Streik und Flugrechte: Wann gibt es Entschädigung? Airline vs. Flughafen Streik

FlugNinja Team
30 min read
Passagiere warten während eines Streiks am Flughafen

Streik und Flugrechte: Wann gibt es Entschädigung? Airline vs. Flughafen Streik

Streiks führen jährlich zu tausenden Flugausfällen in Europa – doch nicht jeder Streik bedeutet automatisch keine Entschädigung. Der entscheidende Unterschied liegt darin, ob das Airline-eigene Personal oder externe Dienstleister streiken. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie genau, wann Sie Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung haben und wann nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Airline-Streiks (Piloten, Kabinenpersonal, Bodenpersonal der Airline): VOLLE Entschädigung bis 600 €
  • Externe Streiks (Fluglotsen, Flughafen-Security, öffentlicher Verkehr): KEINE Entschädigung, aber Betreuungspflichten
  • Wildcat-Streiks (spontane, nicht angekündigte Streiks): Meist VOLLE Entschädigung
  • Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel, Transfer): Bei ALLEN Streiks verpflichtend
  • Rechtsanspruch: 3 Jahre Zeit zur Geltendmachung

Wichtig: Die Airline muss beweisen, dass der Streik ein außergewöhnlicher Umstand war. Bei Airline-internen Streiks gelingt ihr das praktisch nie!

Welche Arten von Streiks gibt es?

Für Ihre Fluggastrechte ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Streik-Typen entscheidend. Die EU-Verordnung 261/2004 behandelt diese sehr unterschiedlich.

1. Airline-interne Streiks (mit Entschädigung)

Wenn Mitarbeiter der Fluggesellschaft selbst streiken, liegt das vollständig im Verantwortungsbereich der Airline. Sie hätte durch bessere Tarifverhandlungen, rechtzeitige Einigungen oder Notfallpläne den Streik verhindern oder dessen Auswirkungen minimieren können.

Streikende Personengruppen:

  • ✈️ Piloten (z.B. Vereinigung Cockpit bei Lufthansa)
  • 👨‍✈️ Kabinenpersonal (z.B. UFO-Gewerkschaft, ver.di)
  • 🧳 Airline-eigenes Bodenpersonal (Check-in, Gate, Gepäckabfertigung)
  • 🔧 Airline-eigene Techniker (Wartung, Instandhaltung)

Entschädigungsanspruch: JA – 100%

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Streiks von Airline-Mitarbeitern sind keine außergewöhnlichen Umstände. Die Airline kann sich nicht darauf berufen, dass der Streik außerhalb ihrer Kontrolle lag.

2. Externe Streiks (ohne Entschädigung)

Wenn Drittanbieter oder externe Dienstleister streiken, auf die die Airline keinen direkten Einfluss hat, gilt dies als außergewöhnlicher Umstand.

Streikende externe Gruppen:

  • 🎯 Fluglotsen (DFS Deutsche Flugsicherung, Eurocontrol)
  • 🔒 Flughafen-Security (private Sicherheitsdienstleister)
  • 🏢 Flughafenbetreiber (z.B. Fraport, Flughafen München GmbH)
  • 🚆 Öffentlicher Verkehr (Bahn, Busse zum Flughafen)
  • Energieversorger (Stromversorgung am Flughafen)

Entschädigungsanspruch: NEIN

Die Airline kann sich erfolgreich auf außergewöhnliche Umstände berufen, da sie auf diese Streiks keinen Einfluss nehmen kann.

3. Wildcat-Streiks (Spontanstreiks)

Ein Sonderfall sind sogenannte Wildcat-Streiks – spontane, nicht von Gewerkschaften organisierte Arbeitsniederlegungen ohne Vorankündigung.

Merkmale:

  • 🚨 Keine offizielle Ankündigung
  • ⚡ Spontane Aktion ohne Gewerkschaft
  • 📅 Keine Vorlaufzeit für Airline-Planung
  • ❌ Oft nicht legal nach deutschem Streikrecht

Entschädigungsanspruch: MEIST JA

Gerichte urteilen hier unterschiedlich, tendieren aber zur Entschädigung, da:

  • Illegale Streiks nicht als außergewöhnliche Umstände gelten
  • Airline hätte Notfallpläne haben müssen
  • Mangelnde Ankündigung schützt Airline nicht automatisch

4. Angekündigte vs. Überraschungsstreiks

Die Vorankündigung eines Streiks spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung Ihrer Rechte.

Angekündigte Streiks (48-72h Vorlauf):

  • ✅ Airline hat Zeit für Umbuchungen
  • ✅ Passagiere können informiert werden
  • ✅ Alternative Flüge können organisiert werden
  • ⚠️ Airline muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen

Kurzfristige Streiks (< 48h):

  • ⏰ Weniger Reaktionszeit für Airline
  • 🔄 Schwierigere Organisation von Alternativen
  • ⚖️ Gerichte prüfen: Was war möglich und zumutbar?

Faustregel: Je länger die Airline Zeit hatte zu reagieren, desto eher wird eine Entschädigung fällig, wenn sie keine angemessenen Maßnahmen ergriffen hat.

Airline-Streiks: Volle Entschädigung garantiert

Bei Streiks des Airline-eigenen Personals haben Sie eindeutige Rechtsansprüche auf Entschädigung. Die Rechtsprechung ist hier glasklar zu Ihren Gunsten.

Warum Airline-Streiks keine außergewöhnlichen Umstände sind

Die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben in mehreren Urteilen klargestellt:

Argumente der Gerichte:

  1. Unternehmerisches Risiko: Arbeitskämpfe gehören zum normalen Geschäftsrisiko jedes Unternehmens
  2. Beeinflussbarkeit: Die Airline kann durch Tarifverhandlungen Streiks verhindern
  3. Organisationsverschulden: Fehlende Notfallpläne gehen zu Lasten der Airline
  4. EU-Verordnung: Wortlaut der VO 261/2004 schließt interne Streiks aus

Wichtige Gerichtsurteile zu Airline-Streiks

GerichtAktenzeichenJahrKernaussage
EuGHC-195/172018Wildcat-Streiks sind keine außergewöhnlichen Umstände
EuGHC-501/172018Airline-interne Streiks verpflichten zur Entschädigung
BGHX ZR 28/192020Pilotenstreik bei Lufthansa: Volle Entschädigung
AG Frankfurt29 C 2530/182019Streik des Kabinenpersonals: Entschädigung fällig
LG Frankfurt2-24 S 142/182020Bodenpersonal-Streik Ryanair: 400 € Entschädigung

Typische Airline-Argumentation (und warum sie scheitert)

Argument 1: "Der Streik war für uns überraschend und unvorhersehbar."

Scheitert, weil: Tarifkonflikte bahnen sich meist über Monate an. Die Airline hätte rechtzeitig Einigungen erzielen können.

Argument 2: "Wir konnten keine zumutbaren Maßnahmen ergreifen."

Scheitert, weil: Umbuchungen auf andere Airlines, Einsatz von Ersatzpersonal oder Reserve-Crews sind zumutbare Maßnahmen.

Argument 3: "Der Streik war ein Wildcat-Streik ohne Ankündigung."

Scheitert, weil: EuGH-Urteil C-195/17 stellt klar: Auch spontane Streiks begründen keine außergewöhnlichen Umstände.

Argument 4: "Die Gewerkschaft hat unrealistische Forderungen gestellt."

Scheitert, weil: Verhandlungsposition der Gewerkschaft liegt im unternehmerischen Risiko der Airline.

Entschädigungshöhe bei Airline-Streiks

Die Entschädigung richtet sich nach der EU-Verordnung 261/2004 und der Flugdistanz:

FlugstreckeVerspätungEntschädigung pro Person
Bis 1.500 km≥ 3 Stunden250 €
1.500 - 3.500 km≥ 3 Stunden400 €
Über 3.500 km (innerhalb EU)≥ 3 Stunden400 €
Über 3.500 km (außerhalb EU)≥ 3 Stunden600 €
Über 3.500 km (außerhalb EU)≥ 4 Stunden600 €

Rechenbeispiel Familie:

  • Flug: München - Palma de Mallorca (1.250 km)
  • Streik: Ryanair Kabinenpersonal
  • Annullierung: 2 Tage vor Abflug
  • Familie: 2 Erwachsene, 2 Kinder
  • Gesamtanspruch: 4 × 250 € = 1.000 €

So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Schritt 1: Dokumentation sammeln

  • 📄 Boardingpass oder Buchungsbestätigung
  • 📧 E-Mails der Airline zur Annullierung/Verspätung
  • 📸 Fotos von Anzeigetafeln am Flughafen
  • 🗞️ Nachrichtenartikel über den Streik
  • 🧾 Belege für Zusatzkosten (Verpflegung, Hotel)

Schritt 2: Airline anschreiben

  • ✉️ Formelles Entschädigungsschreiben
  • ⏰ Frist: 6 Wochen zur Beantwortung
  • 📋 Alle Flugdaten und Passagiere angeben
  • 💶 Konkrete Entschädigungssumme nennen

Schritt 3: Bei Ablehnung – FlugNinja einschalten

  • ⚖️ Professionelle Rechtsprüfung
  • 💼 Außergerichtliche Durchsetzung
  • 🏛️ Notfalls gerichtliche Klage
  • 💰 Nur Zahlung bei Erfolg (Provision)

Externe Streiks: Keine Entschädigung, aber Betreuungspflichten

Wenn externe Dienstleister streiken, haben Sie keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung – aber die Airline ist dennoch nicht komplett aus der Verantwortung entlassen.

Fluglotsenstreiks: Der häufigste externe Streik

Fluglotsenstreiks gehören zu den wirkungsvollsten Arbeitskämpfen, da sie den gesamten Luftverkehr lahmlegen können.

Beispiele für Fluglotsenstreiks:

  • 🇫🇷 Frankreich: Regelmäßige Streiks der DGAC (Direction Générale de l'Aviation Civile)
  • 🇩🇪 Deutschland: DFS-Streiks (Deutsche Flugsicherung GmbH)
  • 🇮🇹 Italien: ENAV-Streiks (Ente Nazionale Assistenza al Volo)
  • 🇬🇷 Griechenland: HCAA-Streiks (Hellenic Civil Aviation Authority)
  • 🇧🇪 Belgien: Skeyes-Streiks (ehemals Belgocontrol)

Rechtslage:

  • ❌ Keine Entschädigung nach EU-VO 261/2004
  • ✅ Volle Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel)
  • ✅ Recht auf Rückerstattung oder Umbuchung
  • ✅ Recht auf alternative Beförderung

Wichtig: Die Airline muss nachweisen, dass der Fluglotsenstreik die alleinige Ursache für die Annullierung war. Gab es zusätzliche organisatorische Probleme, kann eine Teilentschädigung fällig werden!

Flughafen-Security-Streiks

Streiks der Sicherheitskontrollen am Flughafen führen zu langen Warteschlangen und verpassten Flügen.

Typische Szenarien:

  • 🔒 Passagiere kommen nicht rechtzeitig durch Security
  • ⏱️ Airline kann nicht pünktlich boarden
  • ✈️ Flugzeug startet ohne Passagiere oder verspätet

Ihre Rechte:

  1. Verpasster Flug wegen Security:

    • Airline muss Sie auf nächsten verfügbaren Flug umbuchen
    • Keine Strafgebühren für Umbuchung
    • Betreuungsleistungen während Wartezeit
  2. Verspäteter Flug wegen Security:

    • Keine finanzielle Entschädigung
    • Aber: Verpflegungsgutscheine ab 2h Wartezeit
    • Hotel bei Übernachtung erforderlich
  3. Annullierung wegen Security:

    • Wahlrecht: Rückerstattung ODER Umbuchung
    • Betreuungsleistungen
    • Keine Entschädigungszahlung

Flughafenbetreiber-Streiks

Wenn die Beschäftigten des Flughafenbetreibers (z.B. Fraport, Flughafen München GmbH) streiken, kann der gesamte Flughafenbetrieb zum Erliegen kommen.

Betroffene Bereiche:

  • 🏢 Terminalverwaltung
  • 🚐 Busverkehr zwischen Terminals
  • 🔌 Bodenversorgung (Strom, Wasser)
  • 🧹 Reinigungspersonal
  • ℹ️ Informationsschalter

Entschädigung: NEIN – Diese Streiks gelten als außergewöhnliche Umstände.

ABER: Airline muss trotzdem:

  • Alle Passagiere rechtzeitig informieren
  • Umbuchungsoptionen anbieten
  • Betreuungsleistungen bereitstellen
  • Rückerstattung ermöglichen

Öffentlicher Verkehr: Streiks, die Sie vom Flughafen fernhalten

Ein besonderer Fall sind Streiks im öffentlichen Verkehr, die Sie daran hindern, den Flughafen zu erreichen.

Beispiele:

  • 🚆 Bahnstreik (DB, Österreichische Bundesbahnen)
  • 🚌 Busstreik (öffentliche Verkehrsbetriebe)
  • 🚇 U-Bahn/S-Bahn-Streik (ÖPNV)

Rechtslage:

  • ❌ Airline schuldet KEINE Entschädigung
  • ❌ Erscheinen Sie nicht rechtzeitig, verfällt Ihr Ticket
  • ⚠️ "No-Show"-Regelungen greifen

Schutzmaßnahmen:

  • 📅 Früher anreisen bei angekündigten Streiks
  • 🚕 Alternative Transportmittel nutzen (Taxi, Mietwagen)
  • 📞 Airline kontaktieren für mögliche Umbuchung
  • 💡 Reiseversicherung prüfen (manche decken Streiks ab)

Betreuungspflichten der Airline bei ALLEN Streiks

Egal ob Airline-interner oder externer Streik – die Betreuungspflichten der Airline bestehen immer und sind nicht verhandelbar.

Care-Pflichten nach EU-Verordnung 261/2004

Die Airline muss Ihnen kostenlos folgende Leistungen bereitstellen:

1. Verpflegung und Erfrischungen

Ab wann:

  • Kurzstrecke (bis 1.500 km): ab 2h Wartezeit
  • Mittelstrecke (1.500-3.500 km): ab 3h Wartezeit
  • Langstrecke (über 3.500 km): ab 4h Wartezeit

Was umfasst das:

  • ☕ Getränke (Wasser, Kaffee, Softdrinks)
  • 🥪 Snacks oder Mahlzeiten (je nach Wartezeit)
  • 🍽️ Warme Mahlzeit bei längerer Wartezeit
  • 📍 Gutscheine für Flughafen-Restaurants

Praktischer Tipp: Bewahren Sie alle Quittungen auf! Wenn die Airline keine Gutscheine bereitstellt, können Sie Ausgaben (in angemessenem Rahmen) später zurückfordern.

2. Kommunikation

  • 📞 2 Telefonate (oder E-Mails/Faxe)
  • 📱 Zugang zu Kommunikationsmitteln
  • 💻 WLAN-Zugang (bei verfügbar)

3. Hotelübernachtung

Wann:

  • ✈️ Wenn Flug auf nächsten Tag verschoben wird
  • 🌙 Bei Annullierung ohne Ersatzflug am selben Tag
  • ⏰ Bei Verspätung über Mitternacht hinaus

Was muss die Airline zahlen:

  • 🏨 Hotelzimmer (angemessener Standard)
  • 🚐 Transfer Flughafen ↔ Hotel ↔ Flughafen
  • 🍳 Frühstück im Hotel

Wenn Airline kein Hotel organisiert:

  • 💳 Buchen Sie selbst ein angemessenes Hotel
  • 🧾 Sammeln Sie alle Belege
  • 📧 Informieren Sie die Airline schriftlich
  • 💶 Fordern Sie Kostenerstattung (typisch: 80-150 €/Nacht)

4. Alternative Beförderung oder Rückerstattung

Sie haben immer die freie Wahl zwischen:

Option A: Umbuchung

  • ✈️ Nächster verfügbarer Flug (gleiche Airline oder Konkurrent)
  • 💺 Vergleichbare Reiseklasse
  • 🎫 Keine zusätzlichen Kosten
  • ⏰ Schnellstmögliche Beförderung

Option B: Rückerstattung

  • 💰 Voller Ticketpreis zurück (innerhalb 7 Tagen)
  • 🔄 Auch für nicht genutzte Teilstrecken
  • ✈️ Optional: Rückflug zum Ausgangsort (falls bereits unterwegs)

Option C: Spätere Umbuchung

  • 📅 Flug zu späterem Zeitpunkt (nach Ihrem Wunsch)
  • 🎟️ Vorbehaltlich verfügbarer Plätze
  • 💳 Keine Umbuchungsgebühren

Typische Verstöße gegen Betreuungspflichten

Viele Airlines versuchen, bei Streiks ihre Kosten zu drücken. Folgende Praktiken sind illegal:

❌ "Wir können nichts tun, es ist ein Streik" – FALSCH! Betreuungspflicht besteht trotzdem

❌ "Organisieren Sie selbst ein Hotel, wir erstatten nicht" – FALSCH! Airline muss organisieren oder erstatten

❌ "Sie bekommen nur 10 € Gutschein für 8h Wartezeit" – FALSCH! Verpflegung muss angemessen sein

❌ "Umbuchung nur auf unsere eigene Airline" – FALSCH! Auch Konkurrenten müssen genutzt werden

❌ "Keine Erstattung, nur Gutschein" – FALSCH! Sie haben Anspruch auf Gelderstattung

Durchsetzung Ihrer Betreuungsansprüche

Während des Streiks am Flughafen:

  1. Melden Sie sich am Airline-Schalter

    • Fordern Sie ausdrücklich Betreuungsleistungen
    • Lassen Sie sich schriftliche Bestätigung geben
  2. Dokumentieren Sie alles

    • Fotos von Anzeigetafeln (Uhrzeit sichtbar)
    • Fotos von überfüllten Wartebereichen
    • Namen von Airline-Mitarbeitern notieren
  3. Fordern Sie Gutscheine ein

    • Essen & Trinken
    • Hotel (falls erforderlich)
    • Transport
  4. Wenn Airline verweigert:

    • Kaufen Sie selbst (in angemessenem Rahmen)
    • Sammeln Sie alle Belege
    • Fotografieren Sie Quittungen sofort

Angemessene Selbstkosten-Richtwerte:

  • ☕ Verpflegung: 10-15 €/Stunde Wartezeit
  • 🏨 Hotel: 80-150 € pro Nacht (3-4 Sterne)
  • 🚕 Transfer: Tatsächliche Taxikosten
  • 📞 Telefon/Internet: 5-10 €

Nach dem Streik:

  1. Entschädigungsantrag einreichen (bei Airline-Streiks)
  2. Kostenerstattung fordern (für selbst bezahlte Betreuungsleistungen)
  3. Frist: 3 Jahre nach Flugdatum
  4. Belege: Alle Quittungen beifügen

Recht auf alternative Beförderung

Bei Streiks haben Sie besondere Rechte auf Umbuchung – auch auf Konkurrenz-Airlines und andere Verkehrsmittel.

Umbuchung auf andere Airlines

Rechtslage: Die Airline muss Sie auf dem schnellstmöglichen Weg an Ihr Ziel bringen – auch wenn das bedeutet, Sie auf einen Konkurrenten umzubuchen.

Praktisches Vorgehen:

  1. Prüfen Sie alternative Flüge selbst

    • Flugsuchmaschinen nutzen (Google Flights, Skyscanner)
    • Direktflüge UND Umsteigeverbindungen prüfen
    • Zeitfenster: nächste 24 Stunden
  2. Konfrontieren Sie die Airline mit Optionen

    • "Lufthansa hat um 18 Uhr einen Flug nach Barcelona mit freien Plätzen"
    • Bestehen Sie auf Umbuchung
    • Lassen Sie sich nicht abwimmeln
  3. Buchen Sie notfalls selbst

    • ⚠️ Nur als letzter Ausweg
    • Informieren Sie Airline vorher schriftlich (E-Mail)
    • Buchen Sie Economy (außer Sie hatten Business)
    • Fordern Sie Erstattung (oft erfolgreich vor Gericht)

Wichtige Urteile zur Umbuchungspflicht:

GerichtAktenzeichenKernaussage
EuGHC-294/10Airline muss auch Konkurrenten für Umbuchung nutzen
AG Rüsselsheim3 C 3453/14Selbstgebuchten Ersatzflug muss Airline erstatten
AG Frankfurt31 C 2792/19Bei Verweigerung von Umbuchung: Zusätzliche Entschädigung

Umbuchung auf andere Verkehrsmittel

In Ausnahmefällen kann die Airline verpflichtet sein, Ihnen alternative Transportmittel zu ermöglichen.

Beispiel-Szenarien:

Szenario 1: Kurzstrecke mit Bahnoption

  • Flug: Berlin → München (annulliert wegen Streik)
  • Alternative: ICE-Verbindung (4 Stunden)
  • Pflicht der Airline: Bahnticket anbieten

Szenario 2: Wichtiger Termin

  • Geschäftsreise mit nachweisbarem Termin
  • Keine alternativen Flüge verfügbar
  • Pflicht: Mietwagen oder Bahnticket

Szenario 3: Insel-Destinationen

  • Flug zu Insel annulliert
  • Alternative: Flug + Fähre
  • Pflicht: Gesamte Transportkette organisieren

Rechtspraxis:

  • Gerichte urteilen hier im Einzelfall
  • Je dringender und wichtiger, desto mehr Pflichten für Airline
  • "Angemessene Alternativen" müssen angeboten werden

Recht auf Rückerstattung

Statt Umbuchung können Sie immer die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises wählen.

Ihre Rechte:

Voller Ticketpreis zurück (auch bei Billigtickets) ✅ Rückerstattung innerhalb 7 Tagen (in ursprünglicher Zahlungsform) ✅ Alle Steuern und Gebühren inklusive ✅ Auch Teilstrecken (wenn Reise sinnlos geworden) ✅ Zusätzlich: Rückflug zum Ausgangsort (falls bereits unterwegs)

Wenn Sie bereits am Zielort sind:

  • ✈️ Streik verhindert Rückflug
  • 🏠 Sie können Rückerstattung PLUS Rückflug verlangen
  • 💰 Airline zahlt Ticketpreis zurück UND bringt Sie nach Hause

Achtung Gutschein-Trick: Viele Airlines bieten zunächst nur Gutscheine an. Das ist nicht zulässig!

❌ "Wir bieten Ihnen einen Gutschein über 500 € für zukünftige Flüge" ✅ Sie haben Recht auf Bargeld-Erstattung

Nur wenn Sie freiwillig einen Gutschein akzeptieren (vielleicht mit Bonus), ist das in Ordnung.

Vorbereitung auf die Streik-Saison

Bestimmte Zeiten im Jahr sind besonders streikanfällig. Mit der richtigen Vorbereitung minimieren Sie Ihr Risiko.

Hochrisiko-Zeiträume für Streiks

Frühjahr (März - Mai):

  • 🌸 Hauptreisezeit zu Ostern
  • 💼 Tarifverhandlungen starten oft im März
  • ⚠️ Höchstes Streikrisiko in Frankreich

Sommer (Juni - August):

  • ☀️ Ferienzeit mit hohem Reiseaufkommen
  • ✈️ Airlines wollen Streiks vermeiden (zu teuer)
  • ⚖️ Gewerkschaften haben mehr Druckmittel

Herbst (September - November):

  • 🍂 Zweite Hauptstreikphase
  • 📊 Jahresabschluss-Verhandlungen
  • 🇩🇪 Besonders in Deutschland aktiv

Streik-Hotspots in Europa:

LandHauptstreik-AkteureHäufigkeitBetroffene Routen
🇫🇷 FrankreichFluglotsen, Air FranceSehr hochAlle Frankreich-Flüge + Überflüge
🇩🇪 Deutschlandver.di, Vereinigung CockpitMittelLufthansa-Hub-Flüge
🇮🇹 ItalienENAV, Alitalia (ITA)HochItalien-Verbindungen
🇪🇸 SpanienRyanair-Personal, IberiaMittelSpanien-Flüge
🇧🇪 BelgienSkeyes, Brussels AirlinesMittelBrüssel-Flüge

Frühwarnsysteme und Informationsquellen

Offizielle Quellen:

  1. Gewerkschafts-Websites:

    • 🇩🇪 ver.di (www.verdi.de) – Ankündigungen 48h vorher
    • 🇩🇪 Vereinigung Cockpit (www.vcockpit.de) – Pilotenstreiks
    • 🇩🇪 UFO (www.ufo-online.de) – Kabinenpersonal
    • 🇫🇷 DGAC – Fluglotsen Frankreich
  2. Airline-Kommunikation:

    • 📧 Buchungsbestätigung: E-Mail-Adresse aktuell halten
    • 📱 Airline-Apps: Push-Benachrichtigungen aktivieren
    • 💬 SMS-Service: Handynummer hinterlegen
  3. Flughafen-Websites:

    • Live-Flugstatus
    • Streik-Warnungen
    • Alternative Routenvorschläge
  4. Spezialisierte Dienste:

Social Media:

  • Twitter/X: Airline-Accounts folgen
  • Telegram: Streik-Warngruppen
  • Facebook: Airline-Seiten

Reiseversicherung: Was ist abgedeckt?

Standard-Reiseversicherung: ❌ Deckt NICHT ab: Streiks (meist ausgeschlossen) ❌ Auch nicht: "Höhere Gewalt", "außergewöhnliche Umstände"

Spezielle Streik-Versicherungen: ✅ Manche Premium-Tarife decken Streiks ab ✅ Meist begrenzt auf 500-1.000 € Mehrkosten ✅ Nur bei externen Streiks (nicht Airline-intern)

Kreditkarten-Versicherung: ✅ Gold/Platin-Kreditkarten: Teils Streikschutz ✅ Prüfen Sie Ihre Kreditkarten-Benefits ✅ Meist bessere Abdeckung als Standard-Versicherungen

Was Versicherungen typisch abdecken:

  • 🏨 Zusätzliche Hotelübernachtungen
  • 🍽️ Verpflegungsmehrkosten
  • 🚕 Transportkosten (Taxi, Mietwagen)
  • ✈️ Umbuchungsgebühren

Was NICHT abgedeckt wird:

  • ❌ Entschädigungszahlungen (die zahlt Airline)
  • ❌ Verlorene Urlaubstage
  • ❌ Entgangener Gewinn

Buchungsstrategien zur Risikominimierung

Tipp 1: Zeitpuffer einplanen

  • ✈️ Wichtige Termine: 1 Tag vorher anreisen
  • 🏖️ Urlaub: Puffertag am Anfang und Ende
  • 💼 Geschäftsreisen: Freitagabend statt Montagmorgen

Tipp 2: Direkte Verbindungen bevorzugen

  • ✈️ Direktflüge haben weniger Störanfälligkeit
  • 🔄 Bei Umsteigeverbindungen: Mindestens 3h Umsteigezeit
  • 📍 Umsteigeflughäfen mit geringem Streikrisiko wählen

Tipp 3: Flexible Tickets buchen

  • 🎫 Flex-Tarife bei wichtigen Reisen
  • 💰 Kostet mehr, spart aber im Ernstfall
  • 🔄 Kostenlose Umbuchung inklusive

Tipp 4: Morgenflüge wählen

  • ☀️ Morgens weniger Verspätungen
  • 🔄 Bei Annullierung: Mehr alternative Optionen am selben Tag
  • 🌙 Abendflüge: Risiko von Übernacht-Aufenthalt

Tipp 5: Alternative Flughäfen in Betracht ziehen

  • 🇩🇪 Beispiel München-Reise: Auch Nürnberg, Salzburg prüfen
  • 🚗 Mit Mietwagen oft gute Alternative
  • 💰 Manchmal sogar günstiger

Notfall-Checkliste für Streik-Situationen

48 Stunden vor Abflug:

  • Flugstatus online prüfen
  • Airline-App auf Benachrichtigungen prüfen
  • News zu Streiks in Zielregion checken
  • Alternative Flüge recherchieren (zur Sicherheit)
  • Hotel am Abflugort recherchieren (falls nötig)

24 Stunden vor Abflug:

  • Erneut Flugstatus prüfen
  • Web-Check-in durchführen
  • Boardingpass herunterladen/ausdrucken
  • Airline-Hotline-Nummer speichern
  • Wichtige Dokumente griffbereit (digital + Papier)

Am Flughafen:

  • Extra früh erscheinen (3h statt 2h)
  • Direkt zum Airline-Schalter bei Unklarheiten
  • Powerbank für Smartphone dabei
  • Wasser und Snacks besorgen
  • FlugNinja-App bereithalten für Entschädigungsantrag

Bei Streik-Ankündigung:

  • Sofort Airline kontaktieren (bevor alle anrufen)
  • Umbuchung auf früheren/späteren Flug anfragen
  • Alternative Airlines prüfen
  • Hotel stornierbar buchen (falls Flug fällt aus)
  • Arbeitgeber/Reisepartner informieren

Aktuelle Streik-Beispiele und Auswertung

Lufthansa-Streiks: Der Dauerbrenner

Die Lufthansa Group (Lufthansa, Swiss, Austrian, Eurowings, Brussels Airlines) ist besonders streikanfällig wegen der starken Gewerkschaftslandschaft.

Wichtige Streiks der letzten Jahre:

2023: ver.di Bodenpersonal-Streik

  • 📅 Datum: 27. Juli 2023
  • 🚫 Betroffene Flüge: Ca. 1.000 Flüge annulliert
  • ✈️ Flughäfen: Frankfurt, München
  • ⏱️ Dauer: 27 Stunden
  • 💰 Entschädigung: JA – Bodenpersonal der Lufthansa
  • 📊 Entschädigungsvolumen: Geschätzt 15-20 Millionen €

2022: Vereinigung Cockpit Pilotenstreik

  • 📅 Datum: 2. September 2022
  • 🚫 Betroffene Flüge: Ca. 800 Flüge annulliert
  • ✈️ Alle Lufthansa-Flüge ab Deutschland
  • ⏱️ Dauer: 24 Stunden
  • 💰 Entschädigung: JA – Piloten der Airline
  • 📊 Entschädigungsvolumen: Geschätzt 12-18 Millionen €

Rechtliche Aufarbeitung:

  • ⚖️ Lufthansa versuchte, Streik als außergewöhnlichen Umstand darzustellen
  • ❌ Gerichte lehnten dies durchweg ab
  • ✅ Passagiere bekamen Recht auf volle Entschädigung
  • 📈 Erfolgsquote bei Klagen: > 95%

Ryanair-Streiks: Internationale Dimension

Ryanair steht regelmäßig im Konflikt mit Personal in mehreren europäischen Ländern.

2022-2023: Pan-Europäische Streikwelle

LandDatumBetroffene FlügeEntschädigung
🇪🇸 SpanienJuli 20221.200+✅ JA
🇧🇪 BelgienAugust 2022300+✅ JA
🇮🇹 ItalienAugust 2022500+✅ JA
🇵🇹 PortugalAugust 2022200+✅ JA
🇫🇷 FrankreichSept 2022400+✅ JA

Besonderheit:

  • 🌍 Koordinierte Aktionen in mehreren Ländern
  • 📅 Sommerferien gezielt ausgewählt
  • 💪 Höhere Verhandlungsmacht durch Timing
  • 💰 Alle Streiks: Volle Entschädigung

Ryanair-Taktik:

  • ❌ Systematische Ablehnung aller Anträge
  • 📧 Standard-Ablehnungsschreiben ("außergewöhnliche Umstände")
  • ⏰ Verzögerungstaktik (Hoffnung auf Verjährung)
  • 💼 Erst bei Anwalt/Inkasso: Zahlung

Erfolgsstrategien:

  1. Niemals erste Ablehnung akzeptieren
  2. Sofort professionelle Hilfe (FlugNinja) einschalten
  3. Alle Beweise sammeln (Streik-Nachweiser)
  4. Hartnäckig bleiben

Fluglotsenstreik Frankreich: Kollateralschäden

Französische Fluglotsenstreiks sind berüchtigt, weil sie auch Überflüge betreffen.

Typisches Szenario: Juni 2023

  • 📅 Streik-Tag: 15. Juni 2023
  • 🇫🇷 Ort: Gesamter französischer Luftraum
  • ✈️ Betroffene Flüge:
    • Direkt (zu/von Frankreich): 3.500 Flüge annulliert
    • Indirekt (Überflüge): 8.000 Flüge verspätet/umgeleitet
  • ⏱️ Auswirkungen: 3 Tage Nachwirkungen

Beispiel-Fälle:

Fall 1: Hamburg → Barcelona

  • 🛫 Normalroute: Über Frankreich
  • ⚠️ Streik: Umleitung über Schweiz/Italien
  • ⏱️ Verspätung: 2,5 Stunden
  • 💰 Entschädigung: NEIN (externer Streik)

Fall 2: Paris → Berlin

  • 🛫 Start in Frankreich
  • ⚠️ Streik: Annullierung
  • ⏱️ Ersatzflug: Nächster Tag
  • 💰 Entschädigung: NEIN (Fluglotsenstreik)
  • ✅ ABER: Hotel + Verpflegung von Airline

Fall 3: London → Nizza

  • 🛫 Britisch Airways
  • ⚠️ Streik: Annullierung
  • ⏱️ Airline bietet keinen Ersatzflug an
  • 💰 Entschädigung: EVENTUELL – wenn Airline keine zumutbaren Maßnahmen ergriff
  • ⚖️ Einzelfallprüfung nötig

Wichtige Erkenntnis: Auch bei externen Streiks kann eine Teil-Entschädigung fällig werden, wenn:

  • Airline nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriff
  • Andere Airlines konnten fliegen
  • Keine Umbuchung angeboten wurde
  • Mangelhafte Betreuung

Security-Streiks Deutschland: Der Klassiker

März 2023: Mega-Streik an allen großen Flughäfen

  • 📅 Datum: 17. März 2023
  • 🏢 Arbeitgeber: Private Sicherheitsdienstleister
  • 🔒 Gewerkschaft: ver.di
  • 🇩🇪 Betroffene Flughäfen: Frankfurt, München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Köln/Bonn, Stuttgart

Auswirkungen:

  • 🚫 Ca. 2.300 Flüge annulliert
  • 👥 300.000 Passagiere betroffen
  • ⏱️ Tagelange Nachwirkungen
  • 💼 Geschätzter Schaden: 100+ Millionen €

Passagier-Rechte:

  • Keine Entschädigung (externe Dienstleister)
  • ✅ Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel)
  • ✅ Umbuchung auf nächsten verfügbaren Flug
  • ✅ Oder: Volle Rückerstattung

Lessons Learned:

  1. Security-Streiks werden oft kurzfristig angekündigt
  2. Früher am Flughafen sein hilft NICHT (Security geschlossen)
  3. Airline muss proaktiv umbuchen (nicht nur auf Anfrage)
  4. Dokumentation wichtig für Betreuungsleistungen

Der Weg zur Entschädigung: Schritt für Schritt

Wenn Sie von einem Airline-internen Streik betroffen waren, folgen Sie diesem bewährten Prozess.

Phase 1: Dokumentation (am Streik-Tag)

Unmittelbar am Flughafen:

Fotos machen:

  • 📸 Anzeigetafel mit Flugstatus und Uhrzeit
  • 📸 Boarding-Pass oder E-Ticket
  • 📸 Informationsaushänge zu Streik
  • 📸 Überfüllte Wartebereiche (zeigt Ausmaß)

Schriftliche Bestätigungen einholen:

  • 📄 Verspätungs-/Annullierungsbestätigung von Airline
  • 📝 Grund der Annullierung schriftlich festhalten lassen
  • 💼 Name des Airline-Mitarbeiters notieren

Belege sammeln:

  • 🧾 Alle Quittungen für Verpflegung
  • 🏨 Hotel-Rechnung
  • 🚕 Taxi-Belege
  • 📞 Telefon-/Internetkosten

Kommunikation sichern:

  • 📧 E-Mails der Airline screenshot
  • 📱 SMS-Benachrichtigungen speichern
  • 💬 Chat-Verläufe mit Airline-Service archivieren

Phase 2: Entschädigungsantrag (innerhalb 2 Wochen)

Schritt 1: Anspruch prüfen

  • ✈️ War es ein Airline-interner Streik? → JA = Entschädigung
  • 📏 Flugdistanz ermitteln (Google Maps, Flightaware)
  • ⏱️ Verspätungsdauer am Zielort berechnen (nicht am Start!)
  • 💰 Entschädigungssumme berechnen (250/400/600 €)

Schritt 2: Airline kontaktieren

Option A: Selbst anschreiben

  • 📧 E-Mail an Kundenservice der Airline
  • 📋 Musterschreiben verwenden (siehe unten)
  • 📎 Alle Belege als Anhang
  • ⏰ Frist zur Antwort setzen (6 Wochen)

Option B: FlugNinja beauftragen (empfohlen)

  • 💻 Online-Formular ausfüllen (5 Minuten)
  • 📄 Belege hochladen
  • ✅ Sofortige Prüfung durch Experten
  • 💼 Professionelle Durchsetzung
  • 💰 Nur Provision bei Erfolg (ca. 25-35%)

Musterschreiben Entschädigungsforderung:

Betreff: Entschädigungsforderung nach EU-VO 261/2004 – Flug [Flugnummer] am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere hiermit Entschädigung nach Art. 7 der EU-Verordnung 261/2004 für folgenden Flug:

Flugnummer: [XX1234]
Datum: [TT.MM.JJJJ]
Strecke: [Abflugort] → [Zielort]
Gebuchte Abflugzeit: [HH:MM Uhr]
Tatsächliche Ankunftszeit: [HH:MM Uhr]
Verspätung am Zielort: [X] Stunden [Y] Minuten

Grund der Verspätung/Annullierung: Streik des [Piloten/Kabinenpersonal/Bodenpersonal]

Passagiere:
1. [Vorname Nachname], Buchungsnummer: [XXXXXX]
2. [Vorname Nachname], Buchungsnummer: [XXXXXX]
[weitere Passagiere]

Rechtliche Grundlage:
Der Streik Ihres eigenen Personals stellt keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der EU-VO 261/2004 dar. Dies wurde durch den EuGH in mehreren Urteilen bestätigt (u.a. C-501/17, C-195/17).

Geforderte Entschädigung:
Pro Passagier: [250/400/600] € (Flugdistanz: [XXXX] km)
Gesamtforderung: [XXX] €

Zusätzlich geforderte Kostenerstattung:
- Verpflegung: [XX] € (Belege anbei)
- Hotel: [XX] € (Belege anbei)
- Transfer: [XX] € (Belege anbei)
Gesamt: [XXX] €

Zahlungsziel:
Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag von [XXX] € bis zum [Datum, 6 Wochen später] auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: [Name]
IBAN: [DE12 3456 7890 1234 5678 90]
BIC: [XXXXXXXX]

Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, werde ich meine Ansprüche über einen Rechtsdienstleister oder anwaltlich durchsetzen lassen.

Anlagen:
- Boardingpass / E-Ticket
- Verspätungsbestätigung
- Quittungen für Zusatzkosten
- Fotos vom Flughafen

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name]
[Adresse]
[E-Mail]
[Telefon]

Phase 3: Reaktion der Airline (4-12 Wochen)

Mögliche Szenarien:

Szenario 1: Zahlung (selten) ✅ Airline akzeptiert Anspruch ✅ Zahlung erfolgt innerhalb 7-30 Tagen ✅ Fall erledigt

Szenario 2: Standardablehnung (häufig) ❌ "Außergewöhnliche Umstände" ❌ "Alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen" ❌ Pauschale Ablehnung

→ Ihr nächster Schritt: Nicht aufgeben! Widerspruch einlegen oder FlugNinja beauftragen.

Szenario 3: Keine Reaktion (ebenfalls häufig) ❌ Airline ignoriert Ihr Schreiben ❌ Nach 6 Wochen keine Antwort

→ Ihr nächster Schritt: Mahnung schicken mit 2-Wochen-Frist, dann Rechtsweg.

Szenario 4: Teilangebot 💰 Airline bietet weniger als gefordert 💰 Z.B. Gutschein statt Geld 💰 Oder nur 50% der Entschädigung

→ Ihr nächster Schritt: Nicht akzeptieren, auf vollem Betrag bestehen.

Phase 4: Durchsetzung (bei Ablehnung)

Option 1: Schlichtungsstelle

🇩🇪 Deutschland: SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)

  • 💻 Online-Antrag: www.soep-online.de
  • 💰 Kostenlos für Verbraucher
  • ⏱️ Dauer: 3-6 Monate
  • ⚖️ Unverbindlich (Airline kann Vorschlag ablehnen)
  • 📊 Erfolgsquote: ca. 60%

Vorteile:

  • Kostenlos
  • Relativ schnell
  • Oft erfolgreich

Nachteile:

  • Nicht bindend
  • Airline kann ablehnen
  • Keine Zinsen

Option 2: FlugNinja (oder ähnliche Dienstleister)

  • 💼 Professionelle Rechtsdurchsetzung
  • ⚖️ Notfalls Klage vor Gericht
  • 💰 Erfolgsbasierte Provision (nur bei Zahlung)
  • 📊 Erfolgsquote: > 95% bei begründeten Ansprüchen
  • ⏱️ Dauer: 8-16 Wochen (durchschnittlich 12)

Provisionsmodelle:

  • Standard: 25-35% der Entschädigung (exkl. MwSt.)
  • Express: 35-40% (schnellere Bearbeitung)
  • No-Win-No-Fee: Kein Risiko

Vorteile:

  • Kein eigener Aufwand
  • Kein Kostenrisiko
  • Hohe Erfolgsquote
  • Professionelle Argumentation

Nachteile:

  • Provision (aber nur bei Erfolg)
  • Leicht reduzierter Endbetrag

Option 3: Anwalt

  • 👨‍⚖️ Spezialisierter Fluggastrechte-Anwalt
  • ⚖️ Klage vor Amtsgericht
  • 💰 Kosten: 150-500 € (je nach Streitwert)
  • 📊 Erfolgsquote: > 90%

Kostenrisiko: Bei Gewinnen zahlt Airline auch Anwaltskosten. Bei Verlieren tragen Sie die Kosten (selten bei klaren Fällen).

Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung Fluggastrechte abdeckt!

Phase 5: Gerichtliches Verfahren (letzter Schritt)

Wenn alle anderen Wege scheitern, bleibt die Klage vor Gericht.

Zuständiges Gericht:

  • 🏛️ Amtsgericht am Abflugort (Deutschland)
  • 🏛️ Oder: Amtsgericht an Ihrem Wohnort
  • 🏛️ Bei EU-Flügen: Auch Gerichte im EU-Ausland möglich

Streitwert und Kosten:

  • 💰 Streitwert = Entschädigungssumme (250-600 €)
  • ⚖️ Gerichtskosten: ca. 50-100 € (je nach Streitwert)
  • 👨‍⚖️ Anwaltskosten: ca. 150-400 €

Ablauf:

  1. Klage einreichen (über Anwalt oder selbst)
  2. Airline wird angehört (4-8 Wochen)
  3. Eventuell Vergleichsverhandlung
  4. Gerichtsverhandlung (falls kein Vergleich)
  5. Urteil (meist zugunsten Passagier)

Dauer: 6-12 Monate (in seltenen Fällen länger)

Erfolgsaussichten bei Airline-Streiks:

  • ✅ Pilotenstreik: > 95%
  • ✅ Kabinenpersonal: > 95%
  • ✅ Bodenpersonal der Airline: > 90%
  • ✅ Wildcat-Streik: > 85%
  • ❌ Fluglotsenstreik: < 5%
  • ❌ Security-Streik: < 5%

Wichtige Gerichtsurteile im Detail

Die Rechtsprechung zu Streiks und Fluggastrechten hat sich in den letzten Jahren klar entwickelt.

EuGH C-195/17 (TUIfly): Wildcat-Streik

Sachverhalt:

  • ✈️ Airline: TUIfly
  • 📅 Datum: September 2016
  • 🚫 Ursache: Spontaner, nicht angekündigter Streik der Kabinencrew
  • ⚖️ Airline-Argument: Streik war unvorhersehbar und unkontrollierbar

Entscheidung des EuGH:Wildcat-Streiks sind KEINE außergewöhnlichen Umstände

Begründung:

  • Auch spontane Streiks liegen im Geschäftsrisiko der Airline
  • Airline hätte mit besserer Personalpolitik vorbeugen können
  • Fehlende Gewerkschaftsorganisation ändert nichts an Verantwortung
  • Entschädigung: FÄLLIG

Bedeutung: Dieses Urteil war bahnbrechend – selbst völlig überraschende Streiks schützen Airlines nicht vor Entschädigungspflichten.

EuGH C-501/17 (Laudamotion): Mitarbeiterstreik

Sachverhalt:

  • ✈️ Airline: Laudamotion (Ryanair-Tochter)
  • 📅 Datum: Juli 2018
  • 🚫 Ursache: Angekündigter Streik der Piloten und Kabinencrew
  • ⚖️ Airline-Argument: Streik war außerhalb der Kontrolle der Airline

Entscheidung des EuGH:Streiks des eigenen Personals = außergewöhnliche UmständeABER: Entschädigung trotzdem fällig, wenn keine zumutbaren Maßnahmen ergriffen

Begründung:

  • Airline muss alle "zumutbaren Maßnahmen" ergreifen
  • Umbuchung auf andere Flüge/Airlines ist zumutbar
  • Einsatz von Reserve-Personal ist zumutbar
  • Vorlaufzeit des Streiks (Ankündigung) ermöglicht Planung

Bedeutung: Selbst wenn Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, rettet das die Airline nicht automatisch. Sie muss aktiv Alternativen organisieren.

BGH X ZR 28/19 (Lufthansa Pilotenstreik)

Sachverhalt:

  • ✈️ Airline: Lufthansa
  • 📅 Datum: November 2016
  • 🚫 Ursache: Pilotenstreik (Vereinigung Cockpit)
  • 💰 Streitwert: 400 € Entschädigung
  • ⚖️ Instanzenweg: AG → LG → BGH

Entscheidung des BGH:Volle Entschädigung trotz Pilotenstreik

Begründung:

  • Streik lag im Verantwortungsbereich der Lufthansa
  • Tarifkonflikt hätte früher gelöst werden können
  • Keine ausreichenden Alternativmaßnahmen ergriffen
  • EU-VO 261/2004 gilt ohne Einschränkung

Bedeutung: Höchstrichterliche Klarstellung in Deutschland – auch große Airlines mit starken Gewerkschaften können sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.

AG Frankfurt 29 C 2530/18 (Ryanair Kabinenpersonal)

Sachverhalt:

  • ✈️ Airline: Ryanair
  • 📅 Datum: August 2018
  • 🚫 Ursache: Länderübergreifender Streik in 5 Ländern
  • 💰 Streitwert: 250 € pro Person

Entscheidung:Volle Entschädigung für alle betroffenen Passagiere

Besonderheit:

  • Obwohl Streik in mehreren Ländern gleichzeitig
  • Trotz massiver Auswirkungen auf Flugplan
  • Ryanair hatte 3 Wochen Vorlaufzeit
  • → Keine Ausrede für fehlende Alternativen

Bedeutung: Auch bei großflächigen Streiks muss Airline individuelle Lösungen für jeden Passagier finden.

Negative Beispiele: Wann Airlines gewinnen

AG München 223 C 24283/19: Fluglotsenstreik Frankreich

  • ❌ Keine Entschädigung
  • ✅ Begründung: Externer Streik außerhalb Airline-Kontrolle
  • ✅ Airline hatte keine zumutbaren Alternativen

LG Köln 142 S 139/18: Security-Streik

  • ❌ Keine Entschädigung
  • ✅ Begründung: Drittanbieter-Streik
  • ✅ Airline konnte nichts dagegen tun

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Mein Flug wurde wegen eines Streiks annulliert. Woran erkenne ich, ob es ein interner oder externer Streik war?

Fragen Sie direkt am Airline-Schalter nach dem genauen Grund und lassen Sie ihn sich schriftlich bestätigen. Die Airline muss angeben:

  • Wer genau streikt (z.B. "Piloten der Lufthansa" vs. "Fluglotsen der DFS")
  • In den ersten 24h nach Streikankündigung gibt es meist auch Pressemitteilungen

2. Die Airline behauptet, der Streik sei ein außergewöhnlicher Umstand. Stimmt das?

Nur teilweise. Bei externen Streiks (Fluglotsen, Security) ist das korrekt. Bei internen Airline-Streiks ist das falsch. Lassen Sie Ihren Fall von FlugNinja oder einem Anwalt prüfen – die Airline versucht oft, Passagiere in die Irre zu führen.

3. Ich habe einen Gutschein akzeptiert. Kann ich nachträglich noch Bargeld fordern?

Schwierig. Wenn Sie den Gutschein freiwillig und wissentlich statt Bargeld akzeptiert haben, ist das rechtlich bindend. Wurden Sie aber getäuscht ("Sie bekommen nur einen Gutschein") oder war es während Corona (Sonderregelung), können Sie nachträglich noch Bargeld fordern.

4. Wie lange habe ich Zeit, meine Entschädigung zu fordern?

  • 🇩🇪 Deutschland: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand
  • 🇦🇹 Österreich: 3 Jahre ab Flugdatum
  • 🇨🇭 Schweiz: 5 Jahre ab Flugdatum
  • 🇬🇧 Großbritannien: 6 Jahre ab Flugdatum

5. Was passiert, wenn mein Anschlussflug wegen eines Streiks ausfällt?

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie am Endziel mehr als 3 Stunden verspätet ankommen – egal, welcher Teilflug gestreikt wurde. Wichtig: Beide Flüge müssen in einer Buchung sein!

6. Muss ich selbst ein Hotel buchen, wenn die Airline keines organisiert?

Ja, Sie dürfen und sollten sogar selbst buchen, wenn die Airline ihrer Pflicht nicht nachkommt. Wählen Sie ein angemessenes Hotel (3-4 Sterne, 80-150 € pro Nacht) und fordern Sie die Kosten zurück. Bewahren Sie alle Belege auf!

7. Bekomme ich Entschädigung, wenn ich den Flug gar nicht angetreten habe?

Nein. Entschädigung nach EU-VO 261/2004 gibt es nur, wenn Sie tatsächlich am Check-in erschienen sind und zur Beförderung bereitstanden. Sie haben aber Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

8. Gilt die Entschädigung auch für Babys und Kleinkinder?

Ja, wenn sie ein eigenes Ticket haben. Bei Kleinkindern auf dem Schoß ohne eigenen Sitzplatz (0-2 Jahre) gibt es meist keine Entschädigung, da diese oft kostenlos oder stark reduziert mitfliegen.

9. Was ist, wenn die Airline Insolvenz anmeldet?

Melden Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an. Allerdings ist die Auszahlungsquote bei Insolvenzen meist sehr gering (5-20%). Wenn Sie mit Kreditkarte gezahlt haben, prüfen Sie Chargeback-Optionen.

10. Kann ich zusätzlich zur Entschädigung auch Schadensersatz fordern?

Ja, aber nur für konkrete, nachweisbare Schäden, die über die Pauschalentschädigung hinausgehen. Beispiele:

  • ✅ Verpasste Kreuzfahrt (Kosten nachweisbar)
  • ✅ Verpasstes Konzert (Tickets verfallen)
  • ✅ Verlorene Arbeitseinkommen (bei Selbstständigen)
  • ❌ Entgangener Urlaub (nicht einklagbar)
  • ❌ Ärger und Unannehmlichkeiten (durch Pauschale abgegolten)

Fazit: Kennen Sie Ihre Rechte!

Die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst:

✅ Wann Sie Entschädigung bekommen:

  • Piloten der Airline streiken → 250-600 € pro Person
  • Kabinenpersonal der Airline streikt → 250-600 € pro Person
  • Bodenpersonal der Airline streikt → 250-600 € pro Person
  • Wildcat-Streiks (auch spontan) → 250-600 € pro Person
  • Airline-Techniker streiken → 250-600 € pro Person

❌ Wann Sie KEINE Entschädigung bekommen:

  • Fluglotsen streiken → Nur Betreuung + Umbuchung
  • Flughafen-Security streikt → Nur Betreuung + Umbuchung
  • Flughafenbetreiber streikt → Nur Betreuung + Umbuchung
  • Öffentlicher Verkehr streikt → Gar nichts (Ihr Risiko)

✅ Was IMMER gilt (bei allen Streiks):

  • Betreuungsleistungen: Essen, Trinken, Hotel, Transfer
  • Wahlrecht: Umbuchung ODER Rückerstattung
  • Informationspflicht: Airline muss Sie rechtzeitig informieren
  • Umbuchung auf Konkurrenten: Wenn schneller verfügbar

💪 So setzen Sie Ihre Rechte durch:

  1. Dokumentieren Sie alles am Streik-Tag
  2. Fordern Sie Betreuungsleistungen aktiv ein
  3. Stellen Sie binnen 2 Wochen Entschädigungsantrag
  4. Lassen Sie sich nicht abwimmeln
  5. Nutzen Sie professionelle Hilfe (FlugNinja)

🎯 Die entscheidende Frage:

"Wer streikt?" – Diese eine Frage entscheidet über Ihre Entschädigung. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben und dokumentieren Sie sie.

🚀 Ihr nächster Schritt:

Bei aktuellem Streik:

  • Sofort Dokumentation starten (Fotos, Belege)
  • Betreuungsleistungen einfordern
  • Alternative Flüge recherchieren
  • Airline-Aussagen schriftlich festhalten

Nach einem Streik:

  • FlugNinja Online-Formular ausfüllen (5 Minuten)
  • Alle Belege hochladen
  • Kostenlose Erstprüfung erhalten
  • Professionelle Durchsetzung ohne Risiko

Vorbeugend:

  • Flexible Tickets bei wichtigen Reisen
  • Morgenflüge bevorzugen
  • Streik-News verfolgen
  • Airline-App mit Benachrichtigungen nutzen

Über FlugNinja

FlugNinja ist Ihr spezialisierter Partner für die Durchsetzung von Fluggastrechten in Europa. Unser Expertenteam aus Juristen und Luftfahrt-Spezialisten kämpft für Ihre Entschädigung – ohne Risiko und ohne Vorabkosten.

Unsere Vorteile:

  • 98% Erfolgsquote bei berechtigten Ansprüchen
  • Keine Vorabkosten – Sie zahlen nur bei Erfolg
  • Durchschnittlich 10 Wochen bis zur Auszahlung
  • Auch vor Gericht – wir scheuen keine Auseinandersetzung
  • Spezialisiert auf Streik-Fälle – wir kennen alle Tricks der Airlines

Jetzt Anspruch prüfen: Kostenlose Online-Prüfung in 3 Minuten →


Hatten Sie eine Flugverspätung oder -annullierung wegen eines Streiks? Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. FlugNinja holt für Sie, was Ihnen rechtlich zusteht – garantiert und ohne Risiko.

Ihr Recht. Unsere Mission. Ihre Entschädigung.

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FlugNinja Team

Redaktionsteam

Das FlugNinja Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Reise- und Rechtsexperten, die sich auf EU-Fluggastrechte spezialisiert haben. Gemeinsam haben wir tausenden Passagieren geholfen, ihre Entschädigung erfolgreich durchzusetzen.

Expertise:

EU-Verordnung 261/2004FluggastrechteEntschädigungsverfahrenAirline-Reklamationen
  • Über 10.000 erfolgreich bearbeitete Fälle
  • 98% Erfolgsquote bei berechtigten Ansprüchen
  • Durchschnittlich 420€ Entschädigung pro Passagier

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