Fluggastrechte Österreich 2026: Fristen, APF und Entschädigung

Bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung schützt die EU-Verordnung 261/2004 Fluggäste auch in Österreich. Für die Durchsetzung sind zusätzlich österreichische Fristen und die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wichtig.
Schnellüberblick
- Ab drei Stunden Ankunftsverspätung kommt laut apf grundsätzlich eine Ausgleichszahlung in Betracht.
- Die pauschalen Beträge liegen je nach Strecke bei 250 €, 400 € oder 600 €.
- Betreuungsleistungen können schon vor der Dreistundengrenze einsetzen.
- Bei Annullierung bestehen Rechte auf Erstattung oder anderweitige Beförderung.
- Die apf schlichtet bestimmte Flugfälle kostenlos, wenn vorher eine schriftliche Beschwerde beim Unternehmen erfolgt ist.
- § 1489 ABGB nennt für Entschädigungsklagen grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Wann gelten die EU-Fluggastrechte?
Die Verordnung gilt grundsätzlich für:
- Flüge, die in Österreich oder einem anderen EU-Staat starten, unabhängig vom Sitz der Airline.
- Flüge aus einem Drittstaat in die EU, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ein EU-Unternehmen ist.
Bei Umsteigeverbindungen kommt es auf die konkrete Buchung, das Endziel und den ausführenden Carrier an. Die Buchungsbestätigung sollte zeigen, welches Unternehmen den Flug tatsächlich durchführt.
Ausgleichszahlung bei Verspätung
Die apf nennt eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden als Grundvoraussetzung für eine mögliche Ausgleichszahlung. Entscheidend ist die Ankunft am letzten Zielort, nicht nur die Abflugzeit.
| Strecke | Pauschaler Betrag |
|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € |
| Mehr als 1.500 km innerhalb der EU und sonstige Flüge von 1.500 bis 3.500 km | 400 € |
| Sonstige Flüge über 3.500 km | 600 € |
Ein Anspruch kann entfallen, wenn die Airline außergewöhnliche Umstände nachweist und alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat. Eine pauschale Begründung reicht für eine sichere Beurteilung nicht. Fordern Sie die konkrete Ursache schriftlich an.
Betreuung, Erstattung und Ersatzbeförderung
Die EU-Verordnung unterscheidet zwischen der pauschalen Ausgleichszahlung und weiteren Rechten:
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
- Kommunikationsmöglichkeiten während der Wartezeit.
- Hotel und Transfer, wenn ein Aufenthalt nötig wird.
- Erstattung oder anderweitige Beförderung in den vorgesehenen Fällen.
Die apf weist darauf hin, dass eine gewählte Flugscheinerstattung binnen sieben Tagen zu leisten ist. Bewahren Sie Belege für angemessene Ausgaben auf, wenn die Airline keine Betreuung anbietet.
Österreichische Fristen
Antwort des Unternehmens
Ein Luftfahrtunternehmen hat laut apf sechs Wochen Zeit, auf eine schriftliche Eingabe zu antworten. Nach einer Ablehnung oder ohne endgültige Antwort binnen sechs Wochen können Sie die apf-Schlichtung beantragen.
Verjährung
Die EU-Verordnung vereinheitlicht die Klagefrist nicht. In Österreich ist grundsätzlich § 1489 ABGB relevant. Die Norm sieht drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger vor.
Der genaue Fristbeginn und die Einordnung des Anspruchs können vom Einzelfall abhängen. Verlassen Sie sich daher nicht auf eine pauschale Berechnung. Die apf erklärt, dass die Einbringung eines Schlichtungsantrags und die Dauer des Verfahrens den Fortlauf der Verjährungsfrist hemmen.
Die zuständige Stelle in Österreich: apf
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vermittelt als unabhängige Schlichtungsstelle zwischen Fluggästen und Unternehmen. Das Verfahren ist für Fluggäste kostenlos.
Die apf kann insbesondere bei Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung, fehlender Betreuung und bestimmten Gepäckfällen zuständig sein. Örtliche Zuständigkeit und vorherige Beschwerde werden im Einzelfall geprüft.
Voraussetzungen
- Reichen Sie die Forderung zuerst schriftlich beim betroffenen Unternehmen ein.
- Sichern Sie Eingangsbestätigung und Antwort.
- Stellen Sie den apf-Antrag nach Ablehnung oder nach sechs Wochen ohne endgültige Antwort.
- Fügen Sie Buchungsunterlagen, Schriftverkehr, Belege und Ihre konkrete Forderung bei.
APF-Schlichtung Schritt für Schritt
Anspruch dokumentieren und einreichen
Halten Sie mindestens diese Angaben fest:
- Flugnummer, Datum und gebuchte Strecke.
- Tatsächliche Ankunftszeit am Endziel.
- Buchungsbestätigung und Bordkarte.
- Mitteilungen der Airline zur Ursache.
- Belege für Verpflegung, Hotel oder Ersatztransport.
- Ihre schriftliche Forderung und die Antwort des Unternehmens.
Danach können Sie den Anspruch online prüfen.
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Diese Seite bietet allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
- Wann gilt die EU-Verordnung 261/2004 in Österreich?
- Sie gilt grundsätzlich für Flüge ab einem EU-Flughafen. Bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU ist zusätzlich entscheidend, ob das ausführende Luftfahrtunternehmen seinen Sitz in der EU hat.
- Wann kann ich die apf einschalten?
- Beschweren Sie sich zuerst schriftlich beim Unternehmen. Nach einer Ablehnung oder wenn binnen sechs Wochen keine endgültige Antwort vorliegt, können Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
- Hemmt ein apf-Antrag die Verjährung?
- Die apf erklärt, dass die Einbringung des Schlichtungsantrags und die Dauer des Verfahrens den Fortlauf der Verjährungsfrist hemmen.
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