Fluggastrechte Österreich 2025: Ihr kompletter Leitfaden zu Entschädigung & Rechten

Fluggastrechte Österreich 2025: Ihr kompletter Leitfaden
Als österreichischer Fluggast haben Sie umfassende Rechte bei Flugverspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 kombiniert mit österreichischem Recht schützt Sie stark – und gibt Ihnen Anspruch auf bis zu 600€ Entschädigung pro Person.
In diesem kompletten Leitfaden erfahren Sie alles über Ihre Rechte als österreichischer Passagier, wie Sie diese durchsetzen und welche Besonderheiten im österreichischen Recht gelten.
Rechtliche Grundlagen für österreichische Fluggäste
EU-Verordnung 261/2004: Ihr Basisschutz
Österreich ist EU-Mitglied, daher gilt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 vollumfänglich. Diese regelt:
✅ Entschädigungsansprüche bei Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung ✅ Versorgungsleistungen während der Wartezeit ✅ Erstattungs- und Rücktrittsrechte ✅ Umbuchen auf alternative Flüge ✅ Hotelübernachtungen bei längeren Verzögerungen
Wann gilt die EU-Verordnung?
Die Verordnung schützt Sie bei:
-
Flügen AB Österreich (egal welche Airline)
- Wien → New York ✅
- Salzburg → London ✅
- Innsbruck → Frankfurt ✅
-
Flügen NACH Österreich mit EU-Airline
- Dubai → Wien mit Austrian Airlines ✅
- Istanbul → Salzburg mit Turkish Airlines ❌ (Nicht-EU-Airline)
- London → Graz mit easyJet ✅
Österreichisches Recht: Zusätzlicher Schutz
Zusätzlich zur EU-Verordnung gibt es österreichische Besonderheiten:
1. Verjährungsfrist: 3 Jahre
Wichtigster Vorteil für österreichische Passagiere:
In Österreich gilt eine dreijährige Verjährungsfrist für Fluggastrechte-Ansprüche (§ 1489 ABGB). Im Vergleich:
- Deutschland: 3 Jahre
- UK: 6 Jahre
- Viele andere EU-Länder: 1-2 Jahre
Das bedeutet: Sie können auch für Verspätungen von 2022 oder 2023 noch Entschädigung fordern!
2. Österreichische Schlichtungsstelle (söp)
Die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte (söp) ist Ihre kostenlose Anlaufstelle:
- Komplett kostenlos für Passagiere
- Unabhängig von Airlines
- Deutschsprachig und auf österreichische Fälle spezialisiert
- Schnelles Verfahren (meist 90 Tage)
Website: www.soep-schlichtung.at
3. Gerichtsstand Österreich
Als österreichischer Konsument können Sie:
- Am österreichischen Gericht klagen
- In deutscher Sprache verhandeln
- Österreichische Rechtsbeiständeverwenden
Dies ist besonders wichtig bei Airlines mit Sitz außerhalb Österreichs.
Ihre Rechte im Detail: Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung
Flugverspätung: Ab 3 Stunden Entschädigung
Anspruch auf Entschädigung:
| Flugdistanz | Verspätung am Ziel | Entschädigung |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | 3+ Stunden | 250 € |
| 1.500-3.500 km | 3+ Stunden | 400 € |
| über 3.500 km | 3-4 Stunden | 300 € |
| über 3.500 km | 4+ Stunden | 600 € |
Wichtig: Entscheidend ist die Ankunftsverspätung am Zielort, nicht die Abflugverspätung!
Beispiele ab österreichischen Flughäfen:
- Wien → Berlin: 4h verspätet = 250 € (unter 1.500 km)
- Salzburg → Barcelona: 5h verspätet = 400 € (1.500-3.500 km)
- Innsbruck → Dubai: 4h verspätet = 600 € (über 3.500 km)
Versorgungsleistungen während der Wartezeit
Ab 2 Stunden Wartezeit (Kurzstrecke) / 3-4 Stunden (Mittel-/Langstrecke):
✅ Kostenlose Verpflegung (Essen & Trinken, angemessen der Wartezeit) ✅ 2 Telefonate, E-Mails oder Faxe kostenlos ✅ Hotel & Transfer bei Verschiebung auf nächsten Tag
Praxis-Tipp: Bewahren Sie alle Belege auf! Wenn die Airline nichts anbietet, können Sie Kosten selbst tragen und später zurückfordern (im angemessenen Rahmen).
Flugannullierung: Entschädigung + Erstattung
Bei Annullierung haben Sie Wahlrecht:
Option A: Alternative Beförderung
- Nächster verfügbarer Flug zum Zielort
- Auf Kosten der Airline
- Ggf. mit Umweg oder anderer Airline
- Plus Entschädigung 250-600€
Option B: Erstattung
- Volle Ticketpreiserstattung
- Ersatzflug zum Ausgangsort (wenn bereits unterwegs)
- Plus Entschädigung 250-600€
Ausnahme: Keine Entschädigung bei:
- Benachrichtigung 14+ Tage vor Abflug
- Benachrichtigung 7-14 Tage + Alternativflug mit max. +2h Verspätung
- Außergewöhnliche Umstände (siehe unten)
Nichtbeförderung (Überbuchung): Höchste Priorität
Überbuchung ist der stärkste Fall – hier können Airlines sich kaum herausreden.
Ihre Rechte bei "Bumping":
✅ Garantierte Entschädigung 250-600€ (außer bei Freiwilligen) ✅ Sofortige alternative Beförderung oder volle Erstattung ✅ Versorgungsleistungen während der Wartezeit ✅ Schriftliche Mitteilung Ihrer Rechte (von Airline verpflichtend!)
Freiwilliger Verzicht: Bietet die Airline eine Kompensation für freiwilligen Verzicht (z.B. Gutschein + späteren Flug), können Sie verhandeln! Oft gibt es bessere Deals als die gesetzliche Mindestentschädigung.
Außergewöhnliche Umstände: Wann besteht KEIN Anspruch?
Airlines berufen sich oft auf "außergewöhnliche Umstände" – doch die Hürde ist sehr hoch!
Was zählt als außergewöhnlicher Umstand?
✅ Wirklich außergewöhnlich:
- Extremes Unwetter (Orkan, schweres Gewitter)
- Terrorwarnung, politische Instabilität
- Streik der Flugsicherung oder Flughafen-Personal (nicht Airline-Personal!)
- Vogelschlag (wenn unvorhersehbar und unvermeidbar)
❌ NICHT außergewöhnlich:
- Normales Winterwetter, üblicher Schneefall
- Technische Probleme am Flugzeug
- Krankheit von Crew-Mitgliedern
- Airline-eigener Streik
- Verspätete Ankunft des Vorflugs
- Kapazitätsengpässe beim Bodenpersonal
Beweislast liegt bei der Airline
Wichtig: Die Airline muss beweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen UND dass diese unvermeidbar waren.
Typische Airline-Tricks:
- "Technisches Problem außerhalb unserer Kontrolle" → Fordern Sie genaue Erklärung!
- "Wetterbedingungen" im Winter → Normaler Schnee zählt nicht!
- "Crew-Krankheit" → Airline-Verantwortung, Ersatzcrew einzuplanen!
Ihr Vorgehen:
- Fordern Sie schriftliche Begründung mit Details
- Prüfen Sie, ob andere Flüge zur gleichen Zeit starteten
- Dokumentieren Sie tatsächliche Wetterbedingungen
- Widersprechen Sie der Begründung, wenn ungerechtfertigt
Österreichische Flughäfen: Ihre Rechte vor Ort
Wien-Schwechat (VIE): Größter Flughafen Österreichs
Hub von Austrian Airlines:
- Anschlussflüge in alle Welt
- Häufigste Probleme: Hub-Verspätungen, verpasste Anschlüsse
Ihre Rechte bei verpasstem Anschluss:
- Gesamtverspätung am Endziel zählt (nicht Einzelflüge)
- Bei Buchung mit einer Buchungsnummer: Airline haftet komplett
- Umbuchung + Entschädigung bei 3+ Stunden Verspätung am Ziel
Terminal-Infos:
- Information Desk: Terminal 3, Ankunftsebene
- Austrian Airlines Service: Check-in 3
- Schlichtungsstelle-Flyer: Oft an Info-Points verfügbar
Salzburg (SZG): Alpine Herausforderungen
Besonderheiten:
- Winter: Häufig wetterbeding verzögert
- Enge Zusammenarbeit mit Ski-Chartern
- Normale Winterbedingungen = KEIN außergewöhnlicher Umstand!
Ihre Rechte:
- Auch bei "Winterwetter"-Begründung oft Anspruch
- Dokumentieren Sie, welche anderen Flüge starteten
- Bei Pauschalreisen: Doppelte Ansprüche (Airline + Veranstalter)
Innsbruck (INN): Alpiner Spezialfall
Mountain Airport:
- Anflug zwischen Bergen, anspruchsvoll
- Speziell geschulte Piloten erforderlich
- Crew- und Wetterlimitierungen
Ihre Rechte:
- Normale Bergwinde = kein außergewöhnlicher Umstand
- Nur extreme Wetterlagen entschädigungsfrei
- Viele Annullierungen im Winter → Oft Anspruch!
Graz, Klagenfurt, Linz: Regionalflughäfen
Kleinere Airports:
- Weniger Flüge, aber gleiche Rechte!
- Oft Ryanair und Austrian Airlines
- Crew-Positionierungsprobleme häufig
Ihre Rechte:
- Identisch zu großen Flughäfen
- Personal vor Ort oft weniger informiert → Bestehen Sie auf Rechten!
- Schlichtungsstelle hilft auch bei Regionalflügen
Entschädigung durchsetzen: Schritt für Schritt
Schritt 1: Dokumentation am Flughafen
Sammeln Sie Beweise:
☑ Boarding-Pass aufbewahren (Original oder Screenshot) ☑ Buchungsbestätigung sichern ☑ Verspätungsbestätigung am Gate/Schalter verlangen ☑ Grund der Verspätung erfragen und notieren ☑ Anzeigetafeln fotografieren ☑ Belege für Mehrkosten (Verpflegung, Hotel, Taxi) ☑ Kontaktdaten von Mitreisenden als Zeugen
Schritt 2: Anspruch geltend machen
Binnen 7 Tagen nach dem Flug:
- Airline kontaktieren (schriftlich per E-Mail)
- Forderung konkret nennen:
- Flugnummer, Datum, Buchungsnummer
- Verspätungsdauer am Zielort
- Entschädigungsbetrag nach EU 261/2004
- Bankverbindung (IBAN)
- Frist zur Zahlung (14 Tage)
Mustertext:
Betreff: Entschädigungsforderung nach EU 261/2004 – Flug [Nummer] am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Flug [Flugnummer] von [Abflugort] nach [Zielort] am [Datum] hatte eine Verspätung von [X] Stunden am Zielort.
Gemäß EU-Verordnung 261/2004 fordere ich hiermit eine Entschädigung in Höhe von [Betrag]€.
Bitte überweisen Sie den Betrag binnen 14 Tagen auf folgendes Konto:
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihr BIC]
Name: [Ihr Name]
Buchungsnummer: [Nummer]
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
Schritt 3: Bei Ablehnung – Schlichtung oder Durchsetzung
Option A: Schlichtungsstelle für Fluggastrechte (söp)
✅ Kostenlos für Passagiere ✅ Schnell (ca. 90 Tage Verfahren) ✅ Deutschsprachig ✅ Unabhängig ❌ Empfehlung ist nicht bindend für Airline
Website: www.soep-schlichtung.at E-Mail: office@soep-schlichtung.at
Wann söp nutzen?
- Airline lehnt ab oder reagiert nicht
- Begründung erscheint fadenscheinig
- Sie möchten kostenfrei prüfen lassen
Option B: Fluggastrechte-Portal (z.B. FlugNinja)
✅ Kein Kostenrisiko – Zahlung nur bei Erfolg ✅ Professionelle Durchsetzung inkl. Gericht ✅ Erfahrung mit allen Airlines ✅ Schnelle Auszahlung (oft Sofortentschädigung möglich) ❌ Provision bei Erfolg (ca. 25-35%)
Wann Portal nutzen?
- Airline verweigert beharrlich
- Komplizierter Fall (Anschlussflüge, mehrere Länder)
- Sie wollen keinen Aufwand
Option C: Rechtsanwalt
✅ Vollständige rechtliche Vertretung ✅ Zusatzansprüche durchsetzbar (Schadenersatz) ✅ Bindende Gerichtsurteile ❌ Kostenrisiko bei Niederlage ❌ Meist teurer als Portal
Wann Anwalt nutzen?
- Sehr hohe Schadenersatzforderungen
- Grundsatzfrage / Präzedenzfall
- Andere Rechtsstreitigkeiten involviert
Besonderheiten für österreichische Passagiere
Pauschalreisen: Doppelte Ansprüche
Bei Buchung einer Pauschalreise über österreichischen Reiseveranstalter:
Anspruch 1: Entschädigung von der Airline
- 250-600€ nach EU 261/2004
- Direkt an die Fluglinie
Anspruch 2: Reisepreisminderung vom Veranstalter
- Minderung für verlorene Urlaubszeit
- Ersatz von Mehrkosten
- An den Reiseveranstalter
Wichtig: Beide Ansprüche sind unabhängig und können parallel geltend gemacht werden!
Ski-Urlaub und Wintertourismus
Österreich ist Ski-Nation – hier gelten Besonderheiten:
Winter-Charter-Flüge:
- Oft hohe Verspätungsraten in Hauptsaison
- "Winterwetter"-Ausrede häufig unbegründet
- Dokumentieren Sie, ob andere Flüge starteten!
Mehrkosten geltend machen:
- Verlorene Ski-Tage
- Zusätzliche Übernachtung
- Verpflegung
- Mietausrüstung
Bei Pauschalreisen: Reiseveranstalter haftet für entgangenen Urlaubsgenuss!
Österreichische Airlines
Austrian Airlines (OS)
- Teil der Lufthansa Group
- Hub: Wien-Schwechat
- Häufige Probleme: Hub-Verspätungen, Technik, Crew-Positionierung
- Kontakt: service@austrian.com / +43 (0)5 1766 1000
- Erfahrung: Lehnt oft initial ab, gibt aber bei Nachdruck häufig nach
Tipp: Austrian Airlines kennt die österreichische Rechtslage – erwähnen Sie söp und 3-Jahres-Verjährungsfrist!
Eurowings (EW)
- Tochter der Lufthansa
- Basen: Wien, Salzburg
- Kontakt: Online-Formular auf Website
- Erfahrung: Unkooperativ, Durchsetzung oft nötig
Low-Cost-Airlines (Ryanair, Wizz Air, easyJet)
- Häufig ab österreichischen Airports
- Achtung: Ignorieren oft Forderungen oder lehnen pauschal ab
- Empfehlung: Sofort Schlichtung oder Portal nutzen
Steuerliche Behandlung
Gute Nachricht: Fluggastrechte-Entschädigungen sind in Österreich steuerfrei!
- Keine Einkommensteuer
- Keine Meldung ans Finanzamt nötig
- Auch bei hohen Beträgen (Familie mit 2.400€)
Häufige Probleme und Lösungen
Problem 1: Airline reagiert nicht
Lösung:
- Mahnung mit Fristsetzung (7 Tage)
- Schlichtungsstelle einschalten
- Fluggastrechte-Portal beauftragen
Wichtig: Nicht aufgeben! Schweigen ist Taktik.
Problem 2: "Außergewöhnliche Umstände" als Ausrede
Lösung:
- Detaillierte Begründung verlangen
- Beweise fordern (Wetterdaten, technische Berichte)
- Recherche: Flogen andere Airlines zur selben Zeit?
- Widerspruch einlegen mit Gegendarstellung
Problem 3: Komplizierte Anschlussflüge
Beispiel: Wien → Frankfurt → New York, Verspätung in Frankfurt führt zu verpasstem Anschluss
Lösung:
- Bei einer Buchung: Airline haftet für Gesamtverspätung
- Entschädigung richtet sich nach Endziel-Verspätung
- Wien → New York = Langstrecke = bis zu 600€
Problem 4: Flug vor 2-3 Jahren
Lösung:
- In Österreich 3 Jahre Verjährungsfrist!
- Sie können auch alte Fälle noch geltend machen
- Airline darf nicht mit "zu lange her" ablehnen
- Ggf. Nachweis über Verjährungsfrist vorlegen
Problem 5: Charterflug / Pauschalreise
Lösung:
- Gleiche Rechte wie bei Linienflügen!
- Zusätzlich: Reisepreisminderung beim Veranstalter
- Beide Ansprüche parallel verfolgen
- Bei Ablehnung: Schlichtung Fluggastrechte + Reiseschlichtung
Checkliste: So sichern Sie Ihre Rechte
Vor dem Flug
☑ Online einchecken (Nachweis rechtzeitiges Erscheinen) ☑ Flugstatus prüfen (App oder Website) ☑ Kontaktdaten der Airline speichern ☑ Screenshot der Buchungsbestätigung
Bei Verspätung/Annullierung
☑ Sofort Grund erfragen (Gate-Personal, Info-Schalter) ☑ Schriftliche Bestätigung verlangen (Verspätung + Grund) ☑ Anzeigetafeln fotografieren ☑ Uhrzeit und tatsächliche Situation dokumentieren ☑ Mitreisende als Zeugen notieren
Ab 2h Wartezeit
☑ Versorgungsleistungen einfordern (Vouchers) ☑ Belege für selbst gekaufte Verpflegung aufbewahren ☑ Kommunikation nutzen (Tel, Email – Airline zahlt)
Nach der Ankunft
☑ Verspätung am Zielort dokumentieren (Uhrzeit) ☑ Innerhalb von 7 Tagen Entschädigung fordern ☑ Airline schriftlich kontaktieren ☑ Bei Ablehnung: Schlichtung oder Portal nutzen
Fazit: Ihre Rechte als österreichischer Fluggast
Als österreichischer Passagier sind Sie besonders gut geschützt:
✅ Starke EU-Rechte nach Verordnung 261/2004 ✅ 3 Jahre Verjährungsfrist – länger als in vielen Ländern ✅ Kostenlose Schlichtungsstelle speziell für Österreich ✅ Deutschsprachige Verfahren und Gerichte ✅ Doppelte Ansprüche bei Pauschalreisen ✅ Steuerfreie Entschädigungen
Wichtigste Erfolgsfaktoren:
- Dokumentieren Sie alles gründlich
- Fordern Sie Ihre Rechte konsequent ein
- Lassen Sie sich nicht abwimmeln
- Holen Sie sich Hilfe bei Bedarf
Airlines setzen darauf, dass Sie aufgeben – tun Sie es nicht! Ihre Rechte sind gesetzlich verankert und durchsetzbar.
Ihr Flug hatte Verspätung? Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihren Anspruch als österreichischer Fluggast mit FlugNinja!
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Österreich-Spezial
Österreichisches Recht
Wie lange kann ich in Österreich Entschädigung fordern?
In Österreich gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist für Fluggastrechte-Ansprüche. Sie können also auch für Verspätungen aus 2022 oder 2023 noch Entschädigung fordern. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber vielen anderen EU-Ländern mit kürzeren Fristen.
Muss ich meine Fluggastrechte-Entschädigung versteuern?
Nein! Entschädigungen nach EU 261/2004 sind in Österreich steuerfrei. Sie müssen den Betrag nicht in Ihrer Steuererklärung angeben und es fällt keine Einkommensteuer an – egal wie hoch die Summe ist.
Was ist die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte (söp)?
Die söp ist die österreichische kostenlose Schlichtungsstelle speziell für Fluggastrechte. Sie prüft Ihren Fall unabhängig und gibt eine Empfehlung ab. Das Verfahren ist kostenlos, deutschsprachig und dauert etwa 90 Tage. Website: www.soep-schlichtung.at
Kann ich als Österreicher auch bei ausländischen Airlines Entschädigung fordern?
Ja, absolut! Die EU 261/2004 gilt für:
- Alle Flüge AB Österreich (egal welche Airline)
- Flüge NACH Österreich mit EU-Airlines
Sie haben also auch Anspruch gegen Turkish Airlines bei Flug ab Wien, Ryanair, easyJet, Emirates ab Österreich etc.
Österreichische Flughäfen
Gilt bei Flügen ab Wien-Schwechat besonderes Recht?
Nein, es gelten dieselben EU-Regeln wie überall. Aber: Wien ist Hub von Austrian Airlines, daher sind Anschlussflug-Probleme häufig. Bei Buchung mit einer Buchungsnummer haftet die Airline für die gesamte Reisekette – egal ob Verspätung in Wien oder am Endziel.
Mein Flug ab Salzburg hatte Verspätung wegen Schnee – trotzdem Entschädigung?
Sehr wahrscheinlich ja! Normaler Winterschneefall ist kein außergewöhnlicher Umstand, auch nicht in den Alpen. Die Airline muss beweisen, dass es extremes Unwetter war UND dass sie alles Zumutbare getan hat. Wenn andere Flüge zur selben Zeit starteten, haben Sie definitiv Anspruch.
Flug ab Innsbruck wegen Bergwind annulliert – habe ich Rechte?
Normale alpine Windverhältnisse sind kein außergewöhnlicher Umstand. Innsbruck ist ein Mountain Airport und Airlines, die dort operieren, müssen diese Bedingungen einplanen. Nur bei wirklich extremen Wetterlagen (Orkan, schweres Unwetter) kann die Airline sich auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Austrian Airlines & österreichische Carrier
Austrian Airlines lehnt ab – was nun?
Austrian Airlines ist bekannt dafür, zunächst oft abzulehnen oder nicht zu reagieren. Geben Sie nicht auf!
- Widerspruch mit Verweis auf EU 261/2004 und söp
- Österreichische Schlichtungsstelle einschalten
- Fluggastrechte-Portal beauftragen
Austrian gibt bei Nachdruck häufiger nach als andere Airlines.
Eurowings ab Wien verspätet – gleiche Rechte wie bei Austrian?
Ja! Es spielt keine Rolle, welche Airline Sie fliegen. Die EU 261/2004 gilt für alle Airlines gleichermaßen. Low-Cost-Carrier haben die identischen Pflichten wie traditionelle Airlines.
Pauschalreisen & Ski-Urlaub
Ski-Charter verspätet – kann ich doppelt Geld fordern?
Ja, bei Pauschalreisen haben Sie zwei unabhängige Ansprüche:
- Entschädigung von der Airline (250-600€ nach EU 261/2004)
- Reisepreisminderung vom Veranstalter (für verlorene Urlaubszeit)
Beide Ansprüche können parallel geltend gemacht werden und sind nicht verrechenbar!
Verlorene Ski-Tage durch Verspätung – wird das extra erstattet?
Bei Pauschalreisen ja! Zusätzlich zur Airline-Entschädigung können Sie vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises für entgangene Urlaubszeit fordern. Je nach Situation 5-30% des Tagesreisepreises pro verlorenem Tag.
Wochenend-Ski-Charter immer verspätet – ist das normal?
Nein! Häufige Verspätungen sind keine Entschuldigung. Die Airline muss ausreichend Kapazitäten, Crew und Material einplanen. "Hohe Auslastung" oder "typische Verzögerungen in der Skisaison" sind keine außergewöhnlichen Umstände und berechtigen zur Entschädigung.
Durchsetzung & Praxis
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld bekomme?
Das variiert stark:
- Kooperative Airline: 2-8 Wochen nach Forderung
- Mit Widerstand: 3-12 Monate
- Mit Schlichtungsstelle: ~90 Tage Verfahren + Auszahlung
- Mit Fluggastrechte-Portal: 4-12 Wochen (manche bieten Sofortentschädigung)
Kann ich mehrere Flüge gleichzeitig geltend machen?
Ja! Wenn Sie in den letzten 3 Jahren mehrere verspätete Flüge hatten, können Sie alle geltend machen. Fassen Sie diese in separaten Forderungen zusammen (pro Flug ein Schreiben) für bessere Übersicht.
Was wenn die Airline sagt "Außerhalb unserer Kontrolle"?
Fordern Sie Beweise! Die Airline muss detailliert darlegen:
- Was genau war das Problem?
- Warum war es außergewöhnlich?
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen?
- Warum war es unvermeidbar?
Bei vagen Antworten → Widerspruch und Schlichtung!
Meine Freunde im selben Flug haben Geld bekommen, ich nicht – warum?
Das ist nicht rechtens! Wenn ein Flug verspätet war, haben alle Passagiere den gleichen Anspruch (pro Person). Airlines dürfen nicht willkürlich manche entschädigen und andere nicht. Widersprechen Sie und verweisen Sie auf die anderen Passagiere als Beweis.
Weitere Fragen? Kontaktieren Sie FlugNinja – wir kennen alle Tricks der Airlines und helfen österreichischen Passagieren seit Jahren erfolgreich!
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