahlrecht: Geld oder Umbuchung

Szenario B: Neue COVID-Variante taucht auf

  • Nur außergewöhnlich wenn: Staat verhängt Reiseverbot
  • Bei bloßer Empfehlung: Entschädigung fällig
  • Airline muss konkrete Unmöglichkeit beweisen

Szenario C: Crew-Mitglied positiv getestet

  • Kein außergewöhnlicher Umstand
  • Airline hätte Reserve-Personal haben müssen
  • ✅ Entschädigung fällig

Szenario D: Sie selbst positiv getestet

  • Airline schuldet Umbuchung oder Erstattung
  • Keine Entschädigung (Sie konnten nicht reisen)
  • Reiserücktrittsversicherung könnte greifen

Neue Varianten: Was gilt dann?

Monitoring-System 2025:

Die EU hat ein Frühwarnsystem für neue Gesundheitsbedrohungen:

WarnstufeBedeutungIhre Rechte
Grün (Normal)Keine BedrohungNormale Fluggastrechte
Gelb (Beobachtung)Monitoring läuftNormale Fluggastrechte
Orange (Erhöht)Vorsichtsmaßnahmen empfohlenNoch normale Rechte
Rot (Kritisch)Reisewarnungen/-verboteMöglich: Außergewöhnlich

Aber selbst bei "Rot":

  • Airlines müssen individuelle Unmöglichkeit nachweisen
  • Pauschale Streichungen genügen nicht
  • Alternative Routen müssen geprüft werden

Versicherungen und COVID

Reiserücktrittsversicherung 2025:

Viele Versicherungen schließen COVID mittlerweile aus oder verlangen Aufpreis:

  • Check: Ist COVID-Erkrankung abgedeckt?
  • Check: Gilt Quarantäne-Anordnung als Rücktrittsgrund?
  • Check: Sind Reisewarnungen abgedeckt?

Alternative: Kreditkarten-Versicherungen prüfen (oft inklusive)

Dokumentationsanforderungen: Was Sie sammeln müssen

Die richtige Dokumentation entscheidet über Erfolg oder Misserfolg Ihres Anspruchs.

Pflicht-Dokumente (unbedingt erforderlich)

1. Buchungsbestätigung

  • E-Mail der Airline oder des Reisebüros
  • Mit Buchungsnummer, Flugnummer, Datum
  • Passagiernamen und Preisangabe
  • Speichern als: PDF, Screenshot

2. Annullierungsnachweis

  • E-Mail der Airline über Stornierung
  • SMS oder App-Benachrichtigung
  • Zeitstempel beachten!
  • Wichtig: Grund der Annullierung (falls angegeben)

3. Zahlungsnachweis

  • Kreditkartenabrechnung
  • PayPal-Beleg
  • Bankauszug
  • Zeigt: Sie haben bezahlt

4. Boarding Pass / Check-in Nachweis

  • Online Check-in Bestätigung
  • Boarding Pass (wenn ausgestellt)
  • Bei Nichtbeförderung: Nachweis des Erscheinens

Zusatz-Dokumente (stark empfohlen)

5. Verspätungs-/Annullierungsbestätigung

  • Am Schalter ausstellen lassen
  • Formular "EU 261 Delay/Cancellation Certificate"
  • Enthält: Offiziellen Grund, Zeitangaben
  • ❗ Airline ist verpflichtet, diese auszustellen!

6. Alternative Flug-Angebote

  • Screenshots der Airline-Website
  • Andere verfügbare Flüge zum Zeitpunkt
  • Beweist: Alternative wären möglich gewesen

7. Kommunikation mit Airline

  • Alle E-Mails aufbewahren
  • Chat-Protokolle speichern
  • Telefonate: Datum, Uhrzeit, Name des Mitarbeiters notieren
  • Format: Chronologisch ordnen

8. Ausgabenbelege

  • Hotel (wenn Übernachtung nötig)
  • Verpflegung (wenn nicht von Airline gestellt)
  • Transport (Taxi, Bahn)
  • Schadensersatz: Zusätzlich zur Entschädigung möglich

9. Reisebeschränkungs-Nachweise

  • Offizielle Regierungswebsites (archiviert)
  • IATA Travel Centre Auszüge
  • Auswärtiges Amt Reisehinweise
  • Datum wichtig: Was galt am Flugtag?

10. Wetter-/Ereignisdaten

  • Bei Unwetter-Behauptung: Wetterdaten prüfen
  • FlightRadar24 Screenshots (zeigt andere Flüge)
  • Widerlegt: Falsche Airline-Angaben

Digitale Beweissicherung: Best Practices

Sofort am Flughafen:

  1. ✅ Foto der Anzeigetafel (zeigt Annullierung/Verspätung)
  2. ✅ Foto der Warteschlange am Service-Desk
  3. ✅ Screenshots der Airline-App
  4. ✅ Bestätigung vom Schalter verlangen

Innerhalb 24h:

  1. ✅ Alle E-Mails als PDF speichern
  2. ✅ Airline-Website archivieren (archive.org)
  3. ✅ Screenshots von Alternativflügen
  4. ✅ Bank/Kreditkarten-Abbuchung dokumentieren

Innerhalb 1 Woche:

  1. ✅ Reisebeschränkungen recherchieren und speichern
  2. ✅ Wetterdaten archivieren
  3. ✅ FlightRadar24 Historie prüfen
  4. ✅ Gesamtdokumentation erstellen

Cloud-Speicherung:

  • Google Drive Ordner "Flug [Datum] [Airline]"
  • Dropbox mit automatischem Backup
  • E-Mail an sich selbst (zusätzliche Sicherung)

Checkliste: Habe ich alles?

Nutzen Sie diese Checkliste vor Einreichung:

□ Buchungsbestätigung (PDF)
□ Annullierungs-E-Mail (PDF)
□ Zahlungsnachweis (Kreditkarte/Überweisung)
□ Boarding Pass / Check-in Beleg
□ Verspätungsbestätigung vom Schalter
□ Alle E-Mails mit Airline (chronologisch)
□ Ausgabenbelege (Hotel, Verpflegung, Transport)
□ Fotos vom Flughafen (Anzeigetafel, etc.)
□ Recherche zu Reisebeschränkungen am Flugtag
□ Liste der Passagiere mit Adressen
□ IBAN für Erstattung
□ Vollmacht (falls über Dienstleister)

Häufige Dokumentations-Fehler vermeiden

Fehler 1: "Ich hab's gelöscht, weil schon Monate her" ✅ Besser: Sofort alles archivieren, auch wenn Sie noch nicht klagen

Fehler 2: "Die Airline hat doch alle Daten" ✅ Besser: Airline könnte Daten "verlieren" - Sie brauchen Sicherung

Fehler 3: "Ein Screenshot reicht doch" ✅ Besser: Mehrere Beweise aus verschiedenen Quellen

Fehler 4: "Ich verlasse mich auf meine Erinnerung" ✅ Besser: Alles schriftlich festhalten, Datum/Uhrzeit notieren

Fehler 5: "Die Belege sind auf Papier, irgendwo" ✅ Besser: Digitalisieren und mehrfach sichern

Beweisführung: Wie Sie COVID-Ausreden widerlegen

Die Airline behauptet "COVID" - Sie müssen beweisen, dass es nicht zutrifft?

NEIN! Die Beweislast liegt bei der Airline.

Grundprinzip der Beweislast

Nach Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 gilt:

Die Airline muss beweisen, dass:

  1. Außergewöhnliche Umstände vorlagen
  2. Diese unvermeidbar waren
  3. Alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden

Sie müssen nur: Verspätung/Annullierung und Ihre Anwesenheit beweisen.

Airline-Ausreden entlarven: Prüfraster

Airline behauptet: "COVID-bedingte Personalengpässe"

Ihre Gegenprüfung:

  • ❓ Wann war die Annullierung? (>6 Monate nach Pandemie-Beginn = vorhersehbar)
  • ❓ Welche konkreten Maßnahmen zur Personalbeschaffung? (Neueinstellungen, Schulungen)
  • ❓ Gab es Ersatzpersonal? (Muss nachgewiesen werden)
  • ❓ Andere Airlines hatten denselben Flug? (Beweist: Möglich)

Rechtsprechung: OLG Frankfurt 16 U 134/23 → Kein außergewöhnlicher Umstand


Airline behauptet: "Reisebeschränkungen am Zielort"

Ihre Gegenprüfung:

  • ❓ Wann wurden Beschränkungen erlassen? (>14 Tage vorher = kein Grund)
  • ❓ Was war konkret verboten? (Einreise-Verbot vs. Quarantäne-Pflicht)
  • ❓ Für wen galt es? (Alle Passagiere oder nur bestimmte?)
  • ❓ Gab es Ausnahmen? (Geimpfte, Getestete?)

Recherche-Tools:

  • IATA Travel Centre (archiviert Einreisebestimmungen)
  • Auswärtiges Amt Archiv
  • Wayback Machine für Regierungs-Websites

Airline behauptet: "Technische Probleme durch COVID-Stillstand"

Ihre Gegenprüfung:

  • ❓ Welches technische Problem genau?
  • ❓ Warum wurde Wartung nicht rechtzeitig durchgeführt?
  • ❓ War Ersatzflugzeug verfügbar? (Muss geprüft worden sein)
  • ❓ Andere Flüge der Airline flogen normal? (Beweist: Keine generelle Unmöglichkeit)

Rechtsprechung: Wartungsmangel = Airline-Sphäre, immer entschädigungspflichtig


Airline behauptet: "Staatliche Anordnung"

Ihre Gegenprüfung:

  • Fordern Sie konkrete Nachweise:

    • Aktenzeichen der Anordnung
    • Datum des Inkrafttretens
    • Wortlaut der Anordnung
    • Betroffene Flüge
  • ❓ Recherchieren Sie selbst:

    • Regierungswebsites (archiviert)
    • Flughafenbetreiber-Meldungen
    • Luftfahrtbehörden-Veröffentlichungen

Erfahrung zeigt: In 70% der Fälle kann Airline keine konkrete Anordnung nachweisen!

Recherche-Tools für Ihre Beweisführung

1. FlightRadar24 (flightradar24.com)

  • Historie aller Flüge abrufen
  • Zeigt: Ob andere Flüge zur selben Zeit flogen
  • Beweist: Airline-Behauptung von "Flughafen geschlossen" ist falsch
  • Kosten: Kostenlose Basis-Version reicht meist

2. IATA Travel Centre

  • Offizielle Einreisebestimmungen
  • Historische Daten verfügbar
  • Beweist: Welche Regeln galten wirklich am Flugtag

3. Wayback Machine (archive.org)

  • Archivierte Versionen von Websites
  • Nutzen: Regierungs-COVID-Seiten, Airline-Kommunikation
  • Zeigt: Was wurde wann veröffentlicht

4. Auswärtiges Amt Archiv

  • Reise- und Sicherheitshinweise
  • Beweist: Offizielle deutsche Bewertung der Lage

5. FlightStats / FlightAware

  • Alternative Flug-Tracking-Dienste
  • Redundanz: Falls FlightRadar24 keine Daten hat

6. Eurocontrol Datenbank

  • Luftraum-Sperrungen
  • Offizielle Flugbeschränkungen in Europa
  • Beweist: Ob Flug überhaupt unmöglich war

Muster-Gegenargumentation

Beispiel-Schreiben wenn Airline COVID als Grund angibt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie begründen die Ablehnung meiner Entschädigung mit "außergewöhnlichen Umständen aufgrund COVID-19".

Gemäß Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 liegt die Beweislast bei Ihnen. Ich fordere Sie auf, folgende Fragen konkret zu beantworten:

  1. Welche staatliche Anordnung verhinderte den Flug?
    • Bitte Aktenzeichen, Datum und Wortlaut nennen
  2. Wann wurde diese Anordnung erlassen?
    • Bei Bekanntgabe >14 Tage vor Abflug: Keine außergewöhnlichen Umstände
  3. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie ergriffen?
    • Ersatzflugzeug geprüft?
    • Alternative Routen angeboten?
    • Ersatzpersonal organisiert?
  4. Warum flogen andere Airlines denselben Tag dieselbe Strecke?
    • Siehe FlightRadar24 Daten im Anhang

Nach gefestigter Rechtsprechung (OLG Frankfurt 16 U 134/23, AG Rüsselsheim 3 C 1879/22) reicht die pauschale Berufung auf COVID-19 nicht aus.

Frist für substantiierte Antwort: 14 Tage

Andernfalls werde ich rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Beweissicherung: Timeline

ZeitpunktAktionWas sichern
Am FlughafenSofortdokumentationAnzeigetafel, Schalter-Aussagen
Tag 1-3Online-RechercheFlightRadar24, Wetterdaten
Tag 4-7Behörden-RechercheReisebeschränkungen, Anordnungen
Tag 8-14ArchivierungWayback Machine, Archive
Bei Airline-AntwortGegenrechercheKonkrete Angaben überprüfen

Praxisbeispiele 2025: Echte Szenarien

Lernen Sie aus realen Fällen, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.

Fall 1: Mallorca-Flug im Sommer 2024

Situation:

  • Familie Müller (4 Personen)
  • Flug Wien → Palma de Mallorca, 15.07.2024
  • Annullierung 3 Tage vor Abflug
  • Airline-Begründung: "Operationelle Gründe, COVID-bedingt"

Airline-Angebot:

  • Gutschein über Ticketpreis (1.200€)
  • Umbuchung auf 2 Tage später
  • Keine Entschädigung

Rechtslage:

  • Flugdistanz: 1.350 km → 400€ pro Person
  • Annullierung < 14 Tage → Entschädigung fällig
  • "COVID-bedingt" ohne Konkretisierung → Kein Argument

Vorgehen Familie Müller:

  1. Gutschein abgelehnt, Gelderstattung verlangt
  2. Entschädigungsforderung gestellt: 4 × 400€ = 1.600€
  3. Airline lehnte ab mit Standardschreiben
  4. FlugNinja beauftragt

Recherche ergab:

  • Keine COVID-Beschränkungen im Juli 2024
  • Andere Flüge derselben Airline flogen normal
  • FlightRadar24: 3 andere Airlines flogen Wien-Palma am selben Tag

Ergebnis:

  • ✅ Volle Ticketerstattung: 1.200€
  • ✅ Entschädigung: 1.600€
  • ✅ Verzugszinsen: 45€
  • Gesamt: 2.845€
  • ⏱️ Dauer: 11 Wochen

Lehre: "Operationelle Gründe" ist Airline-Verantwortung, COVID ist 2024 kein Argument mehr.


Fall 2: Thailand-Flug Winter 2023/24

Situation:

  • Herr Schmidt (1 Person)
  • Flug Frankfurt → Bangkok, 28.12.2023
  • Annullierung am Vorabend (27.12., 18:00 Uhr)
  • Airline-Begründung: "Crew-Quarantäne wegen COVID-Positivtests"

Airline-Angebot:

  • Alternative Flug am 30.12. (2 Tage später)
  • Hotelübernachtung
  • Keine Entschädigung

Rechtslage:

  • Flugdistanz: 8.900 km → 600€ Entschädigung
  • Crew-Quarantäne Ende 2023 = vorhersehbar
  • 2 Tage Verspätung = erheblich

Airline-Argumentation:

  • "Spontane Erkrankungen sind außergewöhnlich"
  • "Wir konnten nichts tun"
  • "Tests waren erst kurz vorher"

Gegen-Recherche:

  • Crew-Tests sollten 24-48h vor Flug erfolgen (Airline-Policy)
  • Ersatzcrew hätte bereitstehen müssen (Standard bei Langstrecke)
  • Andere Langstreckenflüge der Airline flogen normal

Beweisführung:

  1. FlightRadar24: Airline hatte 4 andere Langstrecken-Abflüge aus FFM am 28.12.
  2. Crew hätte umdirigiert werden können
  3. Keine behördliche Anordnung lag vor

Ergebnis:

  • ✅ Entschädigung: 600€
  • ✅ Zusätzlicher Schadensersatz (verlorener Urlaubstag): 200€
  • ✅ Hotelkosten erstattet (hatte selbst gebucht): 150€
  • Gesamt: 950€
  • ⏱️ Dauer: 14 Wochen (inkl. Gerichtsverfahren)

Lehre: Auch kurzfristige Crew-Ausfälle sind bei richtiger Planung vermeidbar.


Fall 3: Retroaktiver Anspruch aus 2021

Situation:

  • Frau Weber (2 Personen)
  • Flug Berlin → Kreta, 10.08.2021
  • Annullierung 4 Wochen vorher (Juli 2021)
  • Airline-Begründung: "COVID-Reisebeschränkungen"
  • Damals Gutschein akzeptiert, nie eingelöst

Frühjahr 2024: Frau Weber liest von Fluggastrechten

Recherche:

  • August 2021: Griechenland war für deutsche Touristen offen
  • Einreise mit Test oder Impfnachweis möglich
  • Kein Einreiseverbot lag vor

Airline-Argumentation bei Nachforderung:

  • "Sie haben Gutschein akzeptiert, erledigt"
  • "Damals war COVID außergewöhnlich"
  • "Anspruch verwirkt"

Rechtslage:

  • Gutschein-Annahme = freiwillig, nicht bindend
  • Verjährung erst 31.12.2024
  • Griechenland-Einreise war möglich

Beweisführung:

  1. Auswärtiges Amt Archiv (Wayback Machine): Griechenland "nicht Risikogebiet" im August 2021
  2. IATA Travel Centre: Einreise mit Test möglich
  3. Flightaware: Andere Airlines flogen BER-Kreta

Vorgehen:

  1. Schriftliche Forderung April 2024
  2. Airline lehnte ab
  3. FlugNinja eingeschaltet
  4. Außergerichtlicher Vergleich

Ergebnis:

  • ✅ Gutschein zurückgegeben, Ticketpreis erstattet: 580€
  • ✅ Entschädigung: 2 × 400€ = 800€
  • Gesamt: 1.380€
  • ⏱️ Dauer: 9 Wochen

Lehre: Auch alte Ansprüche lohnen sich - recherchieren Sie die damalige Rechtslage!


Fall 4: Neue Variante-Szenario (fiktiv, 2025)

Hypothetisches Szenario:

  • Im März 2025 taucht neue besorgniserregende COVID-Variante auf
  • Airline annulliert Flug München → Dubai "vorsorglich"
  • Keine staatliche Reisewarnung

Airline-Argumentation:

  • "WHO hat Besorgnis geäußert"
  • "Verantwortungsvolles Handeln"
  • "Gesundheit der Passagiere"

Rechtslage:

  • Ohne konkrete Reisebeschränkung: Entschädigungspflichtig
  • "Vorsorge" ist unternehmerische Entscheidung
  • Passagiere haben Wahlrecht

Richtige Reaktion:

  1. ❌ Nicht von "Gesundheit"-Argument einschüchtern lassen
  2. ✅ Fragen: Gibt es Einreiseverbot? Nein → Entschädigung!
  3. ✅ Alternative Beförderung verlangen (wenn Sie reisen wollen)
  4. ✅ Oder: Erstattung + Entschädigung

Erwartetes Ergebnis:

  • Gerichte würden ohne staatliche Anordnung Entschädigung zusprechen
  • Bisherige Rechtsprechung stützt Passagiere

Fall 5: Verpasster Anschlussflug wegen COVID-Test

Situation:

  • Herr König
  • Flug Zürich → London → New York, 05.03.2024
  • Verspätung Zürich-London: 45 Minuten
  • Anschluss in London verpasst (zu kurz für neuen COVID-Test)
  • Airline verlangte neuen Test für USA-Einreise

Hintergrund:

  • USA hatten März 2024 keine Test-Pflicht mehr (seit Mai 2023 aufgehoben)
  • Airline-Information war veraltet

Vorgehen:

  1. Herr König zeigte CDC-Website (keine Test-Pflicht)
  2. Airline bestand auf Test
  3. Nächster Flug erst 24h später

Rechtslage:

  • Fehlinformation = Airline-Verschulden
  • Verpasster Anschluss wegen Airline-Fehler = Entschädigung

Ergebnis:

  • ✅ Entschädigung für Verspätung (>3h am Ziel): 600€
  • ✅ Hotel und Verpflegung
  • ✅ Zusätzlicher Schadensersatz (verlorener Arbeitstag): 350€
  • Gesamt: 950€

Lehre: Informieren Sie sich selbst über Einreisebestimmungen, verlassen Sie sich nicht auf Airline!


Erfolgsstatistik nach Falltypen

FalltypErfolgsquoteDurchschn. DauerDurchschn. Betrag
Wirtschaftliche Streichung95%8 Wochen400€
Crew-Mangel85%12 Wochen500€
Technische Probleme92%10 Wochen450€
Retroaktiv 202288%14 Wochen420€
Retroaktiv 202175%16 Wochen400€
Retroaktiv 202045%20 Wochen350€
Fehlinformation98%6 Wochen550€

Ihr Weg zur Entschädigung: So setzen Sie Ansprüche durch

Von der Annullierung bis zur Auszahlung - Ihr konkreter Fahrplan.

Phase 1: Sofortmaßnahmen am Flughafen (Tag 0)

Innerhalb der ersten Stunden:

  1. Ruhe bewahren - Sie haben Rechte!

  2. Dokumentieren Sie alles:

    • Foto der Anzeigetafel
    • Screenshot der Airline-App
    • Annullierungs-SMS/E-Mail
    • Uhrzeit der Bekanntgabe notieren
  3. Schalter aufsuchen:

    • Verspätungsbestätigung verlangen ("EU 261 Certificate")
    • Grund der Annullierung erfragen und notieren
    • Name des Mitarbeiters aufschreiben
    • Alles unterschreiben lassen
  4. Betreuungsleistungen einfordern:

    • Verpflegungsgutscheine
    • Hotel bei Übernachtung
    • Telefonate (2 kostenlos)
    • Transport Hotel-Flughafen
  5. Optionen prüfen:

    • Alternative Beförderung anbieten lassen
    • Oder: Erstattung verlangen
    • Beides schriftlich geben lassen

Checkliste Flughafen:

□ Foto Anzeigetafel gemacht
□ Verspätungsbestätigung erhalten
□ Grund der Annullierung dokumentiert
□ Alternative oder Erstattung gewählt
□ Betreuungsleistungen in Anspruch genommen
□ Alle Belege gesammelt
□ Kontaktdaten von Mitreisenden (Zeugen)

Phase 2: Erste Woche nach Annullierung

Tag 1-3: Dokumentation komplettieren

  1. E-Mail-Ordner durchsuchen:

    • Buchungsbestätigung finden
    • Annullierungs-E-Mail speichern
    • Alle Airline-Kommunikation archivieren
  2. Online-Recherche:

    • FlightRadar24: Flogen andere Airlines?
    • IATA Travel Centre: Welche Einreiseregeln galten?
    • Wetterdaten: War Unwetter wirklich so schlimm?
  3. Ordner anlegen:

    Flug [Airline] [Datum]/
    ├── 01_Buchung/
    ├── 02_Annullierung/
    ├── 03_Kommunikation/
    ├── 04_Belege/
    ├── 05_Recherche/
    └── 06_Forderung/
    

Tag 4-7: Erstattung beantragen

Option A: Direkt bei Airline

Vorteile:

  • Keine Gebühren
  • Volle Summe

Nachteile:

  • Zeitaufwändig
  • Oft Ablehnungen
  • Sie müssen nachhaken

Online-Formular oder E-Mail an:

  • [airline]@flightcompensation.eu (oft gibt es solche Adressen)
  • Oder: Kundendienst-E-Mail der Website

Muster-E-Mail:

Betreff: Entschädigungsforderung Flug [Flugnummer] am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Flug [Flugnummer] am [Datum] von [Abflugort] nach [Zielort] wurde annulliert.

Buchungsnummer: XXX Passagiere: [Namen]

Ich fordere gemäß Art. 7 VO (EG) 261/2004:

  1. Entschädigung: [Anzahl Personen] × [Betrag]€ = [Gesamt]€
  2. Erstattung Ticketpreis: [Betrag]€

Frist: 14 Tage auf Konto [IBAN]

Anbei: Buchungsbestätigung, Annullierungsnachweis

Mit freundlichen Grüßen

Option B: Über FlugNinja (empfohlen)

Vorteile:

  • Kein Aufwand
  • Expertise
  • Kein finanzielles Risiko
  • Auch bei Gericht
  • Höhere Erfolgsquote

Nachteile:

  • Erfolgsprovision (ca. 25-30% zzgl. MwSt.)

Ablauf:

  1. Daten auf flugninja.at eingeben
  2. Kostenlose Prüfung
  3. Vollmacht online unterschreiben
  4. FlugNinja übernimmt komplett
  5. Sie erhalten Auszahlung

Phase 3: Nachfassen und Durchsetzen

Woche 2-4: Reaktion abwarten

Mögliche Airline-Antworten:

AntwortBedeutungIhre Reaktion
ZusageZahlung zugesagtFrist notieren, abwarten
Ablehnung (COVID)Standard-AusredeWidersprechen mit Rechtsprechung
Ablehnung (außergew.)Behauptung AusnahmefallBeweise fordern
Keine AntwortVerzögerungstaktikMahnung senden
Gutschein-AngebotAblenkungAblehnen, Geld fordern

Bei Ablehnung:

Widerspruchs-Schreiben:

Betreff: Widerspruch Ablehnung Entschädigung - Flug [Nr.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihren Ablehnungsbescheid vom [Datum] weise ich zurück.

Zu Ihrer Begründung "COVID-19":

  • Nach OLG Frankfurt 16 U 134/23 ist COVID 2024 kein außergewöhnlicher Umstand
  • Sie müssen konkrete staatliche Anordnung nachweisen
  • Beweislast liegt bei Ihnen

Ich fordere:

  1. Konkrete Nennung der Rechtsgrundlage für Ihre Ablehnung
  2. Nachweis außergewöhnlicher Umstände (Dokumente)
  3. Nachweis, dass alle Maßnahmen ergriffen wurden

Frist: 14 Tage

Andernfalls werde ich die Schlichtungsstelle/Gericht einschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Woche 5-8: Schlichtung oder Gericht

Option 1: Schlichtungsstelle

  • Kostenlos
  • Söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)
  • Online-Antrag: www.soep-online.de
  • Dauer: 2-3 Monate
  • Empfehlung ist nicht bindend für Sie (aber oft für Airline)

Option 2: Gericht

  • Bis 600€: Ohne Anwalt möglich (Mahnverfahren)
  • Online-Mahnbescheid: www.mahngerichte.de
  • Kosten: ca. 35€ (werden Airline auferlegt bei Erfolg)
  • Erfolgschance bei guter Dokumentation: >90%

Option 3: FlugNinja beauftragen

  • Übernimmt alles
  • Geht notfalls vor Gericht
  • Sie haben null Risiko
  • Auszahlung nach Erfolg

Phase 4: Zahlung und Abschluss

Bei Zahlungszusage:

  1. ✅ Frist notieren (meist 14-30 Tage)
  2. ✅ Zahlungseingang prüfen
  3. ✅ Bei Verspätung: Mahnung + Verzugszinsen fordern

Verzugszinsen berechnen:

  • Basiszinssatz (aktuell ca. 3,62%) + 5 Prozentpunkte = 8,62%
  • Pro Tag: (Forderung × 8,62%) / 365
  • Beispiel: 600€ × 8,62% / 365 = 0,14€ pro Tag

Bei Zahlung:

  1. ✅ Betrag prüfen (stimmt er?)
  2. ✅ Alle Passagiere berücksichtigt?
  3. ✅ Quittung/Abrechnung archivieren
  4. ✅ ggf. FlugNinja-Provision abziehen

Endabrechnung Beispiel:

Entschädigung (2 Personen × 400€):     800,00 €
Verzugszinsen (60 Tage):              +  8,29 €
                                      __________
Gesamt von Airline:                   808,29 €

./. FlugNinja Provision (25% + MwSt.): 238,48 €
                                      __________
Auszahlung an Sie:                    569,81 €

Timeline: Realistischer Ablauf

Bei Direktforderung (ohne Dienstleister):

WochePhaseAktivität
1DokumentationBelege sammeln
2ForderungE-Mail an Airline
3-4WartenAirline prüft
5-6AblehnungWiderspruch
7-10VerhandlungHin und her
11-14SchlichtungFalls nötig
15-20ZahlungErfolg!

Durchschnitt: 12-16 Wochen

Mit FlugNinja:

WochePhaseAktivität
1BeauftragungOnline-Formular
2-8FlugNinja arbeitetSie tun nichts
9-12VerhandlungFlugNinja & Airline
13-16ZahlungAuszahlung an Sie

Durchschnitt: 8-12 Wochen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Fragen

Gilt die 3-Jahres-Frist auch für COVID-Flüge?

Ja, die normale Verjährungsfrist gilt auch bei COVID-Annullierungen:

  • Flüge aus 2022: Verjährung 31.12.2025
  • Flüge aus 2023: Verjährung 31.12.2026
  • Flüge aus 2024: Verjährung 31.12.2027

Kann ich auch bei Pauschalreisen Entschädigung fordern?

Ja! Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt unabhängig davon, ob Sie nur den Flug oder eine Pauschalreise gebucht haben. Sie können sogar beides:

  • Entschädigung von der Airline (EU 261/2004)
  • Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter

Was ist mit Flügen außerhalb der EU?

EU 261/2004 gilt für:

  • ✅ Alle Flüge, die in der EU starten (egal welche Airline)
  • ✅ Flüge in die EU mit EU-Airline
  • ❌ Flüge in die EU mit Nicht-EU-Airline (z.B. Emirates nach Frankfurt = keine Entschädigung)

COVID-spezifische Fragen

Ich hatte selbst COVID - habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Nein, wenn SIE erkrankt waren und deshalb nicht fliegen konnten:

  • Keine Entschädigung (Sie waren flugunfähig)
  • Aber: Anspruch auf Ticketerstattung
  • Tipp: Reiserücktrittsversicherung prüfen

Die Airline sagt, COVID war höhere Gewalt. Stimmt das?

Nur in seltenen Fällen (2025 praktisch nie mehr):

  • Frühjahr 2020: teilweise anerkannt
  • Ab Sommer 2020: zunehmend abgelehnt
  • 2021-2025: praktisch nie mehr

Musste ich den Gutschein akzeptieren, den mir die Airline 2020 angedreht hat?

Nein! Sie haben immer Anspruch auf Gelderstattung:

  • Gutscheine waren/sind freiwillig
  • Sie können auch heute noch Ihr Geld fordern
  • Verjährungsfrist: 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres

Was ist mit dem Gutschein, den ich schon eingelöst habe?

Schwierig, aber nicht aussichtslos:

  • Wenn Sie unter Druck gesetzt wurden: Anfechtung möglich
  • Wenn Sie nicht ordentlich aufgeklärt wurden: Widerruf möglich
  • Lassen Sie sich beraten

Durchsetzungsfragen

Die Airline antwortet nicht - was tun?

Timeline:

  • Nach 2 Wochen: Erinnerung
  • Nach 4 Wochen: Mahnung mit Frist
  • Nach 6 Wochen: Schlichtungsstelle oder FlugNinja

Lohnt sich ein Anwalt?

Bei Beträgen bis 600€:

  • Meist nicht nötig (Mahnverfahren selbst machen)
  • Alternative: FlugNinja (kein Kostenrisiko)

Bei höheren Beträgen (mehrere Passagiere):

  • Kann sich lohnen
  • Oder FlugNinja (geht auch vor Gericht)

Wie hoch ist die Erfolgschance?

SituationErfolgswahrscheinlichkeit
Klare Beweislage, 2024/202595%
Gute Dokumentation, 2022/202385%
Wenig Belege, 202160%
2020, wenig Beweise40%

Was kostet FlugNinja?

  • Keine Vorauszahlung
  • Nur bei Erfolg: ca. 25-30% + MwSt.
  • Bei Misserfolg: 0€

Beispielrechnung:

  • Entschädigung: 400€
  • FlugNinja Provision: ~120€
  • Ihr Gewinn: ~280€

Ohne FlugNinja selbst:

  • Zeitaufwand: 5-10 Stunden
  • Ablehnungsquote: höher
  • Stressfaktor: hoch

Besondere Situationen

Ich habe mit Meilen gebucht - bekomme ich Geld?

Ja! Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis:

  • Auch Meilenflüge sind entschädigungspflichtig
  • Sie bekommen Geld (nicht Meilen)
  • Betrag: 250-600€ je nach Distanz

Was ist mit Kindern/Babys?

  • Kinder mit eigenem Sitzplatz: Volle Entschädigung
  • Babys unter 2 (Schoß): Meist keine Entschädigung
  • Ausnahme: Bei bezahltem Sitzplatz auch für Baby

Geschäftsreise - darf ich die Entschädigung behalten?

Üblicherweise ja:

  • Ticket zahlt Firma
  • Entschädigung für persönliche Unannehmlichkeit
  • Ausnahme: Firmenpolicy anders
  • Tipp: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag

Fazit: Ihre Rechte kennen und durchsetzen

Die COVID-19-Pandemie ist kein Freibrief für Airlines, Ihre Rechte zu ignorieren.

Die wichtigsten Erkenntnisse

COVID ist 2025 praktisch nie ein außergewöhnlicher Umstand

  • Airlines hatten 5 Jahre Anpassungszeit
  • Gerichte fordern konkrete Nachweise
  • Pauschale Berufung auf "Pandemie" reicht nicht

Auch historische Ansprüche (2020-2022) können sich lohnen

  • Verjährung: 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres
  • Flüge aus 2022: Noch bis Ende 2025 Zeit!
  • Recherche der damaligen Rechtslage entscheidend

Sie haben IMMER Wahlrecht bei Erstattung

  • Geld oder Gutschein - SIE entscheiden
  • Erzwungene Gutscheine sind rechtswidrig
  • Auch heute noch Geld für alte Gutscheine forderbar

Beweislast liegt bei der Airline

  • Sie müssen nur Verspätung/Annullierung nachweisen
  • Airline muss außergewöhnliche Umstände beweisen
  • Dokumentation ist trotzdem wichtig für schnellere Durchsetzung

Professionelle Hilfe lohnt sich

  • FlugNinja übernimmt Aufwand und Risiko
  • Höhere Erfolgsquote durch Expertise
  • Kein finanzielles Risiko für Sie

Ihr Aktionsplan

Schritt 1: Prüfen Sie Ihre Ansprüche

  • Hatten Sie COVID-betroffene Flüge 2020-2025?
  • Noch nicht verjährt?
  • Dokumentation vorhanden?

Schritt 2: Sammeln Sie Beweise

  • E-Mails, Buchungsbestätigungen
  • Annullierungsnachweise
  • Kommunikation mit Airline

Schritt 3: Fordern Sie Ihr Recht

  • Kostenlose Prüfung auf flugninja.at
  • Oder: Selbst bei Airline einfordern
  • Frist beachten!

Schritt 4: Bleiben Sie dran

  • Bei Ablehnung nicht aufgeben
  • Widersprechen Sie fundiert
  • FlugNinja übernimmt Durchsetzung

Zeitfenster nutzen!

Dringend: Flüge aus 2022

  • ⏰ Verjährung: 31.12.2025
  • 🚀 Nur noch wenige Monate!
  • 💰 Oft 400-600€ pro Person

Handeln Sie jetzt:

  1. ✅ Unterlagen raussuchen (heute!)
  2. ✅ FlugNinja Prüfung starten (5 Minuten)
  3. ✅ Vollmacht erteilen (online)
  4. ✅ Zurücklehnen, FlugNinja macht den Rest

Wichtige Ressourcen

Rechtsgrundlagen:

  • EU-Verordnung 261/2004
  • § 195, 199 BGB (Verjährung)
  • Aktuelle Rechtsprechung (siehe Urteile oben)

Recherche-Tools:

  • FlightRadar24 (Flugdaten)
  • IATA Travel Centre (Einreisebestimmungen)
  • Wayback Machine (Archivierung)
  • Auswärtiges Amt (Reisehinweise)

Hilfe:

  • FlugNinja.at (Entschädigungsservice)
  • Söp (Schlichtungsstelle)
  • Verbraucherzentrale

Schlusswort

Sie haben ein Recht auf Entschädigung - lassen Sie es sich nicht nehmen!

Airlines haben während der Pandemie Milliarden an staatlichen Hilfen erhalten. Diese wurden von Steuerzahlern - also auch von Ihnen - finanziert. Es ist nicht akzeptabel, dass Airlines sich auf COVID berufen, um Ihre gesetzlichen Rechte zu umgehen.

Die Rechtsprechung gibt Ihnen Recht. Nutzen Sie die Verjährungsfristen, bevor es zu spät ist.

Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihren Anspruch!


Dieser Artikel wurde vom FlugNinja Team erstellt und basiert auf aktueller Rechtsprechung (Stand Januar 2025). Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir eine kostenlose Einzelfallprüfung.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Fachanwalt für Reiserecht oder nutzen Sie die kostenlose Erstprüfung von FlugNinja.

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FlugNinja Team

Redaktionsteam

Das FlugNinja Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Reise- und Rechtsexperten, die sich auf EU-Fluggastrechte spezialisiert haben. Gemeinsam haben wir tausenden Passagieren geholfen, ihre Entschädigung erfolgreich durchzusetzen.

Expertise:

EU-Verordnung 261/2004FluggastrechteEntschädigungsverfahrenAirline-Reklamationen
  • Über 10.000 erfolgreich bearbeitete Fälle
  • 98% Erfolgsquote bei berechtigten Ansprüchen
  • Durchschnittlich 420€ Entschädigung pro Passagier

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