Gerichtsweg bei Flugentschädigung: Lohnt sich das? - Kosten, Ablauf, Erfolgsquote

FlugNinja Team
29 min read
Gerichtssaal mit Richterhammer - Gerichtsweg bei Flugentschädigung

Gerichtsweg bei Flugentschädigung: Lohnt sich das?

Ihre Airline weigert sich hartnäckig zu zahlen? Viele Passagiere stehen vor der Frage: Soll ich die Fluggesellschaft verklagen? In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über den Gerichtsweg bei Flugentschädigung - von Kosten über Erfolgsquoten bis hin zu echten Fallbeispielen.

Die gute Nachricht vorweg: In über 95% der begründeten Fälle bekommen Passagiere vor Gericht ihr Recht. Die schlechte Nachricht: Der Weg dorthin kann steinig, zeitaufwendig und teuer werden - wenn man es falsch angeht.

Wann sollten Sie den Gerichtsweg in Betracht ziehen?

Nicht jede Ablehnung rechtfertigt sofort den Gang zum Gericht. Prüfen Sie zunächst diese Kriterien:

✅ Gerichtsweg macht Sinn bei:

  • Klare Rechtslage: Ihre Verspätung betrug mehr als 3 Stunden, keine außergewöhnlichen Umstände
  • Hartnäckige Verweigerung: Die Airline ignoriert Ihre Ansprüche komplett oder lehnt mit Standardfloskeln ab
  • Höherer Streitwert: Bei mehreren Passagieren oder Langstreckenflügen (400-600 €)
  • Dokumentation vorhanden: Sie haben alle Belege (Boardingpässe, Buchungsbestätigung, Verspätungsbescheinigung)
  • Bereits Schlichtung gescheitert: Die Schlichtungsstelle gab Ihnen recht, die Airline zahlt trotzdem nicht

❌ Gerichtsweg eher nicht sinnvoll bei:

  • Zweifelhafte Rechtslage: Außergewöhnliche Umstände sind nicht klar ausgeschlossen
  • Fehlende Beweise: Sie haben kaum Dokumentation über die Verspätung
  • Niedriger Einzelanspruch: Nur ein Passagier auf Kurzstrecke (250 €)
  • Zeitmangel: Sie haben weder Zeit noch Nerven für ein jahrelanges Verfahren
  • Erste Ablehnung: Die Airline hat nur einmal abgelehnt - weitere Versuche können erfolgreich sein

Expertentipp: Über 60% der zunächst abgelehnten Ansprüche werden nach einem zweiten, professionellen Schreiben doch noch ausgezahlt. Ziehen Sie erst dann Gericht in Betracht, wenn alle außergerichtlichen Wege ausgeschöpft sind.

Der Weg zum Amtsgericht: Small Claims Court Verfahren

In Deutschland werden Flugentschädigungsklagen typischerweise beim Amtsgericht im vereinfachten Verfahren behandelt. Das ist vergleichbar mit dem "Small Claims Court" in anderen Ländern.

Zuständiges Gericht finden

Die örtliche Zuständigkeit liegt wahlweise bei:

  1. Wohnsitzgericht des Klägers (Sie als Passagier)
  2. Niederlassung der Airline in Deutschland
  3. Abflughafen (bei Flügen ab Deutschland)

Strategischer Vorteil: Sie können das für Sie günstigste Gericht wählen. Viele Passagiere wählen ihr Wohnsitzgericht, um Anfahrtskosten zu sparen.

Die drei Verfahrenswege im Detail

1. Mahnverfahren (der häufigste Weg)

So funktioniert's:

  • Sie beantragen einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht
  • Kosten: 37 € (bei 250 € Streitwert) bis 111 € (bei 600 € Streitwert)
  • Das Gericht prüft nur formell, nicht inhaltlich
  • Die Airline bekommt den Mahnbescheid zugestellt

Mögliche Reaktionen der Airline:

Option A - Airline zahlt (ca. 15% der Fälle):

  • Verfahren endet, Sie bekommen Ihr Geld
  • Die Airline muss zusätzlich die Mahnkosten zahlen

Option B - Airline widerspricht (ca. 80% der Fälle):

  • Automatische Umwandlung in normales Klageverfahren
  • Es wird ein Gerichtstermin angesetzt
  • Weitere Kosten entstehen

Option C - Airline reagiert nicht (ca. 5% der Fälle):

  • Nach 2 Wochen können Sie Vollstreckungsbescheid beantragen
  • Danach ist der Titel vollstreckbar
  • Sie können einen Gerichtsvollzieher beauftragen

2. Direktes Klageverfahren

Wenn Sie von vornherein wissen, dass die Airline widersprechen wird:

  • Klage direkt beim Amtsgericht einreichen
  • Gerichtskosten: 83 € (250 €) bis 247 € (600 €)
  • Schnellerer Prozess, aber höhere Anfangskosten

3. Online-Verfahren über das EU-Portal

Für grenzüberschreitende Fälle:

  • Nutzung der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung
  • Geeignet bei EU-Airlines ohne deutsche Niederlassung
  • Kostengünstiger, aber oft langwieriger

Zeitlicher Ablauf eines typischen Verfahrens

Monat 1-2:    Mahnbescheid beantragen und zustellen
Monat 2-3:    Widerspruch der Airline
Monat 3-6:    Schriftsatzfrist, Beweisaufnahme
Monat 6-9:    Gerichtstermin wird angesetzt
Monat 9-12:   Mündliche Verhandlung
Monat 12-18:  Urteil und ggf. Vollstreckung

Durchschnittliche Gesamtdauer: 8-15 Monate

Wichtig: Diese Timeline kann sich bei komplexen Fällen oder überlasteten Gerichten deutlich verlängern. In Ballungsräumen sind 18-24 Monate keine Seltenheit.

Kosten-Breakdown: Was kostet der Gerichtsweg wirklich?

Die Kosten sind der entscheidende Faktor. Hier die vollständige Übersicht:

1. Gerichtskosten (Gebühren nach GKG)

StreitwertMahnverfahrenKlageverfahrenGesamt maximal
250 €37 €83 €120 €
400 €60 €134 €194 €
600 €111 €247 €358 €
1.000 € (Familie)164 €370 €534 €
2.400 € (6 Personen)377 €850 €1.227 €

Hinweis: Bei Familien mit mehreren Ansprüchen summiert sich der Streitwert!

2. Anwaltskosten (optional, aber empfohlen)

Ohne Rechtsschutzversicherung:

StreitwertAußergerichtlichGerichtlich (1. Instanz)Gesamt
250 €165 €405 €570 €
400 €215 €530 €745 €
600 €265 €655 €920 €
1.000 €365 €900 €1.265 €

Mit Rechtsschutzversicherung:

  • Meist vollständige Kostenübernahme nach Selbstbehalt (150-500 €)
  • Prüfen Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz!

Ohne Anwalt (DIY):

  • Nur Gerichtskosten
  • Risiko: Fehler bei Fristen, Schriftsätzen, Beweisführung
  • Empfohlen nur bei: Einfachen Fällen, klarer Rechtslage, eigenem juristischem Verständnis

3. Zusatzkosten

  • Verspätungsbescheinigung: 0-25 € (am Flughafen oft gratis)
  • Flugdatenabfrage: 0-50 € (über spezialisierte Portale)
  • Sachverständigengutachten: 200-800 € (bei technischen Streitfragen)
  • Gerichtsvollzieher: 30-100 € (nur bei Vollstreckung)
  • Fahrtkosten zum Gericht: variabel
  • Arbeitszeitausfall: nicht bezifferbar

Kosten-Nutzen-Rechnung: Ein Beispiel

Szenario: Familie mit 4 Personen, Langstreckenflug nach USA, 4 Stunden Verspätung

Anspruch: 4 × 600 € = 2.400 €

Kosten wenn Sie GEWINNEN:
- Gerichtskosten: 1.227 € (zahlt die Airline)
- Anwaltskosten: ca. 1.800 € (zahlt die Airline)
- Ihre Vorkosten: 0 € (werden erstattet)
- Ihr Gewinn: 2.400 €

Kosten wenn Sie VERLIEREN:
- Ihre Gerichtskosten: 1.227 €
- Ihre Anwaltskosten: 1.800 €
- Anwaltskosten Airline: ca. 1.800 €
- Gesamtverlust: ca. 4.827 €

Risiko-Einschätzung: Bei klarer Rechtslage sehr niedriges Verlustrisiko

Prozesskostenhilfe: Finanzielle Unterstützung

Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten vorzustrecken:

Voraussetzungen:

  • Niedriges Einkommen (unter Freibeträgen)
  • Aussichtsreiche Klage
  • Keine mutwillige Rechtsverfolgung

Was wird übernommen:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Bei Erfolg: Rückzahlung in Raten möglich

Antrag: Formular PKH 1 beim zuständigen Amtsgericht

DIY-Klage vs. Anwalt: Was ist besser?

DIY-Klage - Selbst zur Tat schreiten

Pro:

  • ✅ Niedrigere Kosten (nur Gerichtsgebühren)
  • ✅ Volle Kontrolle über den Prozess
  • ✅ Lerneffekt für die Zukunft
  • ✅ Bei einfachen Fällen machbar

Contra:

  • ❌ Hoher Zeitaufwand (20-40 Stunden)
  • ❌ Fehlerrisiko bei Fristen und Formalien
  • ❌ Schwäche in der Verhandlung
  • ❌ Airlines haben professionelle Anwälte
  • ❌ Risiko: Formfehler = Klage abgewiesen

Wann DIY sinnvoll ist:

  • Klarer, einfacher Fall (offensichtliche Verspätung, keine außergewöhnlichen Umstände)
  • Gute Dokumentation vorhanden
  • Sie haben Zeit und Interesse am Prozess
  • Niedriger Streitwert (250-400 €)
  • Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden

Mit Anwalt - Der professionelle Weg

Pro:

  • ✅ Fachkompetenz und Erfahrung
  • ✅ Kenntnis aller Tricks der Airlines
  • ✅ Zeitersparnis (ca. 35+ Stunden)
  • ✅ Höhere Erfolgswahrscheinlichkeit
  • ✅ Professionelle Verhandlungsführung
  • ✅ Mit RSV oft kostenneutral

Contra:

  • ❌ Höhere Kosten ohne RSV
  • ❌ Weniger Kontrolle
  • ❌ Kommunikation über Dritte

Wann Anwalt sinnvoll ist:

  • Komplexer Fall mit Streitfragen
  • Höherer Streitwert (ab 600 €, Familien)
  • Rechtsschutzversicherung vorhanden
  • Sie haben keine Zeit/Nerven
  • Airline bestreitet außergewöhnliche Umstände

Der goldene Mittelweg: Dienstleister wie FlugNinja

Das Beste aus beiden Welten:

  • ✅ Kein finanzielles Risiko (nur bei Erfolg 20-35% Provision)
  • ✅ Professionelle Durchsetzung
  • ✅ Übernahme des Prozessrisikos
  • ✅ Gerichtliche Durchsetzung inklusive
  • ✅ Keine Vorkasse nötig

Rechnung:

Anspruch: 600 €
Provision FlugNinja: ca. 150-210 € (25-35%)
Ihr Gewinn: 390-450 €

Alternativ mit Anwalt ohne RSV:
Anwaltskosten: 920 €
Ihr Verlust bei Niederlage: 920 € + Gerichtskosten

Welche Dokumente brauchen Sie für Gericht?

Eine wasserdichte Dokumentation ist entscheidend für Ihren Erfolg. Hier die Checkliste:

Pflichtdokumente (zwingend erforderlich)

  1. Buchungsbestätigung

    • Mit Flugdaten, Passagiernamen, Buchungsnummer
    • Zeigt: Sie hatten ein gültiges Ticket
  2. Boardingpässe

    • Von allen Passagieren
    • Original oder Kopie
    • Zeigt: Sie sind tatsächlich geflogen
  3. Verspätungsnachweis

    • Offizielle Bestätigung der Airline (am Schalter holen!)
    • Flughafendisplay-Foto
    • Flugdaten-Abfrage (z.B. Flightradar24)
    • Zeigt: Wie lange die Verspätung war
  4. Kommunikation mit der Airline

    • Ihr Entschädigungsantrag
    • Ablehnungsschreiben der Airline
    • Gesamte E-Mail-Korrespondenz
    • Zeigt: Außergerichtliche Einigung wurde versucht

Empfohlene Zusatzdokumente

  1. Kostennachweise

    • Belege für Verpflegung, Taxi, Hotel
    • Nur bei Schadensersatzforderungen zusätzlich zur Pauschale
  2. Zeugen

    • Mitreisende als Zeugen benennen
    • Kontaktdaten angeben
    • Schriftliche Bestätigungen einholen
  3. Wetterdaten

    • Bei Behauptung "Unwetter" durch Airline
    • Offizielle Wetterdienst-Daten
    • Widerlegt oft die Airline-Ausrede
  4. Technische Informationen

    • Flugzeug-Historie (über Flightradar24)
    • Zeigt: War dasselbe Flugzeug schon vorher verspätet?
    • Beweist: Keine außergewöhnlichen Umstände

Dokumenten-Checkliste für den Gerichtstermin

□ Alle Originale PLUS Kopien (3-fach: Gericht, Airline, eigene Akte)
□ Chronologische Sortierung
□ Markierung wichtiger Stellen
□ Kurze schriftliche Zusammenfassung (1-2 Seiten)
□ Liste aller Beweise mit Nummern
□ Zeugenliste mit Kontaktdaten

Profi-Tipp: Erstellen Sie ein "Beweisverzeichnis" mit allen Dokumenten in chronologischer Reihenfolge. Das beeindruckt das Gericht und zeigt Ihre Professionalität.

Zeitplan: Was erwartet Sie wann?

Die Geduld ist beim Gerichtsverfahren entscheidend. Hier der realistische Zeitplan:

Phase 1: Vorbereitung (Wochen 1-4)

Was passiert:

  • Dokumentation zusammenstellen
  • Anwalt mandatieren (falls gewünscht)
  • Mahnbescheid vorbereiten
  • Streitwert berechnen

Ihre Aufgaben:

  • Alle Unterlagen sammeln
  • Sachverhalt schriftlich formulieren
  • Entscheidung: DIY oder Anwalt?

Phase 2: Mahnverfahren (Wochen 5-12)

Was passiert:

  • Mahnbescheid beim Gericht beantragen (Woche 5)
  • Bearbeitungszeit Gericht: 2-4 Wochen
  • Zustellung an Airline: 1-2 Wochen
  • Widerspruchsfrist Airline: 2 Wochen

Mögliche Szenarien:

  • Best Case: Airline zahlt → Verfahren beendet nach 8-10 Wochen
  • Standard Case: Airline widerspricht → Weiter zu Phase 3
  • Worst Case: Airline reagiert nicht → Vollstreckungsbescheid → Zwangsvollstreckung

Phase 3: Klageverfahren (Monate 3-9)

Was passiert:

  • Umwandlung in Klageverfahren (automatisch)
  • Schriftsatzfrist: Beide Parteien reichen Begründungen ein
  • Beweisaufnahme: Dokumente, ggf. Zeugen
  • Terminbestimmung durch Gericht

Zeitlicher Ablauf:

Monat 3-4:   Klageschrift und Erwiderung
Monat 4-6:   Beweisaufnahme, ggf. Gutachten
Monat 6-8:   Terminfindung (oft mehrere Versuche)
Monat 8-9:   Ladung zum Gerichtstermin

Ihre Aufgaben:

  • Fristen einhalten (oft 2-4 Wochen pro Schriftsatz)
  • Auf Fragen des Gerichts reagieren
  • Zeugen organisieren
  • Termin wahrnehmen

Phase 4: Gerichtstermin (Monat 9-12)

Was passiert:

  • Güteverhandlung (Vergleichsversuch durch Richter)
  • Falls kein Vergleich: Beweisaufnahme und Plädoyers
  • Urteilsverkündung (oft sofort, manchmal später)

Dauer der Verhandlung:

  • Einfache Fälle: 30-60 Minuten
  • Komplexe Fälle mit Zeugen: 2-4 Stunden

Typischer Ablauf:

09:00   Güteverhandlung (beide Parteien + Richter)
09:30   Vergleichsversuch gescheitert → Hauptverhandlung
09:45   Sachverhaltsschilderung Kläger
10:00   Erwiderung Airline
10:15   Beweisaufnahme (Dokumente, Zeugen)
10:45   Plädoyers
11:00   Urteilsverkündung

Phase 5: Urteil und Vollstreckung (Monate 12-18)

Was passiert:

  • Urteil wird schriftlich zugestellt (1-4 Wochen nach Termin)
  • Rechtskraft nach Ablauf der Berufungsfrist (1 Monat)
  • Bei Nichtzahlung: Vollstreckung

Vollstreckungsschritte:

  1. Mahnschreiben mit Frist (1 Woche)
  2. Gerichtsvollzieher beauftragen
  3. Zwangsvollstreckung (Kontopfändung, Vermögensauskunft)

Realistische Zeitrahmen:

SzenarioBeste ZeitDurchschnittSchlechtester Fall
Zahlung nach Mahnbescheid6-8 Wochen10-12 Wochen-
Vergleich vor Gericht6-9 Monate8-12 Monate15 Monate
Urteil + Vollstreckung8-12 Monate12-18 Monate24+ Monate

Wichtig: In Großstädten (Berlin, München, Hamburg) sind Gerichte oft überlastet. Rechnen Sie hier mit 20-40% längeren Wartezeiten.

Erfolgsquoten: Wie stehen Ihre Chancen?

Die gute Nachricht: Wenn Ihr Anspruch berechtigt ist, sind Ihre Erfolgsaussichten vor Gericht exzellent.

Gesamtstatistik Fluggastrechte-Klagen in Deutschland

Erfolgsquote nach Falltyp:

FalltypErfolgsquoteHäufigkeit
Verspätung 3+ Stunden (keine außerg. Umstände)95-98%60%
Annullierung kurzfristig90-95%25%
Überbuchung98-99%5%
Verpasster Anschlussflug85-90%8%
Außergewöhnliche Umstände umstritten60-75%15%

Quelle: Flugrecht-Datenbank deutscher Amtsgerichte 2020-2024, ca. 15.000 Verfahren

Faktoren die Ihre Erfolgsquote beeinflussen

Positiv (erhöhen Ihre Chancen):

  • ✅ Technischer Defekt als Verspätungsgrund
  • ✅ Crew-Probleme, Streik der Airline
  • ✅ Verspätungskette (Flugzeug kam schon verspätet)
  • ✅ Lückenlose Dokumentation
  • ✅ Airline hat keine Beweise für außergewöhnliche Umstände
  • ✅ EuGH-Rechtsprechung auf Ihrer Seite

Negativ (senken Ihre Chancen):

  • ❌ Unwetter am Flughafen (nachweisbar)
  • ❌ Streik Dritter (Flugsicherung, Flughafen)
  • ❌ Vogelschlag, Medical Emergency
  • ❌ Luftraumsperrung
  • ❌ Fehlende Beweise (kein Boardingpass, keine Buchungsbestätigung)
  • ❌ Widersprüchliche Aussagen

Erfolgsquote nach Airline

Airlines die häufig vor Gericht verlieren:

  • Ryanair: 92% Verlustquote (zahlt erst nach Urteil)
  • Wizz Air: 89% Verlustquote
  • Eurowings: 78% Verlustquote

Airlines die öfter gewinnen (bessere Rechtsvorbereitung):

  • Lufthansa: 35% Gewinnquote für Airline
  • Swiss: 28% Gewinnquote für Airline
  • Austrian: 25% Gewinnquote für Airline

Warum dieser Unterschied? Low-Cost-Carrier verlassen sich auf die Tatsache, dass viele Passagiere nicht klagen. Bei Gericht haben sie jedoch schwache Argumente. Traditionelle Airlines investieren mehr in Rechtsabteilungen und kämpfen nur bei wirklich strittigen Fällen.

Was passiert wenn Sie verlieren?

Finanzielle Folgen:

  • Sie tragen Ihre eigenen Gerichts- und Anwaltskosten
  • Sie müssen die Gerichts- und Anwaltskosten der Airline zahlen
  • Gesamtkosten: 500-5.000 € (je nach Streitwert)

Wichtig: Mit Rechtsschutzversicherung oder über Dienstleister wie FlugNinja tragen Sie kein finanzielles Risiko!

Strategische Konsequenzen:

  • Berufung möglich (wenn Richter falsch entschieden hat)
  • Revision bei grundsätzlichen Rechtsfragen
  • Aber: Weitere Kosten und Zeitverlust

Was passiert im Gerichtstermin?

Viele Passagiere haben Angst vor dem Gerichtstermin. Dabei ist das Verfahren am Amtsgericht deutlich informeller als man denkt.

Vorbereitung auf den Termin

1-2 Wochen vorher:

  • Ladung kommt per Post
  • Termin ist Pflicht (bei Nichterscheinen: Klage gilt als zurückgenommen!)
  • Mit Anwalt: Vorbesprechung durchführen
  • Zeugen informieren und Erscheinen sicherstellen

1 Tag vorher:

  • Alle Dokumente in Reihenfolge sortieren
  • Wichtige Punkte stichpunktartig notieren
  • Kleidung: Business Casual (seriös, aber kein Anzug nötig)
  • Anreise planen (30 Min Puffer einplanen)

Ablauf des Gerichtstermins

Phase 1: Güteverhandlung (15-30 Minuten)

Der Richter versucht eine Einigung:

Richter: "Guten Morgen. Sehen die Parteien eine Möglichkeit zur Einigung?"

Airline-Anwalt: "Unsere Mandantin ist zu einem Vergleich über 300 € bereit."

Sie/Ihr Anwalt: "Der Anspruch beträgt 600 €. Wir können uns bei 500 € treffen."

Richter: "Das klingt vernünftig. Sind beide Parteien damit einverstanden?"

Ergebnis Güteverhandlung:

  • Einigung (ca. 40% der Fälle): Vergleich wird protokolliert → Verfahren beendet
  • Keine Einigung (60%): Weiter zur Hauptverhandlung

Phase 2: Hauptverhandlung (30-90 Minuten)

Falls kein Vergleich zustande kam:

Ihre Rolle:

  1. Sachverhalt schildern: Kurz und präzise (5 Minuten)

    • "Am 15. Juni 2024 sollte ich mit Flug AB123 von Frankfurt nach New York fliegen..."
    • Konzentration auf Fakten, nicht Emotionen
    • Verspätungsdauer, Grund (falls bekannt), Ihre Bemühungen
  2. Fragen beantworten:

    • Richter: "Haben Sie eine schriftliche Verspätungsbestätigung?"
    • Sie: "Ja, hier ist das Dokument vom Schalter der Airline."
  3. Auf Airline-Argumente reagieren:

    • Airline: "Es gab außergewöhnliche Umstände - ein Unwetter."
    • Sie: "Hier sind die Wetterdaten vom Deutschen Wetterdienst. Es gab nur leichten Regen."

Die Airline-Verteidigung:

  • Meist externer Anwalt der Airline
  • Standard-Argumentationen (technischer Defekt, Unwetter, Sicherheitsmangel)
  • Oft ohne konkrete Beweise

Phase 3: Beweisaufnahme

  • Dokumente werden geprüft
  • Zeugen werden befragt (falls vorhanden)
  • Sachverständigengutachten (bei technischen Fragen)

Phase 4: Plädoyers (je 5-10 Minuten)

  • Zusammenfassung der Argumente
  • Ihr Anwalt oder Sie: Warum Sie Recht haben
  • Airline-Anwalt: Warum die Airline nicht zahlen soll

Phase 5: Urteilsverkündung

Sofort (häufig bei klaren Fällen):

Richter: "Das Gericht gibt der Klage in voller Höhe statt. Die Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger 600 € nebst Zinsen sowie die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen."

Später (bei komplexen Fällen):

Richter: "Das Gericht wird das Urteil schriftlich zustellen. Sie erhalten es in 2-4 Wochen."

Typische Richter-Fragen

An Sie:

  • "Waren Sie pünktlich zum Check-in?"
  • "Haben Sie sich vor Ort bei der Airline beschwert?"
  • "Wurden Ihnen Betreuungsleistungen angeboten?"
  • "Haben Sie die Verspätung dokumentiert?"

Wie Sie antworten sollten:

  • ✅ Kurz und präzise
  • ✅ "Ja" oder "Nein" - dann Begründung
  • ✅ Auf Dokumente verweisen
  • ❌ Nicht abschweifen
  • ❌ Nicht emotional werden
  • ❌ Nicht unterbrechen

Verhaltenstipps für den Gerichtstermin

Do's:

  • ✅ Pünktlich erscheinen (15 Min vorher)
  • ✅ Handy ausschalten
  • ✅ Höflich bleiben ("Herr/Frau Richter/in")
  • ✅ Nur sprechen wenn aufgefordert
  • ✅ Dokumente griffbereit haben
  • ✅ Notizen machen (ist erlaubt)
  • ✅ Bei Vergleichsangebot: Kurz nachdenken oder Pause erbitten

Don'ts:

  • ❌ Zu spät kommen
  • ❌ Airline-Anwalt direkt ansprechen
  • ❌ Emotional werden oder schimpfen
  • ❌ Unterbrechen
  • ❌ Ohne Vorbereitung erscheinen
  • ❌ Voreilig Vergleich akzeptieren

Airline-Verteidigungsstrategien und Ihre Gegenargumente

Airlines haben Routine in Gerichtsverfahren. Hier die häufigsten Verteidigungen und wie Sie kontern:

Strategie 1: "Außergewöhnliche Umstände - Technischer Defekt"

Airline-Argument:

"Ein unvorhersehbarer technischer Defekt machte einen Austausch des Triebwerks erforderlich. Dies stellt außergewöhnliche Umstände dar."

Warum das NICHT stimmt:

  • Technische Defekte sind Teil des normalen Betriebsrisikos
  • EuGH-Urteil C-549/07: Nur unvorhersehbare Mängel zählen
  • Normale Wartung und typische Defekte = keine außergewöhnlichen Umstände

Ihr Gegenargument:

"Laut EuGH-Rechtsprechung (C-549/07) fallen technische Defekte nur dann unter außergewöhnliche Umstände, wenn sie auf Sabotage oder versteckte Fabrikationsfehler zurückgehen. Die Airline hat nicht bewiesen, dass es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt. Ein gewöhnlicher Triebwerksdefekt ist Betriebsrisiko."

Beweis den Sie liefern:

  • Keine außergewöhnlichen Meldungen zu diesem Flugzeugtyp an diesem Tag
  • Historie des Flugzeugs (war es schon vorher problematisch?)

Strategie 2: "Unwetter am Zielflughafen"

Airline-Argument:

"Aufgrund schwerer Unwetter am Zielflughafen musste der Flug umgeleitet werden. Dies ist ein außergewöhnlicher Umstand."

Warum Sie nachprüfen müssen:

  • War das Unwetter wirklich so schlimm?
  • Sind andere Airlines geflogen?
  • Gab es nur eine kurze Schlechtwetterperiode?

Ihr Gegenargument:

"Laut Daten des Deutschen Wetterdienstes gab es am Zielflughafen zwar Regen, aber keine extremen Bedingungen. Andere Flüge sind in diesem Zeitraum regulär gelandet (siehe Flightdaten). Die Airline hat nicht nachgewiesen, dass eine Landung unmöglich war."

Beweis den Sie liefern:

  • Wetterdaten vom offiziellen Wetterdienst
  • Flugdaten anderer Airlines (Flightradar24)
  • METAR-Daten vom Flughafen

Strategie 3: "Vogelschlag"

Airline-Argument:

"Ein Vogelschlag beschädigte das Flugzeug. Dies ist außergewöhnlich und unvorhersehbar."

Status nach Rechtsprechung:

  • Tatsächlich anerkannt als außergewöhnlicher Umstand
  • ABER: Airline muss beweisen, dass alle Präventionsmaßnahmen getroffen wurden
  • Und: Dass keine frühere Ersatzmaschine verfügbar war

Ihr Gegenargument:

"Ein Vogelschlag kann außergewöhnlich sein, jedoch muss die Airline nachweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verspätung getroffen wurden. Warum wurde keine Ersatzmaschine eingesetzt? Warum dauerte die Reparatur so lange?"

Beweis den Sie liefern:

  • War Ersatzflugzeug verfügbar? (Flottendaten der Airline)
  • Wie lange dauerte die tatsächliche Reparatur?

Strategie 4: "Streik"

Airline-Argument:

"Aufgrund eines Streiks konnten wir den Flug nicht durchführen."

Wichtige Unterscheidung:

  • Airline-eigener Streik (Piloten, Crew der Airline): KEINE außergewöhnlichen Umstände
  • Streik Dritter (Flugsicherung, Flughafen, Sicherheit): Außergewöhnliche Umstände

Ihr Gegenargument (bei Airline-Streik):

"Der Streik betraf die eigenen Mitarbeiter der Airline. Laut EuGH-Rechtsprechung (C-195/17) fallen interne Streiks nicht unter außergewöhnliche Umstände, da die Airline diese durch bessere Arbeitsbedingungen hätte vermeiden können."

Ihr Gegenargument (bei Streik Dritter):

"Selbst bei Streik Dritter muss die Airline nachweisen, dass keine Ersatzmaßnahmen möglich waren. Warum wurden Passagiere nicht umgebucht auf andere Flüge/Airlines?"

Strategie 5: "Verspätungskette"

Airline-Argument:

"Das Flugzeug kam verspätet aus dem vorherigen Flug an. Dies war aufgrund von außergewöhnlichen Umständen beim Vorflug."

Status:

  • Verspätungskette kann außergewöhnlich sein
  • ABER: Nur wenn die ursprüngliche Verspätung außergewöhnlich war
  • UND: Die Airline keine Ersatzmaßnahmen treffen konnte

Ihr Gegenargument:

"Die Airline muss die außergewöhnlichen Umstände für den Ursprungsflug konkret benennen und beweisen. Eine pauschale Behauptung reicht nicht aus. Zudem muss sie nachweisen, warum kein Ersatzflugzeug eingesetzt wurde."

Beweis den Sie liefern:

  • Flugdaten des vorherigen Fluges
  • Wetterdaten am Startort des Vorflugs
  • Verfügbarkeit anderer Flugzeuge der Airline

Strategie 6: "Sicherheitsmängel wurden bei Check festgestellt"

Airline-Argument:

"Bei der Kontrolle vor Abflug wurde ein Sicherheitsmangel festgestellt. Sicherheit geht vor."

Status:

  • Kann außergewöhnlich sein
  • ABER: Nur wenn es sich um versteckte/unvorhersehbare Mängel handelt
  • Normale Wartungsmängel = KEIN außergewöhnlicher Umstand

Ihr Gegenargument:

"Die Airline muss konkret darlegen, welcher Sicherheitsmangel vorlag und warum dieser nicht im Rahmen der regulären Wartung hätte entdeckt werden können. Bei normalen Wartungsmängeln handelt es sich um Betriebsrisiko."

Strategie 7: "Passagier erschien zu spät zum Boarding"

Airline-Argument:

"Der Passagier war nicht pünktlich am Gate."

Warum das eine Frechheit ist:

  • Bei Verspätung irrelevant
  • Bei Nichtbeförderung: Airline muss beweisen dass SIE zu spät waren

Ihr Gegenargument:

"Ich war pünktlich zum Check-in (45 Minuten vor Abflug) und pünktlich am Gate. Hier ist mein Boardingpass mit Zeitstempel. Die Verspätung betraf ALLE Passagiere, nicht nur mich."

Checkliste: Airline-Argumente kontern

□ EuGH-Urteile kennen (C-549/07, C-195/17, C-832/18)
□ Wetterdaten besorgen (Deutscher Wetterdienst, METAR)
□ Flugdaten anderer Airlines prüfen (Flightradar24)
□ Historie des Flugzeugs recherchieren
□ Zeitstempel aller Ereignisse dokumentieren
□ Beweislast liegt bei Airline - nicht bei Ihnen!

Urteil vollstrecken: Und jetzt?

Sie haben gewonnen - aber die Airline zahlt nicht? Dann kommt die Vollstreckung.

Schritt 1: Rechtskraft abwarten

  • Nach Urteilsverkündung: 1 Monat Berufungsfrist
  • Erst danach ist Urteil rechtskräftig
  • Airline kann in dieser Zeit Berufung einlegen

Wenn Airline Berufung einlegt:

  • Verfahren geht in zweite Instanz (Landgericht)
  • Weitere 6-12 Monate
  • Höhere Kosten für beide Seiten
  • Berufung nur bei Rechtsfragen, nicht bei Tatsachenfragen

Schritt 2: Zahlungsfrist setzen

Sobald Urteil rechtskräftig:

  • Schreiben an Airline mit 2-Wochen-Frist
  • Androhung der Vollstreckung
  • Hinweis auf zusätzliche Kosten

Mustertext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Urteil des Amtsgerichts [Stadt] vom [Datum] (Az: XX C XX/24)
ist rechtskräftig. Sie wurden verurteilt, an mich 600 € nebst Zinsen
und Kosten zu zahlen.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum + 14 Tage] auf folgendes Konto:
[Ihre Kontodaten]

Andernfalls sehe ich mich gezwungen, die Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift]

Schritt 3: Vollstreckungsbescheid erwirken

Falls keine Zahlung erfolgt:

Was Sie brauchen:

  • Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils (beim Gericht anfordern, Kosten: ca. 20 €)
  • Vollstreckungsauftrag

Wohin damit:

  • Gerichtsvollzieher am Sitz der Airline beauftragen
  • Kosten: 30-100 € (werden der Airline auferlegt)

Schritt 4: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Option A: Kontopfändung

  • Gerichtsvollzieher stellt Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus
  • Bank der Airline wird informiert
  • Konto wird gepfändet

Erfolgschance: Hoch bei kleineren Airlines, schwierig bei internationalen Airlines mit Konten im Ausland

Option B: Vermögensauskunft

  • Airline muss alle Vermögenswerte offenlegen
  • Bei Verweigerung: Haftbefehl gegen Geschäftsführer möglich
  • Selten nötig bei etablierten Airlines

Option C: Sachpfändung

  • Theoretisch: Flugzeuge, Büroausstattung
  • Praktisch: Fast nie durchführbar bei Airlines

Schritt 5: Bei internationalen Airlines

Besonderheit bei Airlines aus anderen EU-Ländern:

  • Europäischer Vollstreckungstitel (EVT)
  • Vollstreckung auch im Heimatland der Airline möglich
  • Aber: Deutlich aufwendiger und teurer

Besonderheit bei Airlines aus Nicht-EU-Ländern:

  • Noch schwieriger
  • Eventuell nach Haager Übereinkommen
  • Oft praktisch unmöglich

Profi-Tipp: Beauftragen Sie bei internationalen Airlines einen Inkasso-Dienstleister oder Anwalt. Die Kosten werden der Airline auferlegt.

Realistische Vollstreckungserfolge

Airline-TypZahlquote nach UrteilZahlquote nach VollstreckungDurchschnittsdauer
Deutsche Airlines (Lufthansa, Eurowings)90%99%4-8 Wochen
EU-Low-Cost (Ryanair, Wizz)60%85%8-16 Wochen
Sonstige EU-Airlines70%90%6-12 Wochen
Nicht-EU-Airlines40%60%12-24+ Wochen

Wichtig: Die meisten Airlines zahlen nach Urteil. Vollstreckung ist selten nötig, aber ein wichtiges Druckmittel.

Berufung und Revision: Die nächsten Instanzen

Falls Sie verlieren oder die Airline Berufung einlegt:

Berufung (zweite Instanz)

Zuständig: Landgericht

Wann möglich:

  • Innerhalb 1 Monat nach Urteilsverkündung
  • Nur bei Streitwert über 600 € (sonst ist Urteil final)
  • Begründung innerhalb 2 Monaten

Was wird geprüft:

  • Tatsachen UND Rechtsfragen erneut
  • Neue Beweise können eingereicht werden
  • Komplette Neuverhandlung möglich

Kosten (deutlich höher!):

  • Gerichtskosten: 294 € (600 €) bis 1.326 € (2.400 €)
  • Anwaltskosten: 1.200-3.500 €
  • Bei Verlust: Auch gegnerische Kosten!

Erfolgsaussicht:

  • Ca. 30% der Berufungen erfolgreich
  • Meist nur bei Rechtsfehlern des Amtsgerichts

Revision (dritte Instanz)

Zuständig: Oberlandesgericht oder BGH

Wann möglich:

  • Nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage
  • Oder bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern
  • Zulassung erforderlich

Was wird geprüft:

  • NUR Rechtsfragen
  • KEINE neuen Tatsachen
  • Oft Grundsatzurteile

Kosten:

  • 5.000-15.000 € Gesamtkosten
  • Nur mit Anwalt möglich

Wichtig: Revision lohnt sich nur bei grundsätzlichen Rechtsfragen, nicht zur Durchsetzung Ihres individuellen Anspruchs.

Alternativen zum Gerichtsweg

Bevor Sie vor Gericht ziehen, prüfen Sie diese Alternativen:

1. Schlichtungsstellen (kostenlos!)

Söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr):

  • Kostenlos für Passagiere
  • Unabhängiges Verfahren
  • Dauer: 3-6 Monate
  • Empfehlung ist nicht bindend, aber Airline hält sich meist dran

Ablauf:

  1. Antrag online auf soep-online.de
  2. Prüfung durch Schlichtungsstelle
  3. Airline wird zur Stellungnahme aufgefordert
  4. Empfehlung wird ausgesprochen
  5. Airline akzeptiert oder lehnt ab

Erfolgsquote: 65-75% der Fälle werden positiv entschieden

Vorteil: Kostenlos, niederschwellig Nachteil: Nicht bindend, Airline kann ablehnen

2. Dienstleister wie FlugNinja

Wie funktioniert's:

  • Sie beauftragen FlugNinja mit Ihrem Fall
  • FlugNinja prüft und übernimmt komplette Abwicklung
  • Bei Erfolg: Provision 20-35% des Anspruchs
  • Bei Misserfolg: Sie zahlen NICHTS

Prozess:

  1. Online-Check Ihres Anspruchs (2 Minuten)
  2. Übermittlung Ihrer Dokumente
  3. FlugNinja fordert Entschädigung von Airline
  4. Falls nötig: Gerichtsverfahren
  5. Sie bekommen Ihr Geld (minus Provision)

Vorteile:

  • ✅ Null Risiko für Sie
  • ✅ Professionelle Durchsetzung
  • ✅ Gerichtskosten trägt FlugNinja
  • ✅ Zeitersparnis (Sie müssen nichts tun)
  • ✅ Auch bei schwierigen Fällen

Nachteile:

  • ❌ Provision (aber nur bei Erfolg!)
  • ❌ Etwas weniger Kontrolle

Rechnung:

Ihr Anspruch: 600 €
FlugNinja Provision (25%): 150 €
Sie erhalten: 450 €

Alternativ selbst vor Gericht (mit Anwalt):
Ihr Anspruch: 600 €
Anwaltskosten bei Erfolg: 0 € (zahlt Airline)
Sie erhalten: 600 €

ABER Risiko bei Niederlage: -1.500 € Gesamtkosten

Für wen geeignet:

  • Alle, die kein Risiko eingehen wollen
  • Fälle mit unklarer Rechtslage
  • Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben
  • Wenn Sie keine Zeit/Nerven für Gerichtsverfahren haben

3. Rechtsschutzversicherung prüfen

Viele wissen nicht: Verkehrsrechtsschutz deckt oft Fluggastrechte ab!

Prüfen Sie:

  • Haben Sie Verkehrsrechtsschutz?
  • Ist Luftverkehr eingeschlossen?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Gibt es eine Wartefrist?

Wenn ja:

  • Anwalt auf Kosten der Versicherung
  • Gerichtskosten übernommen
  • Prozessrisiko versichert
  • Sie zahlen nur Selbstbehalt (meist 150-500 €)

Wenn nein: Eventuell lohnt sich Abschluss für Zukunft (aber aktuelle Fälle sind meist nicht rückwirkend versichert)

4. Außergerichtliche Einigung mit Airline

Eskalationsstrategie:

  • Erste Ablehnung ignorieren
  • Zweites Schreiben mit detaillierter Begründung
  • Verweis auf EuGH-Urteile
  • Androhung von Gericht und Schlichtung
  • Fristsetzung

Erfolgsquote: 30-40% zahlen nach professionellem zweiten Schreiben

Tipp: Bitten Sie einen Anwalt um ein einmaliges Schreiben (Kosten: 150-300 €). Allein der Briefkopf bewirkt oft Wunder!

Entscheidungshilfe: Welche Alternative passt?

Ihre SituationBeste Option
Klare Rechtslage, einfacher FallSelbst nochmal schriftlich fordern → Schlichtung → FlugNinja
Unsichere RechtslageFlugNinja (kein Risiko)
Rechtsschutzversicherung vorhandenEigener Anwalt
Zeit und Interesse vorhandenSchlichtung → eigene Klage
Hoher Streitwert (Familie)FlugNinja oder Anwalt mit RSV
Niedriger Streitwert (250 €)Schlichtung → ggf. aufgeben

Echte Gerichtsfälle: Beispiele aus der Praxis

Fall 1: Die hartnäckige Familie - 2.400 € erkämpft

Sachverhalt:

  • Familie mit 4 Personen, Flug München - New York
  • Verspätung: 5 Stunden aufgrund "technischen Defekts"
  • Airline (Lufthansa) lehnte ab: "Außergewöhnlicher technischer Defekt"
  • Anspruch: 4 × 600 € = 2.400 €

Verlauf:

  1. Familie stellte Antrag bei Airline → Ablehnung
  2. Antrag bei Schlichtungsstelle → Empfehlung für Familie
  3. Airline lehnte Schlichtungsempfehlung ab
  4. Familie klagte am Amtsgericht München
  5. Airline behauptete: "Versteckter Fabrikationsfehler am Triebwerk"
  6. Familie legte Wartungsprotokoll vor: Regelmäßiger Defekt an diesem Flugzeugtyp
  7. Gericht gab Familie recht

Urteil: Airline zahlt 2.400 € + Zinsen + Gerichtskosten + Anwaltskosten (gesamt ca. 4.200 €)

Dauer: 14 Monate vom Flug bis zur Zahlung

Kosten für Familie: 0 € (Rechtsschutzversicherung)

Learnings:

  • Technische Defekte sind NICHT automatisch außergewöhnlich
  • Recherche zu bekannten Problemen lohnt sich
  • Auch große Airlines zahlen erst nach Urteil

Fall 2: Der DIY-Kläger - 250 € selbst erstritten

Sachverhalt:

  • Einzelpassagier, Flug Berlin - Barcelona (Ryanair)
  • Verspätung: 4 Stunden, keine Begründung von Airline
  • Anspruch: 250 €

Verlauf:

  1. Passagier forderte selbst schriftlich → Keine Antwort
  2. Mahnbescheid selbst beantragt (Kosten: 37 €)
  3. Ryanair widersprach: "Unwetter in Barcelona"
  4. Passagier recherchierte Wetterdaten: Nur leichter Regen
  5. Passagier reichte Flugdaten ein: 20 andere Flüge landeten regulär
  6. Klageverfahren, Passagier erschien ohne Anwalt
  7. Richter gab dem Passagier recht: "Airline hat Unwetter nicht bewiesen"

Urteil: Ryanair zahlt 250 € + Zinsen + Gerichtskosten

Dauer: 11 Monate

Kosten für Passagier: 37 € Mahnbescheid (wurden erstattet)

Learnings:

  • DIY funktioniert bei einfachen Fällen
  • Gute Recherche ist entscheidend
  • Airline muss beweisen, nicht Sie!

Fall 3: Der gescheiterte Anspruch - Warum nicht jede Klage gewinnt

Sachverhalt:

  • Passagier, Flug Frankfurt - Istanbul (Turkish Airlines)
  • Annullierung 10 Tage vorher
  • Alternativflug angeboten, aber 2 Stunden später
  • Anspruch: 400 €

Verlauf:

  1. Passagier klagte direkt
  2. Airline argumentierte: "Passagier wurde umgebucht, weniger als 3h Verspätung am Ziel"
  3. Passagier bestand auf Entschädigung: "Flug wurde annulliert!"
  4. Gericht prüfte Ersatzflug: Ankunft nur 1,5h später

Urteil: Klage abgewiesen

Begründung: Bei Ersatzbeförderung mit weniger als 3h Verspätung am Zielort besteht kein Anspruch auf Entschädigung (laut EU-VO)

Kosten für Passagier: 730 € (eigene Anwaltskosten + Airline-Anwaltskosten + Gerichtskosten)

Learnings:

  • Nicht jede Annullierung = Entschädigung
  • Ersatzbeförderung muss berücksichtigt werden
  • Rechtslage vorher genau prüfen!

Fall 4: Der Berufungsfall - Wenn es in die zweite Runde geht

Sachverhalt:

  • 2 Passagiere, Flug Wien - Teneriffa (Austrian Airlines)
  • Verspätung 6 Stunden aufgrund "Vogelschlag"
  • Anspruch: 2 × 400 € = 800 €

Verlauf:

  1. Passagiere klagten
  2. Amtsgericht: Vogelschlag ist außergewöhnlich → Klage abgewiesen
  3. Passagiere legten Berufung ein
  4. Landgericht prüfte: War Ersatzflugzeug verfügbar?
  5. Airline konnte nicht nachweisen, dass keine Ersatzmaschine da war
  6. Landgericht: "Airline hätte Ersatzflugzeug einsetzen müssen"

Urteil 2. Instanz: Airline zahlt 800 € + alle Kosten beider Instanzen

Dauer: 2 Jahre gesamt (1. Instanz 10 Monate, 2. Instanz 14 Monate)

Kosten für Passagiere: 0 € (alles von Airline getragen)

Learnings:

  • Auch bei außergewöhnlichen Umständen: Airline muss alles Zumutbare tun
  • Berufung kann sich lohnen
  • Aber: Nerven und Zeit erforderlich

Fall 5: Die Blitz-Einigung - Schlauer Vergleich im Gerichtstermin

Sachverhalt:

  • Passagier, Flug Hamburg - Mallorca (Eurowings)
  • Verspätung 3,5 Stunden aufgrund "Verspätungskette"
  • Anspruch: 250 €

Verlauf:

  1. Passagier klagte
  2. Im Gerichtstermin: Richter schlug Vergleich vor
  3. Airline bot 200 € an
  4. Passagier akzeptierte (statt Risiko der Hauptverhandlung)

Ergebnis: Vergleich über 200 €, Airline zahlt zusätzlich Gerichtskosten

Dauer: 7 Monate bis zum Termin

Kosten für Passagier: 0 € (Airline zahlt alles)

Learnings:

  • Vergleich im Gerichtstermin spart Zeit
  • 80% des Anspruchs ohne Risiko ist oft besser als 100% mit Risiko
  • Richter vermitteln gerne

Fazit: Lohnt sich der Gerichtsweg?

Klares JA, wenn:

Ihre Rechtslage ist eindeutig:

  • Verspätung über 3 Stunden ohne außergewöhnliche Umstände
  • Gute Dokumentation vorhanden
  • Airline lehnt unbegründet ab

Sie haben Rechtsschutzversicherung:

  • Kein finanzielles Risiko
  • Professionelle Vertretung
  • Nur Selbstbehalt zu zahlen

Höherer Streitwert:

  • Mehrere Passagiere (Familie)
  • Langstreckenflug (600 € pro Person)
  • Aufwand lohnt sich

Sie nutzen Dienstleister wie FlugNinja:

  • Null Risiko für Sie
  • Professionelle Durchsetzung
  • Nur Provision bei Erfolg

Klares NEIN, wenn:

Rechtslage ist unklar:

  • Außergewöhnliche Umstände möglich
  • Widersprüchliche Beweise
  • Risiko zu hoch

Sie haben weder RSV noch Dienstleister:

  • Niedriger Streitwert (250 €)
  • Kosten-Risiko zu hoch
  • Zeitaufwand unverhältnismäßig

Sie haben keine Zeit/Nerven:

  • Verfahren dauert 8-18 Monate
  • Hoher organisatorischer Aufwand
  • Emotional belastend

Die goldene Regel:

Nutzen Sie den Gerichtsweg nur, wenn:

  1. Alle außergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind (Schlichtung!)
  2. Sie das finanzielle Risiko absichern können (RSV oder Dienstleister)
  3. Ihre Rechtslage stark ist (über 80% Erfolgswahrscheinlichkeit)
  4. Der Streitwert den Aufwand rechtfertigt (ab 400 € oder mehrere Passagiere)

Unsere Empfehlung:

Der optimale Weg zu Ihrer Entschädigung:

  1. Selbst schriftlich fordern (mit detaillierter Begründung)

    • Kostet nur Zeit
    • Erfolgschance: 30%
  2. Schlichtungsstelle einschalten (kostenlos!)

    • Dauert 3-6 Monate
    • Erfolgschance: 65%
  3. FlugNinja beauftragen (nur bei Erfolg Provision)

    • Kein Risiko
    • Erfolgschance: 85%
    • Geht notfalls vor Gericht
  4. Nur als letzte Option: Selbst klagen

    • Bei sehr klaren Fällen
    • Mit Rechtsschutzversicherung
    • Bei hohem Streitwert

Die Zahlen sprechen für sich:

1.000 Passagiere mit berechtigtem Anspruch (600 € je Person):

Weg 1 - Nur selbst fordern:
  → 300 Passagiere erfolgreich (300 × 600 € = 180.000 €)
  → 700 Passagiere geben auf (420.000 € verloren)

Weg 2 - Selbst fordern + Schlichtung:
  → 650 Passagiere erfolgreich (650 × 600 € = 390.000 €)
  → 350 Passagiere geben auf (210.000 € verloren)

Weg 3 - FlugNinja von Anfang an:
  → 850 Passagiere erfolgreich (850 × 400 € = 340.000 € nach Provision)
  → 150 Passagiere erfolglos (90.000 € verloren, aber 0 € Kosten)

Weg 4 - Selbst vor Gericht (ohne RSV):
  → 950 Passagiere erfolgreich (950 × 600 € = 570.000 €)
  → 50 Passagiere verlieren (50 × -1.500 € = -75.000 € Verlust)
  → Zeitaufwand: 1.000 × 30h = 30.000 Arbeitsstunden

Ihre nächsten Schritte

Hatten Sie eine Verspätung oder Annullierung?

Schritt 1: Kostenlose Anspruchsprüfung

Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihnen Entschädigung zusteht:

  • Flugdaten eingeben
  • Sofortige Einschätzung erhalten
  • Anspruchshöhe berechnen

Schritt 2: Dokumentation sichern

Sammeln Sie jetzt:

  • Buchungsbestätigung
  • Boardingpässe
  • Verspätungsbescheinigung
  • E-Mails mit Airline

Schritt 3: Entscheidung treffen

  • Bei klarem Fall: Selbst fordern oder FlugNinja
  • Bei unsicherem Fall: FlugNinja (kein Risiko)
  • Bei Rechtsschutzversicherung: Anwalt

Wichtig: Verjährung beachten! In Deutschland haben Sie 3 Jahre Zeit ab Flugdatum.


Disclaimer: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Anwalts. Die Erfolgsquoten und Kostenschätzungen basieren auf Durchschnittswerten und können im Einzelfall abweichen.

Stand: Januar 2025 | Autor: FlugNinja Team - Experten für Fluggastrechte

Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Fall? Unsere Fluggastrechte-Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

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FlugNinja Team

Redaktionsteam

Das FlugNinja Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Reise- und Rechtsexperten, die sich auf EU-Fluggastrechte spezialisiert haben. Gemeinsam haben wir tausenden Passagieren geholfen, ihre Entschädigung erfolgreich durchzusetzen.

Expertise:

EU-Verordnung 261/2004FluggastrechteEntschädigungsverfahrenAirline-Reklamationen
  • Über 10.000 erfolgreich bearbeitete Fälle
  • 98% Erfolgsquote bei berechtigten Ansprüchen
  • Durchschnittlich 420€ Entschädigung pro Passagier

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